CESR ruft zur „Beweisaufnahme‟ bezüglich historischer Finanzinformationen
06.06.2005
Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Aufruf zur „Beweisaufnahme‟ (in englischer Sprache, 131 KB) veröffentlicht und Stellungnahmen dazu erbeten, welche zusätzlichen Finanzinformationen in einen Emissionsprospekt aufgenommen werden sollten, wenn der Emittent keine historischen Abschlüsse als einzelnes Unternehmen erstellt hat, die die gesamte Periode abdecken, für die nach der EU-Prospektverordnung 809/2004 vom 29. April 2004 diese Informationen zur Verfügung zu stellen sind.
Beispiele für solche Umstände könnten die folgenden sein:
|