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Newsletter zum IASB-Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

23.11.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter – Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung herausgegeben (in englischer Sprache).

Am 5. November 2009 hat der IASB einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, die Art zu ändern, wie Wertminderungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, anzusetzen sind, nämlich nicht länger nach einem Modell der eingetretenen Verluste sondern nach einem Modell der erwarteten Verluste. Der Entwurf stellt einen Teil eines umfassenden Projekts des IASB zur Ersetzung von IAS 39 dar. In dem Newsletter wird das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste zusammengefasst, es werden eine Reihe von Umsetzungsfragen aufgezeigt und das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste wird dem vom FASB vorgeschlagenen Modell der eingetretenen Verluste gegenübergestellt. In einem Anhang wird ein umfassendes numerisches Beispiel zu den Berechnungsmechanismen des Ansatzes von erwarteten Verlusten für festverzinsliche Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Anhang findet sich ein ausführlicher Vergleich des Modells der eingetretenen Verluste nach IAS 39 mit dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste.

Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste In dem Modell der eingetretenen Verluste nach IAS 39 wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird — eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

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Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise

23.11.2009

Die SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung.

Die SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung von Financial Executives International am 17. November 2009 in New York über Lehren, die wir aus der Finanzmarktkrise für die Finanzberichterstattung, die Standardsetzung und den Regelungserlass ziehen können (Verknüpfung auf die vollständige Rede in englischer Sprache). Casey nennt drei Hauptlehren, die aus der Krise zu ziehen sind:

Nachfolgend haben wir einen Auszug in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten für Sie übersetzt:

Da die Anzahl der amerikanischen Anleger zunimmt, die Wertpapiere von nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen halten, würde es ein Fehler der SEC und des FASB sein und wir würden vor den Bedürfnissen der Anleger die Augen verschließen, wenn wir nicht weiterhin die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards unterstützten. Die Erfordernis von Harmonisierung bei bestimmten Hauptrechnungslegungsstandards – insbesondere denen, die sich auf Finanzinstrumente und andere Bereiche, die mit der Finanzmarktkrise verbunden sind, beziehen – ist von einer Reihe von Foren hervorgehoben worden; unter anderem waren dies das Kommuniqué der Finanzminister der G-20 vom März 2009, der Bericht zur Aufsichtsreform des Finanzministeriums vom Juni 2009 und der Bericht der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise vom Juli 2009. Die SEC unterstützt die fortbestehenden Harmonisierungsbemühungen des FASB und des IASB uneingeschränkt. Die bestehenden Harmonisierungsziele dieser beiden Standardsetzer nach ihrem Arbeitsabkommen von 2006, das im September 2008 aktualisiert wurde, beinhalten das Ziel, verschiedene bedeutende gemeinsame Projekte bis 2011 abzuschließen. Und vor weniger als zwei Wochen haben der FASB und der IASB eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre Verpflichtung, Harmonisierung zwischen den IFRS und US-GAAP zu erzielen, bekräftigten und die Absicht verkündigten, ihre Bemühungen hinsichtlich des Abschlusses der im Arbeitsabkommen genannten großen gemeinsamen Projekte zu verstärken.

Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass die Vereinigten Staaten weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung für und der Entwicklung von einem einzigen Satz hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards spielen. Ich hoffe und erwarte außerdem, dass die SEC bald die nächsten Schritte verkünden wird, die in Bezug auf die Verwendung der IFRS durch amerikanische Emittenten einzuschlagen sind – damit würde unsere Verpflichtung auf dieses wichtige Ziel noch einmal deutlich gemacht.

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Entwurf einer EFRAG-Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IAS 24

23.11.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an IAS 24 für die Anwendung in Europa.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung des Entwurfs vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme des Entwurfs in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen (Presseerklärung von EFRAG).
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Austausch zwischen der IASCF und der EU-Kommission zu IFRS 9

23.11.2009

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Briefaustausch zwischen den Treuhändern der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) und der EU-Kommission hinsichtlich der europäischen Bedenken bezüglich IFRS 9 und der Entscheidung, den Übernahmeprozess bis auf Weiteres aufzuschieben, zur Verfügung.

