In dieser Ausgabe von
Heads Up werden die Diskussionen
zusammengefasst, die der Stab der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) und das Komitee für SEC-Regelungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
am 11. Oktober 2007 gemeinsam geführt haben. Die Diskussionen
drehten sich unter anderem um folgende Themen:
| Auswahlkriterien für die
Bestimmung des Alters von Abschlüssen eines erworbenen
Unternehmens, die einer Registrierung beigefügt werden
müssen,
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| Angabeanforderungen im Rahmen
der Registrierung bezüglich der vorgeschlagenen FASB Staff Position No. APB
14-a zu Wandelschuldverschreibungen,
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| Abschlüsse, die zur Bestimmung
der Erheblichkeit eines erworbenen Unternehmens, das der
Nachfolger eines Vorgängerunternehmens ist, vom Registranten
verwendet werden sollten,
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| welche Bürgschaftsabschlüsse
ein Registrant bei einer automatischen Vorausregistrierung
zum Zeitpunkt der Einreichung zur Verfügung stellen muss,
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| wie ein Registrant bestimmen
sollte, ob separate Einzelabschlüsse oder zusammengefasste
Finanzinformationen benötigt werden, wenn ein Anteilsbesitz
nach der Fair-Value-Option aus FAS 159 anstatt nach der
Equity-Methode bilanziert wird,
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| Abschlüsse, die der Emittent
von durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapieren für
Unternehmen zur Verfügung stellen muss, die für bestimmte
periodische Berichte Bonitätsverbesserung zur Verfügung
stellen,
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| die Anforderung an den
Registranten, seine Abschlüsse mit Formblatt S-8 zu
aktualisieren, wenn Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
eintreten (wie beispielsweise Aufgabe von Geschäftszweigen
oder Veränderungen in den Segmenten).
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Das Komitee für SEC-Regelungen setzt sich aus Vertretern
verschiedener öffentlicher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der
Industrie und der Wissenschaft zusammen und trifft sich regelmäßig
mit dem Stab der SEC um aufkommende fachliche Prüfungs- und
Berichterstattungssachverhalte in Bezug auf SEC-Regelungen und
-Verordnungen zu erörtern.