Nachrichten

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EFRAG Update Mai 2010 erschienen

12.05.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Maiausgabe 2010 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.

Darin werden die jüngsten Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) zusammengefasst.

EFRAG Update-Newsletter vom Mai 2010 (in englischer Sprache, 184 KB)

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Zweite Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

12.05.2010

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen.

Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Die zweite Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectivessteht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Erste Ausgabe: Do you agree that investors will benefit from the IASB’s proposals to improve pension accounting? (Patricia McConnell, 29. April 2010)

Zweite Ausgabe: Loan loss allowances — to smooth or not? (Stephen Cooper, 11. Mai 2010)

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IASB gibt Entwurf zur Änderung der Fair Value Option bei finanziellen Verbindlichkeiten heraus

11.05.2010

Als IFRS 9 im November 2009 herausgegeben wurde, hatte der IASB die Bewertung der Passivseite auf Drängen verschiedener Gruppen vorläufig herausgenommen, weil der Sachverhalt der Verbuchung von Wertänderungen aus Schwankungen des eigenen Kreditrisikos nicht befriedigend gelöst werden konnte.

Der IASB schlägt in dem heute erscheinenden Standardentwurf nunmehr vor, bei Nutzung der Fair Value Option (FVO) den Anteil an den Wertänderungen einer Schuld, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos entfallen, durch eine Gegenbuchung im Sonstigen Gesamtergebnis zu neutralisieren. Damit würde zunächst die gesamte FV-Änderung erfolgswirksam erfasst, anschließend aber teilweise neutralisiert. Die Separierung dieser Wertänderungen ist für Angabezwecke bereits in IFRS 7 vorgeschrieben, so dass der IASB davon ausgeht, dass die Komponenten für die Aufspaltung der Bewertungsänderungen vorliegen. Entscheidend ist, dass diese Separierung allein für finanzielle Verbindlichkeiten gelten soll, für die die FVO ausgeübt wurde; sie ist nicht anwendbar, wenn Schulden mit Handelsabsicht belegt sind (Leerverkäufe, derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert). Der Rest der Bewertung folgt den gegenwärtig in IAS 39 abgefassten Regelungen. D.h., dass die durch IFRS 9 eingeführte Bewertungskonzeption auf finanzielle Vermögenswerte beschränkt bleibt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 16. Juli 2010 ab.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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Treuhänder veröffentlichen Bericht zum zweiten Teil der Überarbeitung des Satzung

11.05.2010

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben heute einen Bericht zu den Änderungen veröffentlicht, die an der Satzung der Stiftung als Ergebnis des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung von 2008 bis 2010 vorgenommen worden sind.

In dem Bericht wird auch beschrieben, wie die während der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt worden sind. Den Bericht der Treuhänder in englischer Sprache steht Ihnen hier zur Verfügung (563 KB). In der Presseerklärung des IASB finden Sie außerdem eine Verknüpfung auf einen Podcast, in dem einer der Treuhänder, Sir Bryan Nicholson, die Änderungen erläutert. Auf IAS PLUS pflegen wir eine eigene Seite zur Überarbeitung der Satzung.
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Ablauf von Kommentierungsfristen – Entwurf zur Bewertung von Schulden

11.05.2010

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf zur Bewertung von Schulden nach IAS 37 bis zum 19. Mai eingereicht werden müssen.

Der Entwurf war am 5. Januar 2010 herausgegeben worden. Nach IAS 37 ist derzeit vorgeschrieben, dass eine Verpflichtung nur dann als Schuld anzusetzen ist, wenn es wahrscheinlich ist (Wahrscheinlichkeit größer als 50%), dass die Verpflichtung zu einem Abfluss von Barmitteln oder anderen Ressourcen aus dem Unternehmen führt. Im Entwurf wird vorgeschlagen, das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zu streichen. Stattdessen würde ein Unternehmen die Unsicherheit über den Betrag und den Zeitpunkt des Abflusses über eine Bewertung in die Bilanzierung einbeziehen, die den erwarteten Wert widerspiegelt, also den wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitt der Abflüsse aller möglichen Ergebnisse. Daher würden also Schulden im Anwendungsbereich von IAS 37 mit dem Betrag bewertet, den ein Unternehmen vernünftigerweise zahlen würde, um die Schuld zum Bewertungszeitpunkt auf eine dritte Partei übertragen zu können. Normalerweise ist dies eine Schätzung des Barwerts der Ressourcen, die erforderlich wären, um die Schuld zu begleichen, wobei der erwartete Abfluss von Ressourcen, der Zeitwert des Geldes und das Risiko, dass der tatsächliche Abfluss eventuell im Endeffekt vom erwarteten Abfluss abweicht, berücksichtigt werden.
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Nächste CFSS-Sitzung

11.05.2010

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 8. Juni 2010 in Brüssel stattfinden wird.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
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IDW-Stellungnahme zur IPSASB-Konsultation zur Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen

10.05.2010

Im November 2009 hatte der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) ein Konsultationspapier zur Berichterstattung über langfristige fiskalische Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen veröffentlicht.

