Nachrichten

EFRAG Image

EFRAG-Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9 - Klarstellung

06.11.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte am 2. November 2009 um Stellungnahmen in Bezug auf den EFRAG-Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9 Finanzinstrumente gebeten.

In der Einladung zu Stellungnahme hatte EFRAG darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der vorläufigen Abstimmungsvorlage von IFRS 9 basiere. Inzwischen hat der IASB den beinahe endgültigen Entwurf von IFRS 9 in dem nur für Abonnenten zugänglichen Bereich seiner Internetseite zur Verfügung gestellt. EFRAG hat die Texte der vorläufigen Abstimmungsvorlage und des beinahe endgültigen Entwurfs verglichen und weist darauf hin, dass die vom IASB vorgenommenen Änderungen keine Revidierung der Analyse und der Schlussfolgerungen im Übernahmeempfehlungsentwurf von EFRAG erfordern. Die Frist für die Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf endet weiterhin am 13. November 2009.
Entwurf Image

IASB-Entwurf zu Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte - Beispiele

06.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht (weitere Informationen).

Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge des IASB, die ein Modell der erwarteten Verluste und nicht mehr wie bisher ein Modell der eingetretenen Verluste vorsehen, werden durch Beispiele erläutert, die der Stab des IASB erarbeitet hat und die nur auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die öffentliche Diskussion des DRSC am kommenden Dienstag (10. November 2009 im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, 11.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr), auf der die Vorschläge des Entwurfs durch IASB-Mitglied Stephen Cooper und IASB-Stabmitglied Martin Friedhoff erläutert werden. Bei der Veranstaltung sind noch Plätze frei; Teilnahmeanfragen können noch bis Montagmittag an bahrmann@drsc.de gerichtet werden.
IASB Image
Webcast Image

Aufzeichnung des IASB-Webcasts zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten

06.11.2009

Am 5. November 2009 hielt der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum am selben Tag veröffentlichten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten ab.

Die Aufzeichnung des Webcasts steht jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
Entwurf Image

IASB veröffentlicht Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

05.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht.

Die Vorschläge bilden den zweiten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard, der IFRS 9 Finanzinstrumente heißen soll. Vorschläge zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten waren bereits im Juli veröffentlicht worden, und ein endgültiger Standard wird in Kürze erwartet. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden noch entwickelt. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur jetzigen Vorgehensweise sind die folgenden:

  • Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste: Derzeit wird nach IAS 39 die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten nach einem Modell der eingetretenen Verluste angesetzt. In einem Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.
  • Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird — eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

In der Presserklärung des IASB heißt es zu den neuen Vorschlägen:

Der IASB ist sich der bedeutenden praktischen Herausforderungen bewusst, die der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste mit sich bringt. Aus diesem Grund wird ein Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) aus Experten im Bereich Kreditrisikomanagement eingerichtet, der den Board beraten wird. Eine achtmonatige Kommentierungsfrist wird gewährt, damit ausreichend Zeit für die Unternehmen bleibt, die Auswirkungen einer solchen Änderung auf ihre Organisation zu bedenken.

Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 30. Juni 2010. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung des IASB (97 KB).

Webcast Image

Webcast von Deloitte Kanada zu den IFRS

05.11.2009

Der 1. Januar 2010 wird das Datum des Übergangs auf IFRS für viele öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada sein – damit einher geht die Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz und der Beginn der doppelten Berichterstattung.

Darüber hinaus wird es einige vorzeitige Anwender in Kanada geben, die ihre ersten IFRS-Abschlüsse 2010 einreichen. Deloitte Kanada wird deshalb einen Webcast zur Einführung der IFRS anbieten. Hier sind die näheren Informationen:

Thema des Webcasts:Neuester Stand der IFRS-Fachfragen – Eine Zeitenwende. Folgende Themen werden unter anderem abgedeckt:

Aktueller Stand kanadischer Rechnungslegungsgrundsätze: Kritische Fragestellungen, die Auswirkungen auf 2009 haben

