CESR ruft zur „Beweisaufnahme‟ bezüglich historischer Finanzinformationen

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06.06.2005

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Aufruf zur „Beweisaufnahme‟ (in englischer Sprache, 131 KB) veröffentlicht und Stellungnahmen dazu erbeten, welche zusätzlichen Finanzinformationen in einen Emissionsprospekt aufgenommen werden sollten, wenn der Emittent keine historischen Abschlüsse als einzelnes Unternehmen erstellt hat, die die gesamte Periode abdecken, für die nach der EU-Prospektverordnung 809/2004 vom 29. April 2004 diese Informationen zur Verfügung zu stellen sind.

Die Kommentierungsfrist endet am 20. Juni 2005.

Beispiele für solche Umstände könnten die folgenden sein:

Der Emittent ist eine neu gegründete Holdinggesellschaft, die über einem bestehenden Unternehmen platziert wurde.

Der Emittent besteht aus einer Anzahl von Unternehmen, die unter gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft stehen, aber nie formell zu einer Gruppe zusammengefasst wurden.

Der Emittent hat einen signifikanten Anteil (mehr als 25% der Gruppe) innerhalb des dreijährigen historischen Berichtszeitraums oder nach seinem letzten geprüften Konzernabschluss erworben.

Der Emittent hat nach dem letzten Abschluss einen wesentlichen Anteil seines Unternehmens veräußert.

Der Emittent hat innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums den Bilanzstichtag verändert.

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