CESRs Rat zur Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsgrundsätze mit IFRS
11.07.2005
Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen endgültigen fachlichen Rat an die Europäische Kommission hinsichtlich der Gleichwertigkeit kanadischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze veröffentlicht.
| Unternehmen, die Tochternehmen wie qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) besitzen, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des Drittlandes nicht konsolidiert wurden, jedoch für Zwecke der IFRS konsolidiert werden müssen, haben eine pro-forma-Bilanz und -GuV auf Basis ihrer lokalen Rechnungslegungsgrundsätze zu erstellen, einschließlich der nicht konsolidierten Tochterunternehmen. |
| Unternehmen, die nach japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren und entweder Fusionen nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert und/oder Tochterunternehmen auf der Grundlage von Rechnungslegungsgrundsätzen konsolidiert haben, die nicht mit den IFRS oder einem der drei Rechnungslegungssysteme in Einklang stehen, sollen eine pro-forma-Bilanz und -GuV auf Basis von IFRS erstellen, die die Unternehmenszusammenschlüsse und einheitliche Bilanzierungsmethoden abdeckt. |
| Japanische und US-amerikanische Emittenten müssen für eine Umsetzung zum oder vor dem 1. Januar 2007 Bilanzierungsmethoden für die Aufwandsverrechnung von Aktienoptionen verwenden, die den IFRS gleichwertig sind (nicht aber unbedingt identisch). (Amerika hat bereits einen derartigen Standard angenommen, Japan erwägt dies). |
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:
| CESRs fachlicher Rat an die Europäische Kommission (1.063 KB) |
| Presseerklärung (136 KB) |
| Zusammenfassung der erhaltenen Stellungnahmen auf die Konsultationen mit CESR (331 KB) |