EFRAG äußert "wesentliche Bedenken" zu Vorschlägen bezüglich IFRS 3

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06.08.2005

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zur Kommentierung des Entwurfs ihrer Stellungnahme an den IASB zu dessen Entwurf zum Thema "Unternehmenszusammenschlüsse Phase II" aufgerufen.

In seinem Entwurf schlägt der IASB Änderungen an IFRS 3, IAS 27, IAS 37 und IAS 19 vor.

Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir das Ziel des Projekts, das Erreichen von Konvergenz, unterstützen, sofern es Konvergenz hin zu einer besseren bilanziellen Lösung bedeutet und mit angemessenem Aufwand erreicht werden kann. Trotzdem haben wir einige wesentliche Bedenken...

Die Kritik von EFRAG bezieht sich auf folgende Themengebiete:

Struktur und Arbeitsweise des Projekts, einschließlich der Tatsache, dass bisher kein Diskussionspapier veröffentlicht wurde, der Kürze der Kommentarfrist (speziell für Europa), der Tatsache, dass keine Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP erreicht wurde, der erweiterten "Fair-Value-Bilanzierung", bevor eine Diskussion zum Thema Bewertung stattgefunden hat, sowie Änderungen des Rahmenkonzepts:

"Wir haben wesentliche Bedenken gegen die Tatsache, dass der Board Änderungen von im Framework enthaltenen Konzepten vorschlägt, ohne diese möglichen Änderungen zunächst vor dem Hintergrund des Framework zu diskutieren, oder aber tatsächliche Änderungen des Framework vorschlägt."

Technische Fragen, einschließlich der Thematik, ob eine einheitliche Bilanzierungsmethode für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sachgemäß ist (insbesondere bei Zusammenschlüssen von Unternehmen auf Gegenseitigkeit und auf rein vertraglicher Basis), der Subjektivität der Fair-Value-Bewertung bei nicht börsennotierten Unternehmen oder bei Nichtvorhandensein liquider Märkte, sowie der Abgrenzung des Begriffs des Geschäftsbetriebs.

Vorgeschlagene Änderungen von IAS 27. EFRAG ist "nicht davon überzeugt, dass der 'Entity-Ansatz' dem momentan gebräuchlichen 'Parent-Only-Ansatz' überlegen ist.

Vorgeschlagene Änderungen von IAS 37. EFRAG äußert Bedenken dagegen, (a) das Kriterium der Wahrscheinlichkeit in die Bewertung nicht-monetärer Schulden zu integrieren, anstelle sie (wie beim derzeitigen Ansatz von IAS 37) bei deren Ansatz zu berücksichtigen und (b) dagegen, nicht-monetäre Schulden zu dem Betrag zu bewerten, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei zahlen müsste.

Zum Download der EFRAG-Stellungnahme in englischer Sprache (232 KB) klicken Sie hier. Die Kommentierungsfrist endet am 21. Oktober 2005. Der britische Standardsetter, das United Kingdom Accounting Standards Board (ASB) hat ebenfalls zur Kommentierung der Vorschläge des IASB aufgerufen. Obwohl der ASB ähnliche Bedenken äußert wie EFRAG:

[...] wird der ASB die vorgeschlagenen Standards zunächst veröffentlichen, im Einklang mit der von ihm verfolgten Strategie der Angleichung der im Vereinigten Königreich geltenden Rechnungslegungsstandards an die IFRS. Allerdings merkt der ASB an, dass die Vorschläge eine Reihe von Fragen aufwerfen und dass einige der Vorschläge möglicherweise keine Verbesserung der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich darstellen. Unter den umstritteneren Problemfeldern befinden sich die folgenden Themenkomplexe:

Der Vorschlag zum vollständigen Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwertes, d.h. des Ausweises von 100% des Geschäfts- oder Firmenwertes, selbst bei einem Erwerb von weniger als 100% der Anteile;

Die Vorschriften zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts in IFRS 3 zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen und der Unzulässigkeit planmäßiger Abschreibungen;

Dass es, anders als bei der bisherigen Regelung, zum Ansatz von Schulden kommen wird, auch wenn ein Abfluss von Ressourcen zu deren Erfüllung unwahrscheinlich ist. Die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses fließt in die Bewertung der Schuld ein.

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