April

Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB

25.04.2009

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und Beschlüsse gefasst.

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:

FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird.

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen Absicht, sie zu verkaufen.

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:

Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw. um Kapitalanforderungen gerecht zu werden).

Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abzuschreiben.

Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:

Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen.

Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht).

Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis Oktober 2009 vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 112 KB).

weitergehende Informationen zu den FSPs

Neue Verordnung über Ratingagenturen

24.04.2009

Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission verabschiedet.

Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:
  • Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen.
  • Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen.
  • Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen.

Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie hier.

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung

24.04.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, 22. April, bis Freitag, 24. April 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Unter anderem verständigte sich der Board auf eine weitere 'virtuelle' Sitzung am 5. Mai 2009. Außerdem beschloss der Board, den Titel IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen für seinen endgültigen Standard aus dem Projekt zu verwenden – und damit zu der im Standardentwurf verwendeten Bezeichnung zurückzukehren.

Stellungnahme des DSR zum EU-Papier zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtline

24.04.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Stellungnahme zum Konsultationspapier der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtlinie („Rechnungslegungsrichtlinien“) veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Stellungnahme zum Konsultationspapier der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtlinie („Rechnungslegungsrichtlinien“) veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

24.04.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, 22. April, bis Freitag, 24. April 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Unter anderem erörterte der Board die FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln.

IASB-Reaktionen auf die FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln

Dem Board wurde eine Zusammenfassung der Antworten auf seine Bitte um Stellungnahmen zur FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht vorübergehenden Wertminderungen vorgestellt. Es gingen über 60 Schreiben mit Stellungnahmen zu der FSP ein, die hauptsächlich von Finanzinstituten, Aufsichtsbehörden und nationalen Standardsetzern stammten. In keiner Stellungnahme wurde eine vollständige Übernahme der FSP empfohlen. Im Großen und Ganzen teilten sich die Stellungnahmen in zwei Gruppen: In den einen wurden begrenzte Änderungen der Wertminderungsregeln in IAS 39 vorgeschlagen, in den anderen wurde empfohlen, keine sofortigen Änderungen vorzunehmen sondern sich auf das umfassendere Projekt zu IAS 39 zu konzentrieren, das sich Bewertungsmethoden und den Merkmalen für die Kategorisierung von Finanzinstrumenten widmet. Diejenigen, die begrenzte Änderungen empfahlen, unterbreiteten eine Reihe von Vorschlägen, wobei Unternehmen aus der Bankenbranche den Schwerpunkt darauf legten, Chancengleichheit in Bezug auf US-GAAP zu erreichen und die Frage der scheinbaren Überbewertung von Verlusten nach dem gegenwärtigen Modell zu klären. Die Boardmitglieder riefen in Erinnerung, dass bei den vergangenen Gesprächen am Runden Tisch und in verschiedenen Stellungnahmen (einschließlich derer zu dieser FSP und zum Entwurf zu Anlagen in Schuldtiteln vom Januar) allgemein eine ablehnende Haltung gegenüber kurzfristigen Flickwerkänderungen an IAS 39 ohne Konsultationsprozess zum Ausdruck gebracht worden war. Es wurde festgehalten, dass eine Änderung an den Wertminderungsregeln im Rahmen eines eigenständigen Projekts Zeit- und Personalressourcen vom allgemeinen IAS 39-Projekt abziehen würde. Des Weiteren gelte, dass, wenn man für die Erörterung und den Konsultationsprozess ausreichend Zeit veranschlagen würde, eine endgültige Änderung an den Wertminderungsregeln nicht lange vor den endgültigen Änderungen erscheinen könne, die sich aus dem umfassenderen IAS 39-Projekt ergäben. Die Boardmitglieder hoben hervor, dass bei einer Änderung der Wertminderungsregeln im Rahmen eines eigenständigen Projekts, der kurz darauf eine weitere Änderung (oder Streichung) im Rahmen des umfassenderen Projekts folgen würde, zwei Änderungen am Standard innerhalb eines geringen zeitlichen Abstands erfolgen würden, was die Umsetzungskosten für die Ersteller beträchtlich erhöhen würde. Als Ergebnis entschied der Board einstimmig, keine Flickwerkänderungen an den Wertminderungsregeln in IAS 39 vorzunehmen sondern sich auf das umfassendere Projekt zu IAS 39 zu konzentrieren und in dessen Rahmen die Vorschläge zu erwägen, die in den Antworten auf die Bitte um Stellungnahme zu der FSP vorgebracht worden sind.

Ergebnisse der 130. DSR-Sitzung

24.04.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 3. und 4. April 2009 seine 130. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (5 Seiten, 52 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom März 2009 können Sie hier herunterladen (60 KB).

Vorgeschlagene Konvergenz mit IAS 39 im öffentlichen Sektor

24.04.2009

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) bittet um Stellungnahmen zu drei Entwürfen von internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zu Stellungnahmen zu drei Entwürfen von internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) eingeladen:

Entwurf ED 37 Finanzinstrumente: Darstellung,

Entwurf ED 38 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und

Entwurf ED 39 Finanzinstrumente: Angaben.

