Nachrichten

Heads Up Image

Wichtige Änderung bei der Erlöserfassung in den USA

02.10.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 187 KB), in dem der kürzlich veröffentlichte Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB erläutert wird, der die Bilanzierung der Erlöserfassung von Vereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten erheblich verändern wird.

Unternehmen werden in der Lage sein, einzeln durchzuführende Arbeiten bei vielen weiteren Erlösvereinbarungen separat zu bilanzieren. Durch Streichung der Vorschrift, dass die Unternehmen objektive und verlässliche Hinweise auf den beizulegenden Zeitwert bei der separaten Bilanzierung der zu erbringenden Arbeiten verwenden müssen, erwartet die EITF, dass die Erlöserfassung sich mehr der wirtschaftlichen Realität bestimmter Erlösvereinbarungen anpasst.

Sachverhalt 08-1 ersetzt alle Verweise auf den 'beizulegenden Zeitwert' in ASC 605-25 (FASB-Kodifizierungsabschnitt, der sich auf mehrere durchzuführende Arbeiten bezieht) durch Verweise auf den 'Veräußerungspreis', um klarzustellen dass der Veräußerungspreisbetrag in Sachverhalt 08-1 kein Marktteilnehmerbetrag ist wie in ASC 820 (vormals bekannt als SFAS 157) vorgeschrieben. Der Veräußerungspreis eines Postens ist ein unternehmensspezifischer Wert, der den Betrag widerspiegelt, zu dem das Unternehmen einem Kunden in einem eigenständigen Geschäftsvorfall diesen Posten verkaufen würde.

Sachverhalt 08-1 ist prospektiv auf alle Erlösvereinbarungen anzuwenden, die in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Juni 2010 beginnen, eingegangen oder wesentlich verändert werden, aber der Verkäufer kann entscheiden, ihn rückwirkend anzuwenden. Die IFRS enthalten Leitlinien zu mehreren durchzuführenden Arbeiten nicht in der Art wie in Sachverhalt 08-1, aber der IASB und der FASB arbeiten derzeit an einem gemeinsamen Projekt zur Erlöserfassung. Ein Diskussionspapier ist im Dezember 2008 herausgegeben worden.
Spanische Publikationen Image

NIIF para PYMES impreso en español se publica

02.10.2009

Die gedruckte Version der spanischen Übersetzung des IFRS für KMU ist jetzt verfügbar.

Norma Internacional de Información Financiera para Pequeñas y Medianas Entidades (NIIF para las PYMES) 2009 kann für £20 plus Versandkosten bestellt werden. Es gibt deutliche Nachlässe für Studenten, Vollzeitlehrkräfte und wissenschaftliche Institutionen, Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.
Schweiz Image

Vernehmlassung zu E-PS 880 und PS-Neuausgabe

02.10.2009

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat die öffentliche Vernehmlassung zu zwei Verlautbarungen eröffnet.

Zweck des neu erarbeiteten E-PS 880 ist die Aufstellung von Grundsätzen und Erläuterungen für die Prüfstelle bei einem Auftrag zur Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten sowie zu Form und Inhalt der Berichte, die die Prüfstelle im Zusammenhang mit solchen Aufträgen erstattet. Des Weiteren haben die Neuregelung der Revision sowie das Revisionsaufsichtsgesetz eine Überarbeitung diverser Schweizer Prüfungsstandards (PS) notwendig gemacht. Angepasst wurden die schweizerischen Besonderheiten in PS 120, PS 200, PS 210, PS 220, PS 240, PS 250, PS 290, PS 560, PS 570, PS 580, PS 620 sowie PS 800, die ansonsten den internationalen Prüfungsstandards mit Stand 30. Juni 2003 entsprechen. Umfassend revidiert wurden hingegen PS 260 sowie PS 700, um die gesetzgeberischen Vorgaben in Bezug auf den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat sowie den zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung angemessen und praxisgerecht zu berücksichtigen. Vernehmlassungsfrist ist jeweils der 13. November 2009.

E-PS 880

Entwurf zur Vernehmlassung (230 KB)

Begleitschreiben zur Vernehmlassung (211 KB)

PS-Neuausgabe

Entwurf zur Vernehmlassung (1,43 MB)

Begleitschreiben zur Vernehmlassung (207 KB)

Oesterreich Image

Entwurf einer Stellungnahme zu den Unabhängigkeitsvorschriften

02.10.2009

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete einen Entwurf zu einer Stellungnahme "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008)" (116 KB).