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Briefaustausch zwischen den Treuhändern der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) und der EU-Kommission hinsichtlich der europäischen Bedenken bezüglich IFRS 9 und der Entscheidung, den Übernahmeprozess bis auf Weiteres aufzuschieben, zur Verfügung.

Im Schreiben der Treuhänder heißt es: "Sie können nichts Anderes erwarten, als dass die Treuhänder überrascht und enttäuscht sind im Hinblick auf den Aufschub. Wir würdigen jedoch die Tatsache, dass der Kommission sich weiter den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet fühlt. Wir erkennen die Unterstützung zusagende Verlautbarung an, die Ihre Geschäftsstellen in Hinblick auf die IFRS nach der Verkündigung veröffentlicht hat, und nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung hinsichtlich der zeitlichen Abfolge keinen vorzeitigen Schluss bezüglich der endgültigen Übernahme von IFRS 9 darstellt."

In der Antwort der Kommission heißt es: "Die europäische Kommission fühlt sich weiter uneingeschränkt den IFRS und einem einzigen Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards verpflichtet. Darüber hinaus unterstützen die europäischen Interessengruppen einstimmig den allgemeinen Ansatz, der vom IASB in IFRS 9 verwendet wird und der auf einem Bewertungsmodell mit gemischten Attributen beruht. Die Entscheidung, IFRS 9 zu diesem Zeitpunkt keinem beschleunigten Übernahmeverfahren zu unterziehen, spiegelt die veränderten Wirtschaftsaussichten und Markterholungen wider."

Die Briefe in voller Länge:

Brief der Treuhänder an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 156 KB)

Antwort der EU-Kommission (in englischer Sprache, 47 KB)

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Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des BilMoG

23.11.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) verabschiedet.

Die Änderungen beziehen sich auf Abschlussprüfungen von Abschlüssen für nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre. Eine zusammenfassende Darstellung dieser Änderungen wird in den IDW Fachnachrichten Heft 11/2009 veröffentlicht.

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IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11

23.11.2009

In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board vom 3. November 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts.

Das IDW nimmt insbesondere zu folgenden Änderungen Stellung: IFRS 7, IAS 1, IAS 8, IAS 27 und IAS 40. Das Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).
In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board vom 3. November 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts. Das IDW nimmt insbesondere zu folgenden Änderungen Stellung: IFRS 7, IAS 1, IAS 8, IAS 27 und IAS 40. Das Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).

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IDW zum IFRS 9

23.11.2009

Nachdem die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Entscheidung über eine Empfehlung zur Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht vertagt hat, nimmt das IDW in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz Stellung zur Übernahme von IFRS 9 und zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

IFRS 9 bildet einen Teil des Projekts, mit dem IAS 39 stufenweise ersetzt werden soll. Das IDW unterstützt nach eigener Aussage weiterhin die Entwicklung internationaler Bilanzierungsregelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch den IASB und lehnt nationale bzw. europäische Sonderwege ab. Die Vertagung der Übernahmeentscheidung eröffne die Möglichkeit, nach dem vollständigen Ersetzen des IAS 39 die neuen Regelungen im Gesamtzusammenhang auf EU-Ebene zu würdigen. Im Rahmen des Projekts zum Ersetzen von IAS 39 sollten - nach Auffassung des IDW - noch einige Schwächen des jüngst vorgelegten IFRS 9 beseitigt werden.
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Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf bezüglich Preisregulierung

21.11.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2009/8 Preisregulierte Geschäfte übermittelt, der am 23. Juli 2009 veröffentlicht worden war.

Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen, ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem vorgeschlagenen IFRS:

regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert

Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben

festgelegt, wie diese zu bewerten sind

Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert

Zusammengefasst ist unsere Sichtweise die folgende:

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, in der Praxis bestehende Unterschiede hinsichtlich der Erfassung von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung zu behandeln. Wir stimmen zu, dass lediglich preisregulierte Unternehmen im Sinne des vorgeschlagenen Anwendungsbereichs des Standards in der Lage sein sollten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden anzusetzen.

