2009

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

12.01.2009

Am 15. Januar 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Programmpunkte sind die Fertigstellung der Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 (Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften) und die Fertigstellung einer Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an den Wertminderungsangaben nach IFRS 7. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB

12.01.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) verabschiedet (35 KB).

Dieser befasst sich mit der Zuordnung erworbener Finanzinstrumente zum Umlauf- oder Anlagevermögen sowie den Voraussetzungen und Konsequenzen einer späteren Umwidmung der Finanzinstrumente in handelsrechtlichen Abschlüssen. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, wie der beizulegende Wert erworbener Finanzinstrumente bei Vorliegen illiquider Märkte zu bestimmen ist.

Stellungnahme zum Entwurf der Novelle von Wertpapieraufsichtsgesetz und Bankwesengesetz

12.01.2009

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsamte Stellungnahme (626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsamte Stellungnahme (626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Zwei neue Stellungnahmen des IDW

12.01.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jüngst zwei Stellungnahmen bei den entsprechenden Gremien eingereicht.

Zwei Stellungnahmeentwürfe von EFRAG

12.01.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite zwei Stellungnahmeentwürfe zur Verfügung gestellt: eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 hinsichtlich eingebetteter Derivate und eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich Anlagen in Schuldtiteln.

Verknüpfungen auf die Stellungnahmeentwürfe finden sie in der jeweiligen Presseerklärung von EFRAG. Kommentare sind bis zum 20. Januar 2009 (IFRIC 9/ IAS 39) bzw. bis zum 14. Januar 2009 (IFRS 7) bei EFRAG einzureichen.

Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zu IFRIC 9/IAS 39

Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zu IFRS 7

Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar

10.01.2009

Der International Accounting Standards Board gab gestern bekannt, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird.

Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream auf der Internetseite des IASB übertragen werden. Sitzungsort und -zeiten lauten wie folgt:

Tag der Sitzung: 20. Januar 2009

Sitzungsort: Crowne Plaza London — The City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB

Sitzungszeiten (ungefähr):

morgens: 11:00 - 12:45 (GMT)

nachmittags: 13:30 - 16:45 (GMT)

Sitzungsunterlagen: Die Unterlagen für die Beobachter können Sie zu gegebener Zeit hier herunterladen

Details zur Registrierung, um die Sitzung im Internet zu verfolgen, will der IASB in Kürze bekannt geben. Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse meetings@iasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:

Name

Arbeitgeber

Berufsbezeichnung

Herkunftsland

Bitte berücksichtigen Sie, dass der IASB zwar versuchen wird, allen Interessenten Platz zu gewähren, es bei Kapazitätsengpässen aber auch zu Absagen kommen kann. Beachten Sie bitte ferner, dass die Sitzungen parallel zur Sitzung des IASB am gleichen Tag stattfinden (siehe dazu unsere nachfolgende Meldung).

Heads Up-Newsletter zur Marktbewertungsstudie der SEC

10.01.2009

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel 'SEC sagt 'Fair Value ist fair' – Studie zur Marktwertbilanzierung abgeschlossen' veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB).

In dem Newsletter wird der Bericht der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) mit den Empfehlungen hinsichtlich der Marktwertbilanzierung an den Kongress behandelt (siehe dazu auch unsere ausführliche Nachricht vom 31. Dezember 2008). Der Bericht stellt eine Antwort auf das Mandat des Kongresses in Abschnitt 133 des Notfallgesetzes von 2008 dar, von der SEC die Durchführung einer Studie zur Marktwertbilanzierung in Rücksprache mit den Notenbank und dem Finanzministerium zu verlangen.

Heads Up-Newsletter zu erweiterten Angaben zu Planvermögen

10.01.2009

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel 'FASB erweitert Angaben zu Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer' veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).

In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) 132(R)-1 Angaben des Arbeitgebers über Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer erörtert, durch das FASB-Standard 132(R) Angaben des Arbeitgebers über Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer geändert wurde. Nach dem FSP sind detaillierte Angaben über die Planvermögenswerte eines Arbeitgebers erforderlich; dies schließt Anlagestrategien, wesentliche Kategorien an Planvermögen, Risikokonzentrationen innerhalb der Planvermögenswerte sowie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Planvermögenswerte verwendete Bewertungsverfahren ein.

Empfehlungen der französischen Finanzmarktaufsicht AMF für Abschlüsse 2008

09.01.2009

Ende Oktober hatten die französischen Aufsichten Empfehlungen zu bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Jetzt hat die französische Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers, AMF) allgmeine Empfehlungen zu Abschlüssen 2008 herausgegeben.

Als EU-Mitgliedsland verpflichtet Frankreich Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt gehandelt werden, die International Financial Reporting Standards in ihren Konzernabschlüssen zu verwenden.

Die von der AMF ausgesprochenen Empfehlungen für Abschlüsse des Jahres 2008 werden in den zehn folgenden Abschnitten dargestellt:

  1. Erstmalige Anwendung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  2. IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  3. IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten
  4. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  5. IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder nicht kurzfristig
  6. Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
  7. IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
  8. IFRS 8 Geschäftssegmente
  9. Neue Standards und Interpretationen
    • Anwendung von Standards und Interpretationen in der Europäischen Union
    • Jährliche Veränderungen
    • IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
    • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
    • IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
    • IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
    • IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
  10. Europäischer Vorschlag hinsichtlich der Ausnahme von der Konsolidierung

DRSC-Bericht zum vierten Quartal 2008

09.01.2009

Der Bericht des DRSC zum 4. Quartal 2008 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Der Bericht des DRSC zum 4. Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit:

DRSC-Bericht zum vierten Quartal 2008 (1,07 MB)

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