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Neue Länderseite Großbritannien

13.08.2008

Wir haben für Sie eine neue Länderseite Großbritannien eingerichtet.

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Schreiben von Deloitte an die SEC zum Vorschlag zu interaktiven Daten

12.08.2008

Am 14. Mai 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen.

Eine XBRL-Berichterstattung wäre sowohl für US-GAAP- als auch für IFRS-Abschlüsse erforderlich. Es gäbe eine Anlaufphase von drei Jahren, die 2008 begänne und während der sukzessive verschiedene Gruppen von Unternehmen den Vorschlag übernehmen würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachricht vom 16. Mai 2008. Ein paar Tage später schlug die SEC vor, dass mehr als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen (siehe unsere Nachricht vom 26. Mai 2008). Deloitte & Touche LLP (unsere Kollegen in den Vereinigten Staaten) haben eine Stellungnahme zum ersten Vorschlag der SEC eingereicht. Insgesamt unterstützen wir die Initiative der SEC zu interaktiven Daten. In unserem Schreiben machen wir einige Vorschläge, von denen wir der Meinung sind, dass sie für eine erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung hilfreich sein können.

Stellungnahme von Deloitte zum Vorschlag der SEC(in englischer Sprache, 155 KB)

(in englischer Sprache, 704 KB)

(in englischer Sprache, 49 KB)

Unter den Vorschlägen, die wir in unserem Schreiben machen, sind die folgenden:

Aktualisierte Leitlinien für Ersteller. Die SEC sollte das EDGAR-Einreicherhandbuch aktualisieren, um zusätzliche Leitlinien zur Etikettierung der Informationen in den Fußnoten und Abschlüssen zur Verfügung zu stellen. Diese Aktualisierung sollte mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der vorgeschlagenen Übernahme zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden.

Wartung, Unterhalt und Aktualisierung von Taxonomien. Die SEC sollte ihren Vorgehensplan zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, wie sie sicherstellen wird, dass die XBRL-Taxonomien aktuell gehalten werden. Das gleiche gilt für ihren geplanten Mechanismus, mit dem sie Aktualisierungen den Erstellern und anderen Nutzern der interaktiven Daten mitteilen will.

Erwägungen zur Software zur Validitätsprüfung. Die SEC beabsichtigt, Software zur Validitätsprüfung einzusetzen, um die interaktiven Daten auf Einhaltung vieler zu erfüllender fachlicher Vorschriften zu überprüfen. Die SEC sollte ihre Kriterien für die Validitätsprüfung mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der ersten Anlaufphase der Regelung zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, um den Erstellern und Nutzern zu ermöglichen, den Umfang der von der Software ausgeführten Prozeduren und die Erwartungen der SEC zu verstehen.

Überwachung während der Anlaufphase. Die SEC sollte zweierlei festlegen: (1) die Kriterien, die sie verwenden wird, um in der frühen Anlaufphase den Erfolg der Einführung zu bewerten, und (2) wie sie bestimmen will, ob zusätzliche Anpassungen für spätere Teile der Anlaufphase notwendig sein werden.

Prüfungsfragen während der Anlaufphase. Die PCAOB und die SEC sollten mit den Prüfungsverbänden zusammenarbeiten, um den Standardbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu überarbeiten, um explizit auf auf die unter Position 8 des Formulars 10-K genannten Abschlüsse Bezug zu nehmen und eventuelle eine Aussage aufzunehmen, dass die Prüfungshandlung nicht anhand der interaktiven Daten vorgenommen wurde. Die SEC sollte auch besondere Leitlinien entwickeln, wie der Prüfer Bericht erstatten soll, wenn ein Unternehmen freiwillig die Prüfung seiner interaktiven Daten veranlasst.

Klarstellung des Ausmaßes der Prüferhaftung. Unser Schreiben bietet eine Reihe von Vorschlägen, wie man die Prüferhaftung in Bezug auf interaktive Daten klarstellen kann.

Vorzeitige Anwendung des Vorschlags. Die SEC sollte klarstellen, wie ein Unternehmen, das einer der Gruppen angehört, die den Vorschlag erst später umsetzen sollen, diesen auch vorzeitig umsetzen kann.

