Nachrichten

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Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen

24.02.2009

Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine Erklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten.

Ein Ausschnitt:

Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.

Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden. Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.

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Erste Sitzung des Überwachungsgremiums am 1. April 2009

24.02.2009

Die erste Sitzung des neuen Überwachungsgremiums der IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) wird gleichzeitig mit der Sitzung der IASC-Treuhänder, die für den 1. und 2. April 2009 in London angesetzt ist, am Mittwoch, 1. April 2009, in London stattfinden.

Die Sitzung wird öffentlich sein. Im Januar 2009 hatten die Treuhänder die IASCF-Satzung geändert und ein Überwachungsgremium als Vehikel für einen formellen Austausch zwischen den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte und der IASCF geschaffen. Dies wird dabei helfen, den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte, die die Anwendung der IFRS in ihrem Rechtskreis zulassen oder vorschreiben, dabei behilflich zu sein, ihrer Aufgabe in Bezug auf den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Kapitalbildung effektiv nachzukommen. Die ersten Mitglieder des Überwachungsgremiums werden die maßgeblichen Leiter der folgenden Organisationen sein:

der Europäischen Kommission

der japanischen Finanzmarktaufsicht

der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht

des Ausschusses für aufstrebende Märkte von IOSCO sowie

des Fachausschusses von IOSCO

Der Vorsitzende des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wird nicht stimmberechtigter Beobachter sein.

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Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats

24.02.2009

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hält am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab.

Der SAC stellt ein Forum für den IASB dar, sich mit einer großen Bandbreite interessierter Parteien, die von der Arbeit des IASB berührt werden, zu beraten. Am 19. Februar 2009 hatten die Treuhänder der IASCF die Mitglieder des SAC für den Dreijahresturnus von 2009-2011 bekanntgegeben (siehe dazu unsere Nachricht vom 19. Februar 2009). Eine wesentliche Änderung von der vorherigen Struktur des SAC besteht darin, dass die Mitglieder als Vertreter einer Organisation auftreten und nicht als Individuum. Diese Sitzung ist die erste unter der Leitung des neuen SAC-Vorsitzenden Paul Cherry. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom ersten Sitzungstag wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.

Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
Montag, 23. Februar 2009

Angesichts der Tatsache, dass dies die erste Sitzung des neu zusammengesetzten SAC mit annähernd vollkommen neuen Mitgliedern war, war der erste Tag der Erörterung des Aufgabenbereichs der SAC, der Arbeitsweise und dem Arbeitsprogramm des IASB gewidmet.

Aufgabenbereich und Arbeitsweise des SAC

Die Mitglieder des SAC äußerten u.a. Folgendes:

Der Vorsitzende des SAC stellte fest, dass der SAC das primäre Beratungsorgan des IASB sei. Er schlug vor, dass der beste Zeitpunkt für fachliche Ratschläge an den Board dann gegeben sei, wenn sich der Board in der Entwicklung eines Diskussionspapiers oder eines ähnlichen ersten Dokuments, mit dem zur Stellungnahme auffordert wird, befinde.

Die Sitzungsunterlagen des SAC sollten die spezifischen Fragen klar herausstreichen, um deren Erörterung der SAC gebeten wird. Der SAC sollte zusehen, sofern möglich, eine einheitliche Sichtweise zu diesen Fragen an den Board zu übermitteln (oder, wenn keine Einigkeit besteht, die Bandbreite der Sichtweise übermitteln). Es sollte eine Rückkopplung an den SAC geben, inwieweit die Sichtweise der Mitglieder des SAC vom Board erwogen wurden.

Hinsichtlich der Entwicklung einer 'einheitlichen Sichtweise' waren einige der Ansicht, dass der SAC zu wichtigen Sachverhalten abstimmen sollte. Andere sahen dafür keine Notwendigkeit, weil der SAC lediglich Rat gebe und keine Standards setze. Der SAC-Vorsitzende fasst die Diskussion zusammen, indem er vorschlug, dass es ein klares Bedürfnis gebe, eine einheitliche Sichtweise oder Richtung an den Board zu übermitteln. Auch wenn dies manchmal eine Abstimmung erfordere, würde sich die Sichtweise häufig jedoch klar aus der Diskussion ergeben.

Der IASB hat mehrere andere Beratungsgremien neben dem SAC eingerichtet, einschließlich der Gruppe der Analystenvertreter, dem weltweiten Forum der Ersteller und das Beratungsgruppe für die Finanzmarktkrise. SAC-Mitglieder baten um Klarstellung der Rolle dieser Beratungsgremien in Abgrenzung zur Rolle des SAC.

