Japan wird einigen Unternehmen gestatten, IFRS anzuwenden

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02.12.2009

Am 30. Juni 2009 hatte der wirtschaftliche Bilanzierungsrat (Business Accounting Council, BAC) der die Finanzmarktaufsicht in Japan berät, seinen Zwischenbericht zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan veröffentlicht (in englischer Sprache).

Die Finanzmarktaufsicht hatte die englische Übersetzung auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hatte sie dort 13 zugehörige Dokumente einschließlich vorgeschlagener Verordnungen zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt, allerdings nur in japanischer Sprache. Diese müssten verabschiedet werden, um den Zwischenbericht umsetzen zu können. Gestern hat die Finanzmarktaufsicht verkündet, dass sie die endgültigen IFRS-Verordnungen am 11. Dezember 2009 veröffentlichen will. Diese treten bei Veröffentlichung in Kraft. Die gestrige Erklärung und die beinahe endgültigen Verordnungen finden Sie auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht, allerdings ebenfalls nur in japanischer Sprache. Unter anderem wäre nach den Verordnungen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach IFRS zu erstellen. Als Reaktion auf die Stellungnahmen, die zu den vorgeschlagenen Verordnungen eingingen, hat die Finanzmarktaufsicht die Vorschriften in Bezug auf parallele Berichterstattung für diejenigen Unternehmen, die freiwillig IFRS vorzeitig anwenden, erheblich reduziert. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

(1) Grundvoraussetzung – jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:

Vorschrift eines börsennotierten Unternehmens (die Aktien des Unternehmens müssen an der Börse gehandelt werden)

Angabevorschrift (der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet eine Angabe über die Unternehmenspolitik zur Sicherstellung, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht im Einklang mit den IFRS erfolgt)

Personal-/Kontrollvorschrift (das Unternehmen verfügt entweder über ein Mitglied der Unternehmensführung oder einen Mitarbeiter, das/der über ausreichend IFRS-Kenntnisse verfügt, und hat ein angemessenes internes Kontrollsystem über die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS eingerichtet)

(2) Kriterien bezüglich internationaler Finanz- oder Geschäftstätigkeit – entweder die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen oder bestimmte andere affiliierte Unternehmen erfüllen eins der folgenden Kriterien:

IFRS sind durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben

IFRS sind durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben

das Unternehmen verfügt über eine börsennotierte Tochtergesellschaft, deren Kapital nach dem Aktiengesetz über 2 Mrd. Yen beträgt

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