Damit sollten Meinungen eingeholt werden, wie Informationen über die langfristige Nachhaltigkeit von Regierungsprogrammen die Informationen ergänzen können, die in traditionellen Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und wie dadurch die Transparenz erhöht und die Rechenschaftspflicht und die Entscheidungsfindung verbessert werden können.Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat nun seine Stellungnahme zum Konsultationspapier veröffentlicht (in englischer Sprache, 74 KB) und drückt darin seine Unterstützung für die Initiative des IPSASB aus. Das IDW merkt an, dass es im Rahmen des laufenden Projekts zur Entwicklung eines "Conceptual Framework" für den öffentlichen Sektor noch Punkte gibt, die noch nicht abschließend erörtert sind, die aber einen direkten Einfluss auf diesen Bereich haben.
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Darstellung der Einbindungsaktivitäten von EFRAG bei Entwicklung der Stellungnahme zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten

10.05.2010

In einer englischsprachigen Presseerklärung legt die die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Rechenschaft darüber ab, wie die Ergebnisse der verschiedenen Einbindungsaktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten unternommen wurden, bisher in die Entwicklung der endgültigen Stellungnahme eingeflossen sind. .

In einer englischsprachigen Presseerklärung legt die die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Rechenschaft darüber ab, wie die Ergebnisse der verschiedenen Einbindungsaktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten unternommen wurden, bisher in die Entwicklung der endgültigen Stellungnahme eingeflossen sind.

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Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai 2010

09.05.2010

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Mai 2010 von Montag bis Donnerstag, 17. bis 20. Mai 2010, in seinen Büroräumen in London abhalten.

Bis zum Mittwochmorgen finden alle Sitzungsteile gemeinsam mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung17.-20. Mai 2010, London

Montag, 17. Mai 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 18:45 Uhr Londoner Zeit)

Übergang

Versicherungsverträge

Konsolidierung – Erörterung einer Reihe von Restanten im Hinblick auf Investmentgesellschaften, Leitlinien zu Prinzipal-Agenten-Verhältnissen sowie Übergangsvorschriften

Ausbuchung – Behandlung von Fragen auf Seiten des FASB zu dem vorgeschlagenen Ausbuchungsmodell

Dienstag, 18. Mai 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung – Erörterung der Anwendung auf Pensionsgeschäfte und auf Geschäfte, die Bewertungserfolge aufweisen, die nichts mit der Leistung des Unternehmens zu tun haben

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Montag)

Rahmenkonzept Phase A: Qualitative Merkmale – Erörterung von Bedenken, die im Rahmen des Abstimmungsprozesses aufgekommen sind

Mittwoch, 19. Mai 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:00 - 13:30 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom Dienstag)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Dienstag)

IASB-Sitzung (14:00 - 17:30 Uhr Londoner Zeit)

Aktueller Stand bei den Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Jährliche Verbesserungen

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen

Donnerstag, 20. Mai 2010

IASB-Sitzung (09:30 - 14:45 Uhr Londoner Zeit)

Lageberichterstattung – Diskussion der eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf

Emissionshandelsschemata – Lehreinheit

Konsolidierung – Erörterung einer erneuten Herausgabe eines Entwurfs der endgültigen Standards zu Konsolidierung und Angabepflichten nebst einer Reihe von Restanten zu Investmentgesellschaften

Gemeinsame Vereinbarungen – Erörterung ausstehender Sachverhalte bei den Abschnitten zu Angaben und Übergangsvorschriften im endgültigen Standard sowie der Anwendung von IFRS 5 bei Verlust gemeinsamer Kontrolle

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen (Fortsetzung vom Mittwoch)

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Auswirkungen des Übergangs auf die IFRS in Brasilien für US-Unternehmen

08.05.2010

Mit Beginn des Jahres 2010 verlangen die Wertpapier- und Bankaufsichtsbehörden in Brasilien von allen börsennotierten Unternehmen sowie allen Banken (unabhängig von einer Börsennotierung) die Anwendung der IFRS im Konzernabschluss.

Die Änderung im statutarischen Berichtsumfeld wird auch brasilianische Tochterunternehmen US-amerikanischer Unternehmen betreffen. In den meisten Fällen sind Vergleichszahlen für 2009 erforderlich. Um unseren Mandanten behilflich zu sein, die Herausforderungen, Kosten, steuerlichen Auswirkungen sowie den langfristigen Nutzen der Änderung zu verstehen und zu planen, hat Deloitte eine Besprechungsunterlage mit dem Titel IFRS: Änderungen im statutarischen Berichtsumfeld in Brasilien herausgegeben (in englischer Sprache, 343 KB). In dieser Besprechungsunterlage werden die Kernthemen im Zusammenhang mit dem Übergang auf die IFRS in Brasilien zusammengefasst, darunter:

  • Überblick über die Änderungen an dem bestehenden statutarischen Berichtsumfeld in Brasilien
  • Auswirkungen auf brasilianische Tochterunternehmen US-amerikanischer Unternehmen
  • Zeitliche Erwägungen für diese Änderung
  • Schritte, die US-Unternehmen angesichts dieser Entwicklungen unternehmen sollten

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