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DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2015 mit Beitrag zur Niedrigzinsproblematik

13.07.2015

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2015, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentieren Beitrag stammt diesmal von Dr. Heinz Hermann Hense, früheres Mitglied im RIC des DRSC und seit April 2015 Mitglied von EFRAG TEG. Sein Kommentar ist dem Thema "Herausforderungen und Ansätze zur Lösung der Niedrig-/Negativzinsproblematik" gewidmet.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

EFRAG - Sitzung Image

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

13.07.2015

Der EFRAG-Board wird am 21. und 22. Juli 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Herausragende Themen auf der Tagesordnung sind die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 und die Konsultation zum Rahmenkonzept.

Genauere Informationen, die vollständige Tagesordnung, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.
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IDW nimmt Stellung zum BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

13.07.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Stellung genommen.

Das IDW befasst sich in seiner Stellungnahme zur vorgeschlagenen Umsetzung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, mit den Überlegungen des BMJV zu Angaben nichtfinanzieller und die Diversität betreffenden Informationen im Lagebericht.

Aus konzeptioneller Sicht setzt sich das IDW grundsätzlich für eine integrierte Berichterstattung ein. Gleichzeitig weist es aber darauf hin, dass in den Unternehmen die für Angaben zu nichtfinanziellen Informationen erforderlichen internen Berichtsprozesse und Systeme in der Regel noch nicht so ausgereift seien wie die Berichtsprozesse für Finanzinformationen. Vor diesem Hintergrund regt das IDW an, zu erwägen, derzeit von einer verpflichtenden Integration der Berichterstattung in die relevanten Stellen im (Konzern-)Lagebericht abzusehen, obschon dies auf lange Sicht sinnvoll erscheine. Gleiches gelte für eine verpflichtende inhaltliche Prüfung der Berichterstattung, die ansonsten im Interesse des Adressatenschutzes Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragen werden könnte.

Sie können sich das Schreiben an das BMJV direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Das DRSC hatte letzte Woche in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMJV darauf hingewiesen, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten.

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Julisitzung des IASB

10.07.2015

Der IASB wird am 20., 22. und 23. Juli 2015 in seinen Räumen in London tagen. Der IASB wird die Themen Versicherungsverträge, IFRS-Taxonomie, IFRS-Umsetzungsfragen, preisregulierte Geschäftsvorfälle, dynamisches Risikomanagement, Erlöserfassung, Rückstellungen und Eventualschulden, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital und die Agendakonsultation erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 10. Juli 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.
Europäische Union - neu Image

Internationale IFRS-Konferenz mit Podiumsdiskussion zur Zukunft globaler Standards

10.07.2015

Am 25. Juni 2015 fand eine internationale Konferenz zur Evaluierung der IAS-Verordnung in Riga statt. Thema der Konferenz waren die möglichen Auswirkungen der Verordnung auf Wirtschaftsentwicklung und Globalisierung. Bei einer der Podiumsdiskussionen sprachen Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Russ Golden, Vorsitzender des US-amerikanischen FASB, und Yukio Ono, Vorsitzender des japanischen ASBJ über das Thema "Die künftige Richtung globaler Qualitätsstandards. Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?".

Am 19. Juni 2015 hatte die EU-Kommission hat einen abschließenden Bericht zur Evaluierung ihrer Verordnung in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Die Konferenz zu den Auswirkungen der Ergebnisse wurde vom lettischen Finanzministerium im Rahmen der lettischen Ratspräsidentschaft organisiert.

Nach einleitenden Worten, einer Einführung in das Thema und einer Präsentation zu den wesentlichen Ergebnissen der Evaluierung bot die Konferenz drei Podiumsdiskussionen zu folgenden Themen:

  • Evaluierung der IAS-Verordnung
  • Umsetzung der Maystadtempfehlungen ein Jahr nach der EFRAG-Reform
  • Die künftige Richtung globaler Qualitätsstandards. Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?

Das lettische Finanzministerium hat Aufzeichnungen der Konferenz auf YouTube zur Verfügung gestellt:

Eine Überblick über alle Redner und Podiumsteilnehmer finden Sie im Konferenzprogramm.

Vereinigte Arabische Emirate - neu Image

Vereinigte Arabische Emirate schreiben IFRS-Anwendung vor

10.07.2015

Am 25. März 2015 wurde das neue Handelsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate verabschiedet, das eine verbindliche Anwendung der IFRS vorsieht.

