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Saudi-Arabien Image

Saudische Kapitalmarktbehörde begrenzt Bewertungsänderungen beim Übergang auf IFRS

18.10.2016

Börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien müssen ab dem 1. Januar 2017 IFRS wie von der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) übernommen anwenden. Die saudische Kapitalmarktbehörde (Capital Market Authority, CMA) hat jetzt eine Erklärung herausgegeben, dass in den ersten drei Jahren nach dem Übergang auf IFRS saudische Unternehmen für die Bewertung von Sachanlagen, Renditeimmobilien und immateriellen Vermögenswerten nur das Kostenmodell verwenden dürfen.

In der Erklärung wird keine Begründung für diese Entscheidung angegeben, allerdings mangelt es in Saudi-Arabien an liquiden Märkten. Außerdem ist nach den bisher anzuwenden SOCPA-Standards vorgeschrieben, Vermögenswerte zu Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt ohne spätere Folgebewertung zu bewerten, daher ist Bewertungsexpertise derzeit möglicherweise noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.

Bei immateriellen Vermögenswerten hat die CMA-Entscheidung wenig Auswirkungen, da es in IAS 38 heißt, dass immaterielle Vermögenswerte können nur dann zum Neubewertungsbetrag (auf der Basis des beizulegenden Zeitwertes) abzüglich späterer Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen geführt werden können, wenn sich der beizulegende Zeitwert aus einem aktiven Markt ableiten lässt.

Unternehmen vorzuschreiben, das Kostenmodell für Sachanlagen und Renditeimmobilien zu verwenden, ist eine zulässige Option nach IAS 16 und IAS 40. Daher werden die sich ergebenden Abschlüsse saudischer Unternehmen weiterhin im Einklang mit den IFRS stehen.

Die CMA hält jedoch fest, dass die betroffenen Unternehmen die geschätzten Änderungen im beizulegenden Zeitwert ihrer Vermögenswerte im Anhang angegeben werden sollten. Des Weiteren weist die CMA darauf hin, dass sie die Entscheidung nach Ablauf der drei Jahre überprüfen wird, um festzustellen, ob die Kostenbewertungsvorschrift verlängert oder ob die Neubewertungsmethode zulässig werden soll.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Erklärung auf der Internetseite der CMA.

AFRAC Image

Drei überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen und Vorschlag einer Überarbeitung

18.10.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat drei überarbeitete Stellungnahmen veröffentlicht und schlägt die Überarbeitung einer weiteren vor.

Sie können alle Dokumente auf der Internetseite des AFRAC einsehen:

Final überarbeitete Stellungnahmen:

Vorgeschlagene Überarbeitung:

Stellungnahmen zur Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14 werden bis zum 7. November 2016 erbeten.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

Jüngste Entwicklungen in der integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.10.2016

Ein Überblick über Entwicklungen bei WBCSD, CCR und den Finance for the Future Awards.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Ausgabe 2016 von Reporting matters herausgegeben. Die Bestandsaufnahme für 2016 zeigt, dass 76% der führenden Unternehmen ihre Angaben zu nicht finanziellen Informationen seit dem ersten Bericht 2013 verbessert haben, wobei gerade Angaben zu Wesentlichkeit die meisten Verbesserungen erfahren haben. Knapp ein Drittel der Unternehmen (31%) berichten über die neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG); 42% verfolgen einen "digital zuerst"-Ansatz, bei dem umfassende Nachhaltigkeitsinformationen auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar gemacht werden; und 28% der Unternehmen kombinieren ihre finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung in einen Jahresbericht. Schließlich zeigt der Bericht, dass die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) weiterhin die am häufigsten verwendeten bleiben. Auf der WBCSD-Internetseite finden Sie eine Presseerklärung und den vollständigen Bericht.

Das Center for Corporate Reporting (CCR) und die Universität Leipzig haben ein gemeinsames Forschungsprojekt zum Nutzen und zu den Herausforderungen der Einführung der integrierten Berichterstattung aufgenommen. Erste Ergebnisse wurden in der Studie How valuable is Integrated Reporting? – Insights from best practice companies verfügbar gemacht. Argumente für und gegen die Einführung der integrierten Berichterstattung als Werkzeug der Unternehmensführung beinhalten das bessere Verständnis von Wertschöpfung, verbessertes Risikomanagment und ein ganzheitlicherer Blick auf das gesamte Unternehmen sowie die Einbettung integrierten Denkens und die Unternehmensstrategie und die Unterstützung der Unternehmensleitung gegenüber höheren Kosten und höherem Arbeitsaufwand, neuen potentielle Risiken sowie (derzeit) einem Mangel an Vision und Führungsstärke in diesem Bereich. Argumente für und gegen die Einführung integrierter Berichterstattung als Berichterstattungsformat beinhalten einen effizienteren Berichterstattungsprozess sowie schrittweise angepasste Berichterstattungsprozesse und -erfahrungen gegenüber einem langen Einführungsprozess, bevor der erste Bericht veröffentlicht werden kann, unklare Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten sowie begrenzte Ressourcen und internen Widerstand gegenüber Veränderungen. Auf der CCR-Internetseite finden Sie eine Presseerklärung und einen Bericht über wesentliche Ergebnisse.

Die Gewinner der Finance for the Future Awards sind bekanntgegeben worden. Die Awards, die seit 2012 vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) und der Nachhaltigkeitsinitiative des britischen Thronfolgers (Accounting for Sustainability Project, A4S) vergeben werden, sollen die grundlegenden Rolle betonen, die Finanzierung im Zusammenhang mit integriertem Denken und nachhaltigem Handeln spielt. Neu war dieses Jahr ein Preis für die 'Kommunikation integrierten Denkens'. Der Preis wird für Unternehmen ausgelobt, die ihren Kapitalgebern klar kommunizieren, wie Nachhaltigkeit in ihre allgemeine Strategie und Entscheidungsfindung intergriert ist und wie dieses integrierte Denken zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell beiträgt, das zur Schaffung langfristiger Werte beiträgt. In diesem Kontext wird integriertes Denken als ein Prozess angesehen, der vor der Berichterstattung kommt aber schließlich in diese mündet, um extern über Fortschritte zu berichten. Die Gewinner in allen Kategorien können Sie auf der Internetseite der Finance for the Future Awards einsehen.

IASB - Sitzung Image

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

15.10.2016

Der IASB wird am 18. und 19. Oktober 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Dienstag, 18. Oktober

Im April hat der IASB einen allgemeinen Rückblick über die Stellungnahmen erörtert, die er zu seinem vorgeschlagenen Leitliniendokument zu Wesentlichkeit erhalten hat. Bei dieser Sitzung wird er auf einige erhobene Bedenken näher eingehen; dafür sind 3,5 Stunden angesetzt.

Der Board wird seine Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen am Rahmenkonzept fortsetzen. Themen sind diesmal: Testen der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden, zu erfüllende Verträge, Buchungseinheit, Asymmetrie bei der Behandlung von Gewinnen und Verlusten sowie Wesentlichkeit.

Zwei Restanten in Bezug auf die geplanten Änderungen bei der Segmentberichterstattung, die aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 entstanden sind, sollen ebenfalls erörtert werden.

Außerdem wird der IASB die Kommentierungsfrist für das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien, die zeitliche Planung der nächsten Überprüfung des IFRS für KMU und die geplante Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Agendakonsultation erörtern.

Mittwoch, 19. Oktober

Der IASB wird seine Erörterung des Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit und des Rahmenkonzepts fortsetzen, wobei jedem Thema zwei weitere Stunden zugedacht sind. Der IASB hat nicht angedeutet, in welcher Reihenfolge die jeweiligen einzelnen Aspekte der Projekte abgehandelt werden sollen.

Eine Stunde Erörterung ist für das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital angesetzt. Schwerpunkt ist die Frage, ob wirtschaftliche Anreize, die dazu führen, dass ein Unternehmen ein Instrument auf eine bestimmte Art und Weise erfüllt, einen Einfluss darauf haben sollte, ob dieses Instrument als Eigen- oder Fremdkapital klassifiziert wird.

Der IASB hat außerdem zwei Stunden dafür angesetzt, Umsetzungsfragen zu erörtern. Er wird gebeten werden, eine Interpretation zu Fremdwährungsgeschäften und Vorauszahlungen zu ratifizieren und Änderungen vorzuschlagen, die der Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage gelten. Außerdem hat der IASB im September die Veröffentlichung einer Interpretation zum Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 bei langfristigen Beteiligungen abgelehnt. Der Stab hat jetzt einen Vorschlag erarbeitet, nach dem das Thema im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses adressiert werden soll.

Schließlich erhält der Board noch einen kurzen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Forschungsprogramms.

Detailliertere Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IFRS-Stiftung Image

IFRS-Konferenz in Lima

14.10.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ihre nächste amerikanische Konferenz in Lima am 3. und 4. November 2016 stattfinden wird.

Bei der Konferenz, die in englischer und spanischer Sprache abgehalten wird, wird über die Umsetzungspläne für neue Standards (IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16), das Rahmenkonzept sowie die erstmalige Anwendung des IFRS für KMU gesprochen werden. Außerdem wird es Podiumsdiskussionen zur einheitlichen Anwendung und zur Zukunft der Unternehmensberichterstattung geben.

Vor dem Beginn der Konferenz gibt es eine halbtägige Arbeitssitzung zu übergreifenden IFRS-Bewertungsthemen.

