August

Insight-Newsletter der IASB jetzt öffentlich zugänglich

21.08.2007

Die überarbeitete Version des Insight-Newsletters des IASB und der IASC-Stiftung, der bisher nur Abonnenten zugänglich war, steht ab sofort öffentlich auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Der englischsprachige Newsletter widmet sich — in einfacher Sprache — Überblicksthemen und -konzepten in Hinblick auf International Financial Reporting Standards (IFRS). In dieser ersten öffentlich zugänglichen Ausgabe Insight Q3, 2007 (6.965 KB) äußert sich Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, zu "Mythen, Mission und Möglichkeiten" des IASB, es gibt einen Überblick zum Stand von "Führung und Aufsicht" durch die Treuhänder, das viel diskutierte Thema "Der beizulegende Zeitwert" wird erörtert, und ein Bericht zum Projekt "IFRS für KMU" rundet das Spektrum ab.

Leiter der Abteilung betriebliches Rechnungswesen der SEC nimmt Stellung zur Überleitung von IFRS

21.08.2007

Bei einer Rede vor einer US-amerikanischen Anwaltsvereinigung äußerte sich John W.

White, der Leiter der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zu einer Reihe von Themen einschließlich International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie finden die gesamte Rede auf der Internetseite der SEC in englischer Sprache; die Stellungnahme zu IFRS finden Sie dort unter Punkt 6. Nachfolgend bieten wir Ihnen die Übersetzung eines Auszugs:

Einige Sachverhalte sind zu dem Vorschlag [ausländischen Emittenten die Registrierung bei der SEC auf Basis von IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-GAAP zu gestatten] zu machen: Zuallererst bezieht sich der Vorschlag nur auf die IFRS wie vom IASB, dem internationalen Standardsetzer in London, herausgegeben. Während verschiedene Rechtskreise eigene Versionen der IFRS haben mögen, bezieht sich unsere Anerkennung nur auf die englischsprachige Version, die vom IASB verabschiedet wurde. Zweitens ist festzuhalten, das der veröffentlichte Vorschlag eine Reihe von Fragen stellt. Und diese beziehen sich nicht nur auf praxisbezogene Umsetzungsdetails, sondern widmen sich auch der übergreifenden Frage, ob verschiedene Umstände es zulassen, dass IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Überleitung akzeptiert werden können. Drei wichtige Fragebereiche sind hier der Konvergenzprozess zwischen IFRS und US-GAAP, die Frage, ob IFRS gewissenhaft und einheitlich angewendet werden, und verschieden Sachverhalte in Bezug auf den IASB. Die Kommentierungsfrist zum Vorschlag endet am 24. September, und ich ermutige alle interessierten Parteien, uns ihre Ansichten zukommen zu lassen.

Den Vorschlag der SEC, der am 2. Juli 2007 veröffentlich wurde, können Sie hier noch einmal lesen (in englischer Sprache 290 KB). Die SEC stellt außerdem die bisher eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zur Verfügung; Stellungnahmen können nach wie vor auch elektronisch eingereicht werden.

RIC-Statusbericht zum Begriff eines Eigenkapitalinstruments nach IAS 39

21.08.2007

Das RIC hatte diese Frage bereits im Rahmen seiner Sitzungen im ersten Halbjahr 2006 diskutiert und sie im Juli 2006 beim IFRIC eingebracht.

Das IFRIC verzichtete allerdings darauf, die Fragestellung im Wege einer Interpretation zu behandeln und beschränkte sich auf die Veröffentlichung einiger knapper Hinweise im IFRIC Update January 2007. Da das RIC den Eindruck gewann, dass das IFRIC nicht auf den Kern der Fragestellung eingegangen ist und das RIC von einer erheblichen Praxisrelevanz ausgeht, wurde beschlossen, das Thema im RIC weiter zu verfolgen und in einer überarbeiteten Darstellung erneut beim IFRIC einzubringen. Hierbei soll auch die Praxisrelevanz in Deutschland noch einmal besonders hervorgehoben werden. Die englische Fassung des Statusberichts(51 KB) ist dem Mitarbeiterstab des IFRIC am 20.8.2007 zur Vorbereitung einer erneuten offiziellen IFRIC-Eingabe zugegangen. Die deutsche Fassung können Sie hier abrufen (51 KB).

