Januar

Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

18.01.2024

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 Prozent angehoben werden sollen.

Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der delegierten Richtlinie der Europäischen Kommission, die im Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und die bis Dezember 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.

Der Entwurf kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.

Ergebnisbericht zu den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

18.01.2024

Die Fachausschüsse des DRSC haben im Dezember wie folgt getagt: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. Dezember, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. Dezember 2023. Zu den Sitzungen steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während seiner 35. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Immaterielle Ressourcen
  • DRS 20 Konzernlagebericht

Während des öffentlichen Teils seiner 23. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • EFRAG-Umsetzungsleitlinien zu Wesentlichkeit
  • EFRAG-Umsetzungsleitlinien zur Wertschöpfungskette
  • ESRS für KMU

Während des öffentlichen Teils seiner 23. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung das folgende Thema besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen ist hier auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

Öffentliche Gesprächsrunde zum FICE-Entwurf

18.01.2024

Am 4. März laden DRSC, AFRAC und EFRAG zu einer Gesprächsrunde zum IASB-Entwurf ED/2023/5 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' ein.

Der IASB-Vorsitzende Prof. Dr. Andreas Barckow wird die Kerninhalte des Entwurfs vorstellen. Unternehmensvertreter, Prüfer und Nutzer sind eingeladen, ihre Meinungen zu den Vorschlägen sowie Fragen im IASB-Entwurf vorzutragen. Ferner werden die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer vorgestellt.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

SSE stellt Schulungsinstrumentarium zu den IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsangabe zur Verfügung

17.01.2024

Als Reaktion auf die Nachfrage der SSE-Partnerbörsen nach Unterstützung bei den neuen Standards für Nachhaltigkeitsangaben, die kürzlich von der IFRS-Stiftung eingeführt wurden, haben die SSE und ihre Partner ein Instrumentarium zur Unterstützung der Börsen und Marktteilnehmer entwickelt. Dieses Instrumentarium beinhaltet unter anderem neue Musterleitlinien, die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) geprüft wurden.

Das Instrumentarium umfasst die folgenden neuen Leitlinien und Instrumente:

  • Musterleitlinien für nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben;
  • ein Schulungsinstrument für Übergangspläne;
  • ein Schulungsinstrument für Klimametriken; und
  • eine Checkliste zur Lückenanalyse.

Zugang zu allen Materialien haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der SSE.

Bericht von der Dezembersitzung der SME Implementation Group

17.01.2024

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat am 5. Dezember 2023 getagt. Ein Bericht zu den Erörterungen liegt jetzt vor.

Die Gruppe diskutierte die folgenden Themen:

  • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
    • Vorgeschlagener überarbeiteter Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
    • Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten — Ergebnisse der Umfrage über das Kreditrisiko von KMU
  • Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU
    • Mangelnde Umtauschbarkeit und Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

Den Bericht von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

TNFD veröffentlicht Überblick über die Anwendung ihrer Empfehlungen

17.01.2024

Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD), eine globale, marktgesteuerte Initiative, die darauf abzielt, Finanzinstituten und Unternehmen ein vollständiges Bild ihrer Umweltrisiken und -chancen zu vermitteln, hat auf dem derzeit stattfindenden Weltwirtschaftsforum Materialien vorgestellt, aus denen hervorgeht, wie viele Unternehmen aus welchen Branchen und Ländern die im September 2023 veröffentlichten TNFD-Empfehlungen anwenden wollen.

Die 14 Empfehlungen des Rahmenkonzepts stehen im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB) und sind um die gleichen vier Säulen herum strukturiert wie die TCFD-Empfehlungen.

320 Organisationen aus über 46 Ländern haben sich verpflichtet, naturbezogene Angaben auf der Grundlage der TNFD-Empfehlungen zu leisten.

Zu dieser ersten Gruppe von Unternehmen, die die TNFD-Empfehlungen übernehmen, gehören führende börsennotierte Unternehmen aus allen Regionen und Branchen mit einer Marktkapitalisierung von 4 Billionen US-Dollar, über 100 Finanzinstitute, darunter einige der weltweit größten Vermögensbesitzer und -verwalter mit einem verwalteten Vermögen von 14 Billionen US-Dollar, sowie Banken, Versicherungen und andere führende Finanzintermediäre wie Börsen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Diese Organisationen haben ihre Absicht bekundet, mit der Anwendung der TNFD Empfehlungen zu beginnen und an der TNFD orientierte Angaben als Teil ihrer jährlichen Unternehmensberichterstattung ab 2023, 2024 oder 2025 zu veröffentlichen.

