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Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

08.03.2024

Der IASB wird vom 18. bis 21. März 2024 in seinen Räumen in London tagen. Es sollen elf Themen erörtert werden.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

  • Arbeitsprogramm des Boards
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
  • Strombezugsverträge
  • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
  • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Lageberichterstattung
  • Aufholentwurf zum Standard zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

08.03.2024

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2024.

Wie bereits berichtet waren im Januar die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

      Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

      • Beide EFRAG-Boards am 28. Februar;
      • Beide Fachexpertenausschüsse am 15. Februar;
      • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 29. Februar;
      • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 14. und 15. Februar;
      • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 7., 21. und 28. Februar; und
      • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 1., 15.  und 29. Februar.

      Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

      DRSC - Sitzung Image

      Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

      07.03.2024

      Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 16. Februar 2024 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steh jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

      Während des öffentlichen Teils seiner 25. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen: 

      • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)
      • Anpassung von DRS 18 an das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

        Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

        Singapur  - neu Image

        Singapur konsultiert zur Einbindung der ISSB-Standards

        07.03.2024

        Die Singapore Exchange Regulation (SGX RegCo) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Sustainability Reporting: Enhancing Consistency and Comparability" veröffentlicht. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 5. April 2024.

        Mit dem Papier bittet die SGX RegCo den Markt um Rückmeldung, wie die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) in die Vorschriften für die Berichterstattung über klimabezogene Angaben einbezogen werden sollten. Dies folgt einer Empfehlung des Sustainability Reporting Advisory Committee, die im Februar 2024 ausgesprochen wurde.

        Die SGX RegCo schlägt vor, ihre Notierungsvorschriften und ihren Nachhaltigkeitskompass zu ändern. Laut der Pressemitteilung würden die Änderungen Folgendes beinhalten:

        • ab dem Geschäftsjahr 2025 sollten sich Emittenten bei der Erstellung klimabezogener Angaben sowohl auf IFRS S1 als auch auf IFRS S2 beziehen, einschließlich aller (dauerhaften) strukturellen und (vorübergehenden) Übergangserleichterungen;
        • ab dem Geschäftsjahr 2025 sollten Emittenten die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) und den Messansatz offenlegen;
        • ab dem Geschäftsjahr 2026 sollten die Emittenten die anwendbaren Kategorien von Scope 3-Treibhausgasemissionen offenlegen;
        • Emittenten sollten branchenbezogene Kennzahlen und branchenübergreifende Kennzahlenkategorien offenlegen, die für klimabezogene Angaben relevant sind;
        • ab dem Geschäftsjahr 2025 sollte der Nachhaltigkeitsbericht gemäß den aktuellen Zeitplänen veröffentlicht werden; und
        • ab dem Geschäftsjahr 2026 soll der Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht werden.

        Auf der Internetseite der SGX RegCo haben Sie Zugang zu einer entsprechenden Presseerklärung und dem Konsultationspapier.

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        SEC erlässt Vorschriften, die Unternehmen zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen verpflichten

        06.03.2024

        In einer öffentlichen Sitzung hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) heute für die Verabschiedung von Regeln mit dem Titel 'Verbesserung und Standardisierung von klimabezogenen Angaben für Investoren' gestimmt.

        In der Sitzung stimmte die SEC dafür, den im März 2022 veröffentlichten Regelungsvorschlag zu finalisieren. Einem von der SEC veröffentlichten Merkblatt zufolge werden die endgültigen Vorschriften die Registranten unter anderem zur Offenlegung folgender Punkte verpflichten:

        • wesentliche klimabezogene Risiken;
        • Maßnahmen zur Reduzierung derartiger Risiken oder zur Anpassung an diese;
        • Informationen über die Überwachung der klimabezogenen Risiken durch den Vorstand des Registranten und die Rolle der Unternehmensleitung bei der Steuerung wesentlicher klimabezogener Risiken; und
        • Informationen über alle klimabezogenen Ziele, die für die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis oder die Finanzlage des Registranten wesentlich sind.

        In einer wesentlichen Änderung der vorgeschlagenenen Vorschrift hat die SEC beschlossen, die Vorschrift zur Angabe von Scope-3 Treibhausgasemissionen zu streichen und nur die Angabe von Scope-1- und/oder Scope-2-Treibhausgasemissionen auf einer schrittweisen Basis durch bestimmte größere Registranten zu verlangen, wenn diese Emissionen wesentlich sind.

        Die endgültigen Vorschriften treten 60 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register in Kraft und werden von 2025 bis 2033 schrittweise umgesetzt.