IAASB erbittet Stellungnahmen zu neun Standardentwürfen

20.08.2007

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat neun Standardentwürfe zu vorgeschlagenen Prüfungsstandards mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Unter diesen sind alle Standards zu internationaler Qualitätskontrolle und zur Berichterstattung durch den Abschlussprüfer. Die Standards sind alle in Übereinstimmung mit den neuen Entwurfsrichtlinien des IAASB überarbeitet worden, die zur Verbesserung der Aussagekraft aller Veröffentlichungen verabschiedet worden sind. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC). sollen. Die Standardentwürfe können auf der Seite der IFAC (www.ifac.org.EDs) jeweils bis zum Ende der Kommentierungsfrist eingesehen werden. Die dort aufgeführten Standardentwürfe sind die folgenden:

Neun Standardentwürfe des IAASB

Standardentwürfe zur Qualitätskontrolle — Kommentierungsfrist: 31. Dezember 2007

Internationaler Standard zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) 1 (umformuliert) Qualitätskontrolle für Gesellschaften, die Prüfungen und prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen durchführen und andere prüfungsnahe Leistungen erbringen

Internationaler Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 220 (umformuliert) Qualitätskontrolle für eine Prüfung des Jahresabschlusses

Standardentwürfe zur Berichterstattung durch den Abschlussprüfer — Kommentierungsfrist: 30. November 2007

ISA 700 (umformuliert) Bericht des unabhängigen Prüfers zu Mehrzweckabschlüssen

ISA 705 (überarbeitet und umformuliert) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers

ISA 706 (überarbeitet und umformuliert) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers

ISA 800 (überarbeitet und umformuliert) Besondere Erwägungen Prüfung von zweckgerichteten Abschlüssen und von einzelnen Elementen von Abschlüssen

ISA 805 (überarbeitet und umformuliert) Auftrag zur Erstellung eines Prüfungsberichts über einen zusammenfassenden Abschluss

Andere vorgeschlagene Standards — Kommentierungsfrist: 31. Oktober 2007

vorgeschlagener ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung Eröffnungssalden

vorgeschlagener ISA 530 (umformuliert) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren

Neues umfassendes Modell des CFA-Instituts zur Unternehmensberichtserstattung

20.08.2007

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) hat ein neues Finanzberichterstattungsmodell veröffentlicht, das darauf abzielt, Finanzanalysten und Investoren die Bewertung von Unternehmen im Rahmen von Investitionsentscheidungen zu erleichtern.

Das Modell schlägt zwölf Grundsätze vor, die sicherstellen sollen, dass Abschlüsse relevant, klar, genau, verständlich und umfassend sind. Die Veröffentlichung mit dem Titel Ein umfassendes Modell zur Unternehmensberichterstattung: Finanzberichterstattung für Investoren (A Comprehensive Business Reporting Model: Financial Reporting for Investors) kann in englischer Sprache von der Seite des CFA-Instituts heruntergeladen werden (590 KB). Die Veröffentlichung ist wie folgt aufgebaut:

Kapitel 1: Weshalb ist Finanzberichterstattung wichtig für Investoren und professionelle Anleger?

Kapitel 2: Rahmenkonzept für das umfassende Modell zur Unternehmensberichterstattung

Kapitel 3: Das umfassende Modell zur Unternehmensberichterstattung — Unsere Vorschläge für die Überarbeitung

Kapitel 4: Angaben in den Abschlüssen

Die zwölf Grundsätze sind in einem Anhang zusammengefasst. Dies Grundsätze sind unten aufgeführt. Zu jedem Grundsatz enthält der Anhang auch die Gründe für dessen Bedeutung, eine Beschreibung der derzeitigen Vorgehensweise in der Praxis und die Nachteile der derzeitigen Vorgehensweise.

Das umfassende Modell zur Unternehmensberichterstattung des CFA-Institutes: Zusammenfassung der Grundsätze

Grundsatz 1: Der primäre Abschluss muss die Informationen enthalten, die von Eigenkapitalgebern, Kreditoren und und anderen Gebern von Risikokapital benötigt werden.

Grundsatz 2: Bei der Standardsetzung zur Rechnungslegung und bei der Erstellung von Abschlüssen, muss aus der Perspektive eines derzeitigen Eigenkapitalgebers erfolgen.

Grundsatz 3: Informationen auf der Grundlage beizulegender Zeitwerte sind die einzige relevante Information für die Anlageentscheidung.