Mit der Stellungnahme wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.
Ampel Image

Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – IFRIC D25

02.10.2009

Wir erinnern daran, dass die Kommentierungsfrist zum Interpretationsentwurf IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente am 5. Oktober 2009 endet.

Der Entwurf war am 6. August 2009 veröffentlicht worden. Er widmet sich der sachgerechten Bilanzierung nach den IFRS, wenn ein Kreditgeber bereit ist, Aktien des Unternehmens oder andere Eigenkapitalinstrumente zur vollständigen oder partiellen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit zu akzeptieren. In IFRIC D25 werden die folgenden Vorschläge unterbreitet:

Die Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens sind Teil der zur Tilgung der Verbindlichkeit geleisteten Gegenleistungen.

Die Eigenkapitalinstrumente werden entweder zu ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit bewertet, je nachdem, was verlässlicher ermittelt werden kann.

Jegliche Differenz zwischen dem Buchwert der der getilgten finanziellen Verbindlichkeit und dem erstmaligen Bewertungsbetrag dieser Eigenkapitalinstrumente wird in der Gewinn- und Verlustrechnung der Periode erfasst.

Schweiz Image

Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Schweiz

02.10.2009

Die Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich eine Studie durchgeführt, in der mit einer umfassenden Erhebung den Stand der Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Schweiz ermittelt wird.

4.848 kleine und mittelgroße Unternehmen ohne Kotierung (Börsennotierung) wurden angeschrieben. Davon haben 849 an der Befragung teilgenommen (17.5%). Ergänzt wurde die Erhebung um 55 Unternehmen mit Kotierung am Domestic Standard SIX Swiss Exchange oder an der BX Berne eXchange. Die Rücklaufquote betrug 36.4%. Einige Ergebnisse der Studie:

Rechnungslegung und Informationsstand

71% der befragten Unternehmen orientieren ihre Rechnungslegung ausschließlich an den gesetzlichen Bestimmungen.

Mit zunehmender Unternehmensgröße erhöht sich der Anteil der Anwender eines anerkannten Rechnungslegungsstandards (Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP). So basieren 16% der Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden, 31% der Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitenden und 38% der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ihr Accounting auf den Swiss GAAP FER.

Unternehmen mit Kotierung wenden Swiss GAAP FER (85%) und IFRS (15%) an.

67% der Unternehmen ohne Kotierung verzichten auf eine aktive Informationsbeschaffung bezüglich der Entwicklung der Rechnungslegung.

90% der mittelgroßen Unternehmen mit Kotierung bestätigen, dass sie aktiv Informationen zur Rechnungslegung beschaffen.

Zukünftige Entwicklungen

Über die Bestrebungen zur Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung sind 70% der Unternehmen ohne Kotierung orientiert.

Nur 31% der Unternehmen, die ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwenden, begrüßen diese Entwicklung.

Grundsätzlich sprechen sich 73% der befragten Unternehmen ohne Kotierung für einen Rechnungslegungsstandard aus, der sich an ihren Bedürfnissen ausrichtet.

Mit dem neuen IFRS für KMU haben sich 10% der Unternehmen ohne Kotierung befasst, jedoch nur 9% der Swiss GAAP FER-Anwender befürworten den IFRS für KMU als eine Alternative zu Swiss GAAP FER.

Die Vorteile von Swiss GAAP FER werden in der geringeren Komplexität (72%), im begrenzteren Umfang (69%) und im niedrigeren Umsetzungsaufwand (65%) gesehen.

Die vollständige Studie steht kostenfrei auf der Internetseite der FER zur Verfügung (1.648 KB). Die Presseerklärung zur Studie finden Sie hier (15 KB). Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Schweiz finden Sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Schweiz.
Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum Pensionsabzinsungssatz

01.10.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED 2009/10 Abzinsungssatz für Leistungen an Arbeitnehmer eingereicht, der am 20. August 2009 veröffentlicht worden war. In IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer ist vorgeschrieben, dass der Diskontierungssatz, den ein Unternehmen für die Bewertungen von Leistungen an Arbeitnehmer verwendet, in Anlehnung an Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen zu bestimmen ist.

