Nachrichten

efrag.gif Image

Endgültiger Vorschlag zur Neustrukturierung von EFRAG

11.12.2008

Nach der Einholung öffentlicher Stellungnahmen hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Plan für ihre eigene Neustrukturierung veröffentlicht, dem das Ziel zugrunde liegt, "EFRAG mehr Einfluss im internationalen Standardsetzungsprozess zu gewähren".

Der endgültige Plan basiert auf Vorschlägen, die im Juli 2008 veröffentlicht worden waren (s. unsere Nachricht vom 23. Juli 2008). Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das unten abgebildete Diagramm widerspiegelt. Im Bericht heißt es, dass es, um den Einfluss von EFRAG auf den IASB zu stärken, nötig sei, "mehr Gewicht auf die Entwicklung eigener Forschungs- und Diskussionspapiere zu einem frühen Zeitpunkt der Erörterung der entsprechenden Themen durch den IASB zu legen, möglicherweise sogar, bevor sie auf die Agenda des IASB genommen werden". Unter den vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Struktur sind die folgenden:

  • Ein neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) mit neun Mitgliedern, dem vier Mitglieder nationaler Standardsetzer (National Standard Setters, NSS), der Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) angehören. Der PRC setzt die Agenda für proaktive Arbeit, gibt Anleitung hinsichtlich der Ressourcenzuweisung für proaktive Projekte und überwacht den Fortschritt. Der Aufsichtsrat wird ein Arbeitsabkommen mit jedem der nationalen Standardsetzer als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PRC schließen.
  • Eine informelle Koordinierungsgruppe aus einer größeren Anzahl von nationalen Standardsetzern wird ebenfalls eingerichtet (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Der Aufsichtsrat wird über 17 Mitglieder verfügen, einschließlich vierer mit hochrangiger politischer Erfahrung (s. dazu den nächsten Punkt) und Beobachtern der Europäischen Kommission und von CESR.
  • Vier Mitglieder des Aufsichtsrats müssen politische Erfahrung vorweisen können, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. Sie stehen nicht stellvertretend für bestimmte Organisationen.
  • Ein Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating Committee, GNC) der Hauptversammlung (General Assembly, GA), in dem einige der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) einen Sitz haben. Der GNC wird sieben Mitglieder haben – vier ernannt aus den Mitgliedern der Hauptversammlung und drei aus den Reihen der NFM. Die Hauptversammlung wird weiterhin aus Stellvertretern der europäischen Organisationen bestehen, die Mitglied von EFRAG sind.
  • Ein informelles Konsultationsforum der NFM zur Koordinierung der NFM in den verschiedenen Ländern (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Ein neuer Beirat (Consultation Group), der das gegenwärtige Beraterforum ersetzen wird. Er wird mindestens einmal im Jahr tagen.
  • Ein dreigliedriges Finanzierungsmodell: Europäische Organisationen, NFM und die Europäischen Kommission. Im Bericht heißt es, dass EFRAG "aufgrund beschränkter Ressourcen" nicht habe proaktiv tätig werden können.

Der derzeitige Fachexperten Ausschuss bestehend aus neun bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der nationalen Standardsetzer wird seine Arbeit fortsetzen. Seine Aufgaben werden die folgenden sein:

  • Zurverfügungstellung von Eingaben an den IASB und an IFRIC
  • Entwicklung proaktiver Diskussionspapiere
  • Beobachtung laufender IASB-Aktivitäten, um Rückmeldung an den IASB geben zu können
  • Erteilung von Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission zu Verlautbarungen des IASB
  • Erstellung von Auswirkungsanalysen

Der Plan wird als "Vorschlag" beschrieben. Er enthält keine Übergangsvorgaben oder -zeitpunkte.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 Image

IASB stellt Standardentwurf zu IAS 24 erneut zur Stellungnahme

11.12.2008

Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf (Entwurf 2008) herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Bezug auf "Beziehungen zu einem Staat" zu ändern.

Der Zweck des überarbeiteten Entwurfs (in englischer Sprache, 450 KB) liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte Unternehmen nach dem bestehenden IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Vor der Überarbeitung von IAS 24 im Jahr 2003 waren staatlich kontrollierte Unternehmen von den entsprechenden Angaben ausgenommen. Diese Ausnahme wurde in der Überarbeitung 2003 gestrichen, die 2005 in Kraft trat und bis heute gilt. Daher müssen gegenwärtig gewinnorientierte staatlich kontrollierte Unternehmen, die die IFRS anwenden, Geschäftsvorfälle mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen angeben. In den Rechtkreisen, in denen staatlich kontrollierte Unternehmen einen bedeutenden Teil der Wirtschaft ausmachen (beispielsweise in China), hat der Umfang der Angaben nach den Vorschriften aus dem gegenwärtigen IAS 24 belastende und unhandliche Ausmaße angenommen, die die Verständlichkeit und Nützlichkeit der entsprechenden Abschlüsse beeinträchtigen. Im Februar 2007 hatte der IASB einen Entwurf von Änderungen veröffentlicht (Entwurf 2007), mit dem die Vorschriften von 2003 dadurch vereinfacht werden sollten, dass für Geschäftsvorfälle, die bestimmte Bedingungen erfüllen, Ausnahmen geschaffen wurden. In vielen Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert sei.

