Überblick über spanische Rechnungslegungsvorschriften für Einzelabschlüsse und nicht börsennotierte Unternehmen
06.01.2012
Unsere spanischen Kollegen haben einen aktualisierten Überblick über die spanischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt, die auf Einzelabschlüsse und nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden sind. Nach EU-Recht müssen spanische börsennotierte Unternehmen die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden.
Sie können sich den Leitfaden kostenlos herunterladen. Er steht in spanischer Sprache (817 KB) und englischer Sprache (555 KB) zur Verfügung.