Aktueller Stand der Rechnungslegung in Argentinien

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25.05.2006

Die Aktienbörse von Buenos Aires verlangt, dass inländische Unternehmen nach argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren.

Ausländische Unternehmen können argentinische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Alternativ dürfen sie nach IFRS oder nach ihren nationalen Regeln bilanzieren. In diesem Fall müssen sie eine Überleitung auf argentinische Rechnungslegungsgrundsätze beifügen. Derzeit kommen vier der 104 börsennotierten Unternehmen aus Ländern außerhalb von Argentinien.

Es gibt zwei Ebenen von Bilanzierungsstandards in Argentinien: jene, die (lokal) durch die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) auf der Grundlage 'fachlicher Beschlüsse' der Prüfervereinigung übernommen wurden, und jene, die von einer Behörde - vor allem der nationalen Wertpapierkommission (Comision Nacional de Valores) - für börsennotierte Unternehmen sowie spezielle Branchenstandards, die von Aufsichtsbehörden wie der Zentralbank der Republik Argentinien entwickelt wurden. Sowohl die Vereinigung als auch die Kommission ziehen die IFRS bei der Entwicklung ihrer Bilanzierungsstandards in Erwägung.

Im August 2004 hat der Vorstand der argentinischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer bekannt gegeben, dass man ferner erwäge, die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), die von IFACs International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegeben werden, als argentinische Prüfungsstandards für Perioden, die am 1. Juli 2005 beginnen, zu übernehmen. "FACPCE behält sich das Recht vor, die ISA vollständig oder in Teilen mit oder ohne Abänderungen zu übernehmen."

 

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