Nachrichten

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Ergebnisse der 137. Sitzung des DSR

17.11.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 2. und 3. November 2009 seine 137. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (drei Seiten, 48 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom November 2009 können Sie hier herunterladen (68 KB).
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Unternehmen des öffentlichen Sektors in Kanada werden IFRS anwenden

17.11.2009

Der kanadische Standardsetzer für den öffentlichen Sektor (Canadian Public Sector Accounting Board) hat die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor dahingehend geändert, dass staatliche Wirtschaftsunternehmen (Government Business Enterprises, GBE) — Unternehmen des öffentlichen Sektors mit eigenem, nachhaltigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb — ab Perioden, die am 1. Januar 2011 beginnen, die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden müssen.

Dies gestattet einen Vergleich zwischen ähnlichen Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors. Unternehmen des Privatsektors in Kanada werden ab dem gleichen Zeitpunkt IFRS anwenden müssen. Die englischsprachige Presserklärung finden Sie hier (105 KB).
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Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November

17.11.2009

Der International Accounting Standards Board hat den Ablauf seiner Sitzung vom 17. bis 19. November 2009 erneut geändert.

Am Freitag, den 20. November finden nun keine öffentlichen Sitzungen mehr statt; die entsprechenden Tagesordnungspunkte werden auf Donnerstag vorgezogen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung wieder.

Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
17.-19. November 2009, London

Dienstag, 17. November 2009, 11:00 bis 15:30 Uhr

Leistungen an Arbeitnehmer

Ertragsteuern

Versicherungsverträge

Mittwoch, 18. November 2009, 12:15 bis 19:30 Uhr – gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Emissionshandelsschemata

Versicherungsverträge

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung

Donnerstag, 19. November 2009, 12:30 bis 15:00 Uhr

Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS

SAC: Aktueller Stand

Schulden – Änderungen an IAS 37

IFRIC: Aktueller Stand

Ratifizierung von IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

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Aktualisierte Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte

17.11.2009

Wir haben unsere Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte aktualisiert, um die Entscheidungen der IFRIC-Sitzung vom November 2009 widerzuspiegeln.

Unsere nach Standards sortierte Liste umfasst jetzt über 170 Sachverhalte mit jeweils einer Beschreibung des Sachverhalts, dem Datum der endgültigen Agendaentscheidung und der Begründung. Folgende Sachverhalte sind neu dazugekommen:

IFRS 3: Bewertung nicht-kontrollierender Anteile

IFRS 3: Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsprämien

IFRS 5: Abwertung einer Veräußerungsgruppe

IAS 23: Bedeutung von 'allgemeine Fremdmittelaufnahmen'

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DSR verabschiedet Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen

16.11.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf mit Änderungsvorschlägen an insgesamt elf International Financial Reporting Standards (ED/2009/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2008-2010) verabschiedet.

Den meisten Änderungen stimmt der DSR zu; in einigen Fällen werden noch weitere Verbesserungen vorgeschlagen. Bestimmte Änderungen an den folgenden Standards lehnt der DSR jedoch zumindest teilweise ab:

IFRS 5 - Anwendung auf den Verlust eines bedeutenden Einflusses

IAS 8 - Änderungen in der Terminologie

IAS 27 - Wertminderungen von Anlagen in Tochtergesellschaften

IAS 40 - Änderung vom Fair-Value-Modell auf das Anschaffungskostenmodell

Die näheren Erläuterungen der Schlüsse des DSR finden sie in der englischsprachigen Stellungnahme gegenüber dem IASB (83 KB).

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Newsletter zu IFRS 9 Finanzinstrumente

16.11.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter mit dem Titel IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht (in englischer Sprache).

Der IASB hatte IFRS 9 am 12. November 2009 als ersten Schritt seines Projekts zur Ablösung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertungherausgegeben. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte eingeführt. Diese Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden, wobei eine frühere Anwendung bereits ab 2009 zulässig ist. Der IASB beabsichtigt IFRS 9 im Jahr 2010 zu erweitern und neue Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten, zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten, zu Wertminderungen sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) hinzuzufügen. Bis Ende 2010 wird IFRS 9 ein vollständiger Ersatz für IAS 39 sein – verpflichtend ab 2013 und freiwillig anwendbar für Zeiträume davor. In diesem Newsletter werden die Vorschriften von IFRS 9 im Detail erläutert, IFRS 9 und IAS 39 miteinander verglichen und die mögliche Auswirkung eines Übergangs auf den neuen Standard untersucht.

