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GRI veröffentlicht zweite Analyse zu Nachhaltigkeits- und Berichterstattungstrends 2025

08.10.2015

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat als Ergebnis ihres Berichterstattungsprojekts 2025 eine zweite Analyse veröffentlicht. Das Projekt zielt darauf ab, eine internationale Diskussion zum Zweck der Nachhaltigkeitsberichterstattung und entsprechender Angaben mit Blick auf das Jahr 2025 zu fördern.

Als Teil des Projekts werden Vordenker in verschiedenen Bereichen zu Themen befragt, die von Datentechnologie bis zu Szenarien der Gesellschafts- und Wirtschaftsentwicklung reichen. Ziel des Projekts ist es, die wesentlichen Sachverhalte zu identifizieren, die im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Unternehmen und ihrer veröffentlichten Berichte stehen werden oder sollten. Die Einblicke der zweite Analyse entstammen weiteren 22 Interviews. Eine erste Analyse mit neun Interviews war im Juni 2015 veröffentlicht worden; ein abschließender Bericht soll im Januar 2016 folgenden.

Die Erkenntnisse aus der zweiten Runde von Interviews sind die folgenden:

  • Der allgemeine Kontext, in dem wir alle Leben und in dem Unternehmen geführt und Entscheidungen gefällt werden, wird von bereits jetzt bekannten Herausforderungen geprägt werden.
  • Unternehmen werden eine größere Rolle als bisher bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen spielen müssen.
  • Es liegt im eigenen Interesse der Unternehmen, sich stärker zu engagieren, indem sie Maßnahmen ergreifen, um innovative Lösungen zu globalen Herausforderungen zu finden.
  • Eine weitere wichtige Veränderung in den nächsten zehn Jahren werden Entwicklungen in der Datentechnologie und der digitalen Kommunikation sein.
  • Innerer Zusammenhang und Beständigkeit in Kommunikationen und Tätigkeiten werden die wichtigsten Bausteine des Rufs von Unternehmen sein.

Im Bericht wird dann den Fragen nachgegangen, was diese Erkenntnisse für Unternehmen, Unternehmensleitungen und Entscheidungsträger sowie für die Berichterstattung und Kommunikation bedeuten.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der 24. Sitzung des HGB-Fachausschusses und der 22. öffentlichen Sitzung des DRSC

08.10.2015

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 25. September in Berlin getagt. Teil der Sitzung war auch die 22. öffentliche Sitzung des DRSC, die der Verabschiedung von DRS 22 'Konzerneigenkapital' und DRS 23 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' galt. Der Ergebnisbericht von dieser Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 24. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • 22. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 22 Konzerneigenkapital und DRS 23 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 32 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss – Auswertung der Stellungnahmen

Das DRSC verabschiedete in der öffentlichen Sitzung DRS 22 Konzerneigenkapital und DRS 23 Kapitalkonsolidierung einstimmig.

Den vollständigen Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Beirat - Sitzung Image

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

08.10.2015

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 2. und 3. November 2015 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Höhepunkte der Diskussionen werden ausführliche Erörterungen der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit durch die Treuhänder und der Agendakonsultation 2015 sein.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 2. November 2015

Vormittagsitzung (09:15h-12:30h)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung – Einführung in die Einzelgruppensitzungen
  • Aktivitäten der Treuhänder

Nachmittagsitzung (13:15h-17:30h)

  • Aktivitäten des IASB und der IFRS-Stiftung
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung – Berichte von den Einzelgruppensitzungen und Plenumsdiskussion
  • IFRS-Netzwerk – Austausch mit dem US-amerikanischen Standardbeirat (FASAC)

Dienstag, 3. November 2015

Vormittagsitzung (09:15h-12:15h)

  • Agendakonsultation 2015 – Einführung in die Einzelgruppensitzungen
  • Kommunikationen der Mitglieder

Nachmittagsitzung (14:00h-15:45h)

  • Agendakonsultation 2015 – Berichte von den Einzelgruppensitzungen und Plenumsdiskussion
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere für diese Sitzung sind noch nicht verfügbar, werden aber rechtzeitig vor der Sitzung auf dieser IASB-Internetseite eingestellt werden.

