September

Neue IDW Verlautbarungen: IDW PS 314 n.F. und IDW RS HFA 26

11.09.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 09.09.2009 die Neufassung eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW PS 314 n.F.) verabschiedet.

IDW PS 314 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 540 (Revised and Redrafted) „Auditing Accounting Estimates, Including Fair Value Accounting Estimates, and Related Disclosures“ um. Er umfasst und ersetzt die Anforderungen des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung (IDW PS 314) i.d.F. vom 02.07.2001 und des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Zeitwerten (IDW PS 315) i.d.F. vom 08.12.2005. IDW PS 314 n.F. ist anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Ebenfalls verabschiedet wurde die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 - Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009 - (IDW RS HFA 26). Darin werden Zweifelsfragen behandelt, die aufgrund der Neuregelungen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die Veröffentlichung der Verlautbarungen erfolgt in den IDW Fachnachrichten.

AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht: Redaktionelle Änderungen

10.09.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat an der im Juni 2009 veröffentlichten Stellungnahme Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB zwei redaktionelle Änderungen an den Randziffern 99 und 112 vorgenommen, durch die der bisherige Inhalt beider Randziffern noch klarer werden soll.

Die Stellungnahme in ihrer neuen Fassung finden Sie hier (143 KB).

EU übernimmt Änderungen an IAS 39 und IFRS 7

10.09.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 824/2009 der Kommission vom 9. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte – Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften) in europäisches Recht übernommen.

Deloitte-Newsletter in spanischer Sprache

10.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine IFRS-Publikation veröffentlicht.

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende IFRS-Publikation herausgegeben:

Boletín de Actualización IAS Plus – IASB emite borrador para discusión pública sobre mejoramientos anuales (26 KB). Dabei handelt es sich um die spanische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel IASB gibt umfassenden Standardentwurf jährlicher Verbesserungen heraus (in englischer Sprache, 71 KB).

Viele weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

IDW nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten

10.09.2009

In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IASB-Entwurf 2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung.

Zwar begrüßt das IDW die geplante Reduktion der Anzahl der Kategorien für Finanzinstrumente, es stellt aber zugleich Schwachstellen des Entwurfs heraus und unterbreitet hiervon ausgehend einen eigenen Vorschlag für eine Neuregelung. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier(105 KB)

Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung

10.09.2009

Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung ab.

Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.

Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung London, 9. September 2009

Allgemeine Themen

Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind, um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen, um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche Änderung der Wahrnehmung bilden.

Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.

Agendasetzung

Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den Standards selbst.

Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.

Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.

Konsultationsprozess des IASB

Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte, Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer angesehen.

Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise ändern.

Beschleunigter Konsultationsprozess

Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde. Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest, dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber offen an.

Überwachung durch die IASCF

Die meisten Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen (Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche Aufsicht über den IASB ausübten.

Finanzierung

Viele Teilneher erkannten zwar an, dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und Adressaten von Abschlüssen.

Andere Sachverhalte

Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3" Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte.

Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu widerlegen.

Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus, zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und den IASB ernennen zu können. Dies würde die Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation unterstützen.

Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten, weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen – Möglichkeiten, die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen Parteien, die ein legitimes Interesse an Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle.

Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen jedoch als irrelevant.

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

09.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 8 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 9 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 9 (8. September 2009) wird die Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 6 begonnen worden war. Laden Sie sich Bulletin Nr. 9 herunter (in spanischer Sprache, 269 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Neue Länderseiten für Guam und Guyana

09.09.2009

Wir haben neue Länderseiten für Guam und Guyana erstellt.

Auf unseren Länderseiten bieten wir unter anderem ein Beschreibung des Rahmens der Finanzberichterstattung für das jeweilige Land:

Guam. Unternehmen in Guam wenden US-GAAP wie vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegeben als Hauptquelle für verbindliche Rechnungslegungsliteratur an. Derzeit gibt es noch verschiedene Abweichungen zwischen US-GAAP und den IFRS, obwohl in verschiedenen Bereichen Anstrengungen unternommen werden, mehr Übereinstimmung zwischen diesen beiden Rechnungslegungsrahmenwerken zu erzielen.

Guyana. Im Aktiengesetz wird dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana (Institute of Chartered Accountants of Guyana, ICAG) das Recht verliehen, Bilanzierungsstandards für Guyana zu übernehmen, die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Bis zum Jahr 2000 hat das ICAG jeden IAS einzeln geprüft und dann für die Anwendung in Guyana übernommen. Dies geschah allerdings zu späteren Zeitpunkten als zu den in den Standards genannten. Mit dem 1. Juli 2000 wurden alle bestehenden IAS und IFRS übernommen, und alle künftigen IAS/IFRS werden bei Veröffentlichung automatisch für die Anwendung in Guyana übernommen. Daher müssen alle Unternehmen IFRS anwenden. Das ICAG erwägt gegenwärtig eine Übernahme des IFRS für KMU.

Eine Übersicht über alle von uns bisher erstellten Länderseiten finden Sie hier.

IASB und ASBJ bekräftigen ihre Zusammenarbeit

09.09.2009

Der japanische Standardsetzer ASBJ und der IASB haben am 7. und 8. September 2009 in London eine weitere gemeinsame Sitzung abgehalten, um die Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu beschleunigen.

Die Vertreter des ASBJ berichteten, dass bei diesem Projekt gute Fortschritte erzielt würden. Wie in der Vereinbarung von Tokio festgehalten, beziehen sich die Konvergenzbemühungen auf alle Projekte auf der Agenda des IASB. Einen Überblick über die erörterten Themen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB (124 KB).

TEG-Sitzung am 16. September

09.09.2009

Der Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Mittwoch, 16. September 2009, von 9:00h bis 16:00h in Brüssel zu einer Sitzung zusammenkommen.

Auf der Tagesordnung steht die Erörterung der folgenden beiden Themen:

Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung

Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

Die Sitzung steht Beobachtern offen; weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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