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EU-Spitzen drängen auf Reform des IASB

11.11.2008

Die Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten kamen am 7. November 2008 in Brüssel zusammen, um eine koordinierte europäische Reaktion auf die Finanzmarktkrise zu besprechen.

Dieses Treffen galt zu einem Teil auch der Vorbereitung des Treffens der G-20 am 15. November in Washington. In ihrem (in englischer Sprache, 101 KB) bestätigten die EU-Spitzen ihren Entschluss, "langfristige Wege zu entwickeln, das internationale Finanzsystem zu reformieren". Man kam außerdem überein, dass es die Aufgabe von Europa sei, "Prinzipien vorzustellen, auf denen ein neues internationales Finanzsystem aufbauen könne" und die auf der G-20-Sitzung erörtert werden können. Die Prinzipien sind die folgenden:
  1. Kein Finanzinstitut, kein Marktsegment und kein Rechtskreis dürfen anteiliger Aufsicht und angemessener Regulierung oder zumindest Überprüfung entkommen.
  2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.
  3. Das neue Finanzsystem muss gestatten, dass Risiken so eingeschätzt werden, dass Krisen verhindert werden.
  4. Der internationale Währungsfond muss eine zentralere Rolle in einer effizienteren Finanzarchitektur erhalten.

In Bezug auf das zweite oben genannte Prinzip sagten die EU-Spitzen:

2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.

  • Die Transparenz finanzieller Transaktionen muss dadurch sichergestellt werden, dass es ein umfassenderes Informationssystem gibt, in dem nicht länger große Teile finanzieller Aktivitäten aus dem Bereich prüfbarer und nachweisbarer Berichte fallen.
  • Anordnungen, die dazu führen, dass übermäßige Risiken eingegangen werden, müssen überarbeitet werden. Das gilt insbesondere für die Verbriefung von Schulden und die Gehaltspolitik.
  • Beratungs- und Prüfungsstandards, die für Finanzinstitute gelten, müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht dazu beitragen, Spekulationsblasen in den Wachstumsphasen aufkommen zu lassen und in wirtschaftlichen Abschwungphasen Krisen zu verschärfen.
  • Standardsetzende Gremien, insbesondere im Bereich der Rechnungslegung, müssen reformiert werden, um einen wirklichen Dialog mit allen betroffenen Parteien zu ermöglichen, insbesondere mit den Aufsichtsbehörden.

Die EU-Spitzen drängten auch darauf, dass die G-20"das Prinzip der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards übernehmen und die Anwendung der Marktwertbilanzierung im Finanzsektor überprüfen, um sicherzustellen, dass der Sektor im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen geführt wird".

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Heads Up zur Darstellung des Abschlusses

11.11.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in der das gemeinsam vom FASB und vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses erörtert wird.

Nach dem im Diskussionspapier vorgeschlagenen Standard müsste ein Unternehmen einen einzigen Abschluss erstellen, der einem Modell folgt, das die finanzielle Position des Unternehmens klarer und mit besserem inneren Zusammenhang aufzeigt. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 143 KB).
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ARC empfiehlt verzögerte Übernahme von IFRIC 12 in Europa

11.11.2008

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat am 6. November 2008 getagt.

Der offizielle Sitzungsbericht ist noch nicht auf den Seiten der Kommission zur Verfügung gestellt worden, aber Beobachter der Sitzung haben angedeutet, dass der ARC zur folgenden Entscheidung hinsichtlich IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen gekommen ist: Die Europäische Kommission soll IFRIC 12 für die Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernehmen. Das IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Genauer gesagt empfahl der ARC, dass IFRIC 12 für europäische Unternehmen für die Geschäftsjahre verpflichtend sein soll, die nach der offiziellen Übernahme durch die Kommission beginnen. Wenn die Übernahme wie erwartet im Januar 2009 erfolgt, würde das bedeuten, dass IFRIC 12 in Europa ab 2010 verpflichtend anzuwenden ist. Der ARC empfahl, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.
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Vereinfachung des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

10.11.2008

Wir haben einen Artikel von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (und zugleich Webmaster von IAS Plus.com) über die Vereinfachung des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eingestellt (in englischer Sprache, 226 KB).

In seinem Artikel, der in der Novemberausgabe der Zeitschrift Financial Executive erschienen ist, beleuchtet Pacter die Entscheidungen, die der IASB in den vergangenen sechs Monaten getroffen hat, um den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen weiter zu vereinfachen. Diese Entscheidungen gründen sich auf die Erwägungen des Boards folgender Quellen:

den 162 Stellungnahmen zum Standardentwurf

den Ergebnissen der Feldtests des Entwurfs durch 116 kleine Unternehmen

den Empfehlungen des IASB-Arbeitsgruppe zu dem Projekt

weitergehenden Nachforschungen des Stabs seit der Veröffentlichung des Entwurfs

Pacter stellt in dem Artikel auch die noch verbleibenden Schritte für den Abschluss des Standards dar und nimmt Stellung zu der Möglichkeit der Anwendung des Standards in den Vereinigten Staaten. Der Artikel unterliegt dem Copyright von Financial Executives International, und er wurde mit freundlicher Genehmigung des Verlags auf IAS Plus.com eingestellt.

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DSR verabschiedet ergänzende Stellungnahme zum RegE des BilMoG

10.11.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer weiteren Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) dem Bundesministerium der Justiz ergänzende Vorschläge für die Ausgestaltung der Normen mit Bezug zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Bewertungseinheiten unterbreitet. .

Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer weiteren Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) dem Bundesministerium der Justiz ergänzende Vorschläge für die Ausgestaltung der Normen mit Bezug zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Bewertungseinheiten unterbreitet.

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Unsere Stellungnahme zum Entwurf zum jährlichen Verbesserungsprojekt

09.11.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich Vorgeschlagener Änderungen an den IFRS 2008 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 175 KB).

Wir begrüßen und unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB als einen Weg, bestimmte Änderungen an den IFRS in effizienter und wirkungsvoller Weise zu behandeln. Und wir unterstützen die meisten Vorschläge aus dem Entwurf. In unserer Stellungnahme sehen wir dessen ungeachtet die drei nachfolgend genannten Sachverhalte, bei denen wir anderer Meinung sind. Zurückliegende Stellungnahmen an das IASC/den IASB finden Sie hier.

Die drei Verbesserungen, bei denen wir einige Bedenken haben, sind die folgenden:

Wir stimmen nicht mit dem Vorschlag in IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme überein, nach dem sich die Klassifizierung von Ausgaben als Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit nach dem Ansatz eines Vermögenswerts in der Bilanz richten soll, und sind der Ansicht, dass dies eine wesentliche Auswirkung für bestimmte Unternehmen und Branchen hat. Wir glauben, dass es besser wäre, die Frage der Klassifizierung von Zahlungsströmen in der Aufstellung der Zahlungsströme im IASB-Projekt zur Darstellung des Abschlusses abzuhandeln.

Daneben vertreten wir die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 18 Erlöse hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent tätig ist, nicht zu einem Prinzip führt, dass auf die Liste der zur Verfügung gestellten Indikatoren fußt und dementsprechend viele der Sachverhalte, die in der Praxis auftreten, nicht löst.

Schließlich glauben wir, dass die vorgeschlagene Änderung der Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hinsichtlich der Feststellung, ob ein nicht-finanzieller Vertrag ein trennungspflichtiges Fremdwährungsderivat enthält, verbessert werden könnte. Wir erkennen an, dass sich die Feststellung, ob solche eingebetteten Derivate eine Trennung erfordern, in der Praxis als problematisch herausgestellt hat und dass die Vorschrift daher einer Verbesserung bedarf. Gleichwohl sind wir nicht der Ansicht, dass die nun vorgeschlagene Formulierung zu der notwendigen Klarheit führt. Wir haben wir einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der auf den Indikatoren, die in der vorgeschlagenen Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten sind, fußt, von dem wir der Meinung sind, dass er die Änderung verständlich und handhabbar macht.

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EU-Arbeitsgruppe zu Derivaten nimmt ihre Arbeit auf

09.11.2008

Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Derivaten kam zu ihrer ersten Sitzung am 5. November 2008 zusammen.

Das Ziel der Gruppe besteht in der Entwicklung eines Plans für ein zentralisiertes Clearing für Credit Default Swaps (CDS) innerhalb der EU bis Jahresende. Auch wenn sich die Gruppe vorwiegend mit der Arbeitsweise und Regulierung des Marktes befasst, beabsichtigt sie auch, sich darauf zu konzentrieren, 'wie man eine angemessene Information und Aufsicht durch die Regulatoren sicherstellen kann'. Die Gruppe ist mit Vertretern aus der Industrie und vielen europäischen Regulatoren besetzt. Den Sitzungsbericht können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 67 KB).
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Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2008

08.11.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 6. November 2008, in den Büroräumen des IASB in London zu seiner Novembersitzung zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte finden Sie hier. Kernbeschlüsse der Sitzung waren die folgenden:

IFRIC verabschiedete eine Interpretation auf Grundlage von D24 Kundenbeiträge.

Ein mögliches Thema zu REACH-Kosten wurde an den Stab zurückverwiesen, hauptsächlich, um ein zugrunde liegendes Prinzip zu identifizieren.

Die vorläufigen Agendaentscheidungen aus dem September wurden finalisiert.

Ein Vorschlag einer Interpretation zu den Auswirkungen von Preisregulierungen wurde vorläufig zurückgewiesen; das Thema wird nicht an den IASB weitergereicht.

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Pakistan auf dem Weg zu IFRS 2009

07.11.2008

Die Wertpapier- und Börsenaufsicht von Pakistan (Securities and Exchange Commission of Pakistan, SECP) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Pakistan (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) sind im Wesentlichen übereingekommen, "dringende Schritte zu unternehmen, um eine vollständige Übereinstimmung der Abschlüsse börsennotierter Unternehmen (mit Ausnahme von Banken und Finanzinstituten) mit den IFRS sicherzustellen" für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2009 enden.

In der Verlautbarung des Präsidenten des ICAP vom 13. Oktober (in englischer Sprache, 32 KB) heißt es, dass hierfür nur noch zwei IFRS — IFRS 1 und IFRS 4 — übernommen werden müssen und einige Änderungen in einer Verordnung vorzunehmen sind.

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IASB und FASB verkünden zwei weitere Gesprächsrunden

07.11.2008

Der IASB und der FASB haben die Termine und Orte von zwei weiteren Runden von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung verkündet, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind (Pressemitteilung in englischer Sprache, 124 KB).

Wir hatten bereits früher darauf hingewiesen, dass eine erste Gesprächsrunde am 14. November 2008 in London stattfinden wird. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Nachfolgend eine Übersicht über alle Termine:

Datum

Zeit (Ortszeit)

Ort der Veranstaltung

14. November 2008

Gesprächsrunden um 10:30h und um 13:30

Holborn Bars, 138-142 Holborn, London EC1N 2NQ UK

25. November 2008

nachmittags

Büroräume des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA

3. Dezember 2008

nachmittags

Büroräume des japanischen Accounting Standards Board, Fukoku Seimei Building 20F, 2-2, Uchisaiwaicho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0011, Japan

Wir bieten Ihnen weitere Informationen rund um die Finanzmarktkrise auf unserer eigens eingerichteten Seite.

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