Einige SAC-Mitglieder vertraten ihre Ansicht dazu, wie die Agenda des SAC bestimmt werden sollte; dies schließt die Aufforderung an alle SAC-Mitglieder ein, schriftlich Vorschläge zu unterbreiten. Dieser Sachverhalt soll auf der morgigen Sitzung erörtert werden.

Einige schlugen die Möglichkeit vor, Untergruppen im SAC zu verwenden, um Sachverhalte im Vorfeld einer SAC-Sitzung zu erörtern. Die Untergruppe würde die Sachverhalte dann in den SAC tragen und die Erörterung leiten.

Da SAC-Mitglieder nunmehr als Vertreter von Organisationen und Zusammenschlüssen aufträten und nicht als Individuen, wurde die Frage gestellt, wie es um die Vertraulichkeitsregeln der SAC-Tagungsunterlagen bestellt sei. Grundsätzlich sollten sich die Mitglieder des SAC nicht dabei eingeengt fühlen, die Sichtweise von Adressaten einzuholen; dies schließt die Übermittlung der Tagungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme an sie mit ein.

Nach dem Erhalt der Tagungsunterlagen für eine SAC-Sitzung sollten SAC-Mitglieder im Vorfeld der SAC-Sitzung schriftlich Stellung gegenüber dem IASB und den anderen SAC-Mitgliedern zu Sachverhalten in den Tagungsunterlagen nehmen. Dadurch könne man die Diskussion straffen.

SAC-Mitglieder fragten nach der Beziehung des IASB zu nationalen Standardsetzern und deren zukünftige Rolle. Der Vorsitzende des IASB charakterisierte die Beziehungen als 'Partnerschaften' und nannte mehrere Beispiele, wie dies funktioniere.

Stellungnahmen der SAC-Mitglieder zum Arbeitsprogramm des IASB

Wie bei einer Gruppe, die derartig unterschiedlich wie der neue SAC zusammengesetzt ist, nicht anders zu erwarten, äußerten sich die Mitglieder des SAC sehr breit zum aktuellen Arbeitsprogramm des IASB. U.a. wurden folgende Punkte angesprochen:

Dem Arbeitsprogramm zufolge werden zwischen jetzt und Mitte 2011 etwa 46 'Dokumente im Standardsetzungsprozess' herausgegeben werden. Der IASB muss Wege finden, seinen Adressaten dabei zu helfen, das zu bewältigen.

Die höchste Priorität des Boards sollte in Qualitätslösungen und weniger in einer gleichzeitigen Übernahme einer großen Menge an Standards liegen, auch wenn dies bedeute, dass einige der Zieldaten im derzeitigen Arbeitsprogramm verschoben werden müssten.

Zu den Projekten, die dem IASB als mögliche Ergänzung seines Arbeitsprogramms zur Erwägung vorgeschlagen wurden, gehören Bilanzierungsstandards für Unternehmen, das nicht fortgeführt werden kann oder insolvent ist, zur Wertminderung von Vermögenswerten und zu der Frage, wann die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts sachgerecht ist (das aktuelle Projekt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwert widmet sich lediglich der Frage, wie man die Bewertung vornimmt, nicht wann), einschließlich einer erneuten Erwägung der Fair Value Option und der Erfassung von Wertänderungen infolge des 'eigenen Kreditrisikos'.

Hinsichtlich der Priorisierung der gegenwärtigen Agendaprojekte streuten die Ansichten der SAC-Mitglieder deutlich:

Einige Mitglieder meinten, dass Darstellung des Abschlusses und Ausbuchung kritische Projekte seien, während andere Mitglieder der Ansicht waren, dass die gegenwärtigen Standards für diese Sachverhalte nicht dringend einer Reparatur bedurften.

Einzelne SAC-Mitglieder empfahlen, dass das Projekt zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurement, FVM) eine höhere Priorität bekommen sollte und die Priorität der Projekte, die von einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abhingen, wie bspw. Versicherungen und Pensionen, solange herabgestuft werden sollte, bis das FVM-Projekt abgeschlossen ist.

SAC-Mitglieder aus der Versicherungsbranche drückten ihre Unterstützung für die hohe Priorität des Versicherungsprojekts des IASB aus, insbesondere jetzt, wo der FASB sich angeschlossen hat, um ein gemeinsames Projekt daraus zu machen.

Mehrere SAC-Mitglieder sagten, dass die Projekte zu Pensionen, Leasingverhältnissen und Erlöserfassung in der Priorität heruntergestuft oder sogar fallen gelassen werden sollten, weil die bestehenden Standards derzeit einigermaßen gut funktionierten.

Dem Rahmenkonzept sollte eine hohe Priorität eingeräumt werden, weil es Leitlinien für die Lösung von Bilanzierungsfragen zur Verfügung stellt, die nicht klar in einzelnen Standards adressiert werden.

