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CEBS berät über Bankangaben

11.10.2009

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem Angabeleitlinien vorgeschlagen werden, die darauf abzielen, Finanzinstitutionen dabei zu helfen, ihre Risikoangabe als Folge der Finanzmarktkrise zu verbessern.

Die Angabeleitlinien sind in drei verschiedene Teile untergliedert, in denen Folgendes abgehandelt wird:

allgemeine Prinzipien, die auf qualitativ hochwertige Angaben Anwendung finden sollen

Prinzipien, die den Inhalt der Angaben zu unter Stress stehenden Gebieten oder Tätigkeiten regeln, insbesondere Geschäftsmodelle, Auswirkungen auf Ergebnisse und Risikopositionen, Auswirkungen auf die Vermögenslage, das Risikomanagement und sensible Bilanzierungssachverhalte

Leitlinien zu Ausweisaspekten von Angaben

Im Hinblick auf die sensiblen Bilanzierungssachverhalte wird in den vorgeschlagenen Angabeleitlinien ausgeführt:

11. Finanzinstitutionen sollten so spezifisch wie möglich im Hinblick auf sensible Bilanzierungssachverhalte. Die Angaben sollten Folgendes abdecken:

eine angemessene Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten von besonderer Relevanz sind;

Details der maßgeblichen Änderungen, sofern einschlägig; sowie

detaillierte Informationen dazu, wo in erheblichem Maße Ermessen ausgeübt wurde.

Finanzinstitutionen werden ermuntert, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervorzuheben, die von besonderer Bedeutung für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten sind. Solche Beschreibungen sind dann am wertvollsten, wenn sie auf die Besonderheiten der Situationen abstellen, denen die Institution ausgesetzt ist, statt nur allgemeine Beschreibungen zu wiederholen.

Vor allem in turbulenten Zeiten, wenn das Marktvertrauen ins Wanken gerät, sind klare Informationen zum Ermessen der Geschäftsleitung mit Auswirkungen auf die Bilanzzahlen von größter Bedeutung, weil diese die im Abschluss angesetzten Beträge erheblich beeinflussen können. Zum Beispiel ist Ermessen erforderlich bei beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (v.a. bei der Verwendung von Modellbewertungen), Wertminderungen von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten sowie leistungsorientierten Pensionsplänen.

Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2010 erbeten. CEBS beabsichtigt, im Januar 2010 eine öffentliche Anhörung in London abzuhalten, zu der die überwachten Institutionen und andere Marktteilnehmer eingeladen werden, um ihre Sichtweisen darzustellen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Konsultationspapier von CEBS (110 KB)

Presseerklärung von CEBS

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Sondersitzungen des IASB am 15. und 16. Oktober

11.10.2009

Der IASB hat damit begonnen, Agendapapiere für die Sondersitzungen am Donnerstag, 15. Oktober 2009, (12 bis 14 Uhr) und Freitag, 16. Oktober 2009, (12 bis 16 Uhr) einzustellen.

Beide Sitzungen sind den Projekten hinsichtlich der Ablösung von IAS 39 gewidmet. Die bislang eingestellten Papiere lassen vermuten, dass die folgende Projekt an jedem der beiden Tage erörtert werden:

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

Finanzinstrumente: Wertminderungen

Argentinien Image

Vorschlag zur Übernahme der IFRS in Argentinien

10.10.2009

Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV, eine Behörde, die dem argentinischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen untersteht) hat vorgeschlagen, die IFRS für alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Schuldinstrumente zum Handel anbieten, mit Beginn der Abschlüsse für das Jahr, das am 31. Dezember 2011 endet, vorzuschreiben.

Der Vorschlag trägt den Titel Adopción de Normas Contables Internacionales para la Preparación de Estados Contables (in spanischer Sprache, 491 KB). Es gibt ungefähr 130 öffentlich gehandelte Unternehmen in Argentinien, und diese haben rund 500 Tochter- und assoziierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse ebenfalls nach den IFRS aufzustellen haben. Die von der CNV vorgeschlagene IFRS-Verordnung würde keine Anwendung auf die folgenden Unternehmen finden:

  • Finanzinstitute (deren Rechnungslegung durch die argentinische Zentralbank vorgegeben wird, die jüngst ihre Absicht bekanntgegeben hat, IFRS voraussichtlich ab 2014 vorzuschreiben)
  • Versicherungsunternehmen (die der Regulierung durch die argentinische Versicherungsaufsicht unterliegen)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Genossenschaften
  • Sonstige Unternehmen, die unter den CNV fallen (Treuhandvermögen, Fonds und kleine Unternehmen, die Schecks diskontieren).