Grundsatz 4: Ansatz und Ausweis müssen vor dem Hintergrund der Relevanz für die Anlageentscheidung festgelegt werden und nicht ausschließlich auf der Bewertungsverlässlichkeit basieren.

Grundsatz 5: Alle wirtschaftlichen Transaktionen und Geschäftsvorfälle, die die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beeinflussen, müssen zum Zeitpunkt ihres Entstehens im Jahresabschluss erfasst werden.

Grundsatz 6: Die Vermögensbewertung des Anlegers ist Grundlage für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze.

Grundsatz 7: Finanzberichterstattung muss neutral sein.

Grundsatz 8: Alle Änderungen des Nettoreinvermögens einschließlich Änderungen der beizulegenden Zeitwerte müssen in einem einzigen Jahresabschlussbestandteil erfasst werden, der Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht.

Grundsatz 9: Die Kapitalflussrechnung bietet Informationen, die für die Analyse des Unternehmens unerlässlich sind und sollte ausschließlich unter Verwendung der direkten Methode erstellt werden.

Grundsatz 10: Änderungen, die einen der Bestandteile des Jahresabschlusses berühren, sollten auf einer disaggregierten Basis angegeben und erläutert werden.

Grundsatz 11: Einzelne Posten sollten vorzugsweise auf Grundlage der Art der erfassten Posten und nicht auf Grundlage ihres Verwendungszwecks angegeben werden.

Grundsatz 12: Der Anhang muss den Anlegern alle weiteren Informationen bereitstellen, die diese benötigen, um die erfassten Posten im Jahresabschluss, ihre Bewertungswirkung und die mit ihnen einhergehende Risikowirkung zu verstehen.

Das Internationale Komitee für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat die achte Auflage der Internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards — IVS 2007) herausgegeben. Diese Auflage enthält einige neue Komponenten und ist umfassend überarbeitet und aktualisiert worden:

Der internationale Bewertungsstandard (International Valuation Standard, IVS) 2 Andere Bewertungsgrundlagen als Marktwerte und der internationale Bewertungsanwendungsgrundsatz (International Valuation Application, IVA) 2 Bewertung im Rahmen von Ausleihungen sind neu geschrieben worden.

Die Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) 3 Bewertung von Sachanlagen, die 2005 nach der Veröffentlichung der siebten Auflage verabschiedet worden war, ist in den Text aufgenommen worden.

Es gibt einen neuen IVA Bewertung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors für Zwecke der Finanzberichterstattung.

Es gibt eine neue Bewertungsleitlinie Bewertung historischer Immobilien.

Als weitere Neuigkeiten finden sich ein Diagramm der Hierarchie von Eigentumsrechten und eine nützliche Ergänzung zu Bewertungsleitlinie 8 (Rentabilitätstest bei der Berichterstattung über inländische Faktorkosten).

Die neue Auflage der internationalen Bewertungsstandards kann für USD 75,- inklusive Porto und Verpackung käuflich erworben werden. Bestellungen können auf der Internetseite des IVSC aufgegeben werden.

Heads Up-Newsletter zum Konzeptentwurf der SEC

18.08.2007

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen neuen Heads Up-Newsletter — Ausgabe vom 17. August 2007 — herausgegeben (in englischer Sprache, 127 KB).

Diese Ausgabe des Heads Up mit dem Titel Die Bewegung hin zu IFRS und ihre Auswirkungen auf US-amerikanische Unternehmen (The Shift Toward IFRSs and Its Impact on US Companies) fasst den neuen Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zusammen, der Stellungnahmen zu der Frage erbittet, ob es US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Es werden auch einige Sachverhalte erörtert, die Unternehmen in Erwägung ziehen sollten, wenn sie sich überlegen, ob sie IFRS anwenden wollen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Newsletter:

Die Bewegung hin zu IFRS bietet US-amerikanischen Unternehmen, insbesondere denen, die grenzüberschreitend tätig sind, einige mögliche Chancen - unter anderem die folgenden:

Standardisierung von Bilanzierungs- und Berichterstattungsmethoden — Ein einheitlicher Satz von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und einheitliche Abschlüsse in jedem Land, in dem eine lokale Berichterstattung erforderlich ist, verbessert die Vergleichbarkeit und Finanzinformationen und Steuerplanung.

