Bilanzielle Auswirkungen des Handels mit Kohlenstoffemissionen
15.04.2009
Die australische Regierung hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem ein 'Programm zur Reduzierung der Verschmutzung durch Kohlenstoffe' eingeführt werden soll, dass zum 1. Juli 2010 in Kraft träte.
Neubeurteilung der Wertminderungsmodelle – Ist das neue Gesetz Auslöser einer Wertminderung? Welche Auswirkungen hat es auf die Feststellung des erzielbaren Betrags? |
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Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten – Das Gesetz könnte Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen haben (beispielsweise Rückstellungen für die Sanierung von Mülldeponien). |
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Auswirkung vertraglicher "Kohlenstoffklauseln" auf die Bewertung von Derivaten und Sicherungsbeziehungen |
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Angabe von bedeutenden Anpassungen und Schätzunsicherheiten |
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Bilanzierung von Emissionsrechten; in dieser Hinsicht heißt es im Alert: Es gibt gegenwärtig weder auf australischer noch auf internationaler Ebene offizielle Leitlinien, wie Gutscheine, die im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms ausgegeben werden, bilanziert werden sollen. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde im Juni 2005 vom IASB aufgrund der mangelnden Symmetrie zwischen dem Ansatz und der Bewertung des Vermögenswerts in Form des Emissionsguthabens und der Emissionsverbindlichkeit zurückgezogen. Der IASB und der australische Standardsetzer haben beide die Bilanzierung von Emissionsrechten auf ihre jeweilige Agenda genommen. Es wird jedoch vor Mitte 2009 kein Entwurf des IASB erwartet. Auf der Sitzung im März 2009 kam der IASB zu dem Schluss, dass unverbrauchte Gutscheine oder Guthaben als Vermögenswert anzusetzen und zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sein sollten. Der Board konnte jedoch keine Übereinkunft erzielen, wie die Habenbuchung aus Ansatz des Vermögenswerts behandelt werden sollte (als Ertrag oder als Erfüllungspflicht) — das wird auf einer späteren Sitzung erörtert. |
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Angaben nach den Regelungen der australischen Börse (Australian Stock Exchange, ASX) – Die ASX fordert Angaben über des Management wesentlicher Geschäftsrisiken eines Unternehmens. |