Nachrichten

IASB Image

Mitschrift von der Gesprächsrunde des IASB zum beizulegenden Zeitwert

25.11.2009

Am 2. November 2009 hielt der IASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk ab, um seinen Standardentwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erörtern.

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vertraten einen Querschnitt von Adressaten, darunter Prüfer, Abschlussersteller sowie Experten und sonstige Vertreter der Bewertungsbranche. Wir haben die Mitschrift der Beobachter bei der Gesprächsrunde eingestellt (in englischer Sprache, 34 KB). Die Teilnehmer an der Gesprächsrunde wurden gebeten, die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu behandeln:

Sachverhalt A – beizulegender Zeitwert als Abgangspreis

Wann spiegelt ein marktbasierter Abgangspreis den Barwert zukünftig erwarteter Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus einem Vermögenswert oder einer Schuld nicht wider?

Sachverhalt B – beizulegender Zeitwert von Schulden

Können die Prinzipien in ASU Nr. 2009-5 in der Praxis nach IFRS angewendet werden? Falls nicht, warum nicht?

Wann mag der beizulegende Zeitwert einer Schuld nicht dem beizulegenden Zeitwert des korrespondierenden Vermögenswerts entsprechen?

Sachverhalt C – beizulegender Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden

Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich, um den beizulegenden Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zu bemessen?

Stehen irgendwelche der im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge nicht im Einklang mit der Bemessung nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert?

Sachverhalt D – beizulegender Zeitwert auf inaktiven Märkten

Sind die vorgeschlagenen Leitlinien ausreichend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn Märkten inaktiv geworden sind (wenn sie zuvor aktiv waren)? Falls nicht, welche zusätzlichen Leitlinien sind Ihrer Ansicht nach erforderlich?

Sachverhalt E – beizulegender Zeitwert in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang

Welche Vorschläge in dem Standardentwurf sind in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang nicht anwendbar? Warum sind sie nicht anwendbar?

Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich?

Sachverhalt F – Rechtskreis-spezifische Sachverhalte

Gibt es für Ihren Rechtskreis einschlägige Bewertungserwägungen, denen in dem Standardentwurf nicht Rechnung getragen wurde? Falls ja, um welche handelt es sich?

Sachverhalt G – Vereinheitlichung mit US-GAAP

Würden Sie - abgesehen vom Referenzmarkt und Blockadefaktoren - erwarten, dass ein numerischer Unterschied zwischen einem beizulegenden Zeitwert, der nach den im Standardentwurf enthaltenen Vorschlägen berechnet wird, und einem, der gemäß Sachverhalte 820 berechnet wird, besteht?

Haben Sie aus der Anwendung von Sachverhalt 820 Erfahrungen gewonnen, die der IASB berücksichtigen sollte, wenn er den IFRS zu Leitlinien der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fertigstellt?

Schweiz Image

Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"

25.11.2009

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" leicht angepasst.

Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2. Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen. Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit.
PCAOB Image

Berichterstattung durch Prüfungsgesellschaften beginnt am 31. Dezember

25.11.2009

In unseren Nachrichten vom 15. August und 1. Oktober 2009 berichteten wir darüber, dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) Regeln verabschiedet hat, die vorsehen, dass registrierte öffentliche Prüfungsgesellschaften (inländische wie ausländische) die PCAOB über bestimmte, festgelegte Ereignisse unterrichten (beginnend mit Ereignissen, die am 31. Dezember 2009 auftreten) und Jahresberichte bei ihr einreichen müssen (erstes Mal fällig am 30. Juni 2010 fällig).

Die PCAOB hat nunmehr Beispielhafte Formulare und andere Details freigegeben (Link auf die Internetseite der PCAOB, scrollen Sie herunter auf die Rubrik 'Annual and Special Reporting'). Es gibt derzeit 2.261 Prüfungsgesellschaften, die bei der PCAOB registriert sind. Davon sind 1.336 (59%) US-amerikanische Gesellschaften und die verbleibenden 41% ausländische Gesellschaften.
Spanische Publikationen Image

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

25.11.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 19 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 20 (24. November 2009) eingestellt, in der es um die folgenden Abschnitte des IFRS für KMU geht:

Sec 24 Subvenciones Gubernamentales (Zuwendungen der öffentlichen Hand)

Sec 25 Costos por Préstamos (Fremdkapitalkosten)

Sec 26 Pago Basado-en-acciones (Anteilsbasierte Vergütungen)

Sec 27 Deterioro del Valor de los Activos (Wertminderung von Vermögenswerten)

Laden Sie sich Bulletin Nr. 20 herunter (in spanischer Sprache, 246 KB).Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

IASB Image

Neuer Internetauftritt des IASB

24.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen Internetauftritt überarbeitet.

Der Inhalt ist im Wesentlichen unverändert, aber Design und Navigationsstruktur wurden überholt. So wurden beispielsweise herunterziehbare Menüpunkte in der Kopfleiste eingeführt, die eine schnellere Orientierung ermöglichen; es gibt thematische angelegte Seitenbereiche und verschiedene Quicklinks zu den am häufigsten nachgefragten Inhalten. Die Suchfunktion wurde ebenfalls verfeinert und soll bis Ende der Woche die Möglichkeit bieten, innerhalb von bestimmten thematischen Seitenbereichen, nach Art des Dokuments oder nach Erscheinungsdatum zu suchen. Wir empfehlen Ihnen einen Besuch auf der neu gestalteten Internetseite des IASB.
Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS

24.11.2009

Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS eingereicht, der am 26. August 2009 veröffentlicht worden war.

