Dieser Entwurf ist das Ergebnis der ersten
Phase des "Performance Reporting"-Projekts (auch unter der Bezeichnung
"Segment A" bekannt) und würde, im Falle seiner endgültigen Verabschiedung,
IAS 1 im Wesentlichen in Einklang mit dem entsprechenden US-GAAP Standard
bringen. Die zweite Phase des Projekts wird vom IASB gemeinsam mit dem
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) durchgeführt.
Darin geht es unter anderem um die Überprüfung der Darstellung und Angabe
von Informationen im Jahresabschluss. Die Vorschläge sehen vor, dass
Unternehmen sämtliche Aufwendungen/Erträge und Eigenkapitalveränderungen,
die aus Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern resultieren, voneinander
getrennt ausweisen. Bei der Darstellung von Erträgen und Aufwendungen hätten
Unternehmen ein Wahlrecht, diese entweder in einem oder in zwei
Aufstellungen anzugeben. Ebenso wären Unternehmen verpflichtet, im
Jahresabschluss eine Darstellung der Finanzlage (oder Bilanz) zum Beginn der
vorangegangenen Periode anzugeben. Die Kommentierungsfrist endet am 17. Juli
2006. Für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB) klicken Sie
bitte
hier.
Der Entwurf:
| sieht vor, dass Unternehmen sämtliche
Erträge und Aufwendungen in einer oder zwei Darstellungen angeben,
getrennt von Veränderungen des Eigenkapitals, die aus
Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern (in ihrer Eigenschaft als
Anteilseigner) resultieren. Dementsprechend sind alle aus
Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern resultierenden Veränderungen
des Eigenkapitals getrennt von solchen aus Geschäftsvorfällen mit
Nicht-Anteilseignern darzustellen. Infolgedessen ist es Unternehmen
nicht gestattet, Erträge und Aufwendungen (d.h. Veränderungen des
Eigenkapitals aus Geschäftsvorfällen mit Nicht-Anteilseignern) im
Sinne des IFRS-Rahmenkonzepts, in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellen. Diese Änderung dient
dazu, den Abschlussadressaten durch die zwingende Zusammenfassung
von Posten mit gemeinsamen Eigenschaften bessere Informationen zur
Verfügung zu stellen.
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| sieht vor, dass eine Darstellung der
Finanzlage zum Periodenbeginn (Eröffnungsbilanz) in den Abschluss
aufzunehmen ist. Demzufolge müssen Unternehmen, die
Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode angeben,
zusätzlich zum Anhang, mindestens drei Darstellungen der Finanzlage
und zwei der jeweiligen anderen Abschlussbestandteile angeben. IAS 1
verlangt, dass ein Abschluss mindestens zwei der vorgeschriebenen
Abschlussbestandteile enthalten muss. Die zusätzliche Darstellung
zeigt die Finanzlage zum Beginn der vorangegangen Periode.
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| ersetzt den Begriff "Bilanz" durch die
Bezeichnung "Darstellung der Finanzlage", um die Aussage dieses
Abschlussbestandteils klarer herauszustellen.
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