        Hinweis: Am 4. April 2024 hat die SEC den Zeitpunkt des Inkrafttretens der endgültigen Regelung freiwillig ausgesetzt (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC), um die gerichtliche Überprüfung der Petitionen abzuwarten, die diese Regelung anfechten und die zur Überprüfung durch den U.S. District Court of Appeals for the Eighth Circuit zusammengefasst wurden. Durch die Aussetzung werden weder die Vorschriften der endgültigen Regelung rückgängig gemacht oder geändert, noch hat sie Auswirkungen auf die bestehende Auslegungsmitteilung der SEC aus dem Jahr 2010 zu den Angaben zum Klimawandel. Da der Ausgang des Rechtsstreits nicht bekannt ist und die Überprüfung mehrere Monate oder länger dauern kann, ist es ungewiss, ob die SEC die bestehenden verbindlichen Zeitpunkte für die Einhaltung der endgültigen Regelung beibehalten oder verlängern wird.

        Folgende weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf IAS Plus und auf der Internetseite der SEC zur Verfügung:

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          Tagesordnung für die Märzsitzung des ISSB

          06.03.2024

          Der ISSB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die am 13. März 2024 in Frankfurt stattfinden wird, veröffentlicht.

          Der Board wird das folgende Thema erörtern:

          • ISSB-Agendakonsultation 

            Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

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            IDW veröffentlicht ersten Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

            06.03.2024

            Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

            Die jetzt veröffentlichten ersten fünf Modulentwürfe thematisieren zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse. Dazu zählen beispielsweise die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern oder die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Außerdem wird der Konsolidierungskreis behandelt.

            Der Entwurf IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung steht bis zum 30. Juni 2024 auf der Internetseite des IDW zur öffentlichen Konsultation bereit.

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            Tagesordnung für die zweite Sitzung der TIG

            06.03.2024

            Die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 (Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2, TIG) wird am 15. März 2024 in Frankfurt stattfinden.

            Folgende Themen sollen erörtert werden:

            Freitag, 15. März 2024 (9:30h-14:00h)

            • Anwendung von Textziffer 29(b)-(c) des IFRS S2 unter Verwendung von ISSB-Standards und verwandter Materialien
            • Änderung der geschätzten Beträge der vorangegangenen Periode

            Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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            Jährliche IFRS-Konferenz angekündigt

            06.03.2024

            Die IFRS-Stiftung hat ihre jährliche IFRS-Konferenz angekündigt, die am 24. und 25. Juni 2024 stattfinden soll. Die Konferenz wird Diskussionen und Vorträge zu den Entwicklungen des IASB und des ISSB beinhalten. Sie wird in London abgehalten.

            An Tag 1 der Konferenz sind folgende Themen vorgesehen:

            • Reden der Vorsitzenden des IASB und des ISSB;
            • ein Gastvortrag;
            • ein gemeinsames Update von IASB und ISSB; und
            • eine erste Runde von Kleingruppensitzungen.

            Tag 2 bietet:

            • eine Einführung in IFRS 18;
            • eine zweite Runde von Kleingruppensitzungen;
            • eine dritte Runde von Kleingruppensitzungen; und
            • eine interaktive Fragerunde mit führenden Vertretern des IASB und des ISSB.

            Für die Kleingruppensitzungen kann aus folgenden Themen ausgewählt werden:

            • Einblicke in die Übernahmestrategie für die ISSB Standards;
            • konsistente Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards: aktuelle Themen;
            • aktuelle Informationen zu Finanzinstrumenten;
            • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
            • IFRS 18;
            • Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2; und
            • das Arbeitsprogramm des ISSB.

            Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzseite auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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              Monitoring Board erörtert die laufenden Aktivitäten der IFRS-Stiftung

              05.03.2024

              Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat einen Bericht über eine gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung und den Vorsitzenden des IASB und des ISSB in Madrid veröffentlicht.

              Das Überwachungsgremium wurde über die laufenden Aktivitäten der IFRS-Stiftung informiert und bekräftigte seine Erwartungen in Bezug auf:

              • Konnektivität zwischen den Abschlüssen und den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bei gleichzeitiger Gewährleistung der gegenseitigen Unabhängigkeit und einer ausgewogenen Ressourcenzuweisung für den Standardsetzungsprozess;
              • die weitere Untersuchung der Effektivität des multilokalen Modells zur Maximierung des Potenzials der beiden Boards unter der Leitung der Treuhänder der IFRS-Stiftung; und
              • eine stabile und diversifizierte Finanzierung zur Unterstützung der Arbeit der beiden Boards.

              Darüber hinaus würdigte das Gremium die Bemühungen der IFRS-Stiftung, die Umsetzung der ISSB-Standards zu unterstützen, und begrüßte die Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der einzelnen Boards.

              Außerdem wurde betont, dass ein solider Konsultationsprozess die "Kernfunktion" der IFRS-Stiftung ist, und es wurden weitere Anstrengungen in diesem Bereich angeregt.

              Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite der IOSCO.

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