Vor 2011 müssen die Unternehmen, die auf IFRS übergeben, den kommenden Wechsel in einer Anhangangabe zu ihrem Abschluss 2009 darlegen und im Abschluss 2010 eine Überleitung des Ergebnisses und des auf die Anteilseigner entfallenden Eigenkapitals von den gegenwärtig angewendeten argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS beifügen. Mit der Verpflichtung der Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, auf die IFRS würde die CNV eine Verordnung umsetzen, die im März 2009 von der Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (FACPCE) verabschiedet worden war, dem nationalen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien. Die Verordnung der FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 62 KB) – sieht vor, dass die vom IASB herausgegebenen IFRS in der offiziellen spanischen Übersetzung, die vom IASB herausgegeben wird, anzuwenden sind – ohne lokale Anpassungen. Mit der Verordnung Nr. 26 wird allen anderen nicht öffentlichen Unternehmen eine Anwendung der IFRS erlaubt, wenn auch nicht vorgeschrieben. Weitere Hintergrundinformationen halten wir für Sie auf unserer Länderseite Argentinien bereit.

IASC Foundation Image

Leitfaden durch die IFRS 2009

10.10.2009

Die IASC-Stiftung hat einen Leitfaden durch die International Financial Reporting Standards per Juli 2009 veröffentlicht.

Dieser Leitfaden enthält die Gesamtausgabe der IFRS, aktualisiert auf den 1. Juli 2009, mit Querverweisen auf anderen hinzugefügten Anmerkungen. Die Querverweise verbinden den Text in einem IFRS mit den maßgeblichen IFRIC- und SIC-Interpretationen sowie den veranschaulichenden Beispielen und Umsetzungsleitlinien, die in den Anhängen zu den IFRS veröffentlicht werden. Der 3.008 Seiten umfassende Leitfaden kann für £90 zzgl. Versandkosten über die Internetseite des IASB bezogen werden. Es gibt Rabatte für Studenten und Lehrkräfte, bei Mehrfachbestellungen sowie für Entwicklungsländer.
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Zwei Publikationen von Deloitte Portugal

10.10.2009

Wir haben zwei unlängst erschienene Veröffentlichungen unserer portugiesischen Kollegen veröffentlicht.

Beide Publikationen (in portugiesischer Sprache) beziehen sich auf den neuen Rechnungslegungsrahmen in Portugal, der zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt, bekannt als Sistema de Normalização Contabilística, kurz SNC:

Leitfaden zum SNC: Auf den richtigen Pfad gelangen (873 KB). In dieser 72 Seiten umfassenden Veröffentlichung werden die Bilanzierungsvorschriften des SNC erläutert; ferner ist ein Vergleich zu den IFRS enthalten

Leitfaden zum SNC: Wichtige Nachrichten zu Steuern (479 KB). In dieser 28-seitigen Publikation werden die wesentlichen Steuerauswirkungen aus der Anwendung der SNC hervorgehoben

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SEC bleibt globalen Standards verpflichtet

10.10.2009

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, Mary L. Schapiro, sprach am 8. Oktober 2009 auf einer Konferenz, die von IOSCOs Fachausschuss in Basel ausgerichtet wurde, über die Reform des weltweiten Finanzsystems und den aufsichtsrechtlichen Rahmen, der dieses bestimmt.

Sie stellte fest, dass während der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise das 'Anlegervertrauen in die Transparenz der Märkte, die Zulänglichkeit und selbst die Verlässlichkeit der Informationen, die sie erhalten haben, bis ins Mark erschüttert worden sei.' Sie sagte, dass Finanzberichte, die in Übereinstimmung mit qualitativ hochwertigen, einheitlichen Bilanzierungsstandards eines der wirksamsten Werkzeuge für die Bereitstellung von Transparenz gegenüber den Märkten und Einflößung von Vertrauen in die Anleger sei. Gleichwohl habe die Finanzmarktkrise gezeigt, dass einige Standards verbessert werden müssten. Sie wiederholte das Bekenntnis der Kommission zu einem globalen Satz an Bilanzierungsstandards. Die Anmerkungen von Frau Schapiro können Sie hiereinsehen (in englischer Sprache). Nachfolgend ein Ausschnitt:

Die Krise hat die Bedeutung einer Um- und Durchsetzung qualitativ hochwertiger und einheitlicher Bilanzierungsstandards rund um die Welt deutlich gemacht. Die SEC hat natürlich eine Führungsrolle bei der Unterstützung dieses Wunschbildes übernommen, und ich bleibe dem Ziel eines weltweiten Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards verpflichtet. Ich denke zudem, dass es Themen gibt, die auf jeden Fall angegangen werden müssen, zumal wir bei der SEC die Eingaben erwägen, die wir auf den vorgeschlagenen Fahrplan zu der Rolle internationaler Standards in den USA erhalten haben. Auf Grundlage der soeben dargelegten Prinzipien und Ideen bleibe ich einer Fokussierung unserer Bemühungen in diesem Herbst verpflichtet, mit einem Arbeitsplan fortzufahren, der die Konzepte, die in dem Fahrplan vorgeschlagen wurden, weiter ausführt.

