Gesetzgebung zu Aktienoptionen erneut ins Repräsentantenhaus eingebracht

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21.02.2005

Der politische Kampf um die Bilanzierung von Aktienoptionen geht in eine neue Runde.

Am 17. Februar 2005 haben 23 Abgeordnete des US-amerikanischen Repräsentantenhauses erneut ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, welches die Möglichkeiten der SEC, einen Rechnungslegungsstandard durchzusetzen, der die Verbuchung von Aktienoptionen als Aufwand vorsieht, auf Aktienoptionen beschränken würde, die den fünf höchsten Führungskräfte eines Unternehmens gewährt werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine gemeinsame Untersuchung der Wirtschafts- und Arbeitsminister vor zu den ökonomischen Auswirkungen einer pflichtmäßigen Aufwandserfassung von Aktienoptionen, die Mitarbeitern gewährt werden. Der Gesetzesentwurf würde aber eine freiwillige Aufwandserfassung von Aktienoptionen durch Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, nicht verbieten. Derselbe Gesetzesentwurf muss auch den Senat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Der neue Vorschlag, der als HR 913 bekannt ist, ähnelt einem Gesetzesentwurf (HR 3574), der vom Repräsentantenhaus im Juli 2004 mit 312 zu 111 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet wurde. Der US-amerikanische Senat hatte seine Version von HR 3574 nicht in Kraft gesetzt, so dass dieser Vorschlag keine Gesetzeskraft erlangte. HR 913 wurde an die Finanzausschuss des Repräsentantenhauses verwiesen. Im Dezember 2004 hatte der FASB den Standard 123 (überarbeitet 2004) herausgegeben, der wie IFRS 2 vorsieht, dass alle aktienbasierten Vergütungen, einschließlich Aktienoptionen, zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind.

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