Die entsprechende Erklärung mit einer Visualisierung der Zahlen und weiteren Details ist auf der Internetseite der TNFD verfügbar.

DRSC-Stellungnahme zu zwei ESRS-Umsetzungsleitlinien

16.01.2024

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu den Entwürfen von Umsetzungsleitlinien zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung und Wertschöpfungskette Stellung genommen.

In der Stellungnahme weist das DRSC unter anderem auf den hohen Grad subjektiven Ermessens bei der Wesentlichkeitsanalyse hin. Aus diesem Grund sei zumindest in den ersten Jahren der ESRS-Anwendung eine gewisse Toleranz aller Beteiligten in Bezug auf die Konsistenz bei der Definition von Grenzwerten und ähnlichem und somit auch in Bezug auf Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse selbst erforderlich.

Im Detail behandelt die Stellungnahme ausgewählte Kritikpunkte auf Basis einer Priorisierung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung und des DRSC-Mitarbeiterstabs. Dies sind in Bezug auf die Ausführungen zur Wesentlichkeitsanalyse z.B. die Brutto- und Nettoberichterstattung über potenzielle Auswirkungen und die Interaktion der Wesentlichkeitsanalyse und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die behandelten Kritikpunkte bezüglich der Umsetzungsleitlinie zur Wertschöpfungskette beinhalten unter anderem die Relevanz des Betriebssteuerungsprinzips und die Frage, ob sich die Pflicht zur Entwicklung und Angabe unternehmensspezifischer Kennzahlen auch auf die Wertschöpfungskette erstreckt.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

16.01.2024

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagene Änderungen, die darauf abzielen, die Vorschriften zur Klassifizierung in IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung', einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien, zu verdeutlichen, veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die Bemühungen und den Ansatz des IASB, Probleme, die in der Praxis im Zusammenhang mit IAS 32 auftreten, zu lösen, indem einige der zugrundeliegenden Prinzipien in IAS 32 klargestellt und Anwendungsleitlinien hinzugefügt werden, um die einheitliche Anwendung der Prinzipien zu erleichtern.

EFRAG schlägt jedoch vor, dass der IASB:

  • Änderungen der Klassifizierung, die in der Praxis keine Bedenken aufwerfen, vermeidet, um unbeabsichtigte Auswirkungen zu vermeiden;
  • prüft, ob eine Verbindlichkeit für ein obligatorisches Übernahmeangebot angesetzt werden sollte;
  • Fragen der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten im Rahmen von IAS 32 umfassender erörtert;
  • die erstmalige Bilanzierung von geschriebenen Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile innerhalb des Eigenkapitals überdenkt;
  • berücksichtigt, dass viele Interessengruppen damit nicht einverstanden sind, spätere Änderungen des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen;
  • das alternative Modell zur Behandlung von Verträgen, die die Definition eines Derivats erfüllen, als eigenständiges, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertetes Derivat prüft; und
  • die Umklassifizierung von "Änderungen im Zeitablauf" zuzulassen.

EFRAG begrüßt auch die vorgeschlagenen Verbesserungen der Angaben in IFRS 7, äußert jedoch einige Bedenken und Vorschläge.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 20. März 2024 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

15.01.2024

Der IASB wird am 22., 23. und 25. Januar 2024 in London tagen. Die Sitzung am 25. Januar ist eine gemeinsame Sitzung mit dem ISSB, bei der die Agendakonsultation des ISSB erörtert werden soll. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Bei der reinen IASB-Sitzung werden die folgenden Themen erörtert:

  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Anpassung des Standards für Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
  • Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • IFRS 9-Änderungen in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung
  • Strombezugsverträge
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • IFRS-Taxonomie
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung (einschließlich der Sitzung mit dem ISSB) finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

      Tagesordnung und Papiere für die nächste Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

      14.01.2024

      Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 18. Januar 2024 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

      Während des öffentlichen Teils seiner 24. Sitzung wird der Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

      • Vorbereitung ASAF-Sitzung im Dezember (insbesondere Strombezugsverträge)
      • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)

        Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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