Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

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07.03.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008).

Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am 5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

 

Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
5. März 2009

Der Vorsitzende der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009 angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

Dynamische Risikovorsorge

Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG heruntergeladen werden.

Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.

Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell – wie das Modell des Gegenwartswerts – eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen Realität wäre.

Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden, die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell abgeben würde.

Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente

Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.

Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.

Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC (der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein, dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.

Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens

Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b) solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).

Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.

Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.

Außerbilanzielle Sachverhalte

Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen, die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der Sitzung am 20. April zu diskutieren.

Verfassung und Standardsetzungsprozess

Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Zugehörige Themen

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