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Eine aufschlussreiche Ertragskraft – eine Erhebung narrativer Berichterstattung in Jahresabschlüssen Image

Erhebung zur narrativen Berichterstattung von Deloitte UK

20.10.2009

Unsere britischen Kollegen haben Eine aufschlussreiche Ertragskraft – eine Erhebung narrativer Berichterstattung in Jahresabschlüssen (in englischer Sprache, 4.325 KB).

In der Erhebung wird die narrative Berichterstattung von 130 börsennotierten britischen Unternehmen untersucht, die in zwei Kategorien aufgeteilt werden – Kapitalanlagegesellschaften und sonstige Unternehmen. Sie enthält eine Überprüfung

  • dazu, wie die Befolgung der Angabevorschriften aus dem Companies Act 2006, den Regeln für ein Börsenlisting, den Angabe- und Transparenzvorschriften sowie dem vereinheitlichten Kodex variierten;
  • des Ausmaßes, in welchem Unternehmen die im November 2008 vom Rechnungslegungsrat verabschiedete (Financial Reporting Council, FRC) Leitlinie zur Unternehmensfortführung angewendet haben. In dieser Hinsicht ist seine Veröffentlichung zeitgemäß, weil der FRC unlängst seine überarbeitete Leitlinie veröffentlicht hat, die für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2009 enden, in Kraft tritt; sowie
  • der Verwendung des ASB-Berichtsstandards Operative und finanzielle Rückschau.

 

Die Hauptergebnisse für Unternehmen, die keine Kapitalanlagegesellschaften sind, stellen sich wie folgt dar:

  • die Länge des Abschlusses hat sich im Vergleich zu 2008 um 3% erhöht und um 41% im Vergleich zu 2005.
  • 62% der Unternehmen, die Bericht erstattet haben, nachdem die FRC-Aktualisierung im November 2008 zu Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko veröffentlicht worden war, übernahmen die darin enthaltenen Leitlinien eindeutig freiwillig.
  • neun Unternehmen (2008: fünf) hatten eingeschränkte Prüfungsurteile erhalten, sieben (2008: vier) bezogen sich auf die Unternehmensfortführung im Konzern. Ein weiteres bezog sich auf ein Tochterunternehmen, das sich nach dem Jahresende in die Zwangsverwaltung begeben hatte;
  • auf drei Gebieten gab es einen dramatischen Anstieg im Vergleich zu 2008:
    • 83% (2008: 47%) erörterten ihre Kapitalstruktur und die Finanzierung
    • 68% (2008: 48%) erörterten ihre Risikomanagementpolitik
    • 47% (2008: 22%) erörterten ihre derzeitige und zukünftige Liquiditätslage
  • 96% der Unternehmen (2008: 89%) beschrieben ihre wesentlichen Risiken und Unsicherheiten eindeutig. Im Durchschnitt gaben Unternehmen acht Risiken an, wobei ein im FTSE 350 gelistetes Unternehmen 30 nannte. Der Zustand der Volkswirtschaft war das am häufigsten genannten Risiko;
  • 84% der Unternehmen (2008: 77%) stellten klar ihre Schlüsselerfolgsindikatoren dar.
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Deloittes iGAAP 2010 IFRS-Berichterstattung in Vereinigten Königreich

20.10.2009

Unsere britischen Kollegen haben iGAAP 2010 IFRS-Berichterstattung in Vereinigten Königreich veröffentlicht.

Dieses Buch stellt einen umfassenden Leitfaden für britische Unternehmen dar, die nach IFRS bilanzieren. In dem Buch werden die IFRS-Vorschriften klar erläutert, einschließlich der Unterschiede zu den britischen Rechnungslegungsprinzipien; Auslegungen und Kommentierungen an den Stellen hinzugefügt, an denen in den IFRS nichts verlautbart ist oder sie unklar sind; damit in Bezug stehende speziell britische Vorschriften aufgezeigt; und viele veranschaulichende Beispiele gegeben. Dieses Handbuch behandelt diejenigen neuen Standards umfassend, die für 2009 beginnende Geschäftsperioden anzuwenden sind und deckt zudem jene weiteren Verlautbarungen ab, die vom IASB bis zum 30. Juni 2009 herausgegeben wurden und ab 2010 anzuwenden sind, wobei jene deutlich abgegrenzt werden, die noch nicht von der Europäischen Kommission übernommen worden sind. Zu dem neuen Material in der Ausgabe 2010 gehören folgende Inhalte:

IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen;

die überarbeitete Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (November 2008);

die Änderung an IFRS 2 Konzerninterne und in bar erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen (Juni 2009);

die Änderung an IFRS 7 Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (März 2009);

die Änderung an IAS 39 Zulässige Grundgeschäfte (Juli 2008);

die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte (Oktober 2008);

die Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 Eingebettete Derivate (März 2009);

die im April 2009 herausgegebenen Verbesserungen an den IFRSs;

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer;

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden;

Personengesellschaften;

kleine und mittelgroße Unternehmen;

ruhende, überseeische und Gesellschaften mit unbegrenzter Haftung sowie Gesellschaften mit begrenzter Haftung durch Garantiestellung;

TECH 01/09 Leitlinie zur Feststellung des realisierten Ergebnisses im Zusammenhang mit Ausschüttung nach dem Companies Act 2006;

ausgeweitete Leitlinien zur Unternehmensfortführung infolge der Veröffentlichung der Leitlinie auf diesen Gebiete durch den Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC); sowie

zusätzliche Beispiele und Leitlinien zu in der Praxis aufkommenden Sachverhalten.

Bestellen können über www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch über +44 (0) 845 370 1234 aufgegeben werden. Eine beschreibende Broschüre sowie damit in Beziehung stehende iGAAP-Veröffentlichungen für 2010 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 248 KB).

2009oct Image

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Oktober

20.10.2009

Der IASB hält seine reguläre monatliche Sitzung von Montag bis Freitag, 19. bis 23. Oktober 2009, in seinen Londoner Geschäftsräumen ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte vom ersten Tag der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. IASB und US-amerikanischer FASB werden zudem vom 26. bis 28. Oktober zu einer gemeinsamen Sitzung in den Geschäftsräumen des FASB in Norwalk, Connecticut (USA) zusammenkommen.
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Prüfung komplexer Finanzinstrumente

18.10.2009

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit welchem Sichtweisen zu möglichen neuen Leitlinien die Prüfung von beizulegenden Zeitwerten komplexer Finanzinstrumente betreffend erhoben werden sollen.

Das Konsultationspapier mit dem Titel Prüfung komplexer Finanzinstrumente trägt der starken Nachfrage von Seiten der Prüfer und der Unternehmen nach weiteren Leitlinien zur Prüfung in Situationen illiquider Märkte Rechnung, die sie gegenwärtig vor größte Herausforderungen stellen. Die aktuelle IAASB-Leitlinie findet sich in International Auditing Practice Statement 1012 Prüfung derivativer Finanzinstrumente. In dem Konsultationspapier werden jüngste Arbeiten des britischen Rats für Prüfungspraxis (UK Auditing Practices Board, APB) zu der gleichen Thematik aufgegriffen und bestimmte Fragen gestellt, wie diese Leitlinien für eine Anwendung im internationalen Kontext angepasst oder ergänzt werden könnten. Das Konsultationspapier kann von der Internetseite des IAASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 78 Seiten, 562 KB). Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2010 erbeten.
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Heads Up-Newsletter zu eingebetteten Kreditderivaten

18.10.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres Heads Up-Newsletters mit dem Titel FASB schlägt Leitlinien zu Ausnahme von Anwendungsbereich von ASC 815 in Bezug auf eingebettete Kreditderivate vor herausgegeben.

In dieser Ausgabe geht es um eine vorgeschlagene Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU), nämlich die Ausnahme von Anwendungsbereich in Bezug auf eingebettete Kreditderivate, die erneut für 30 Tage zur Kommentierung veröffentlicht wurde. Die Aktualisierung würde "alle Unternehmen betreffen, die Verträge eingehen, welche ein eingebettetes derivatives Merkmal enthielten und sich auf die Übertragung von Kreditrisiken bezögen, die nicht nur eine Art Nachrangigkeit von einem Finanzinstrument zum nächsten darstellten." Die Ausgabe können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 84 KB).
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Mitschrift von der IASB-Sitzung am 16. Oktober 2009

17.10.2009

Der IASB hielt am Freitag, 16. Oktober 2009, eine weitere außerordentliche Boardsitzung in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
AOSSG Image

Standardsetzer aus Asien/Ozeanien werden tagen

16.10.2009

Die erste Sitzung der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) wird am 4. und 5. November 2009 in Kuala Lumpur auf Einladung des Accounting Standards Board von Malaysia stattfinden.

