September

PCAOB Q&A zur Referenzierung von Standards

03.09.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat ein Dokument seiner Stabsmitarbeiter mit Fragen und Antworten zur Referenzierung auf die verbindlichen Bilanzierungsleitlinien in den Standards des PCAOB herausgegeben (in englischer Sprache, 35 KB).

Infolge der neuen Kodifizierung des FASB enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen von und Referenzierungen auf Bilanzierungsvorschriften, die nicht mehr aktuell sind. Zudem enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen von Bilanzierungsvorschriften, die nicht die endgültige Sprachregelung wiedergeben, wie sie in der Kodifizierung übernommen wurde. Mit dem Q&A-Dokument werden Prüfer daran erinnert, dass die Kodifizierung des FASB nunmehr die einzige Quelle verbindlicher US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze darstellt. Prüfer sollten sich verbindliche US-GAAP-Leitlinien für bei der SEC registrierte Unternehmen an die FASB-Kodifizierung und die Regeln der US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) halten, auch wenn die Standards des PCAOB Bezeichnungen und Referenzierungen enthalten mögen, die sich auf die US-GAAP vor dem Zeitpunkt der Kodifizierung beziehen.

Accounting Roundup – Ausgabe August 2009

02.09.2009

Wir haben die Augustausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 245 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

FASB gibt Vorschlag zu Eigentümervorschriften im Unterkapitel Konsolidierung heraus

Beizulegender Zeitwert

FASB gibt Vorschläge zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und zu Angaben heraus

FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards hinsichtlich der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert heraus

Finanzinstrumente

IASB schlägt Leitlinien zur Klassifizierung von Bezugsrechten vor

IFRIC schlägt Interpretation zu Tilgung finanzieller Schulden durch Eigenkapitalinstrumente vor

Sonstige Rechnungslegungsthemen

IASB schlägt Änderungen im Rahmen seines Projekts jährlicher Verbesserungen vor

Sonstige SEC-Angelegenheiten

SEC gibt Ernennung von James L. Kroeker als Leiter der SEC-Abteilung Rechnungslegung bekannt

SEC schickt Beispielschreiben bezüglich Angaben zur Vorsorge und Abschreibung für Kreditverluste im Lagebericht an börsennotierte Unternehmen

SEC gibt Auslegungsleitlinien zur Kodifizierung des FASB heraus

SEC-Abteilung Unternehmensfinanzierung gibt Auslegungen zur Befolgung und zu Angaben heraus

SEC gibt Anordnung zur Verbesserung der Vorschläge zu einer PCAOB-Regel heraus

SEC-Stab gibt Hinweis zur kommenden EDGAR-Version 9.17 und zur XBRL-Validierung heraus

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

World Standard-Setters Conference

02.09.2009

Am 10. und 11. September 2009 kommen die Standardsetzer der Welt in London mit dem IASB zu einer gemeinsamen Konferenz zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte:

Konsolidierung

Ausbuchung

Erlöserfassung

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

Auswahl diverser Arbeitssitzungen zu Einzelthemen: IFRS für KMU, Leasingverhältnisse, Ertragsteuern, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Heads Up zu den Vorschlägen des FASB zu Angaben zum beizulegenden Zeitwert

02.09.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 125 KB), in dem die Vorschläge des FASB in Bezug auf neue und überarbeitete Angaben zum beizulegenden Zeitwert erläutert werden.

Wir hatten gestern über diese Vorschläge berichtet.

Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'

02.09.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden eingereicht.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, diesen kritischen Punkt zu adressieren, und sind der Meinung, dass künftige Standardsetzung davon profitieren könnte, wenn der IASB einen einheitlichen Satz von Prinzipien dazu entwickeln würde, wann das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden widergespiegelt werden sollte. Um bei der Entwicklung eines solchen Satzes von Prinzipien zu helfen, wäre es unserer Meinung nach notwendig, dass der Board zuerst als Teil der Phase C zur Bewertung innerhalb des Projekts zum Rahmenkonzept verschiedene mögliche Bewertungsattribute definieren sollte, die auf Schulden angewendet werden können. In unserer Stellungnahme stellen wir die Bewertungsattribute kurz vor (s. nachfolgenden Kasten), von denen wir der Meinung sind, dass der Board sie in Erwägung ziehen sollte, und schlagen einen Satz von Prinzipien vor, der regelt, wann die Bewertung von Schulden das Kreditrisiko beinhalten sollte (die Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme finden Sie im zweiten folgenden Kasten). Unsere Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (40 KB). Alle früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

Bewertungsattribute für Schulden

Derzeit unterstützen wir die weitere Erwägung von vier unterschiedlichen Bewertungsattributen für Schulden.

