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IASB und FASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung

19.12.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute ein gemeinsames Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung veröffentlicht.

Die englischsprachige Pressemitteilung des IASB finden Sie hier (55 KB), eine kurze Skizze des Inhalts des Diskussionspapiers ist nachfolgend widergegeben.

Informationen über den Ertrag eines Unternehmens sind für Adressaten der Rechnungslegung von zentraler Bedeutung. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) enthaltenen derzeit unterschiedliche und allgemein als überarbeitungswürdig angesehene Vorschriften zur Ertragsvereinnahmung. IASB und FASB haben sich deshalb das Ziel gesetzt, einen für IFRS und US GAAP einheitlichen Ansatz der Ertragsvereinnahmung zu entwickeln, der für unterschiedliche Branchen anwendbar ist. Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass ein Unternehmen erst dann Ertrag erfassen kann, wenn die vertraglich vereinbarte Liefer- oder Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Dies ist der Fall, wenn das vereinbarte Gut geliefert bzw. die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Nach Ansicht von IASB und FASB wird dieser Vorschlag für weite Teile von Liefer- und Leistungsverpflichtungen zu keiner veränderten Ertragsvereinnahmung führen, da sich der vorgeschlagene Ansatz zum Teil bereits in bestehenden Vorschriften findet. Eine Klarstellung des Grundsatzes sowie dessen einheitliche Anwendung auf sämtliche Arten von Transaktionen soll jedoch zukünftig die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der Ertragsgröße erhöhen.

Das Diskussionspapier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB) stellt den skizzierten Ansatz und die sich daraus ergebenden Implikationen vor. Die interessierte Öffentlichkeit wird gebeten, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen, um IASB und FASB bei der Entwicklung eines Standards auf der Basis des vorgeschlagenen Modells zu unterstützen. Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009.

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Neue Fassung des österreichischen Corporate Governance Kodex

18.12.2008

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen, der für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen.

Der neue Kodex kann auf der Internetseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden. Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
  • Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
  • Verbesserung der Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat (Einzelveröffentlichung) und stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
  • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
  • Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten
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IASB-Entwurf zu konsolidierten Abschlüssen

18.12.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Standardentwurf ED 10 Consolidated Financial Statements veröffentlicht.

Dieser soll die Vorschriften zur Konsolidierung aus IAS 27 sowie SIC-12 ersetzen. Mit der Überarbeitung der Konsolidierungsregelungen ist unter Anderem die Implementierung einer allgemeingültigen Control-Definition beabsichtigt, die auch sogenannte strukturierte Unternehmen (Zweckgesellschaften, auch: SPE, SPV, Conduits) umfasst. Gemäß der vorgeschlagenen Control-Definition bestimmt sich Beherrschung danach, ob ein Unternehmen die Macht hat, die Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu lenken, um Rückflüsse an sich zu generieren. Weiterhin werden im Entwurf deutlich erweiterte Angabepflichten vorgeschlagen, insbesondere hinsichtlich nicht konsolidierter strukturierter Unternehmen.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Mit dem Standardentwurf reagiert der IASB auch auf die vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise gegebenen Empfehlungen des Financial Stability Forums (FSF) vom April 2008. Stellungnahmen zum Standardentwurf können bis zum 20. März 2009 eingereicht werden.

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Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten - Studie veröffentlicht

18.12.2008

Das DRSC hat heute die Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg durchgeführten Studie zur Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten in der Internetversion veröffentlicht (Vorsicht: 13,4 MB!).

Die Druckversion der Studie wird im Januar 2009 zur Verfügung stehen. Die Presseerklärung des DRSC finden Sie hier (35 KB).

Bei der Befragung ging es im Wesentlichen um Neuerungen bei den Rechnungslegungsnormen, die im vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelten Vorschlag eines IFRS für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen (IFRS for PEs, vorher: IFRS for SMEs) bzw. im vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) enthalten sind. Da Kreditinstitute wichtige Abschlussadressaten von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen darstellen, wurden diese um eine Einschätzung des Nutzens von Rechnungslegungsinformationen im Allgemeinen und spezifischen Rechnungslegungs- und Darstellungsmethoden im Besonderen gebeten. Deutschlandweit nahmen insgesamt 32 Kreditinstitute an der repräsentativen Studie teil. Die Befragung umfasste ein ca. zweistündiges Interview pro Teilnehmer. Insgesamt wurden in den für Bonitätsbeurteilungen von Firmenkunden in Kreditinstituten relevanten Organisationseinheiten, Marktseite, Marktfolgeseite und Ratingentwicklung, 59 Interviews geführt.

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Heads Up zur AICPA-Jahreskonferenz

18.12.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben.

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der die Ergebnisse der AICPA-Konferenz zusammengefasst sind, die vom 8. bis 10. Dezember 2008 in Washington stattfand (s. unsere Nachricht vom 11. Dezember 2008). Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (385 KB).
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Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise

18.12.2008

Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat gestern eine Tabelle veröffentlicht, in der die Reaktionen und die laufenden Arbeiten des IASB und der IASCF als Reaktion auf die Erklärung vom Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) am 15. November 2008 in Washington dargestellt sind.

In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. In der Tabelle der IASCF sind nun den einzelnen Maßnahmen die Schritte der letzten Zeit zugeordnet und geplante weitere Schritte aufgeführt. Zu der englischsprachigen Tabelle auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.
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Heads Up zum neuen FSP zur Änderung von FAS 141(R)

18.12.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters herausgegeben, in der der kürzlich vom FASB veröffentlichte vorgeschlagene Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 141(R)-a Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen erläutert wird.

Mit dem Vorschlag würde SFAS 141(R) geändert, um sich Bedenken zu widmen, die bei der Anwendung von SFAS 141 in Bezug auf die Anwendung der Fair-Value-Ansatz- und -Bewertungsprinzipien auf Vermögenswerte und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen, aufgekommen sind. Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (132 KB).
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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

18.12.2008

Am 22. Dezember 2008 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Programmpunkte werden die Fertigstellung einer Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich D24 Kundenbeiträge und der Entwurf von Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 bezüglich der Neubewertung eingebetteter Derivate sein. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
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Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

18.12.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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Übernahme von IAS 1

18.12.2008

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/ 2008 veröffentlicht.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/ 2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/ 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

Damit ist mit heutigem Datum IAS 1 für die Anwendung in Europa übernommen. Bereits gestern waren IAS 23, die Änderungen an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 übernommen worden. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:

  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

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