Die Überschriften (aus dem IAS Plus Update-Newsletter)

Neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Neue Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Neue Bewertungskategorie – ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (fair value through other comprehensive income)

Beurteilung auf Wertminderungen nur für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte

keine zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte mehr

keine bis zur Fälligkeit gehaltenen Vermögenswerte und Strafvorschriften mehr

keine Abspaltung eingebetteter Derivate bei finanziellen Vermögenswerten mehr

keine Bewertung nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen mehr

Links zu allen zurückliegenden IAS Plus Update-Newslettern finden Sie hier.

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Newsletter zu Änderungen an IAS 24

16.11.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter mit dem Titel IASB gibt Änderung an IAS 24 heraus veröffentlicht (in englischer Sprache), in welchem die Änderungen an IAS 24 erläutert werden, die der IASB am 4. November 2009 veröffentlicht hatte.

Die Änderungen sehen eine teilweise Ausnahme von den Angabevorschriften für regierungsnahe Unternehmen vor und stellen die Definition eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person klar. Im überarbeiteten IAS 24 wird ferner klargestellt, dass die Angabe einer jeden Selbstverpflichtung eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person, beim Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses in der Zukunft etwas tun zu wollen, einschließlich schwebender Geschäfte (bilanzierter und nicht bilanzierter), erforderlich ist. Der überarbeitete Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Links zu allen zurückliegenden IAS Plus Update-Newslettern finden Sie hier.
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Stand der Rechnungslegung im November 2009

15.11.2009

Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA) das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren. Ein früheres Gesetz aus dem Jahr 1982 verlieh dem ZICA ähnliche Rechte.

Seit 2004 hat das ZICA die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Gänze ohne Abänderungen übernommen. Die Mitglieder des ZICA, zu denen alle Prüfer in Sambia gehören, sind durch ihre Mitgliedschaft im ZICA verpflichtet, die Befolgung der IFRS sicherzustellen. Es gibt allerdings keine statutarische Vorschrift für börsen- oder nicht börsennotierte Unternehmen, die IFRS anzuwenden.

Das Wertpapiergesetz und die Wertpapierbörse von Lusaka schreiben Wirtschaftsprüfern vor, registriert zu sein und eine vom ZICA ausgestellte Praxisbescheinigung innezuhaben, aber sie fordern nicht die Befolgung der IFRS.

Gegenwärtig ist die Anwendung der IFRS nach dem Versicherungs- und dem Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sind allerdings Bestrebungen auf dem Weg, die IFRS für Finanzdienstleister, die durch diese Gesetze reguliert werden, verpflichtend zu machen.

Eine Ergänzung zur ROSC-Bericht 2007 der Weltbank zu Sambia aus dem Juni 2009, die vom Ministerium für Finanzen und nationale Planung eingebracht wurde, enthält folgenden Passus:

Um die Einhaltung der internationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards zu gewährleisten, auf der Rat des ZICA einen Standards and Regulation Board eingerichtet, der die Prüfungsdurchsicht und die Einführung der IFRS und IAS durch tätige Wirtschaftsprüfer (Ersteller von Prüfungsberichten) und die öffentliche Praxis überwacht ...

Die IFRS müssen durch kleine und mittelgroße Unternehmen nicht verpflichtend angewendet werden.

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Neue IFRS-e-Learning-Module in chinesischer Sprache

15.11.2009

IFRS-e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt worden und wurden auf der Deloitte-Internetseite CAS Plus eingestellt.

Die folgenden weiteren IFRS-e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt worden und wurden auf der Deloitte-Internetseite CAS Plus eingestellt:

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007)

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler

IAS 32/39 Finanzinstrumente – Teil 1

IAS 32/39 Finanzinstrumente – Teil 3

Die folgenden Module sind bereits früher übersetzt und eingestellt worden:

Einführung in das IFRS-e-Learning

Rahmenkonzept

IAS 2 Vorräte

IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

IAS 11 Fertigungsaufträge

IAS 16 Sachanlagen

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

IAS 41 Landwirtschaft

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

IFRS 8 Geschäftssegmente

Um die Module herunterzuladen (gebührenfrei, es ist jedoch eine Anmeldung erforderlich), klicken Sie auf die Glühlampe auf der Leitseite von CAS Plus oder auf diesen Link.

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Aktuelles zur IFRS-Übernahme in Europa

14.11.2009

Auf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme diverser IFRS zur Nutzung in der Europäischen Union.

Auf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden IFRS zur Nutzung in der Europäischen Union:

Jährliche Verbesserungen 2007-2009

Änderungen an IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten

Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe

Der Ausschuss entschied zudem, seine Beratungen zur Übernahme von IFRS 9 zu vertagen. EFRAG hat seinen Übernahmestatusbericht um die Empfehlungen aus der ARC-Sitzung aktualisiert. Den Übernahmestatusbericht vom 13. November 2009 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 120 KB).

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