SAC-Mitglieder hinterfragten die Namensänderung in dem Projekt von IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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Nicht börsennotierte US-Unternehmen deutlich für IFRS

23.02.2009

Eine neue Deloitte-Umfrage deutet darauf hin, dass eine bedeutende Zahl amerikanischer, nicht börsennotierter Unternehmen gern einen einzigen Standard weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen hätte.

Mehr als 40 Prozent der 1.700 Finanzexperten, zumeist aus nicht börsennotierten Unternehmen, antworteten auf einen Satz an Fragen während einer Internetsendung von Deloitte und gaben an, dass ihre Unternehmen es positiv aufnähmen, wenn der IASB sein Projekt zur Berichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen abschlösse. Annähernd 14 Prozent sagten, dass sie erwägen würden, den neuen Standard des IASB kurzfristig anzuwenden, während 26 Prozent angaben, dass sie Kosten und Nutzen einer Anwendung abwägen würden. Nahezu 85 Prozent fanden, dass das Projekt etwas Attraktives habe, einschließlich der mehr als 33 Prozent, die einen vereinfachten, in sich geschlossenen Satz an Bilanzierungsstandards, die nicht börsennotierten Unternehmen angemessen sind, haben möchten. Knapp 30 Prozent glaubten, dass diese Standards ihre Rechnungslegungshürde verringern würden, und etwas mehr als 21 Prozent nannten eine bessere Vergleichbarkeit für die Nutzer von Finanzinformationen aus nicht börsennotierten Unternehmen. Die englischsprachige Internetsendung von Deloitte mit dem Titel International Financial Reporting Standards: Warum nicht börsennotierte Unternehmen Kenntnis nehmen sollten kann erneut abgespielt werden unter www.deloitte.com/us/pcwebcast128". Hierkönnen Sie die Presseerklärung von Deloitte herunterladen (in englischer Sprache, 24 KB).
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Diskussionsrunde zum ED 10, ED amend IAS 24 und IASCF Constitution Review

23.02.2009

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, 13. März 2009, 10:00 Uhr, ins Airport Conference Center, Frankfurt/ Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum ein.

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, 13. März 2009, 10:00 Uhr (voraus. bis ca. 13.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/ Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:

ED 10 Konzernabschlüsse

ED Änderungen an IAS 24 Beziehungen zum Staat

Überprüfung der Satzung durch die IASCF (2. Teil)

Die Papiere stehen auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 06. März 2009 an.

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Drei IFRS-Veröffentlichungen unserer brasilianischen Kollegen

23.02.2009

Unsere brasilianischen Kollegen haben drei IFRS-Publikationen in portugiesischer Sprache veröffentlicht.

In Brasilien müssen alle börsennotierten Unternehmen und alle inländischen und ausländischen Banken für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2010 enden, IFRS-Konzernabschlüsse aufstellen. Bei den drei neuen brasilianischen IFRS-Veröffentlichungen handelt es sich um:

IFRS ao seu alcançe 2009 (IFRS in your Pocket in portugiesischer Sprache) (355 KB) – auf der Grundlage der englischen Fassung von IFRSs in your Pocket 2008.

O Brasil na convergência - um guia prático para adoção do IFRS (488 KB) – Brasilien konvergiert: ein Praxisratgeber zur Anwendung der IFRS. Dies ist ein Ratgeber zur Einführung der IFRS aus brasilianischer Sicht, einschließlich einer Zusammenfassung der brasilianischen Vorschriften und Fristen, Auswirkungen der IFRS auf Unternehmen, vorgeschlagener Maßnahmen sowie einer Checkliste zur Prüfung der Bereitschaft.

IFRS no Setor Imobiliário - Além da contabilidade e dos Relatórios Financeiros (360 KB) – IFRS im Immobiliensektor in Brasilien. In dieser Publikation werden Bilanzierungsunterschiede zu den gegenwärtig anzuwendenden brasilianischen Rechnungslegungsvorschriften Auswirkungen auf Unternehmen und vorgeschlagener Maßnahmen dargelegt.

Auf diese Veröffentlichungen haben wir dauerhafte Links auf unserer Länderseite Brasilien angelegt.

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NASBA bittet SEC, den 'Fahrplan' auf IFRS aufzugeben

22.02.2009

Die Nationale Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, (NASBA) hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) gebeten, ihren Vorschlag hinsichtlich eines Fahrplans für die Anwendung der IFRS durch alle US-amerikanischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, zurückzuziehen.

Die NASBA ist der Ansicht, dass die Behörde stattdessen auf eine Konvergenz von US-GAAP und IFRS drängen sollte.

Das Schreiben der NASBA an die SEC können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 50 KB).