Interaktive Daten und Abschlussanforderungen. Die vorgeschlagenen Regelung betrifft derzeit nur eingereichte Abschlüsse, jährliche Berichte in Form der Formulare 10-K und 20-F, vierteljährliche Berichte in Form des Formulars 10-Q und Übergangsberichte. Die SEC sollte klarstellen, ob Unternehmen auch interaktive Daten für das Formular 8-K einreichen sollen, mit dem Abschlüsse aktualisiert werden.

Bedarf von Prüfungsleistungen nach der Anlaufphase. Während der gesamten Anlaufphase sollte die SEC Rückmeldung von den Abschlussadressaten suchen, (1) ob ihre Hauptquelle von Informationen zu Anlageentscheidungen Abschlüsse in herkömmlicher oder in interaktiver Form sind und (2) ob sie der Meinung sind, dass gesonderte Prüfungshandlungen hinsichtlich der interaktiven Daten notwendig sind.

Koordinierung mit den IFRS-Initiativen. Die SEC hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, nachdem US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die SEC sollte sicherstellen, dass jegliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf erlassen werden, in Einklang mit den Regelungen zu XBRL stehen.

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Aktualisierte Verlautbarungen von IFAC zur Aus- und Weiterbildung

12.08.2008

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB), ein unabhängiger Standardsetzer unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), hat überarbeitete Versionen seiner internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) und damit zusammenhängender Aus- und Weiterbildungsverlautbarungen veröffentlicht.

Die Änderungen führen zu einer einheitlicheren Verwendung der Terminologie über die Standards hinweg und beschreiben die Rolle des IAESB und seinen Standardsetzungsprozess deutlicher. Die geänderten Dokumente, die ursprünglich alle zwischen 2003 und 2006 veröffentlicht wurden, sind die folgenden:

Rahmenkonzept für internationale Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung,

Einleitung zu den internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards und

internationale Aus- und Weiterbildungsstandards Nr. 1bis 8.

Die IES repräsentieren den Stand, den die IFAC-Mitgliedgesellschaften in der Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung ihrer Prüfer mindestens erreichen sollten. Da die Änderungen redaktioneller Art sind, wurde auf eine öffentliche Konsultation verzichtet. Zusätzlich zu diesen redaktionellen Änderungen hat der IAESB ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen das Rahmenkonzept und die Einleitung grundlegend überarbeitet werden sollen. Als Teil dieses Projekts wird der IAESB auch um Stellungnahmen zu den Änderungen bitten. Die geänderten Versionen der IES Nr. 1 bis 8, des Rahmenkonzepts und der Einleitung können kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden: IFAC Online Bookstore. Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie der Presseerklärung des IFAC entnehmen.

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10. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

12.08.2008

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 10. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet den Standard DRS 16 und die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 2. Genios bietet die Online-Textversion an.
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Studie von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung

12.08.2008

Unsere britischen Kollegen haben Erste Eindrücke: Das erste Jahr mit Zwischenberichten der Unternehmensleitung herausgegeben.

In der Studie wird untersucht, wie börsennotierte Unternehmen in Großbritannien die neuen Vorschriften umgesetzt haben, nach denen zweimal im Jahr ein Zwischenbericht der Unternehmensleitung (Interim Management Statement, IMS) veröffentlicht werden muss. Die Vorschriften sind seit einem Jahr in Kraft und gelten der Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die von der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden sind. Im Einzelnen werden in der Studie die Zwischenberichte der Unternehmensleitung britischer börsennotierter Unternehmen untersucht (einschließlich einer eigenständigen Betrachtung von Investmentfonds), die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüft und erläuternde und echte Beispielzwischenberichte sowie eine IMS-Angabencheckliste zur Verfügung gestellt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Studie First IMpressionS: The First Year's Interim Management Statements (6.706 KB)

Presseerklärung von Deloitte Großbritannien (27 KB)

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Taiwanesischer Konvergenzplan aktualisiert

11.08.2008

In unserer Nachricht vom 9. Januar 2008 hatten wir den Projektplan hinsichtlich der Konvergenz mit den IFRS des Ausschusses für Rechnungslegungsstandards (Financial Accounting Standards Committee, FASC) der taiwanesischen Stiftung für die Forschung und Entwicklung der Bilanzierung (Accounting Research and Development Foundation, ARDF) zur Verfügung gestellt.

