Überblick über spanische Rechnungslegungsvorschriften für Einzelabschlüsse und nicht börsennotierte Unternehmen

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06.01.2012

Unsere spanischen Kollegen haben einen aktualisierten Überblick über die spanischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt, die auf Einzelabschlüsse und nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden sind. Nach EU-Recht müssen spanische börsennotierte Unternehmen die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden.

Der gegenwärtige geltende Plan General de Contabilidad (allgemeiner Plan für die Rechnungslegung) wurde für Berichtsperioden verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. 2010 wurden weitere Regelungen für die Erstellung von Konzernabschlüssen verabschiedet. Außerdem wurden bestimmte Änderungen vorgenommen, die vier Ansatz- und Bewertungsstandards im Plan General betrafen. Darunter waren so bedeutende wie der Standard 19 zu Unternehmenszusammenschlüssen und der Standard 21 zu Transaktionen zwischen konzerneigenen Unternehmen. Spanische Rechnungslegungsvorschriften sind "von den IFRS inspiriert", aber sind nicht äquivalent, und es verbleiben Unterschiede. Der aktualisierte Überblick enthält auch eine Liste der wichtigsten Unterschiede zu den IFRS.

Sie können sich den Leitfaden kostenlos herunterladen. Er steht in spanischer Sprache (817 KB) und englischer Sprache (555 KB) zur Verfügung.

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