Nach dem heute veröffentlichten Entwurf 2008 würde mit der überarbeiteten Ausnahme nicht länger von staatlich kontrollierten Unternehmen gefordert, das Ausmaß des staatlichen Einflusses einzuschätzen. Solche Unternehmen wären davon ausgenommen, detaillierte Informationen zu Geschäftsvorfällen mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen oder dem Staat anzugeben. Stattdessen wird im Entwurf 2008 (anders als im Entwurf 2007) gefordert, allgemeine Angaben über die Art und den Umfang von bedeutenden Geschäftsvorfällen zu leisten.

Im Entwurf 2007 war auch vorgeschlagen worden, die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu ändern, um die beabsichtigte Bedeutung zu verdeutlichen und Inkonsistenzen zu beseitigen. In den Stellungnahmen wurde der überarbeiteten Definition allgemein zugestimmt. Der IASB beabsichtigt, die Definitionen eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person und eines Geschäftsvorfalls mit einer solchen Gegenpartei ohne weitere Veröffentlichung zur Stellungnahme abzuschließen (mit Ausnahme eines kleinen Sachverhalts, der im Entwurf 2008 genannt ist) und diese zu veröffentlichen, wenn die Änderungen, die sich aus dem Entwurf 2008 ergeben, veröffentlicht werden.

Die Kommentierungsfrist endet am 13. März 2009. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (46 KB).

 Image

Erinnerung an das Ende einer Kommentierungsfrist

11.12.2008

Wir erinnern unsere Leser daran, dass am 15. Dezember 2008 die Kommentierungsfrist des Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7: Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente endet, der am 15. Oktober 2008 herausgegeben worden war.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen:

Angaben zum beizulegenden Zeitwert

Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten (vergleichbar mit der Hierarchie nach SFAS 157)

  • in aktiven Märkten notierten Preise für identische Instrumente (ohne Änderungen oder Umbündelungen)
  • in aktiven Märkten notierten Preise für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden oder andere Bewertungsmethoden, bei denen alle bedeutenden Eingaben auf beobachtbaren Marktdaten basieren
  • Bewertungsmethoden, bei denen mindestens eine bedeutende Eingabe auf nicht beobachtbaren Marktdaten basiert

Überleitungen der Salden für beizulegende Zeitwerte, die ohne beobachtbare Marktdaten ermittelt wurden

Überleitungen der Bewegungen zwischen den Stufen (einschließlich der Gründe)

Angaben zum Liquiditätsrisiko

Klarstellung, welche Instrumente in den Anwendungsbereich fallen

Angabe des Liquiditätsrisikos für derivative Finanzverbindlichkeiten auf der Grundlage der Risikosteuerung des Unternehmens

Angabe erwarteter Restlaufzeiten nicht-derivativer finanzieller Verbindlichkeiten, falls das Unternehmen Risiken auf diese Weise steuert

Verbesserung der Beziehung zwischen quantitativen und qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko

 Image

Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP

11.12.2008

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen. .

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen.

 Image

Öffentliche Diskussion vom 2. Dezember 2008

10.12.2008

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 2. Dezember 2008 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen: .

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 2. Dezember 2008 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:

IASB DP Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses

IASB ED IFRS 1amend Weitere Ausnahmen für erstmaliger Anwender

IASB ED IFRS 5amend Aufgegebene Geschäftsbereiche

IASB ED IFRS 7amend Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

Das Protokoll und die Präsentationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

News default Image

Fragebogen zur Befolgung der IFRS — Version 2008

10.12.2008

Wir haben für Sie den englischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2008) eingestellt.

Der Fragebogen fasst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den IFRS, die bis einschließlich 31 Oktober 2008 herausgegeben wurden, zusammen. Dieser Fragebogen kann dafür verwendet werden, bei der Einschätzung der Einhaltung dieser Verlautbarungen zu helfen. Er ist kein Ersatz für das eigene Verstehen dieser Verlautbarungen oder das Vornehmen eigener Einschätzungen. Von den Anwendern dieses Fragebogens wird angenommen, dass sie die Verlautbarungen von Grund auf verstehen, und sie sollten bei Bedarf den Wortlaut der Verlautbarungen konsultieren, wenn sie bestimmte Sachverhalte im Fragebogen erwägen. Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Der Fragebogen umfasst 329 Seiten. Der englischsprachige Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 steht Ihnen in gezippter Word-Version (706 KB) zur Verfügung.