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Weitere IASB-Boardsitzung am 15. Oktober 2009

09.10.2009

Der IASB hat bekanntgegeben, dass der Board eine weitere Sitzung am Donnerstag, 15. Oktober 2009, abhalten wird, um sein Projekt zur Ablösung von IAS 39 zu erörtern.

Die Sitzung wird von 12 bis 14 Uhr stattfinden. Sie ist öffentlich und wird über das Internet übertragen. Die genauen Tagesordnungspunkte wurden noch nicht bekanntgegeben, werden aber einen oder mehrere der folgenden Themen beinhalten:

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

Wertminderung und Risikovorsorge

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Ausbuchung

Diese Sitzung findet zusätzlich zu der bereits zuvor angekündigten Sondersitzung am Freitag, den 16. Oktober statt – und zusätzlich zu der regulären Boardsitzung vom 19.-23. Oktober 2009.

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Tagesordnung für die Oktobersitzung 2009 des IASB

09.10.2009

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Montag bis Freitag, 19. bis 23. Oktober 2009, abhalten.

Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Board wird zudem eine Sondersitzung am 15. Oktober 2009 sowie eine weitere Sondersitzung am 16. Oktober 2009abhalten, um sein umfassendes Projekt zur Ablösung von IAS 39 zu erörtern. Schließlich wird der Board zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board in Norwalk, Connecticut USA vom 26.-28. Oktober 2009 zusammenkommen.

Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung 19.-23. Oktober 2009, London

Montag, 19. Oktober 2009 (Sitzungsbeginn mittags)

Sitzung mit Vertretern des IASB und Vertretern von EFRAG (12 bis 13:45 Uhr Londoner Zeit)

Finanzinstrumente – Ablösung von IAS 39 (Beginn um 15:00 Uhr Londoner Zeit)

Dienstag, 20. Oktober 2009

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Konsolidierung

Darstellung des Abschlusses

Versicherungsverträge

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

Schulden – Änderungen an IAS 37

Finanzinstrumente – Ablösung von IAS 39

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Abzinsungssatz

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: IFRIC 14 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

Darstellung des Abschlusses – Sonstiges Gesamtergebnis [vorläufiger Tagesordnungspunkt]

Finanzinstrumente – Ablösung von IAS 39

Freitag, 23. Oktober 2009

Konsolidierung

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente – Ablösung von IAS 39

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Strategischer Plan der US-amerikanischen SEC für 2010-2015

09.10.2009

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Entwurf ihres strategischen Plans für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015 mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Das Dokument enthält Entwürfe des Auftrags der SEC, ihrer Absichten, strategischer Ziele, Kerninitiativen sowie Leistungsmaße für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015. In dem Entwurf werden über 70 Initiativen dargestellt, die dazu dienen, die wesentlichen strategischen Ziele der Kommission zu unterstützen. Im Hinblick auf die Bilanzierung gehören zu den Ziele die Unterstützung eines einzigen Satzes globaler Bilanzierungsstandards und eine Unterstützung der laufenden Arbeiten von FASB und IASB zur Konvergenz. Die Übernahme der IFRS für eine Anwendung durch inländische, bei der SEC registrierte Unternehmen ist kein spezielles Ziel. Den strategischen Plan der SEC für 2010 bis 2015 können Sie hierherunterladen (in englischer Sprache, 441 KB). Stellungnahmen werden bis zum 16. November 2009 über strategicplan@sec.gov erbeten.

Hier ist die von der SEC vorgeschlagene Zielsetzung in Bezug auf die Bilanzierung:

Infolge des zunehmend globalen Wesens der Kapitalmärkte wird die Aufsichtsbehörde eine qualitativ hochwertige Rechnungslegung weltweit fördern, indem sie u.a. einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger globaler Bilanzierungsstandards unterstützt und die anhaltenden Konvergenzbemühungen von FASB und International Accounting Standards Board fördert.

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Prüfung von Fair-Value-Bewertungen

09.10.2009

Der Ständige Beratende Ausschuss der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird am 14. und 15. Oktober 2009 in Washington tagen.

Die PCAOB hat eine Unterlage zur Vorbereitung mit dem Titel Prüfung von Fair-Value-Bewertungen und die Verwendung von Arbeiten eines Spezialisten freigegeben (in englischer Sprache, 108 KB). In diesem Papier werden Prüfungssachverhalte in Bezug auf Fair-Value-Maße und Angaben des beizulegenden Zeitwerts untersucht, einschließlich derer, die nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert werden.

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