1. Beizulegender Zeitwert – Standardsetzer definieren den beizulegenden Zeitwert als den Betrag, zu dem zum Bewertungszeitpunkt ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte; es handelt sich also um einen Abgangspreis. Da der beizulegende Zeitwert nach der vom IASB vorgeschlagenen Definition ein Preis in einer gegenwärtigen Markttransaktion ist, spiegelt dieses Bewertungsattribut die Auswirkung des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens wider.

2. Fortgeführte Anschaffungskosten– Für eine Schuld sind die fortgeführten Anschaffungskosten 'der Betrag, zu dem die Schuld beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Rückzahlungen und zuzüglich oder abzüglich der kumulativen Abschreibung von jeglichen unter Verwendung der Effektivzinsmethode bestimmten Differenzen zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag'. Typischerweise spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider. Wenn beispielsweise eine finanzielle Verbindlichkeit mit dem erhaltenen Betrag der Barerlöse bewertet wird, spiegelt der Betrag der Barerlöse allgemein das Kreditrisiko des Unternehmens wider. Spätere Änderungen im Kreditrisiko werden in den Folgebewertungen jedoch nicht widergespiegelt.

3. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads – Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Bechmarkzinssatz abgezinst werden (beispielsweise einem risikolosen Zinssatz, einem Interbankenbenchmarkzinssatz oder ein Bankenzins für beste Schuldner) zuzüglich (oder in machen Fällen abzüglich) des Spreads, der für die Schuld bei der erstmaligen Bewertung galt. Folgebewertungen spiegeln die Änderungen des Benchmarkzinssatzes wider, aber Änderungen im Kreditrisiko werden nicht berücksichtigt. Ähnlich wie bei den fortgeführten Anschaffungskosten spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider, aber spätere Änderungen des Kreditrisikos werden in den Folgebewertungen nicht widergespiegelt.

4. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines Ansatzes über erstrangige Kredite — Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Abzinsungssatz für erstrangige Kredite abgezinst werden (beispielsweise dem gegenwärtigen risikolosen Zinssatz oder dem Zinssatz für erstrangige Industrieanleihen). Dieses Bewertungsattribut schließt die Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei Folgebewertungen aus.

Auszug aus unserer Stellungnahme zur Bewertung von Schulden nach dem erstmaligen Ansatz

Bei der Bestimmung des besten Bewertungsattributs für Folgebewertungen sollte der Board die Bedeutung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens für die Anleger in Erwägung ziehen. Bei den meisten Schuldverschreibungen beispielsweise hat der Emittent praktisch nicht die Möglichkeit, Gewinne aus der Minderung seiner Kreditwürdigkeit zu realisieren. Er muss bei Schuldverschreibungen auch nicht Verluste aus der Erhöhung seiner Kreditwürdigkeit absorbieren. Daher sind Änderungen im eigenen Kreditrisiko des Emittenten im Allgemeinen nicht relevant und sollten in den meisten Fällen nicht in die Folgebewertungen von Schuldverschreibungen einfließen. Dies würde bedeuten, dass Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu einer aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads bewertet werden (ob festverzinsliche Schulverschreibungen unter Verwendung eines gegenwärtigen oder eines eingefrorenen Benchmarkzinssatzes bewertet werden sollten, ist kein Thema für dieses Diskussionspapier). Könnte der Emittent Änderungen im Wert einer Schuld als Ergebnis von Veränderungen seines eigenen Kreditrisikos realisieren, wäre wohl ein Bewertungsattribut angemessen, das das gegenwärtige Risiko einbezieht (beispielsweise der beizulegende Zeitwert).

DSR nimmt Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'

02.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum IASB Diskussionspapier, das sich mit der Frage beschäftigt, welche Rolle das eigene Kreditrisiko eines Unternehmens bei der Bewertung seiner Verbindlichkeiten spielt (DP/2009/2 Credit Risk in Liability Measurement), verabschiedet.

Der DSR ist der Ansicht, dass das eigene Kreditrisiko in die erstmalige Bewertung einfließen sollte, wenn es in die Transaktion eingepreist ist, die zum erstmaligen Ansatz einer Schuld führt. In Folgebewertungen sollte das eigene Kreditrisiko nicht einfließen, es sei denn, die Schuld ist ein derivatives Finanzinstrument oder die Unternehmensführung hat die Absicht und die Möglichkeit, die Schuld vor Fälligkeit zu erfüllen, um Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zu realisieren. Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie hier (38 KB).

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

02.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 7 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 8 eingestellt:

Merkblatt Nr. 8 (1. September 2009) befasst sich mit den etwas komplexeren Finanzinstrumentethemen im IFRS für KMU, einschließlich dem beizulegenden Zeitwert und der Ausbuchung. Laden Sie sich Bulletin Nr. 8 herunter (in spanischer Sprache, 175 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Entwurf zu Bezugsrechten

01.09.2009

Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten am 7. September 2009 endet. Der Entwurf war am 6. August 2009 vom IASB veröffentlicht worden.