Die NASBA ist die Vereinigung der 55 staatlichen Direktionen für Bilanzierung in den US-Bundesstaaten und -Gebieten. Die einzelnen Direktionen nehmen Prüfungen ab und geben die Lizenz zum Führen des Titels CPA heraus. Die NASBA selbst steuert eine internationale Qualifizierungsprüfung (International Qualification Examination, IQEX) für nicht-amerikanische Prüflinge bei, die eine gleichwertige Anerkennung als als US-amerikanischer CPA anstreben.

Der Weg zur Umstellung auf IFRS – Erwägungen für den Bank- und Kapitalmarktsektor Image

IFRS-Umstellung – Bank- und Kapitalmärkte

22.02.2009

In dem Maße, wie die Anerkennung der IFRS in den Vereinigten Staaten näherrückt, stellen mehr Banken und Institutionen auf den Kapitalmärkten wesentliche Fragen.

In dem Maße, wie die Anerkennung der IFRS in den Vereinigten Staaten näher rückt, stellen mehr Banken und Institutionen auf den Kapitalmärkten wesentliche Fragen: Wie berühren die IFRS meine Institution? Welche Ereignisse würden die Geschwindigkeit meiner Institution bei der Umstellung auf IFRS beeinflussen? Welche Hürden haben wir zu erwägen? Der Weg zur Umstellung auf IFRS – Erwägungen für den Bank- und Kapitalmarktsektor unserer amerikanischen Kollegen widmet sich diesen Sachverhalten und enthält nützliche Abschnitte zu folgenden Themen:

  • Verstehen der Auswirkungen der IFRS auf den Bank- und Kapitalmarktsektor auf den Gebieten Bilanzierung und Finanzen, Systeme sowie Steuern
  • Überprüfung wesentlicher Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP
  • Beurteilung von Ansätzen zur Umstellung auf IFRS
  • Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
  • aus der Erfahrung in Europa zu ziehende Lehren aus den IFRS

Sie können die Publikation Der Weg zur Umstellung auf IFRS – Erwägungen für den Bank- und Kapitalmarktsektor hier herunterladen (in englischer Sprache, 267 KB).

IFRIC Image

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 5. März

22.02.2009

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kommt am Donnerstag, 5. März 2009, (nur ein Tag) von 10 bis 17 Uhr in den Büroräumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Die Sitzung ist öffentlicht und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag, 5. März 2009

Einführung, einschließlich Genehmigung des Protokolls von der Sitzung im November 2008

Aktueller Stand bei IFRIC-Projekten seit der Sitzung im November 2008

IFRIC 9 - Umklassifizierungsänderungen

IFRIC 9 - Änderungen infolge der Verabschiedung von IFRS 3 (überarbeitet 2008)

IFRIC 14 - Vermögenswertobergrenze

IFRIC 16 - Änderungen hinsichtlich der Begrenzung, welches Unternehmen Sicherungsinstrumente halten darf

IFRIC 18 - Genehmigung durch den Board des IASB und Herausgabe

Kosten im Zusammenhang mit der Befolgung von REACH (Verordnung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Novemberausgabe von IFRIC Updateveröffentlicht wurden

IFRS 3 - Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte

IAS 28 - Mögliche Auswirkung von IFRS 3 und IAS 27 (beide 2008 überarbeitet) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode

IAS 32 - Klassifizierung kündbarer und ewig laufender Instrumente

IAS 37 und IAS 38 - Regulierte Vermögenswerte und Schulden

IAS 39 - Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

IAS 39 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten

Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

IAS 7 - Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten

IAS 12 - Klassifizierung von Tonnagesteuern

IAS 16 - Angabe von nicht genutzten Vermögenswerten und Anlagen im Bau

IAS 28 - Wagniskapitalkonsolidierungen und teilweise Nutzung der Fair-Value-Option

IAS 39 - Partizipationsrechte und Berechnung des Effektivzinssatzes

IAS 39 - Klassifizierung nicht geglückter Kreditsyndizierungen

IAS 41 - Annahmen zum Abzinsungssatz, der für Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts herangezogen wird

IFRIC 14 - Freiwillig vorausgezahlte Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsvereinbarung

IAS 38 - Bilanzierung von Kosten des Verkaufs

Administrativer Sitzungsteil

Stand der Arbeiten

China Image

Newsletter zu IFRIC 18 in chinesischer Sprache

21.02.2009

Unsere chinesischen Kollegen haben die chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zu IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben: Chinesische Übersetzung des Newsletters (150 KB) Englische Fassung des Newsletters (107 KB) .

Unsere chinesischen Kollegen haben die chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zu IFRIC 18Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben:

Chinesische Übersetzung des Newsletters (150 KB)

Englische Fassung des Newsletters (107 KB)

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