Den Projektplan können Sie hier noch einmal einsehen (in englischer Sprache, 31 KB). Die ARDF hat jetzt eine Aktualisierung des Plans (in englischer Sprache, 5 KB) veröffentlicht, um die Fortschritte hinsichtlich der Konvergenz widerzuspiegeln. Wir haben für Sie eine neue Länderseite Taiwan eingerichtet, auf der wir Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Taiwan seit Januar 2005 zusammengetragen haben.
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Ergebnisse der 30. RIC-Sitzung

11.08.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 6. August 2008 seine 30. Sitzung in Frankfurt am Main abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (40 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung gefasst wurden.
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Protokoll der ARC-Sitzung vom 11. Juli 2008

09.08.2008

In unserer Nachricht vom 20. Juli 2008 gaben wir einen kurzen Überblick über die Erörterungen und Entscheidungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) von dessen Sitzung am 11. Juli 2008. Die Europäische Kommission hat nunmehr das Protokoll der ARC-Sitzung freigegeben (in englischer Sprache, 43 KB). .

In unserer Nachricht vom 20. Juli 2008 gaben wir einen kurzen Überblick über die Erörterungen und Entscheidungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) von dessen Sitzung am 11. Juli 2008. Die Europäische Kommission hat nunmehr das Protokoll der ARC-Sitzung freigegeben (in englischer Sprache, 43 KB).

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IASC-Stiftung veröffentlicht neuen IFRS-Taxonomiemodulmanager

08.08.2008

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen neuen IFRS-Taxonomiemodulmanager (IFRS Taxonomy Module Manager,ITMM) veröffentlicht.

Der ITMM ist ein Zusatz zur IFRS-Klassifizierungssystematik 2008. Er bietet den Nutzern unter anderem folgende Merkmale:

Möglichkeit der Kombination von verschiedenen Taxonomiedateien miteinander

einen Zugang, der beispielsweise folgendes kombiniert:

konsolidierter Abschluss nach Liquidität geordnet

konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

konsolidierte Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode

eine interaktive graphische Schnittstelle, die den Nutzer durch die Auswahl der notwendigen IFRS-Module führt

einen Zugang (in Form eines Schemas oder eines leeren Beispieldokuments), der als Ausgangspunkt für eine unternehmensspezifische Erweiterung oder eine direkte Einreichung dient

Möglichkeit, direkt in die einzelnen IFRS oder andere Teile des Abschlusses zu wechseln

eine Standardeinstellung für die erstmalige Anwendung und erweiterte Einstellungen (mit einem Expertenmodus) für erfahrene Nutzer

Der ITMM ist direkt auf der Internetseite der IASCF zugänglich.

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IASB schlägt Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vor

07.08.2008

Der IASB hat Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vorgeschlagen, um die Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu vereinfachen und um den internationalen Standard mit US-GAAP zu konvergieren.

Der Vorschlag ist in einen Entwurf mit dem Titel Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie gefasst (Simplifying Earnings per Share). Die Kommentierungsfrist endet am 5. Dezember 2008. Gleichzeitig hat der US-amerikanische Standardsetzer Änderungen an seinem Standard zum Ergebnis je Aktie (SFAS 128 Earnings per Share) vorgeschlagen. Der Vorschlag des IASB würde die Version von IAS 33, die 2003 herausgegeben und 2007 durch IAS 1 geändert wurde, ersetzen.

Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33 folgendes erreicht werden:

Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der Periode zu partizipieren.

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und partizipierender Instrumente des Unternehmens soll klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie aus dem Nenner herausnehmen.

Verbesserung der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann würde das Unternehmen die stärker verwässernde Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie annehmen.

Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder den Zähler noch den Nenner der Berechnung des verwässerten Ergebnisses anpassen.

Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zu den Änderungen herausgegeben (47 KB).

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