Der Blick zurück: Eine Zusammenfassung der jüngsten Änderungen an den IFRS

Der Blick nach vorn: Unsere IFRS-Vorhersagen für das Neue Jahr

Jüngste regulatorische Entwicklungen in Bezug auf die IFRS

Countdown für den 1. Januar 2010: Eine letzte Durchsicht Ihrer Eröffnungsbilanzcheckliste

Datum und Zeitpunkt: Dienstag, 1. Dezember 2009, 14:00h Torontoer Zeit (EST), Dauer 90 Minuten

Vortragende: Don Newell, Nationaler Leiter IFRS-Dienstleistungen; Clair Grindley, Partnerin für nationale IFRS-Dienstleistungen; Kerry Danyluk, GIOS-Partner und Anshu Grover, Senior Manager des globalen Centre of Excellence

Weitere Informationen und Anmeldung

Tschechien Image

Tschechische Version von IFRSs in Your Pocket 2009

05.11.2009

Unsere tschechischen Kollegen haben IFRS do kapsy 2009 herausgegeben (die tschechische Übersetzung von IFRSs in Your Pocket 2009).

Diese 134 Seiten umfassende Publikation bietet eine gesonderte Einleitung von Martin Tesar, dem IFRS-Partner unserer tschechischen Schwesterfirma, einen Vergleich der Hauptunterschiede zwischen den IFRS und tschechischen Rechnungslegungsgrundsätzen sowie alle Informationen, die auch in der englischsprachigen Ausgabe enthalten sind.
EFRAG Image

Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses

05.11.2009

Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 11. bis 13. November 2009 in Brüssel stattfinden.

Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich über eine Verknüpfung in der Presseerklärung von EFRAG anmelden können. Die Agenda der Sitzung ist hier zugänglich.
Standard Image

IASB ändert IAS 24 zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

04.11.2009

Der IASB hat IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen geändert, um eine Teilausnahme von den Angabepflichten für regierungsverbundene Unternehmen zur Verfügung zu stellen und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu verdeutlichen.

Der Board hat den grundlegenden Ansatz in der Vorgängerversion von IAS 24 in Bezug auf nahe stehende Unternehmen und Personen nicht geändert, nach dem von Unternehmen gefordert ist, Informationen über Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen zur Verfügung zu stellen. Die Änderungen stellen eine Reaktion auf Bedenken dar, dass die früheren Angabevorschriften und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu komplex und in der Praxis schwer anzuwenden seien, insbesondere in Umfeldern, in denen staatliche Kontrolle vorherrschend ist. Der überarbeitete Standard soll diesen Bedenken wie folgt gerecht werden:

  • Regierungen nahe stehenden Unternehmen wird eine Teilausnahme gewährt. Bis dato mussten Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend beeinflusst sind, Informationen zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst werden, offenlegen. Nach dem überarbeiteten Standard sind weiterhin Angaben erforderlich, die für Adressaten von Abschlüssen wichtig sind. Informationen jedoch, die nur mit hohem Kostenaufwand zur Verfügung gestellt werden können oder von wenig Wert für die Adressaten sind, sind von nun an ausgenommen. Dies wird dadurch erreicht, dass nur Angaben zu solchen Geschäftsvorfällen gefordert sind, die einzeln oder zusammen genommen von Bedeutung sind.
  • Es gibt eine überarbeitete Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person.

Mit dem überarbeiteten Standard wird auch klargestellt, dass eine Angabe zu jeder Verpflichtung eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person, etwas Bestimmtes zu tun, wenn ein bestimmtes Ereignis in der Zukunft eintritt oder nicht eintritt, erforderlich ist; dies gilt auch für schwebende Verträge (angesetzt oder nicht angesetzt). Der überarbeitete Standard tritt für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (103 KB).

EFRAG Image

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

04.11.2009

Am 6. November 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf der Tagesordnung stehen die Änderungen des IASB an IAS 32 (Klassifizierung von Bezugsrechten). Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen — Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
Spanische Publikationen Image

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

04.11.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 16 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 17 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 17 (3. November 2009) geht es um Abschnitt 21 des IFRS für KMU, der Rückstellungen und Eventualposten gewidmet ist. Laden Sie sich Bulletin Nr. 17 herunter (in spanischer Sprache, 231 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.