Allerdings sind wir der Ansicht, dass die derzeit im Entwurf formulierten Kriterien für den Anwendungsbereich bei Unternehmen Verwirrung hervorrufen würden, die dem Vorgeschlag zufolge außerhalb des Anwendungsbereichs des endgültigen Standards lägen. Unseres Erachtens kann dies dazu führen, dass Unternehmen annehmen, dass sie unter den Standard fallen und die im Entwurf enthaltenen Prinzipien anwenden, indem sie lediglich eine Analogie zu ihrer besonderen Situation herstellen, obwohl sie fachlich gesehen die aufgestellten Kriterien nicht erfüllen. Wir würden es bevorzugen, wenn der Anwendungsbereich des endgültigen Standards alle operativen Tätigkeiten von Unternehmen beinhalten würde, deren Preise Gegenstand einer Regulierung sind und dann all jene Unternehmen den aufgestellten Ansatzkriterien zu unterwerfen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle preisregulierten Unternehmen würde dazu beitragen, unsere Bedenken abzumildern, weil dann nur die Frage gestellt würde, ob ein Unternehmen die Ansatzkriterien erfüllt und somit in der Lage ist, einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld anzusetzen. Unternehmen innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards, die die Ansatzkriterien nicht erfüllten, würden regulatorische Vermögenswerte und Schulden nach diesem IFRS-Entwurf nicht ansetzen dürfen. Das Risiko, dass Unternehmen regulatorische Vermögenswerte und Schulden ansetzen, bei denen der Board solches nicht beabsichtigte, würde dadurch vermindert.

Weiterführende Informationen:

Stellungnahme von Deloitte zu ED 2009/8 Preisregulierte Geschäfte (in englischer Sprache, 49 KB)

Projektseite auf IAS PLUS

Alle zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB/das IASC von Deloitte

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Novemberausgabe 2009 des EITF-Snapshot-Newsletters

21.11.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache), in welchem die Ergebnisse der Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden.

Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung erwartet.

Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie – endgültige Beschlussfassung

Sachverhalt 09-F Basis-Jackpot-Schulden von Casinos – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-G Klarstellung der Definition abgegrenzter Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-I Auswirkung einer Änderung eines Kredits, wenn der Kredit Teil eines Pools ist, der als einzelner Vermögenswert bilanziert wird – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-J Auswirkung einer Denominierung des Ausübungspreises einer aktienbasierten Vergütungsprämie in der Währung des Marktes, auf dem der zugrunde liegende Beteiligungstitel vorrangig gehandelt wird – Beschluss der Veröffentlichung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

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Der IFRS für KMU sollte im Vereinigten Königreich "so bald wie möglich" zur Verfügung stehen

20.11.2009

In einem Artikel mit dem Titel Zeit zu entscheiden, der im CA Magazine erschienen ist, argumentiert die britische Deloitte-Partnerin Isobel Sharp, dass Großbritannien und Irland den IFRS für KMU sobald wie möglich zur Verfügung stellen sollten.

Der britische Standardsetzer ASB hat bereits seine Absicht angedeutet, die britischen Rechnungslegungsstandards durch den IFRS für KMU ab 2012 zu ersetzen. "Vielleicht würden 2010 erst wenige überwechseln," schreibt Sharp, "aber sie hätten die Wahl. Im Zeitplan des ASB ist ein Entwurf für 2010 vorgesehen, der Standard soll 2011 folgen, nur wenige Monate vor dem Datum des Inkrafttretens im Januar 2012. [...] Die Freaks werden den Müden schon auf die Sprünge helfen. Aber gibt es irgendwelche wirklichen Hinderungsgründe? Im Grunde genommen ist die einzige Frage doch nur 'Was ist das beste ist für die Unternehmen?'". Den Artikel von Isobel Sharp können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 309 KB).

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