Das kurz “New CCL” genannte Gesetz wurde am 31. März 2015 im Amtsblatt der Vereinigten Arabischen Emirate veröffentlicht und ist zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Es ersetzt das frühere Handelsgesetz von 1984. Das neue CCL stellt im Fall der Rechnungslegung eine Präzisierung der bisherigen Vorschriften zu, nach denen lediglich "internationale Standards" anzuwenden waren, was gemeinhin als IFRS interpretiert wurde. Jetzt wird expressis verbis vorgeschrieben, dass alle Unternehmen mit öffentlicher Rechenschaftspflicht die vollen IFRS anzuwenden haben, während kleine und mittelgroße Unternehmen zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen können. Alle Unternehmen müssen das neue Gesetz spätestens ab dem 1. Juli 2016 befolgen.

Das Amtsblatt steht Ihnen in arabischer und englischer Sprache auf der Internetseite der Regierung von Abu Dhabi zur Verfügung (die englischen Übersetzungen folgen allerdings erst einige Monate nach den arabischen Einträgen).

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DRSC nimmt Stellung zu einem BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

10.07.2015

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie vorgelegt, zu dem das DRSC Stellung nimmt.

Mit der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden bestimmte große Unternehmen zur Bereitstellung von Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten (wie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption) sowie zur Diversität bei der Zusammensetzung von Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien verpflichtet. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen.

Das DRSC befürwortet in seiner Stellungnahme an das BMJV die geplante 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten. Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Deloitte gibt neues e-Learning-Modul zu den Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 heraus

10.07.2015

Die Global Audit Learning Group von Deloitte hat ein neues e-Learning-Modul zu IFRS 9 (Wertminderung) herausgegeben. Dieses Modul ergänzt den bereits umfassenden Katalog von e-Learning-Materialien zu IFRS, die von Deloitte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Das neue Modul zu IFRS 9 deckt den Hintergrund, den Anwendungsbereich und die Prinzipien für die Wertminderung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9 Finanzinstrumente ab.

Weitere Module zu IFRS 9 sind

Die e-Learning-Module stehen kostenfrei zur Verfügung und können frei verwendet und weitergegeben werden, solange die Originalform nicht verändert wird und unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von Deloitte.

Zum gesamten IFRS-e-Learning-Angebot von Deloitte gelangen Sie hier. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen auf einer eigenen Seite eine Übersicht aller verfügbaren Module, die Sie von dort aus direkt ansteuern können.

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Gemeinsame Veranstaltung zum Rahmenkonzept

10.07.2015

Am 16. September 2015 bieten die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der norwegische Standardsetzer Norsk RegnskapsStiftelse (NRS) und der IASB gemeinsam eine Veranstaltung zum Rahmenkonzept in Oslo an.

Die Veranstaltung soll eine Möglichkeit bieten, die Vorschläge im IASB-Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung gemeinsam zu erörtern. Sie wird mit einer eröffnenden Erläuterung der wesentlichen Sachverhalte im Papier beginnen, der dann eine öffentliche Diskussion folgen wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des NRS.

Auf die Veranstaltung des DRSC gemeinsam mit den Standardsetzern aus Österreich und der Schweiz am 14. September 2015 in Frankfurt hatten wir bereits hingewiesen. Auch an der Veranstaltung werden Vertreter des IASB und von EFRAG teilnehmen.

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FASB stimmt für Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Erlöserfassungsstandards

09.07.2015

In seiner heutigen Sitzung hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen für die Finalisierung seines Entwurfs gestimmt, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Der FASB hatte die Verschiebung im April 2015 vorgeschlagen; im Mai 2015 folgte der IASB mit einem entsprechenden Vorschlag für IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Stab des FASB ist jetzt angewiesen, ein entsprechendes Papier auszuarbeiten, dem die FASB-Mitglieder schriftlich zustimmen werden. Der IASB muss die entsprechenden Erörterungen noch vornehmen; die Stellungnahmefrist zu seinem Vorschlag endete am 3. Juli 2015. Allerdings zeigt sich auch in den Stellungnahmen zum IASB-Vorschlag eine deutliche Zustimmung zur Verschiebung.

Das Protokoll der heutigen FASB-Sitzung mit der Entscheidung zur Erlöserfassung finden Sie auf der Internetseite des FASB.

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