IAS 41 - Fruchttragende Pflanzen

Hintergrund

Dies ist ein eng abgegrenztes Projekt zur Erörterung einer Änderung an IAS 41 Landwirtschaft in Bezug auf produzierende biologische Vermögenswerte (Bearer Biological Assets, BBA -beispielsweise Obstbäume, Weinstöcke), um zu eruieren, ob diese besser nach IAS 16 Sachanlagen anstatt nach dem Fair-Value-Ansatz in IAS 41 bilanziert werden sollten.

Es besteht Unterstützung (insbesondere bei den Plantagenbetreibern) für ein eng umrissenes Projekt zu BBA, und ein solches Projekt wird auch in dem Themenpapier unterstützt, dass von der Asian-Oceanian Standard Setters Group (AOSSG) und der Emerging Economies Group (EEG) des IASB verfasst wurde. Abschlussnutzer, die im Rahmen der Agendakonsultation zum Arbeitsprogramm des IASB Stellung genommen haben, sahen ein Projekt zu produzierenden biologischen Vermögenswerten als wichtig/dringlich an.

Die AOSSG hat darauf hingewiesen, dass Bedenken auf Seiten von Anlegern (sowie von Erstellern) hinsichtlich der Relevanz und Nützlichkeit der Nutzern gegenüber bereitgestellten Informationen für bestimmte biologische Vermögenswerte geäußert, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Insbesondere wird im Themenpapier der AOSSG auf eine Umfrage verwiesen, die vom malaysischen Accounting Standards Board (MASB) im Jahr 2010 durchgeführt worden war und aus der sich ergeben hatte, dass eine Gruppe an Analysten, die sich auf Plantagen spezialisiert, die Informationen zum beizulegenden Zeitwert für BBA nicht nutzbringend fand, v.a. den Ausweis der Änderungen im beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis – diese können in manchen Fällen groß sein und das Ergebnis entstellen.

Die wessentlichen Sachverhalte, die der IASB im Rahmen dieses eng umrissenen Projekts zu klären hat, sind die folgenden:

  1. Welche Definition für BBA soll bei der Änderung verwendet werden (bspw. Vermögenswert hat keine alternative Nutzung), was ist die vorherschende Nutzung des Vermögenswerts (d.h. die Behandlung eines biologischen Vermögenswerts würde davon abhängen, wofür er in erster Linie verwendet würde), oder lediglich Pflanzen (d.h. Ausschluss von Vieh)?
  2. Sollen die Leitlinien für BBA in IAS 16 eingeschoben werden oder in IAS 41 verbleiben?
  3. Was soll der Bewertungsmaßstab für BBA sein, bevor diese in die Produktion eingeführt werden (z.B. beizulegender Zeitwert oder eine Kostenansammlung)?
  4. Besteht eine Notwendigkeit für zusätzliche Bewertungsleitlinien für BBA in IAS 16, wie beispielsweise:
    1. die Bestimmung des Bilanzierungsobjekts;
    2. die Bilanzierung von zum Verzehr bestimmten biologischen Vermögenswerten (Consumable Biological Asset, CBA), die auf BBA wachsen;
    3. einzigartigen Kosten des Wachstums von BBA (Aktivierung oder sofortige Aufwandserfassung);
    4. zusätzliche Angaben sowie
    5. Übergangsvorschriften?

 

Aktueller Status des Projekts

Das Projekt ist abgeschlossen. Der IASB gab Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) am 30. Juni 2014 heraus.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
September 2012 Projekt mit begrenztem Umfang auf die Agenda des IASB genommen
März 2013 Projekt von Produzierende biologische Vermögenswerte in Fruchttragende Pflanzen umbenannt
26. Juni 2013 Entwurf ED/2013/8 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen veröffentlicht Stellungnahmefrist endete am 28. Oktober 2013
30. Juni 2014 endgültige Änderungen Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) veröffentlicht anzuwenden auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen

 

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