Die Zielsetzung dieser ersten Sitzung im November besteht darin, eine Satzung für die AOSSG zu erarbeiten und sich auf diese zu verständigen sowie verschiedene der unlängst vom International Accounting Standards Board herausgegebenen Standardentwürf zu erörtern und Rückmeldung zu geben. Die Diskussionen werden Ansichten zu den Themen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Darstellung des Abschlusses, Erlöserfassung und IAS 39 beinhalten. Standardsetzer aus mindestens 24 Staaten haben ihre Teilnahme an der AOSSG-Sitzung zugesagt und werden eine Absichtserklärung der AOSSG unterzeichnen. Dazu gehören Australien, China, Indien, Japan, Hongkong, Korea, Malaysia, Neuseeland, Pakistan, Saudi-Arabien und Singapur. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 65 KB). Wir werden von den Tätigkeiten der AOSSG von Zeit zu Zeit auf IAS PLUS berichten und haben ein neue AOSSG-Seite auf IAS PLUS eingerichtet, auf wir unsere AOSSG-Nachrichten einstellen werden.
2009oct Image

Mitschrift von der IASB-Sitzung am 15. Oktober 2009

16.10.2009

Der IASB hielt am Donnerstag, 15. Oktober 2009, eine außerordentliche Boardsitzung in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
Spanische Publikationen Image

Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in spanischer Sprache

15.10.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Boletín Sobre la Contabilidad de Seguros No 7 (Español) – ¿Pidiendo el divorcio? veröffentlicht (54 KB).

Dies ist die spanische Übersetzung des englischsprachigen Deloitte-Newsletters Newsletter zur Versicherungsbilanzierung Nr. 7 – die Scheidung einreichen? (173 KB). Diese Newsletter befassen sich mit den Projekt des IASB, einen umfassenden IFRS für Versicherungsverträge zu entwickeln. Unsere spanischsprachigen Veröffentlichungen finden Sie hier.
Doing Business in Russia 2009 Image

IFRS und das Bilanzierungsumfeld in Russland

15.10.2009

Unsere Kollegen von Deloitte & Touche Regional Consulting Services Limited (Russland) haben die Publikation 'Geschäfte in Russland tätigen 2009' herausgebracht.

In einem Abschnitt dieses Berichts wird das Bilanzierungsumfeld in Russland untersucht. Aus historischen Gründen wurde die russische Rechnungslegung durch den Staat und nicht durch den Berufsstand festgelegt. Russische Bilanzierungsstandards sind im Großen und Ganzen eine zusammengefasste Version der IFRS, mit Änderungen und Wahlrechten, die eine Vereinheitlichung des Abschlusses mit den Steuergesetzen und -verordnungen ermöglichen. Geschäfte in Russland tätigen 2009 (in englischer Sprache, 80 Seiten, 2.330 KB) enthält Informationen darüber, welche Unternehmen geprüft werden müssen, wo die Abschlüsse einzureichen sind sowie jüngste Trends in Richtung einer freiwilligen Veröffentlichung von IFRS-Abschlüssen. Es werden einige Unterschiede zwischen den IFRS und den russischen Bilanzierungsstandards festgehalten – wie nachfolgend zusammengefasst. Unsere Länderseite zu Russland finden Sie hier.

 

Unterschiede zwischen den russischen Bilanzierungsstandards und den IFRS

Die Anwendung der russischen Bilanzierungsstandards führt in der Praxis zu einigen bedeutenden Unterschieden im Vergleich zu den IFRS, v.a. bei den folgenden Sachverhalten:

  • Abschlüsse werden im Allgemeinen auf Grundlage von Anschaffungskosten aufgestellt, es gibt nur selten Neubewertungen
  • Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts wird nicht weithin angewendet, mit Ausnahme von Anlagen in marktgehandelten Wertpapieren
  • Finanzierungsleasingverhältnisse können angesetzt werden, werden in der Regel aber nicht
  • Vermögen wird normalerweise nicht auf Wertminderungen geprüft (mit Ausnahme immaterieller Vermögenswerte)
  • Die Nutzungsdauern von Sachanlagen stimmen im Großen und Ganzen mit den Nutzungsdauern überein, die für steuerliche Zwecke vorgegeben sind
  • Die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens, das erworben wurde, werden zu Buchwerten zum Zeitpunkt des Erwerbs bemessen und beibehalten
  • Derivative Geschäfts- oder Firmenwerte (positive wie negative) werden über den kürzeren Zeitraum von 20 Jahren oder das Leben des Erwerbers abgeschrieben und sind in aller Regel nicht Gegenstand eines jährlichen Werthaltigkeitstests
  • Rückstellungen (wie für Forderungsausfälle) werden in der Regel nicht gebildet
  • Erträge oder Aufwendungen werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften erst dann angesetzt, wenn alle vorangehenden grundlegenden Dokumente, in denen der Geschäftsvorfall zum Ausdruck kommt, erhalten wurden
  • Latente Steuern werden im Allgemeinen aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt, auch wenn sich die Methodik unterscheidet
  • Es gibt keine unmittelbare Vorschrift, Konzernabschlüsse aufzustellen

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