IFRS Treuhänder - Sitzung Image

Tagesordnung für die nächste Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

07.10.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden am 15. Oktober 2015 zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen. Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) wird in dieser Zeit ebenfalls tagen und dann an die Treuhänder berichten.

Auf der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung finden sich die folgenden Themen:

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung (12:15h – 17:15h chinesischer Standardzeit)

  • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB
    • Überblick über das Arbeitsprogramm
    • Agendakonsultation
    • Strategie in Bezug auf die Einbindung von Investoren
    • Anwendung der IFRS weltweit
    • Einheitlichkeit der globalen IFRS-Anwendung
  • Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC)
    • Fachliche Aktivitäten
    • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen: Genehmigung der verkürzten Kommentierungsfrist des Standards
    • Agendakonsultation
    • IFRS-Taxonomie: Genehmigung der Einladung zur Stellungnahme
    • Beratungsgruppen: Aktueller Stand
    • Korrespondenz: Aktueller Stand

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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DRSC veröffentlicht vorgeschlagenen Änderungsstandard

07.10.2015

Das DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (E-DRÄS 6) veröffentlicht. Durch E-DRÄS 6 sollen DRS 3, DRS 8, DRS 9, DRS 13, DRS 17 (geändert 2010), DRS 18, DRS 19, DRS 20 und DRS 2 geändert sowie DRS 3-10 und DRS 3-20 außer Kraft gesetzt werden.

Der Anlass der aktuellen Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards ist das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Mit dem Entwurf wird somit vor allem das Ziel verfolgt, das BilRUG in den DRS zu berücksichtigen. Ferner sollen die Standards an andere Gesetzesänderungen, wie etwa die Kapitaladäquanzverordnung oder das neue Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst werden. Schließlich sollen im Rahmen des E-DRÄS 6 redaktionelle oder klarstellende Änderungen an den Standards vorgenommen werden, die der Angleichungen innerhalb der DRS sowie der Beseitigung formaler Unstimmigkeiten dienen. Grundlegende konzeptionelle Änderungen sind im Rahmen dieser Überarbeitung der Standards nicht vorgesehen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 23. November 2015 erbeten. Er steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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Wir nehmen Stellung zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkt des Inkraftretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28

06.10.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28' eingereicht.

In unserer Stellungnahme erheben wir keinen Einspruch gegen den vorgeschlagenen Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens, aber wir weisen darauf hin, dass bestimmte Sachverhalte, die mit den Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 adressiert wurden, damit vorläufig ungelöst bleiben. daher ermutigen wir den IASB, seinem Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode hohe Priorität einzuräumen, damit diese Sachverhalte adressiert werden.

Sie können sich unsere englischsprachigeStellungnahme hier herunterladen.

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ESMA-Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen jetzt in allen Sprachen der EU verfügbar

06.10.2015

Die endgültigen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' für börsennotierte Emittenten, die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) im Juni 2015 in englischer Sprache herausgegeben wurden, sind jetzt in allen offiziellen Sprachen der EU verfügbar.

Die Leitlinien sind von Emittenten anzuwenden, deren Wertpapiere an regulierten Märkten gehandelt werden, sowie von Personen, die für die Erstellung eines Prospekt verantwortlich sind. Sie treten mit dem 3. Juli 2016 in Kraft. Sie sind zusätzlich zu Englisch jetzt auch in Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italiensch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnicsh, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch verfügbar. Sie finden die einzelnen Sprachversionen auf der Internetseite von ESMA (bitte klicken Sie auf das blaue i unter "Info"). Der deutsche Text kann hier direkt abgerufen werden.
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Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

05.10.2015

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 16. September 2015 eine Sitzung in London abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die ITCG erörterte die Nutzung von Dimensionen bei der Datenetikettierung innerhalb des Abschlusses der IFRS-Stiftung. Insbesondere ging es um die Fragen, ob ein dimensionierter oder ein nicht dimensionierter Ansatz für die tabellarischen Angaben in Bezug auf Beteiligungen und Anleihen genutzt werden sollte und ob die Taxonomie 2014 oder die Taxonomie 2015 verwendet werden sollte. Die ITCG-Mitglieder und der Stab einigten sich darauf, zwei Dateien zur Verfügung zu stellen - eine mit Nutzung von Dimensionen, eine ohne. In beiden Fällen sollte die Taxonomie 2015 genutzt werden.

Zugang zur Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG ist der Meinung, dass der IASB seinen Zuständigkeitsbereich nicht über den derzeitigen hinaus ausweiten sollte

05.10.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu deren Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen zur möglichen Verbesserung der Struktur und Wirksamkeit der Organisation veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf zur Bitte um Übermittlung von Sichtweisen, die im Juli 2015 veröffentlicht wurde, beantwortet EFRAG nur die Fragen 1 bis 6, da die anderen Fragen, die der Führungsstruktur und der Finanzierung gelten, bereits von der EU-Kommission in deren Evaluierung der IAS-Verordnung erwogen wurden.

In Bezug auf die anderen Fragen hält EFRAG insbesondere folgende Punkte fest:

  • EFRAG ist der Meinung, dass der IASB sich nicht in die Bereiche Standardsetzung für den öffentlichen Sektor oder gemeinnützige Unternehmen begeben sollte, da dies bedeutende zusätzliche Ressourcen sowie Wissen, Erfahrungen und Kapazitäten erfordern würde, die weder beim Board noch beim Stab vorhanden sind.
  • EFRAG glaubt, dass der IASB sich stets aller Entwicklungen über die ganze Bandbreite der Unternehmensberichterstattung hinweg bewusst sein sollt, aber dass er nur Schritte ergreifen sollte, wo dies notwendig ist, um die Relevanz der IFRS innerhalb der Unternehmensberichterstattung zu erhalten. Dennoch betont EFRAG, dass es wichtig ist, dass sich der IASB insbesondere des Themas der alternativen Finanzkennzahlen im Rahmen der Angabeninitiative annimmt.
  • Im Hinblick auf die IFRS-Taxonomie ist EFRAG der Meinung, dass die IFRS-Stiftung weiterhin eine IFRS-Taxonomie entwickeln und erhalten sollte, um Qualität und Markennamennutzung zu kontrollieren. Allerdings sollte der IASB-Board nicht in den Prozess eingebunden werden, da dies außerhalb der Kompetenz der meisten Boardmitglieder liege. Dies sei eine Aufgabe für kompetente führende Mitglieder des Stabs. Die Entwicklung von Programmen und Software sollte vollständig an Dritte übertragen werden.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Überprüfungen nach der Einführung von Standards als wirksames Mittel innerhalb der Forschungsaktivitäten des IASB angesehen werden sollten. EFRAG hebt auch hervor, dass der IASB gegebenenfalls in Erwägung ziehen sollte, ältere Standards einer Überprüfung nach der Einführung zu unterziehen, bei denen oft Interpretationsfragen aufkommen.
  • Schließlich fordert EFRAG die Treuhänder auf, die Wirksamkeit des Konsultationsprozesses zu überprüfen und zu überlegen, ob es Zeit ist, über die bloße Einhaltung von Schritten und Prozessen im Handbuch für den Konsultationsprozess hinauszugehen und auch inhaltliche Aspekte mit einzubeziehen.

Den vollständigen Entwurf der Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Anmerkungen werden bis zum 30. November 2015 erbeten.

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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im September

05.10.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im September 2015 sowie vorgreifend einen Hinweis auf zwei Entwicklungen am 1. Oktober 2015.

Wie bereits berichtet, waren im September die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 9
  • Veröffentlichung eines Schreibens an die EU-Kommission mit Empfehlung der weiteren Aussetzung des Übernahmeprozesses in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf mit Klarstellungen von IFRS 15
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Vorschlag der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Veröffentlichung einer Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung
  • Verlängerung der Kommentierungsfrist zu den EFRAG-Dokumenten im Zusammenhang mit dem IASB-Rahmenkonzept

Am 1. Oktober 2015 kam es darüber hinaus zu folgenden wichtigen Entwicklungen:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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