Mit den Entwürfen werden IPSAS vorgeschlagen, die mit Ausnahme begrenzter Änderungen eine Konvergenz mit den IASB-Standards für Finanzinstrumente mit Stand 31. Dezember 2008 darstellen. Zusätzliche Anwendungsleitlinien bezüglich zweier Schlüsselthemen im öffentlichen Sektor sind in jeden Entwurf aufgenommen worden:

Zurverfügungstellung von kostenfreien staatlichen Finanzgarantien oder Finanzgarantien zu Kosten, die unter dem Marktpreis liegen, und

Kredite zu Sonderkonditionen (zu Zinssätzen unter den marktüblichen Zinssätzen).

Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung, die auch Verknüpfungen auf die Entwürfe enthält, finden Sie hier.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung

23.04.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, 22. April, bis Freitag, 24. April 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Aus dem Ablauf der Erörterungen am Mittwoch ergaben sich einige Änderungen der Tagesordnung:

Die Erörterung von Versicherungsverträge – Phase II wurde nicht abgeschlossen und wird Freitagmorgen fortgesetzt.

Die Erörterung von FSP FAS 157-4 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde von Donnerstag vorgezogen (Entscheidungen siehe unten). Die Erörterung von FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln verbleibt am Donnerstag.

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung wird am Donnerstagnachmittag erörtert.

Wir haben die Ihnen am 10. April zur Verfügung gestellte Agenda entsprechend angepasst.

IASB-Reaktionen auf die FSP 157-4 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Übereinstimmung der FSP FAS 157-4 und der Leitlinien, die vom Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) des IASB herausgegeben wurden (Feststellung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten) Nach Prüfung der Stellungnahmen, die beim IASB zu diesem Thema eingegangen waren, entschied der Board einstimmig, dass die Leitlinien, die vom EAP im Oktober 2008 herausgegeben worden waren, mit denen in FSP 157-4 in Einklang stehen. Insbesondere wiesen Boardmitglieder darauf hin, dass die Materialien des EAP als Ergebnis von eingegangenen Stellungnahmen geändert worden seien, um die Bedeutung von Ermessensentscheidungen bei der Feststellung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, hervorzuheben. Der Board vereinbarte außerdem, dass die Leitlinien aus FSP 157-4 in den demnächst erscheinenden Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgenommen werden sollten. Ein Boardmitglied enthielt sich der Stimme und verwies auf verbleibende Bedenken, dass einige der Aspekte der FSP als 'leichter' als die EAP-Leitlinien gelesen werden könnten.

IDW-Eingabe: PCAOB-Entwurf Prüfungsstandard "Engagement Quality Review"

23.04.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat im März 2009 einen Prüfungsstandard zu Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) erneut zur Stellungnahme veröffentlicht, worauf das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nun Stellung genommen hat.

Das IDW teilt die Auffassung der PCAOB, dass Engagement Quality Reviews einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit der Prüfung leisten können und stimmt den Zielsetzungen des überarbeiteten Prüfungsstandards zu. Gleichwohl hat sich das IDW in seiner Stellungnahme für einige Änderungen des Entwurfs ausgesprochen, so insbesondere für einen stärker risikoorientierten Ansatz beim Anwendungsbereich des Prüfungsstandards sowie bei den Anforderungen, die an die Qualifikation eines Engagement Quality Reviewers zu stellen sind.

vollständige Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 86 KB)

EFRAG nimmt dem IASB gegenüber Stellung zu den FSP des FASB

23.04.2009

Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Antwort auf die Bitte des IASB um Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung eingereicht (in englischer Sprache, 25 KB).

EFRAG antwortet in drei großen Punkten:

Vorgehensweise des FASB: EFRAG moniert, dass der Alleingang des FASB nicht in Übereinstimmung mit der vereinbarten Zusammenarbeit der beiden Boards stehe. Durch ein solches Vorgehen würde Druck auf den anderen Partner ausgeübt, was dazu führen könne, dass Lösungen nur noch auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner gesucht würden. Schnellschusslösungen würden außerdem die Suche nach langfristigen Lösungen torpedieren und den engen Zeitplan gefährden. Die übereilige Verabschiedung der FSP lasse überdies vermuten, dass die Lösungen nicht ordentlich durchdacht und die Meinungen der Interessengruppen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Empfehlungen an den IASB: Der IASB sollte nach Meinung von EFRAG seine Arbeiten an einem Standard zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten als Ersatz für IAS 39 beschleunigen. Dennoch müsse der Konsultationsprozess eingehalten werden. Der IASB sollte weiter an einer Zusammenarbeit mit dem FASB bei der Suche nach weltweit gültigen Lösungen festhalten; man müsse jedoch realistisch einschätzen, wie weit diese Zusammenarbeit gehen könne.

Einordnung der FSP: EFRAG würde begrüßen, wenn Änderungen an den IFRS auf Empfehlungen der EAP aufbauten und nicht auf Schnellschüssen des FASB. Der Ansatz, nach dem die Änderungen des FASB mit den Leitlinien des EAP verglichen würden, sei jedoch legitim. Langfristig sei die Verbesserung der Kriterien für den Ansatz von Wertminderungsverlusten nach IFRS nur auf Grundlage eines umfassenden Wertminderungsmodells für alle Finanzinstrumente möglich. Der IASB könne jedoch einige der Ideen aus den FASB-FSP bei der Entwicklung eines solchen Modells erörtern.

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