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Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November

14.11.2009

Der International Accounting Standards Board hat umfangreiche Änderungen am Ablauf seiner Sitzung vom 17. bis 20. November 2009 bekannt gegeben.

Abgesehen von Verschiebungen einzelner Tagesordnungspunkte zwischen den Tagen werden die Themen Leasingverhältnisse und Erlöserfassung jeweils nur noch an einem Tag behandelt. Die Punkte aufgegebene Geschäftsbereiche und Finanzinstrumente Phase 3 (Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen)wurden gänzlich von der Agenda gestrichen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung wieder.

Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
17.-20. November 2009, London

Dienstag, 17. November 2009, 11:00 bis 15:30 Uhr

Leistungen an Arbeitnehmer

Ertragsteuern

Versicherungsverträge

Mittwoch, 18. November 2009, 12:15 bis 19:30 Uhr – gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Emissionshandelsschemata

Versicherungsverträge

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung

Donnerstag, 19. November 2009, 13:00 bis 14:15 Uhr

SAC: Aktueller Stand

Schulden – Änderungen an IAS 37

Freitag, 20. November 2009, 11:15 bis 13:00 Uhr

Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS

IFRIC: Aktueller Stand

Ratifizierung von IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Restanten (sofern erforderlich)

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Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist – Preisregulierte Geschäfte

14.11.2009

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf: Preisregulierte Geschäfte am 20. November 2009 fällig werden.

Der Entwurf war am 23. Juli 2009 herausgekommen. Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen, ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem vorgeschlagenen IFRS:

regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert

Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben

festgelegt, wie diese zu bewerten sind

Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert

Der IASB war aus mehreren Rechtskreisen um Leitlinien zu diesem Sachverhalte gebeten worden. Die Klarstellung der Bilanzierung von Preisregulierungen ist insbesondere in jenen Rechtskreisen von Bedeutung, die dabei sind, die IFRS zu übernehmen und bei denen für einige Branchen bereits Bilanzierungsvorschriften für die Auswirkungen der Preisregulierung bestehen. In diesen Fällen erfassen Unternehmen infolge einer fehlenden Regelung in den IFRS und unter Bezugnahme auf einen bestehenden US-amerikanischen Standard derzeit teilweise bedeutende 'regulatorische' Vermögenswerte und Schulden. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 107 KB). Weitführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Projektseite auf IAS PLUS.

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Schreiben des Stabs der Europäischen Kommission an den IASB zu IFRS 9

14.11.2009

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite ein Schreiben von Jörgen Holmquist, dem Generaldirektor der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen, an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie eingestellt, in welchem er andeutet, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich IFRS 9 hat und den IASB auffordert, "wesentliche Elemente seines Vorschlags erneut zu untersuchen, die eine unmittelbarere Auswirkung auf die richtige Abgrenzung zwischen einer Bilanzierung zum 'beizulegenden Zeitwert' und zu 'fortgeführten Anschaffungskosten' sowie auf die Finanzstabilität haben (auf Gebieten wie der vorherrschenden Rolle des Geschäftsmodells, dem Anwendungsbereich der OCI-Kategorie und dem Recycling von Bewertungserfolgen sowie dem Verbot der Abspaltung eingebetteter Derivate)." Das Schreiben des Stabs der Kommission können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 139 KB).

Hier ist ein Ausschnitt:

Insgesamt nehmen wird eine Reihe von Änderungen zur Kenntnis, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die wir in unserem Schreiben vom 15. September angesprochen haben. Allerdings sieht es so aus, als wäre die richtige Balance zwischen einer 'Fair-Value-Bilanzierung' und einer 'Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten' im aktuellen Entwurf noch nicht erreicht hat, was dazu führen mag, dass mehr Instrumente als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert werden als nach dem derzeit geltenden IAS 39, womit die Einkommensvolatilität möglicherweise überzeichnet wird – selbst wenn die Auswirkungen von einem Unternehmen zum anderen schwanken wird, was von deren Geschäftsmodell und der Art der in ihren Bilanzen erfassten Finanzinstrumenten abhängt. Unsere Bedenken bleiben daher hinsichtlich der Art und Weise, wie der IASB die Klassifizierungskriterien im Entwurf abgefasst hat, bestehen.

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Heads Up-Newsletter zum vorgeschlagenen Aufschub in Sachen Konsolidierung

12.11.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht.

