Stellungnahme des Fachlichen Ausschusses von IOSCO zu IFRS

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09.02.2005

Der Fachliche Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Stellungnahme zur Entwicklung und Nutzung von International Financial Reporting Standards im Jahr 2005 herausgegeben (Dokument in englischer Sprache, 95 KB).

In dieser Stellungnahme drückt der Ausschuss seine rückhaltlose Unterstützung für die Übernahme von IFRS für grenzüberschreitende, weltweite Wertpapieremissionen aus und ermutigt diejenigen Länder, die IFRS zulassen, gleichwohl aber eine Überleitung auf nationale Rechnungslegungsvorschriften fordern, ihre Haltung fortwährend dahingehend zu überdenken, ob diese Überleitung wirklich noch begründet ist. IOSCO vertritt mehr als 100 Wertpapieraufsichtsbehörden aus aller Welt. Ein Ausschnitt aus der Stellungnahme des Ausschusses:

Zu einer Zeit, da zahlreiche Länder sich weltweit sich mit der Anwendung der IFRS im Jahr 2005 und danach beschäftigen, wiederholt der Fachliche Ausschuss seine Unterstützung für die Entwicklung und Nutzung von IFRS als ein Set qualitativ hochwertiger internationaler Standards für grenzüberschreitende Emissionen und Notierungen. Der Fachliche Ausschuss empfiehlt seinen Mitgliedern, internationalen Emittenten die Nutzung von IFRS für grenzüberschreitende Emissionen und Notierungen zu gestatten und diese um eine Überleitung, zusätzliche Angaben oder Interpretationen auf nationaler oder regionaler Ebene nur dort zu ergänzen, wo wesentliche Sachverhalte noch nicht geregelt sind. Der Fachliche Ausschuss bestärkt seine Mitglieder ferner darin, fortwährend diese zusätzlichen Bestandteile zu beurteilen, da die Einführung der IFRS fortschreitet und da die weltweite Finanzberichtsinfrastruktur darauf ausgelegt ist, eine konsistente Anwendung und Durchsetzung der IFRS zu fördern. Über diesen Ansatz erhoffen wir uns, dass Emittenten in naher Zukunft gestattet wird, die IFRS ohne Überleitungsmaßnahmen anzuwenden.

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