Die
Vereinbarung beinhaltet weitergehende Ausführungen hinsichtlich der Ziele
und Prinzipien die erstmalig in einer im Oktober 2002 veröffentlichten
Vereinbarung beschrieben worden sind. Während das neue Dokument keine
Änderung im Konvergenzvorgehen der Boards darstellt, reflektiert es den
Zusammenhang zur „Roadmap‟ der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities
Exchange Commission, SEC) zur Beseitigung der Uberleitungsrechnungsanforderungen für nicht US-amerikanische Unternehmen,
die nach IFRS bilanzieren und in den Vereinigten Staaten registriert sind.
Es spiegelt ferner auch die Arbeit des Ausschusses der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
wieder, Verbesserungspotentiale der Bilanzierungsstandards zu
identifizieren.
Sowohl der FASB als auch der IASB merkten an, dass eine Beseitigung der
derzeitigen Überleitungsrechnungsanforderungen weiteren Fortschritt beim
Konvergenzvorgehen der Boards verlangt. Dem folgend, setzt die Vereinbarung
Meilensteine fest, von denen der FASB und der IASB glauben, dass sie
erreichbar sein [...].
Die Boards stimmten überein, dass der Versuch Unterschiede zwischen den
Standards, die beidseitig verbesserungsbedürftig sind, zu beseitigen, kein
optimales Vorgehen ist. Vielmehr sollten neue gemeinsame Standards
entwickelt werden. Im Einklang mit diesem Prinzip, wird die Arbeit zur
Konvergenz zweigleisig weiter vorangetrieben:
| Erstens werden die Boards festlegen, ob
größere Differenzen in bestimmten Bereichen durch eines oder mehrere
kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollen und wenn
ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden
oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.
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| Zweitens werden der FASB und der IASB
versuchen in anderen, von beiden Boards zu identifizierenden Bereichen,
in denen Bilanzierungsmethoden gemäß US-GAAP und IFRS möglicherweise
verbessert werden sollen, weiteren Fortschritt zu erzielen.
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Das Ziel bis 2008 ist es, zu dem Schluss zu gelangen, ob größere
Differenzen in den folgenden herausgehobenen Bereichen durch ein oder
mehrere kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollten und
wenn ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden
oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.
Themen der kurzfristigen Konvergenz sind unter anderem:
Durch den FASB zu untersuchen
| Durch den IASB zu untersuchen
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Fair Value Option*
| Fremdkapitalkosten
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Wertminderung (zusammen mit dem IASB)
| Wertminderung (zusammen mit dem FASB)
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Ertragsteuern (zusammen mit dem IASB)
| Ertragsteuern (zusammen mit dem FASB)
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Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien**
| Zuwendungen der öffentlichen Hand
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Entwicklungskosten
| Joint Ventures
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Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
| Segmentberichterstattung
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Anmerkung des FASB:
* Bereits auf der derzeitigen FASB Agenda
** Vom FASB im Rahmen des Fair Value Option Projekts bereits mit berücksichtigt
| Anmerkung des IASB Die Themen sind mit Ausnahme von
Wertminderung bereits Teil des derzeitigen IASB Projekts zur kurzfristigen Konvergenz.
Das Thema Wertminderung wird in das Projekt aufgenommen.
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Die beiden Boards werden sich am 27. und 28. April 2006 in London treffen, um Themen der Vereinbarung
zu diskutieren. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für: