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SEC-Vorsitzende bestätigt Verpflichtung auf internationale Standards

19.05.2010

In einem Vortrag vor dem Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) bekräftigte die Vorsitzende der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary Schapiro, die Selbstverpflichtung der SEC, "einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, der US-amerikanischen Anlegern und Anlegern weltweit nützen wird".

In ihrem Vortrag demontierte sie verschiedenen "Mythen" über die SEC und IFRS. Der vollständige Vortrag in englischer Sprache steht Ihnen hierzur Verfügung, nachfolgend übersetzen wir einige Auszüge für Sie:

Mythos #1: Die Verpflichtung der SEC auf internationale Rechnungslegungsstandards ist nicht so stark wie sie sein sollte.

Lassen Sie uns das gleich überprüfen. Ich kann das tun, indem ich den offiziellen Text unserer Kommissionsverlautbarung zur Unterstützung der Harmonisierung und der globalen Rechnungslegungsstandards zitiere. Im Februar haben wir ganz eindeutig gesagt:

'Die SEC ist weiterhin der Meinung, dass ein einziger Satz hochwertiger weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards den US-amerikanischen Anlegern nützen wird und dass dieses Ziel mit unserem Auftrag im Einklang steht, die Anleger zu schützen, faire, geordnete und effiziente Märkte zu gewährleisten und die Kapitalbildung zu erleichtern. Als einen Schritt hin zu diesem Ziel sprechen wir uns weiter für eine Harmonisierung von US-GAAP und IFRS aus und erwarten, dass die Unterschiede als Ergebnis des Konvergenzprojekts im Lauf der Zeit weniger und geringer werden.'

Das sollte also klar sein. Gehen wir zum nächsten Punkt.

Mythos #2: Die Vereinigten Staaten mögen sich ja verpflichtet fühlen, aber sie bummeln bei der Übernahme der IFRS.

Dies ist auch falsch. Um es klar zu sagen, während ich fest an unsere Selbstverpflichtung auf hochwertige Rechnungslegungsstandards glaube, glaube ich genauso stark, dass diese Verpflichtung nur der Anfang der Diskussion ist, nicht das Ende.

Der Harmonisierungsprozess ist von kritischer Bedeutung für die Einführung der IFRS in den amerikanischen Markt. Der IASB und der FASB müssen aufpassen, dass die Bedürfnisse der Anleger und ihr Schutz oberstes Gebot im Prozess bleiben.

Obwohl der FASB und der IASB eifrig daran gearbeitet haben, gemeinsame Lösungen bei schwierigen Bilanzierungsfragen zu erzielen, sind US-GAAP und IFRS in einer Reihe von Schlüsselbereichen noch nicht harmonisiert. Die Bereiche beinhalten die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten (diese Art von Wertpapieren, die im Zentrum der Finanzmarktkrise stehen), Erlöserfassung, Konsolidierungsprinzipien und Leasinggeschäfte.

Obwohl eine Verdoppelung der Anstrengungen, das Ziele der Harmonisierung zeitnah zu erreichen, wichtig ist, dienen Konvergenzbemühungen, die den Konsultationsprozess der Standardsetzer nicht berücksichtigen, auf lange Sicht den Anlegern nicht.

Es ist wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen, die Meinungen von Unternehmen, Anlegern und anderen Interessengruppen, erbitten, abwarten und analysieren, die schließlich die neuen Standards in der Praxis umsetzen und anwenden müssen.

Darüber hinaus sollten die Prozesse, die vom FASB und vom IASB eingerichtet wurden, um die Integrität der endgültigen Standards sicherzustellen, sowohl in ihren wörtlichen Formulierungen als auch in ihren Absichten respektiert werden. Mit dem Prozess und den Prüfungen kurzen Prozess zu machen, würde das Risiko schlechter Entscheidungen erhöhen. Wir haben uns der Harmonisierung verpflichtet. Aber über allem anderen sind wir auf eine Harmonisierung verpflichtet, die hochwertige Verbesserungen an den Rechnungslegungsstandards ergibt.

Und Tatsache ist, dass wir uns Vorwärts bewegen. Wir richten uns nach einem umfassenden Arbeitsplan, stellen umfangreiche Ressourcen zur Verfügung und erstatten darüber regelmäßig Bericht. Unser nächster Bericht wird im Oktober dieses Jahres erscheinen.

Dies führt jetzt logischerweise zu:

Mythos #3: Die Vereinigten Staaten sind prozessfixiert.

Ungenau. Die Vereinigten Staaten kennen die Bedeutung eines Prozesses für einen erfolgreichen Abschluss. Wir werden keine Abkürzungen akzeptieren, die unserer größeren Ziele unterminieren oder riskieren, dass das Erreichen von hochwertigen Rechnungslegungsstandards kompromittiert wird.

Ein wichtiger Teil des Standardsetzungsprozesses ist die Sicherstellung, dass IASB und FASB von unangebrachtem wirtschaftlichen und politischen Druck geschützt werden. Das gilt insbesondere jetzt, während sie daran arbeiten, eine Reihe ihrer laufenden gemeinsamen Projekte abzuschließen.