Im Entwurf werden Verbesserungen an 11 IFRS vorgeschlagen, die größtenteils 2011 verpflichtend werden, einige jedoch auch früher. Obwohl wir den Verbesserungsprozess des IASB unterstützen, hegen wir "einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen 2009" und hinsichtlich Uneinheitlichkeiten zwischen einigen der vorgeschlagenen Änderungen und Entscheidungen in laufenden Agendaprojekten. Kurz gefasst ist unsere Ansicht die folgende:

Wir begrüßen den fortdauernden IASB-Prozess für die Behandlung bestimmter Änderungen an den IFRS auf effiziente und wirksame Weise. Dennoch hegen wir einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen 2009, da nicht immer Einheitlichkeit zwischen den Absichten des Boards wie in der Einleitung, der Grundlage für Schlussfolgerungen und den Formulierungen in den Änderungen selbst dargestellt herrscht. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagen Änderungen an IAS 1, IAS 27, IAS 34 und IAS 40, bei denen die vorgeschlagenen Änderungen über die vom Board geäußerten Absichten hinausgehen und die weitergreifende Auswirkungen haben als in der Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben. Wir fragen uns auch, ob solche möglicherweise weitgreifenden Änderungen in das Konzept des jährlichen Verbesserungsprozesses passen.

Wir sind außerdem der Ansicht, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen und ihre Auswirkungen im Widerspruch zu anderen Projekten stehen, die sich auf der Agenda des Boards befinden. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 27. Dieser offensichtliche Konflikt verwirrt die Anwender und Interessengruppen, und wir ermutigen den Board mit allem Nachdruck, Einheitlichkeit zwischen den Projekten auf seiner Agenda und dem jährlichen Verbesserungsprozess zu gewähren, selbst wenn dies bedeuten sollte, eine Verbesserung aufzuschieben.

Englische Originaldokumente:

Unsere Stellungnahme zum ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS (84 KB)

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC

DRSC Image

Öffentliche Diskussion vom 23. November 2009 - Protokoll

24.11.2009

Neben den Präsentationen hat das DRSC jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion vom 23. November 2009 auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

Erörtert wurden E-DRS 24 Latente Steuern, E-DRÄS 4 Anpassungen nach BilMoG, E-DRÄS 5 Änderungen der DRS zur Lageberichterstattung, E-DRÄS 6 Änderungen an DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder.
Webcast Image

Internetsendung von Deloitte zum Finanzinstrumenteprojekt

24.11.2009

Am 9. Dezember 2009 werden unsere US-amerikanischen Kollegen eine Internetsendung im Rahmen der Reihe Deloitte DBriefs zum gemeinsam von IASB und FASB verfolgten Projekt zu Finanzinstrumenten abhalten.

Für die Teilnahme wird keine Gebühr erhoben, Sie müssen sich jedoch registrieren. Details:

Thema der Internetsendung: Das Finanzinstrumenteprojekt von IASB und FASB: ein eingehenderer Blick

Inhalt der Internetsendung: Standardsetzer erwägen fundamentale Änderungen an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Was müssen Sie wissen, um das Ausmaß dieser Änderungen auf Bilanz und Ergebnis Ihres Unternehmens einschätzen zu können? In der Internetsendung wird es um folgende Themen gehen:

Jüngste Entwicklung im regulatorischen Umfeld mit Bezug zu den International Financial Reporting Standards (IFRSs)

Änderungen bei der Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich des Ansatzes und der Bewertung von Anlagen in schuldrechtliche und Beteiligungstitel, Krediten, Forderungen und Kapitalaufnahmen

Einige Kernunterschiede zwischen US-GAAP und IFRS

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 9. Dezember 2009, 20:00 Uhr (MEZ), Dauer: 90 Minuten

Zielgruppe: Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen

weiterführende Informationen und Registrierung

Internetseiten auf IAS PLUS mit Bezug zum Thema:

Projekt zur Ablösung von IAS 39 – Übersichtsseite

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

IFRS 9 Finanzinstrumente

Wertminderung und Risikovorsorge

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Ausbuchung

Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

Belgien Image

Aktualisierte Länderseite für Belgien

23.11.2009

Wir haben unsere IAS PLUS-Länderseite für Belgien aktualisiert, um die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung der IFRS bei der Abschlusserstellung für nicht börsennotierte Unternehmen genauer auszuführen.

Die jüngste Änderung, verfügt durch einen königlichem Erlass vom 27. September 2009 (in französischer und niederländischer Sprache, 346 KB), geht dahin, dass alle Versicherungsunternehmen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen müssen. Die Aufsichtsrat kann entscheiden, die IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich.
IFRS in Focus Image

Newsletter zum IASB-Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

23.11.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter – Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung herausgegeben (in englischer Sprache).

Am 5. November 2009 hat der IASB einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, die Art zu ändern, wie Wertminderungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, anzusetzen sind, nämlich nicht länger nach einem Modell der eingetretenen Verluste sondern nach einem Modell der erwarteten Verluste. Der Entwurf stellt einen Teil eines umfassenden Projekts des IASB zur Ersetzung von IAS 39 dar. In dem Newsletter wird das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste zusammengefasst, es werden eine Reihe von Umsetzungsfragen aufgezeigt und das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste wird dem vom FASB vorgeschlagenen Modell der eingetretenen Verluste gegenübergestellt. In einem Anhang wird ein umfassendes numerisches Beispiel zu den Berechnungsmechanismen des Ansatzes von erwarteten Verlusten für festverzinsliche Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Anhang findet sich ein ausführlicher Vergleich des Modells der eingetretenen Verluste nach IAS 39 mit dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste.

Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste In dem Modell der eingetretenen Verluste nach IAS 39 wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird — eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.