Zentralisierung von Prozessen — Mit Hinwendung zu einer unternehmensweiten Anwendung von IFRS wird ein Unternehmen unabhängiger von lokalen Rechnungslegungsressourcen für Zwecke statutarischer Berichterstattung; es kann standardisierte Aus- und Weiterbildungsprogramme entwickeln und uneinheitliche Bilanzierungssysteme abschaffen.

Verbesserung der Kontrollen — Eine Standardisierung der Berichterstattung würde dem Unternehmen gestatten, einen weltweit Verantwortlichen für die statutarische Berichterstattung zu benennen. Daraus würde eine bessere Kontrolle über die Qualität und die Veröffentlichung von lokalen Abschlüssen folgen.

Verbesserung des Finanzmanagements — Dividenden, die von Tochterunternehmen ausgeschüttet werden können, basieren bisweilen auf den lokalen Abschlüssen. Die Erlaubnis, grenzüberschreitend einheitliche Standards zu verwenden, kann helfen, die Cashflow-Planung zu verbessern.

Statistische Datenbank mit Relevanz für die Internationale Finanzberichterstattung

17.08.2007

Wir haben für Sie eine Datenbank zu Statistiken mit Relevanz für die internationale Finanzberichterstattung erstellt.

Dort finden Sie jeweils aktuelle Daten zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr (beispielsweise Auflistungen der ausländischen Unternehmen, die an der New Yorker Börse, der NASDAQ und der Londoner Börse notiert sind, eine Übersicht der ausländischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und Informationen zu den angewendeten Rechnungslegungsstandards am Primärmarkt der Deutschen Börse) und Informationen zu weltweit tätigen Unternehmen. Sie finden dort unter anderem auch Verknüpfungen auf die internationale Handelsstatistiken und die von GlobStat erstellten Statistiken zu weltweit agierenden Unternehmen und globalen Handels- und Finanzierungstätigkeiten. Den Zugriff auf die Datenbank haben Sie zukünftig über die Rubrik Links.

Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU

14.08.2007

Der IASB hat die beiden noch ausstehenden deutschsprachigen Teile des Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen nunmehr auf seiner Website eingestellt.

Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007. Die Übersetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit Deloitte und kann frei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Wir haben zudem einen permanenten Link oben auf der rechten Navigationsleiste der Startseite von IAS Plus angebracht. Folgende Dokumente sind verfügbar:

Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (996 KB)

Grundlage für Schlussfolgerungen zum Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (380 KB)

Entwurf der Umsetzungsleitlinien IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen - Musterabschluss und Angabecheckliste (396 KB)

Neben der englischen Originalfassung und der deutschen Übersetzung wurde der Text auch ins Spanische und Französische übersetzt. Alle Fassungen stehen ebenfalls auf der oben genannten Website des IASB zur Verfügung.

Konzeptentwurf der SEC zur Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen

12.08.2007

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, um den Umfang und die Art des öffentlichen Interesses bezüglich der Frage zu eruieren, ob US-amerikanische Emittenten (einschließlich Investmentgesellschaften, die unter das 1940 verabschiedete Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften fallen) erlaubt werden soll, ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben zu erstellen und damit gleichzeitig den Vorschriften und Bestimmungen der SEC zu genügen.

US-amerikanische Emittenten erstellen ihre Abschlüsse derzeit nach den in den USA geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genannt US-GAAP. Der Konzeptentwurf (in englischer Sprache, 559 KB) enthält 35 spezifische Fragen, zu denen die SEC Antworten erbittet. Die Kommentierungsfrist endet am 13. November 2007.

Inhaltsübersicht des Konzeptentwurfs der SEC

I. Einleitung

II. Die Auswirkungen von IFRS auf den öffentlichen US-amerikanischen Kapitalmarkt

A. Rechnungslegung in den USA

B. Rechnungslegung außerhalb der USA

C. Mögliche Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Emittenten

D. Konvergenz von IFRS und US-GAAP

III. Weltweit gültige Rechnungslegungsstandards

A. Vorteile eines einzigen Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards

B. Der Standardsetzer der internationalen Rechnungslegungsstandards

C. Frühere Überlegungen der SEC zu internationalen Rechnungslegungsstandards

IV. Umsetzungssachverhalte bezüglich IFRS für US-amerikanische Emittenten

A. Aus- und Weiterbildung

B. Anwendung in der Praxis

C. Prüfung

D. Aufsicht

E. Zusammenwirken mit den bestehenden Vorschriften der SEC

F. Übergang und Zeitfenster

V. Allgemeine Bitte um Stellungnahmen

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