Mit den Vorschlägen soll IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung geändert werden, um die Bilanzierung von Bezugsrechten klarzustellen, wenn diese in einer anderen als der funktionalen Währung des Unternehmens denominiert sind. Nach derzeitiger Praxis scheint vorgeschrieben zu sein, dass solche Rechte als derivative Finanzverbindlichkeiten eingestuft werden. Im Entwurf wird ausgesagt, dass solche Bezugsrechte, wenn sie anteilsgemäß an die gegenwärtigen Anteilseigner des Unternehmens zu einem festen Betrag ausgegeben werden, als Eigenkapital zu klassifizieren sind, unabhängig davon, in welcher Währung der Ausübungspreis festgelegt ist. Der IASB beabsichtigt, die endgültigen Änderungen noch vor Ende 2009 zu veröffentlichen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Sie wären bei einer Übernahme rückwirkend anzuwenden.

FASB schlägt Fair-Value-Angaben für 2009 vor

01.09.2009

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat den Entwurf einer vorgeschlagenen Aktualisierung der amerikanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht, dessen Ziel es ist, die Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zu verbessern.

Unter den vorgeschlagenen überarbeiteten Angaben sind die folgenden:

Die vorgeschlagenen Angaben ähneln denen, die bereits in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert werden. Mit Ausnahme der Sensitivitätsangaben (Punkt 1. oben) würden die neuen Angaben für Zwischenberichte und Jahresberichte für Perioden gefordert, die nach dem 15. Dezember 2009 enden. Die Sensitivitätsangaben für die dritte Bewertungsebene wären für Zwischenberichte und Jahresberichte für Perioden gefordert, die nach dem 15. März 2009 enden. Die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB endet am 12.Oktober 2009. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier. Der Entwurf steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache, 380 KB).

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

01.09.2009

Unsere kanadischen Kollegen haben die August-Ausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS veröffentlicht.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

Der 'Hammer' — reale Probleme und Lösungen für den Übergang auf IFRS bei Anlageimmobilien

Stabmitteilung der kanadischen Wertpapierbehörden Nr. 33-314 in Bezug auf nicht selbstverwaltende Körperschaften

Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man an sie herankommt

Ein aktueller Stand zu den gegenwärtigen Ereignissen rund um die IFRS — einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

Augustausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (2.062 KB)

Augustausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.751 KB)

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Kanada.

US-amerikanische Daten untermauern die Bedeutung internationaler Standards

01.09.2009

Neue Daten des US-amerikanischen Finanzministeriums zeigen, dass sich zum 31. Dezember 2008 ausländische Wertpapiere im Wert von über 4,2 Billionen US-Dollar in den Händen amerikanischer Anleger befanden; dies schließt ausländische Eigenkapitaltitel im Wert von 2,7 Billionen US-Dollar und weitere langfristige Schuldtitel im Wert von 1,3 Billionen US-Dollar ein.

Dem gegenüber hielten amerikanische Anleger inländische Eigenkapitaltitel im Wert von 3,0 Billionen US-Dollar und inländische langfristige Schuldtitel im Wert von 6,5 Billionen US-Dollar. Diese Daten sind ein weiterer Beweis dafür, dass ein einziger Satz von Rechnungslegungsstandards sowohl für in den Vereinigten Staaten als auch im Ausland berichtende Unternehmen notwendig ist.

In den USA gehaltene ausländische Wertpapiere: (in Mrd. USD) Quelle: US-Finanzministerium, vorläufige Daten veröffentlicht am 31. August 2009

Wertpapierart

31. Dez. 2007

31. Dez. 2008

Langfristige Wertpapiere

6.855

4.009

– Eigenkapitaltitel

– 5.248

– 2.748

– Langfristige Schuldtitel

– 1.607

– 1.261

Langfristige Schuldtitel

357

282

Insgesamt

7.212

4.291

Durch Ausländer gehaltene US-amerikanische Wertpapiere: (in Mrd. USD) Quelle: US-Finanzministerium, Daten veröffentlicht im April 2009

Wertpapierart

30. Juni 2007

30. Juni 2008

Langfristige Wertpapiere

9.136

9.463

— Eigenkapitaltitel

– 3.130

– 2.969

— Langfristige Schuldtitel

– 6.007

– 6.494

Langfristige Schuldtitel

635

858

Insgesamt

9.772

10.322

Diese und ähnliche Daten finden Sie in unserer statistischen Datenbank, die Ihnen jederzeit über die Verknüpfung auf der linken Seite unserer Startseite zugänglich ist.

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