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 89 KB).
Der FASB hat sich vorläufig dazu entschlossen, das Datum des Inkrafttretens von Standard Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) – Konsolidierung von Unternehmen mit wechselnder Anlagehöhe für die Rechnungslegung von Anlagen im Abschluss von Asset Managers bis auf Weiteres zu verschieben. Stabsmitarbeiter des FASB deuteten an, dass Publikumsfonds, Hedge Fonds, Private Equity Fonds, Geldmarktfonds und Risikokapitalfonds Beispiele für Unternehmen darstellen, die die Bedingungen für einen Aufschub erfüllen könnte. Die Mitarbeiter des FASB deuteten ferner an, dass Verbriefungsunternehmen, Unternehmen mit vermögenswertgedeckter Finanzierung oder Unternehmen, die zuvor als qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) klassifiziert wurden, die Bedingungen nicht erfüllten. Sofern der Vorschlag finalisiert würde, träte der Aufschub noch 2009 in Kraft.
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DSR unterstützt Übernahme von IFRS 9 für die Anwendung in Europa

12.11.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) spricht sich in seiner Stellungnahme an EFRAG für die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung aus.

In der Stellungnahme heißt es: "Eine Mehrheit der DSR-Mitglieder ist der Meinung, dass der IASB angemessen auf die Forderungen reagiert hat, die die Führer der G-20, der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) und andere Organisationen gestellt haben, und das festgelegte Ergebnis im Rahmen des angekündigten Zeitplans geliefert hat. Formal gesehen ist die Übernahme für die Anwendung in Europa die logische Konsequenz, da nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder die Übernahmekriterien erfüllt sind." Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (60 KB).
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IASB veröffentlicht IFRS 9 'Finanzinstrumente'

12.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen neuen International Financial Reporting Standard (IFRS) zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten herausgegeben.

Die Veröffentlichung stellt den Abschluss des ersten Teils eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard dar – IFRS 9 Finanzinstrumente. Vorschläge zur Wertminderungsmethode für Finanzinstrumente waren im Rahmen der zweiten Phase des Projekts Anfang November veröffentlicht worden. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, der dritten Phase, werden noch entwickelt. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Die Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, auch bereits für die Abschlüsse 2009. Der IASB beabsichtigt, IFRS 9 2010 auszuweiten, um neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Schulden, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten, Wertminderung und Sicherungsbilanzierung aufzunehmen. Bis Ende 2010 soll IFRS 9 vollständig für eine Ersetzung von IAS 39 zu Verfügung stehen – verpflichtend ab 2013 und vorzeitig zulässig in früheren Jahren. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (101 KB). In einem Brief, der der Versendung des neuen Standards an die Hauptinteressengruppen beigefügt war, äußert sich der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, wie folgt:

Der Abschluss der ersten Phase des Projekts stellt eine direkte Reaktion auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und anderer Interessengruppen dar, die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verringern. Wie gefordert haben wir diese erste Phase rechtzeitig abgeschlossen, damit Unternehmen auf freiwilliger Basis diesen neuen Standard schon für ihre Abschlüsse 2009 anwenden können. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung dieses Standards und des breiten Interesses an seiner Entwicklung haben wir bisher unbekannte Anstrengungen unternommen, Interessengruppen weltweit in den Konsultationsprozess einzubinden, um die Vorschläge weiter auszuarbeiten, die wir im Juli 2009 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben hatten. Darüber hinaus hat der IASB verschiedene Änderungen an den Vorschlägen vorgenommen, die Reaktionen auf Bedenken darstellen, die im Rahmen des Konsultationsprozesses erhoben wurden, um das endgültige Produkt noch zu verbessern.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung von IFRS 9 hat der IASB eine Projektzusammenfassung nebst Verlautbarung zu den Stellungnahmen herausgegeben (in englischer Sprache, 134 KB), in der dargestellt wird, wie der Board die Stellungnahmen berücksichtigt hat, die während der Entwicklung des neuen Standards eingegangen sind. Der IASB hat außerdem eine separate Zusammenfassung der Reaktionen auf europäische Bedenken veröffentlicht (in englischer Sprache, 25 KB).

Überblick über IFRS 9 Finanzinstrumente

Nach IFRS 9 werden alle Finanzinstrumente, die derzeit in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt – diejenigen Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies geschieht auf der Grundlage der folgenden Prinzipien:

  • Schuldinstrumente:Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, kann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden:
    • Geschäftsmodellprüfung. Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen (und nicht das Instrument vor seiner vertraglichen Endfälligkeit zu veräußern, um Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu realisieren).
    • Prüfung der Art der Zahlungsströme. Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominals und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominals sind.
    Alle anderen Schuldinstrumente müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (at fair value through profit or loss, FVTPL). Selbst wenn ein Instrument die beiden Prüfungen für die fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt, ist in IFRS 9 eine Wahlmöglichkeit enthalten, nach der solche Instrumente mit Einschränkungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden können. Die Kategorien 'zur Veräußerung verfügbar' und 'bis zur Endfälligkeit gehalten', die derzeit in IAS 39 vorgesehen sind, bestehen unter IFRS 9 nicht.
  • Eigenkapitalinstrumente. Alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst. Es gibt keine 'Kostenausnahme' für Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen. Wenn die Anlage in Eigenkapitalinstrumente jedoch nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, diese zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Trotz der Vorschrift, alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, enthält IFRS 9 Leitlinien dazu, wann Anschaffungskosten der beste Schätzer des beizulegenden Zeitwert sein können und wann sie eventuell nicht der beste Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert sind.
  • Derivate. Alle Derivate, auch die, die an Anlagen in nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente geknüpft sind, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
  • Eingebettete Derivate. Das Konzept der eingebetteten Derivate aus IAS 39 ist nicht Bestandteil von IFRS 9. Daher werden eingebettete Derivate, die nach IAS 39 separat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert worden sind, weil sie keinen engen Zusammenhang zum Basisvertrag aufweisen, nicht länger abgetrennt. Stattdessen werden die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts in ihrer Gesamtheit eingeschätzt und der Vermögenswert als Ganzes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn auch nur einer seiner Zahlungsströme nicht eine Rückzahlung von Nominal und Zinsen darstellt.
  • Umklassifizierung. Eine Umklassifizierung von 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert' zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. umgekehrt wird für Schuldinstrumente gefordert, wenn sich die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf seine finanziellen Vermögenswerte ändert und frühere Einschätzungen nach dem Modell nicht länger gelten.

Mit IFRS 9 werden einige der Vorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geändert. Es gibt außerdem zusätzliche Angaben zu Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet designiert sind.

DRSC Image

Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009

12.11.2009

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat neben den Präsentationen jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009 auf seiner Internetseite eingestellt.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat neben den Präsentationen jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009 auf seiner Internetseite eingestellt.

EFRAG Image

Übernahmeprozess von IFRS 9 in Europa vorläufig gestoppt

12.11.2009

Am 2. November 2009 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten.

Der Standard wurde heute vom IASB herausgegeben (s. direkt folgende Nachricht). Der Aufsichtsrat hatte zugestimmt, dass die Entscheidung über die Übernahme von IFRS 9 einem beschleunigten Konsultationsprozess unterworfen werden dürfe, damit IFRS 9 europäischen Unternehmen gegebenenfalls noch für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung stehen würde. Heute wurde jedoch entschieden, dass mehr Zeit notwendig sei, um die Ergebnisse des IASB-Projekts zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu erwägen. Deshalb hat EFRAG entschieden, die Übernahmeempfehlung nicht zu finalisieren. EFRAG erwägt derzeit, wie man in Bezug auf die Übernahme des Gesamtpakets der Standards fortfahren will, die IAS 39 ersetzen sollen. Zu der heutigen Entscheidung hat EFRAG eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben. Die TEG-Sitzung, die für den 16. November 2009 angesetzt wurde und der Finalisierung der Übernahmeempfehlung für IFRS 9 galt, wurde abgesagt.
FEE Image

FEE unterstützt die Anwendung von IFRS 9 in Europa

11.11.2009

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat an sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission gewendet und sie und sowie Andere aufgerufen, die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente zwecks Anwendung des Standards in Europa zu unterstützen.

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat an sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission gewendet und sie und sowie Andere aufgerufen, die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente zwecks Anwendung des Standards in Europa zu unterstützen.

Japan Image

IFRS-Konferenz von Deloitte in Japan

11.11.2009

Am Dienstag, 8. Dezember 2009, werden unsere japanischen Kollegen von Deloitte Touche Tohmatsu LLC eine Jahrestagung mit dem Titel Auf dem Weg der Übernahme der International Financial Reporting Standards in Japan veranstalten.

Unter der Vortragenden dieser vorrangig japanischsprachigen Veranstaltung sind:

Atsushi Saito, Präsident und Vorstandsvorsitzender der Tokioter Börsengruppe

Noriaki Shimazaki, Treuhänder der IASC-Stiftung und Vorsitzender eines Unterausschusses zu Bilanzierung des japanischen Wirtschaftsverbands Nippon Keidanren

Tatsumi Yamada (Mitglied des IASB) und Wayne Upton (IASB-Direktor für internationale Angelegenheiten)

Partner von Tohmatsu, dem japanischen Arm des Deloitte-Netzwerks, werden mögliche Auswirkungen der geplanten Übernahme der IFRS für japanische Unternehmen erörtern

Mitgliedsfirmen von Deloitte werden auf dem Podium an einer Diskussion teilnehmen, in der es um den gegenwärtigen Stand bei der Übernahme der IFRS durch Länder/Regionen rund um den Globus sowie um Sachverhalte geht, die erstmalige Anwender in Japan wissen sollten

Die Tagung wird in Tokio stattfinden und per Videoübertragung live nach Nagoya, Osaka und Fukuoka übertragen. Das Programm sowie Informationen zur Registrierung können Sie hier herunterladen (in japanischer Sprache, 1.134 KB).

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