Dieser Fragebogen behandelt die neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen, die am oder vor dem 31. Oktober 2008 veröffentlicht wurden. Einige von ihnen treten erst 2009 in Kraft, aber eine frühere Anwendung ist zulässig für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 beginnen. Daher mag es für Unternehmen, die keine der neuen Standards oder Interpretationen vorzeitig anwenden wollen und die vorziehen, die neuen Bezeichnungen noch nicht anzuwenden, die mit IAS 1(2007) eingeführt wurden, angemessen sein, den Fragebogen von 2007 auf der Seite unserer internationalen Kollegen zu verwenden, der alle Standards und Interpretationen enthält, die für Berichtsperioden in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2008 begonnen haben. IFRIC 11, 12 und 14, die für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2007 begonnen haben, noch nicht in Kraft getreten waren, sind bereits im Fragebogen von 2007 enthalten (grau hinterlegt). Diese Interpretationen sind allerdings für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 begonnen haben, in Kraft getreten, und die entsprechenden Abschnitte im Fragebogensollten ausgefüllt werden. Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber bereits herausgegeben sind.

 Image

IDW ERS HFA 26 veröffentlicht

10.12.2008

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) verabschiedete in seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 (Amendments von Oktober/November 2008) (68 KB).

Der HFA reagierte damit kurzfristig auf Zweifelsfragen, die im Zusammenhang stehen mit den vom IASB am 13. Oktober 2008 veröffentlichten Amendments to IAS 39 and IFRS 7 "Reclassification of Financial Assets". Diese Amendments sind per EU-Verordnung vom 15. Oktober übernommen worden und bereits in Kraft getreten. Die Änderungen gestatten unter bestimmten Bedingungen eine Umkategorisierung nicht-derviativer finanzieller Vermögenswerte aus "Held for Trading" in "Available-for-Sale", "Held-to-Maturity" oder "Loans and Receivables". Nicht umkategorisiert werden dürfen derivative Finanzinstrumente sowie Finanzinstrumente, die bei der Fair Value-Option beim erstmaligen Ansatz in der Kategorie "At Fair Value through Profit or Loss" bilanziert wurden.
 Image

FINMA-Start steht kurz bevor

10.12.2008

Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf.

Damit tritt das 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.

 Image

Studie zu IFRS-Abschlüssen in Großbritannien

10.12.2008

Unsere britischen Kollegen haben Right to the end — Surveying financial statements in annual reports herausgegeben ("Bis ans Ende richtig - Studie zu den Abschlüssen in Jahresberichten").

In der Veröffentlichung wird untersucht, was börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich in den Finanzabschnitten ihrer Jahresberichte darstellen, die zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 veröffentlicht wurden. Die Studie fußt auf einer Untersuchung der Abschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen, die in zwei Kategorien geteilt sind — 30 Investmentgesellschaften und 100 andere Unternehmen. Unter anderem wird in der Studie folgendes untersucht:

wie die Einhaltung der Angabevorschriften und die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte unter IFRS voneinander abwichen;

der Grad der Abweichung in der Darstellung der Primärabschlüsse; und

welche kritischen Beurteilungen und Schlüsselschätzungen die Unternehmensleitungen für die bedeutendsten hielten.

Der Bericht enthält Details zu einigen bestehenden Angabevorschriften und neuesten Entwicklungen sowie verschiedene Beispiele zur besten angewendeten Praxis. Right to the End - Surveying Financial Statements in Annual Reports steht Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung (in englischer Sprache, 3,64 MB).

Hier ein paar Ergebnisse der Studie:

5% der Unternehmen hatten ein eingeschränktes Prüfungsurteil

51% der Unternehmen stellten zusätzliche, nicht in den Standards vorgeschriebene Erfolgsmaße unmittelbar in der GuV dar

14% der Unternehmen gaben keine Hauptquellen zur Schätzungsunsicherheit oder zu Bereichen in ihren Abschlüssen an, in denen kritische Entscheidungen zu treffen waren

88% der Unternehmen hatten Aktienbezugsrechtspläne und 61% waren fortlaufend Risiken aus leistungsorientierten Verpflichtungen ausgesetzt

Indien Image

iGAAP Rechnungslegungsstandards in Indien

09.12.2008

Unsere indischen Kollegen haben 'iGAAP Financial Reporting Standards in India including a Comparison with IFRS erstellt' — einen praktischen und umfassenden Leitfaden für in Indien ansässige Unternehmen, in dem die indischen Rechnungslegungsstandards dargestellt sind.

Der Leitfaden beinhaltet einen Vergleich jedes indischen Standards mit dem entsprechenden Standard unter IFRS. Dieses Buch ist das ideale Referenzwerk zur Rechnungslegung in Indien vor dem Hintergrund der beabsichtigten Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS 2011. Das Buch enthält erläuternde Beispiele, um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren, und bietet Kommentare zur weiteren Hilfestellung in Bereichen, in denen die indischen Rechnungslegungsstandards uneindeutig oder unklar sind oder gar keine Auskunft geben. iGAAP Financial Reporting Standards in India (ISBN: 9788184731347) ist von Wolters Kluwer (India) Private Ltd, New Delhi veröffentlicht worden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.