Weitere Informationen, auch zur Registrierung, finden Sie auf der Internetseite des Konferenz (nur in spanischer Sprache).

Karte von China, Japan, Korea Image

Kommuniqué von der jüngsten gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

14.10.2016

Im Nachgang einer gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer von China, Japan und Südkorea, die am 13. Oktober 2016 in Seoul stattfand, wurde ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht.

An der Sitzung nahmen Vertreter des chinesischen Standardsetzers China Accounting Standard Committee (CASC), des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) und des International Accounting Standards Board (IASB) teil. Außerdem waren Gäste aus Hongkong und Macao zugegen.

Bei der Sitzung wurden die Aktivitäten des Jahres 2016 besprochen, und die Themen Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Geschäfts- oder Firmenwerte wurden tiefer erörtert.

Die Vertreter kamen überein, weiterhin die Arbeit des IASB zu verfolgen und häufiger unter den drei Ländern zu kommunizieren, um zur Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) beizutragen. Außerdem will man eine führende Rolle im asiatisch-pazifischen Raum spielen und die stärkere Wahrnehmung der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) in der globalen Gemeinschaft der Standardsetzer erreichen.

Die nächste gemeinsame Sitzung der drei Standardsetzer soll 2017 in China stattfinden.

Auf der Internetseite des ASBJ finden Sie das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache.

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ESMA und IFRS-Stiftung unterzeichnen aktualisierte Zusammenarbeitsvereinbarung

13.10.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und die IFRS-Stiftung haben ihre Zusammenarbeitsvereinbarung bekräftigt.

Die Vereinbarung, die auf der Vereinbarung von 2014 aufsetzt, gilt insbesondere den folgenden Punkten:

  • Allgemeine Zusammenarbeit der beiden Organisationen;
  • Unterstützung der Entwicklung der IFRS; und
  • Unterstützung der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der IFRS weltweit.

Auch die regelmäßige Aktualisierung der Zusammenarbeitsvereinbarung wird behandelt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und  der Zusammenarbeitsvereinbarung auf der Internetseite des IASB.

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IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

13.10.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtline) Stellung genommen.

In der Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt das IDW an, ergänzend klarzustellen, dass die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Ferner sollte das Prüfungsurteil bei einer freiwillligen Prüfung nicht veröffentlichungspflichtig sein. Schließlich sollte die Schutzklausel gestrichen werden: es sollte keine Möglichkeit geben, nachteilige Angaben zu unterlassen.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitt der Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. Oktober 2016 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt. Von der nachfolgenden gemeinsamen Sitzung des IFRS-Fachausschusses und des HGB-Fachausschuss am 11. Oktober 2016 gibt es aus technischen Gründen keine Aufzeichnung.

Während seiner 53. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC (zum Tagesordnungspunkt 2 gibt es aus technischen Gründen ebenfalls keinen Mitschnitt).

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EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16

12.10.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' für die Anwendung in Europa herausgegeben.

Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu dem Schluss gekommen ist, dass IFRS 16 die einschlägigen qualitativen Merkmale erfüllt, vorsichtiger Bilanzierung nicht entgegensteht, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung ermöglicht, die Berichterstattung im Vergleich zur Berichterstattung nach den bisherigen Standards und Interpretationen, die durch IFRS 16 ersetzt werden, verbessert und europäischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil bringt, obwohl keine Konvergenz mit den Vorschriften nach US-GAAP besteht, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Außerdem wird EFRAG während der Konsultationsperiode noch weitere Arbeiten hinsichtlich der Auswirkungen von IFRS 16 auf KMU, der Meinungen der Adressaten von Abschlüssen und der Auswirkungsanalyse durchführen.

EFRAG erwartet, dass diese weiteren Arbeiten noch erheblichen Einfluss auf die Beurteilung haben können, und hat deshalb noch keine Aussage zum öffentlichen europäischen Interesse getroffen. Deshalb ermutig EFRAG alle Anwender, EFRAG über jegliche Sachverhalte zu informieren, die für eine Übernahmeempfehlung relevant sein können. Es werden im Konsultationsdokument einige gezielte Fragen in diesem Zusammenhang gestellt, es ist aber nicht erforderlich, sich auf diese Fragen zu beschränken. Kommentare werden bis zum 8. Dezember 2016 erbeten. EFRAG geht davon aus, einen vollständigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung im üblichen Umfang 2017 für eine weitere kurze Kommentierungphase zur Verfügung zu stellen.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Konsultationsdokument sowie zu Anhängen und unterstützenden Dokumenten. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der Übernahme in der EU aktualisiert.

Das DRSC bittet deutsche Unternehmen, die sich an Konsultation beteiligen, ihre Kommentare über das DRSC bei EFRAG einzureichen.

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