Wenn es jedoch keinen liquiden Markt für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen gibt, hat ein Unternehmen Marktrenditen für Regierungsanleihen zu verwenden. Die globale Finanzmarktkrise hat jedoch zu einer sich vergrößernden Spannweite zwischen Renditen aus Industrieanleihen und Renditen aus Regierungsanleihen geführt. Daher berichten Unternehmen mit ähnlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern diese zum Teil zu sehr unterschiedlichen Beträgen. Der IASB schlägt vor, die Vorschrift der Verwendung von Renditen aus Regierungsanleihe zu streichen. Stattdessen würden Unternehmen die Renditen aus erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen schätzen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit des Sachverhalts und dem begrenzten Umfang der vorgeschlagenen Änderungen hat der IASB eine verkürzte Kommentierungsfrist für den Entwurf vereinbart. Der IASB beabsichtigt, Unternehmen zu gestatten, die Änderungen aus diesem Entwurf für ihre Abschlüsse zum Dezember 2009 zu übernehmen. Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie hier.

Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:

Wir glauben, dass es sachgerecht ist, dass der Board mit der vorgeschlagenen Änderung in Bezug auf die Bestimmung des Abzinsungssatzes für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer fortfährt, während im Moment das allgemeine Prinzip für die Bestimmung dieses Abzinsungssatzes in Anlehnung an Marktrenditen hochwertiger Industrieanleihen bestehen bleibt. Die Dringlichkeit einer Maßnahme in diesem Fall wird durch die sich bedeutend vergrößernde Spannweite zwischen Renditen aus Industrieanleihen und Renditen aus Regierungsanleihen als Ergebnis der Finanzmarktkrise gerechtfertigt. Wie jedoch in unseren detaillierten Anmerkungen dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass weitere Klarstellungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Änderung von den einzelnen Unternehmen einheitlich angewendet wird. Insbesondere sind wir der Meinung, dass der Board die Zielsetzung einer Schätzung des Abzinsungssatzes in Abwesenheit eines liquiden Markts für erstrangige Industrieanleihen eindeutig festlegen sollte.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (38 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.
Kanada Image

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

01.10.2009

Unsere kanadischen Kollegen haben die Septemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

IFRS-Übergang – Wo stehen wir?

Der 'Hammer' — reale Probleme und Lösungen für den Übergang auf IFRS beim ersten Zwischenabschluss

SEC überdenkt Schwerpunkte beim IFRS-Fahrplan

Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man an sie herankommt

Ein aktueller Stand zu den gegenwärtigen Ereignissen rund um die IFRS — einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

Septemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.815 KB)

Septemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.860 KB)

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Kanada.

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PCAOB schiebt die Berichterstattung durch Prüfungsgesellschaften auf

01.10.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat das Datum des Inkrafttretens der neuen Regeln und Vorschriften aufgeschoben, mit denen registrierten Prüfungsgesellschaften Berichterstattungspflichten auferlegt werden.

Die Regeln und Vorschriften waren von der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC am 13. August 2009 verabschiedet worden und sollten ursprünglich zum 12. Oktober 2009 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachricht vom 15. August 2009. Die PCAOB schiebt das Datum des Inkrafttretens nun bis zum 31. Dezember 2009 auf, um technische Fragen zu klären, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz des neuen internetbasierten Systems der PCAOB für die Bearbeitung und Veröffentlichung der Einreichungen auf den neuen Formularen ergeben haben. Die Verschiebung hat keine zeitlichen Auswirkungen für die ersten Jahresberichte, die von den registrierten Unternehmen weiterhin zum 30. Juni 2010 für den 12-Monats-Zeitraum verlangt werden, der am 31. März 2010 endet. Die Presseerklärung der PCAOB in englischer Sprache finden Sie hier.
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Heads Up zur Sitzung der VRG am 22. September

01.10.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 104 KB), in dem die Sitzung der Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) des FASB vom 22. September 2009 zusammengefasst wird.

Die erörterten Themen beinhalteten den Entwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die Bewertung von Sichteinlagen, der beizulegende Zeitwert von Schulden im Vergleich zum Nennwert von Schulden bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts des Eigenkapitals eines Unternehmens und die vom FASB vorgeschlagene Aktualisierung eines Bilanzierungsstandards zur Verbesserung der Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert.

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