Der
politische Kampf um die Bilanzierung von Aktienoptionen geht in eine neue
Runde.
Am 17. Februar 2005 haben 23 Abgeordnete des US-amerikanischen
Repräsentantenhauses erneut ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, welches
die Möglichkeiten der SEC, einen Rechnungslegungsstandard durchzusetzen, der
die Verbuchung von Aktienoptionen als Aufwand vorsieht, auf Aktienoptionen
beschränken würde, die den fünf höchsten Führungskräfte eines Unternehmens
gewährt werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine gemeinsame Untersuchung
der Wirtschafts- und Arbeitsminister vor zu den ökonomischen Auswirkungen
einer pflichtmäßigen Aufwandserfassung von Aktienoptionen, die Mitarbeitern
gewährt werden. Der Gesetzesentwurf würde aber eine freiwillige
Aufwandserfassung von Aktienoptionen durch Unternehmen, die bei der SEC
registriert sind, nicht verbieten. Derselbe Gesetzesentwurf muss auch den
Senat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Der neue Vorschlag, der als
HR 913 bekannt ist, ähnelt einem Gesetzesentwurf (HR 3574), der vom
Repräsentantenhaus im Juli 2004 mit 312 zu 111 Stimmen bei 10 Enthaltungen
verabschiedet wurde. Der US-amerikanische Senat hatte seine Version von HR
3574 nicht in Kraft gesetzt, so dass dieser Vorschlag keine Gesetzeskraft
erlangte. HR 913 wurde an die Finanzausschuss des Repräsentantenhauses
verwiesen. Im Dezember 2004 hatte der FASB den Standard 123 (überarbeitet
2004) herausgegeben, der wie IFRS 2 vorsieht, dass alle aktienbasierten
Vergütungen, einschließlich Aktienoptionen, zum beizulegenden Zeitwert zu
bilanzieren sind.