Wie der FASB hat auch der IASB strukturelle Schutzmechanismen eingerichtet, die darauf abzielen, wirtschaftliche, politische und andere Einflüsse abzuwehren, die das Ziel der hochwertigen neutralen Rechnungslegungsstandards verwässern könnten. Unter diesen Schutzmechanismen ist das Überwachungsgremium, das Kapitalmarktaufsichten umfasst und von dem ich ein stimmberechtigtes Mitglied bin.

Das Überwachungsgremium schafft eine Aufsichtsbeziehung zwischen dem Standardsetzer und den Regierungsbehörden. Es gestattet Regulierungsbehörden, sicherzustellen, dass der Auftrag, die Anleger, die Marktintegrität und die Kapitalbildung zu schützen, weiter ausgeführt werden kann, während die Harmonisierung fortschreitet. Damit wird die Glaubwürdigkeit weiter erhöht.

Obwohl sie den Prozess einer Vereinbarung von weltweit gültigen Standards komplizierter macht, ist die Existenz des Überwachungsgremiums — nebst anderen prozessimmanenten Schutzfunktionen — für das Erzielen der bestmöglichen Ergebnisse unabdingbar.

Mythos #4: Die Vereinigten schützen ihre eigenen Interessen.

Nein. Was wir schützen, sind die Interessen der Anleger in unsere Märkte; und das werden wir immer tun — das ist der Auftrag der SEC. Wenn Anleger — woher auch immer in der Welt — Teilnehmer in unseren Märkten werden, stehen sie unter dem Schutzschirm der SEC.

Aber selbst mit diesem Schutz können und müssen wir weiter über Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Die globale Wirtschaft ist zu verflochten und zu sehr voneinander abhängig, um Eigeninteressen zu tolerieren. Unser Ziel ist es, einen neutralen Prozess zu gewährleisten, der zu Regeln führt, die Kapitalmarktteilnehmern überall Zugang zu Informationen über die wirtschaftliche Leistung und die Lage von Unternehmen geben, damit sie in der Lage sind, informierte wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Rechnungslegungsstandards müssen Anlegern Transparenz gewähren und nicht die Wahrheit verschleiern, selbst wenn diese unangenehm ist.

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EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts

19.05.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses, die am 6. Mai 2010 vom IASB herausgegeben wurden.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie eine entsprechende Einladung zur Stellungnahme.
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Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Mai 2010

19.05.2010

Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung für den Mai 2010 von Montag bis Donnerstag, 17. bis 20. Mai 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Bis zum Mittwochmorgen finden alle Sitzungsteile gemeinsam mit dem FASB statt. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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Erneute Änderung der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai 2010

18.05.2010

Der IASB hat sich gestern entschieden, wieder zu der Tagesordnung zurückzukehren, die am 15. Mai 2010 veröffentlicht worden war.

Abgehandelt wurden also bisher die Punkte Erlöserfassung und Rahmenkonzept Phase A: Qualitative Merkmale.
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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Mai 2010

18.05.2010

Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung für den Mai 2010 von Montag bis Donnerstag, 17. bis 20. Mai 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Bis zum Mittwochmorgen finden alle Sitzungsteile gemeinsam mit dem FASB statt. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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Abermalige Änderung der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai 2010

17.05.2010

Die Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Mai 2010 wurde erneut umfassend umgestellt.

Wir geben sie nachfolgend in der neusten, heutigen Fassung wieder. Der IASB weist allerdings darauf hin, dass es auch heute unterhalb des Tages noch zu Änderungen an der Reihenfolge der heutigen Tagesordnungspunkte kommen kann.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung
17.-20. Mai 2010, London

Montag, 17. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 18:45 Uhr Londoner Zeit)

Übergangsbestimmungen

Versicherungsverträge

Konsolidierung – Erörterung einer Reihe von Restanten im Hinblick auf Investmentgesellschaften, Leitlinien zu Prinzipal-Agenten-Verhältnissen sowie Übergangsvorschriften

Ausbuchung – Behandlung von Fragen auf Seiten des FASB zu dem vorgeschlagenen Ausbuchungsmodell

Dienstag, 18. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung – Erörterung der Anwendung auf Pensionsgeschäfte und auf Geschäfte, die Bewertungserfolge aufweisen, die nichts mit der Leistung des Unternehmens zu tun haben

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Montag)

Rahmenkonzept Phase A: Qualitative Merkmale – Erörterung von Bedenken, die im Rahmen des Abstimmungsprozesses aufgekommen sind

Mittwoch, 19. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:00 - 13:30 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom Dienstag)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Dienstag)

IASB-Sitzung (14:00 - 17:30 Uhr Londoner Zeit)

Aktueller Stand bei den Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Jährliche Verbesserungen

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen

Donnerstag, 20. Mai 2010 IASB-Sitzung (09:30 - 14:45 Uhr Londoner Zeit)

Lageberichterstattung – Diskussion der eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf

Emissionshandelsschemata – Lehreinheit

Konsolidierung – Erörterung einer erneuten Herausgabe eines Entwurfs der endgültigen Standards zu Konsolidierung und Angabepflichten nebst einer Reihe von Restanten zu Investmentgesellschaften

Gemeinsame Vereinbarungen – Erörterung ausstehender Sachverhalte bei den Abschnitten zu Angaben und Übergangsvorschriften im endgültigen Standard sowie der Anwendung von IFRS 5 bei Verlust gemeinsamer Kontrolle

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen (Fortsetzung vom Mittwoch)

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Newsletter zur Änderung bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen

17.05.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Den Korridor schließen – IASB schlägt bedeutende Änderungen bei der Pensionsbilanzierung vor herausgegeben (in englischer Sprache, 84 KB).

Am 29. April 2010 hatte der IASB einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben. Mit den Vorschlägen würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne geändert, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Bei leistungsorientierten Plänen tragen die Arbeitgeber das Risiko von Kostensteigerungen und möglichen schlechten Anlageerträgen. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen beim Ansatz, bei der Darstellung und bei den Angaben zu leistungsorientierten Plänen vorgeschlagen, die im Newsletter von Deloitte erläutert werden. Alle unsere zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus Update-Newsletters finden Sie hier.
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Deutsche Fassung der IFRS-Gesamtausgabe 2009 erhältlich

15.05.2010

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass die elektronische Fassung der deutschen Übersetzung der Gesamtausgabe 2009 der International Financial Reporting Standards für Abonnenten ab sofort zum Download verfügbar ist.

Abonnenten mit einem Zugang über eIFRS können sich mit Ihrer Nutzerkennung und Ihrem Passwort anmelden und dann zu dem Latest Additions-Bereich navigieren: http://eifrs.iasb.org/eifrs/WhatsNewOnline. Die gedruckte Ausgabe wird in Kürze im Onlineshop käuflich zu erwerben sein.
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Abermalige Änderung der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai 2010

15.05.2010

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Mai 2010 von Montag bis Donnerstag, 17. bis 20. Mai 2010, in seinen Büroräumen in London abhalten.

Bis zum Mittwochmorgen finden alle Sitzungsteile gemeinsam mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir noch einmal die Tagesordnung für die Sitzung wieder, die erneut geändert wurde.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung
17.-20. Mai 2010, London

Montag, 17. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 15:00 Uhr Londoner Zeit)

Erlöserfassung – Erörterung der Anwendung auf Pensionsgeschäfte und auf Geschäfte, die Bewertungserfolge aufweisen, die nichts mit der Leistung des Unternehmens zu tun haben

Rahmenkonzept Phase A: Qualitative Merkmale – Erörterung von Bedenken, die im Rahmen des Abstimmungsprozesses aufgekommen sind

Dienstag, 18. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:00 - 18:30 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Montag)

Konsolidierung – Erörterung einer Reihe von Restanten im Hinblick auf Investmentgesellschaften, Leitlinien zu Prinzipal-Agenten-Verhältnissen sowie Übergangsvorschriften

Mittwoch, 19. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:00 - 13:15 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom Dienstag)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Dienstag)

Ausbuchung – Behandlung von Fragen auf Seiten des FASB zu dem vorgeschlagenen Ausbuchungsmodell

IASB-Sitzung (14:00 - 17:30 Uhr Londoner Zeit)

Aktueller Stand bei den Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Jährliche Verbesserungen

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen

Donnerstag, 20. Mai 2010 IASB-Sitzung (09:30 - 14:45 Uhr Londoner Zeit)

Lageberichterstattung – Diskussion der eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf

Emissionshandelsschemata – Lehreinheit

Konsolidierung – Erörterung einer erneuten Herausgabe eines Entwurfs der endgültigen Standards zu Konsolidierung und Angabepflichten nebst einer Reihe von Restanten zu Investmentgesellschaften

Gemeinsame Vereinbarungen – Erörterung ausstehender Sachverhalte bei den Abschnitten zu Angaben und Übergangsvorschriften im endgültigen Standard sowie der Anwendung von IFRS 5 bei Verlust gemeinsamer Kontrolle

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen (Fortsetzung vom Mittwoch)

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Änderung der Agenda der Öffentlichen Diskussion vom 28. Mai 2010

14.05.2010

Die Agenda für die Öffentliche Diskussion am 28. Mai 2010 wurde geändert.

Die Tagesordnung des am Freitag, 28. Mai 2010, 10.00 Uhr (voraus. bis ca. 16.00 Uhr), ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 stattfindenden Diskussionsforums erhält mit dem

Entwurf zur Änderung der Fair Value Option bei finanziellen Verbindlichkeiten

einen weiteren Tagesordnungspunkt. Bisher standen auf der Agenda

Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung

Rahmenkonzept: Die Berichtseinheit

Sollten der FASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten und der IASB-Entwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen (erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 5) rechtzeitig herausgegeben werden, soll auch darauf eingegangen werden. An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 21. Mai 2010 an.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.