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Aserbaidschan weitet Anwendung der IFRS aus

10.02.2010

Der Präsident von Aserbaidschan hat ein Gesetz für Kreditinstitute, die keine Banken sind unterzeichnet, mit dem unter anderem vorgeschrieben wird, dass solche Institute ihre Abschlüsse nach den IFRS erstellen und Standards zur Unternehmensführung einführen müssen.

Aserbaidschanische Bank und bedeutende staatseigene Unternehmen müssen bereits die IFRS anwenden.
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Trinidad und Tobago übernimmt den IFRS für KMU

09.02.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Trinidad und Tobago (Institute of Chartered Accountants of Trinidad and Tobago, ICATT) hat den IFRS für KMU wie vom IASB herausgegeben für die Anwendung für Abschlüsse für 2009 und frühere Perioden in Trinidad und Tobago übernommen.

In der Verlautbarung des ICATT heißt es: "Die Einführung dieses Standards hat Auswirkungen auf die Mehrheit der Unternehmen in Trinidad und Tobago und würde die Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die für eine Anwendung qualifizieren und sich für diese entscheiden, vereinfachen." Vor der Übernahme des IFRS für KMU mussten die entsprechenden Unternehmen in Trinidad und Tobago die vollen IFRS anwenden; nun haben sie die Wahl zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS. Die Ankündigung der Übernahme durch das ICATT finden Sie hier (in englischer Sprache, 327 KB).
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IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache

09.02.2010

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zu den begrenzten Ausnahmen von den Vergleichsangaben nach IFRS 7 für Erstanwender angefertigt.

Die chinesische Übersetzung finden Sie hier (127 KB); das englische Original steht Ihnen hier zur Verfügung (75 KB).
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Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar 2010

09.02.2010

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London abhalten.

Die Sitzungsteile am Dienstag und am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag finden gemeinsam mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Standardbeirat wird am 22. und 23. Februar tagen. Die entsprechende Tagesordnung hatten wir Ihnen bereits zur Verfügung gestellt.

Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
15.-19. Februar 2010, London

Montag, 15. Februar 2010

IASB-Sitzung (15:00 - 17:00 Uhr Londoner Zeit)

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

Dienstag, 16. Februar 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:30 Uhr Londoner Zeit)

Unterrichtseinheit: Das Recht auf Verrechnung

Erlöserfassung

Darstellung des Abschlusses

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Mittwoch, 17. Februar 2010

IASB-Sitzung (10:00 - 11:30 Uhr Londoner Zeit)

Konsolidierung

Preisregulierte Geschäfte

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:30 Uhr Londoner Zeit)

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Ablösung von IAS 39: Klassifizierung und Bewertung – finanzielle Verbindlichkeiten

Leasingverhältnisse

Konsolidierung

Donnerstag, 18. Februar 2010

IASB-Sitzung (09:45 - 11:15 Uhr Londoner Zeit)

Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:00 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Versicherungsverträge

Freitag, 19. Februar 2010

IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)

Joint Ventures

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Guyana übernimmt den IFRS für KMU

08.02.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana hat den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen in der Fassung der IASB für die Anwendung in Guyana für Abschlüsse, deren Berichtsperiode am oder nach dem 31. Dezember 2009 endet, übernommen.

KMU können zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS wählen. Die Bekanntmachung der Übernahme finden Sie hier (in englischer Sprache, 462 KB).
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Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

08.02.2010

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet.

Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Hier ist ein Überblick:

 

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
  • Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
  • Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung

IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:

  • Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind
  • kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU').

Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.

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AICPA-/ IASCF-Konferenz zu IFRS

08.02.2010

Auf einer gemeinsam vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) und der IASC-Stiftung veranstalteten Konferenz zum Thema der IFRS in den Vereinigten Staaten wurde im Rahmen einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion unter der Leitung von Thomas Jones, ehemals stellvertretender Vorsitzender des IASB, die Frage erörtert, welcher Nutzen und welche Herausforderungen darin liegen, dass die IFRS prinzipienbasiert sind, US-GAAP dagegen regelbasiert.

Alle Teilnehmer des Podiums waren sich einig, dass die IFRS letztlich die maßgeblichen Bilanzierungsstandards fast überall in der Welt werden würden; sie warnten aber, dass gerade in Ländern mit regelbasierter Rechnungslegung ein radikales Umdenken und Umlernen erforderlich sein würde. James H. Quigley, Vorstandsvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu, sagte:
 

Wir haben alle unsere Prüfer tausend und abertausend Seiten von Regeln lernen lassen, also wird ihre erste Frage immer sein: "Wo ist die Regel, die mir sagt, wie ich einen Geschäftsvorfall ansetze, berichte und bilanziere?" und nicht: "Welches Prinzip kann mir in diesem Fall weiterhelfen?" Meine Hoffnung ist, dass wir zu einem Regelungskonzept kommen, das einer Realität entspricht, die Ermessensspielräume vorsieht, und dass wir nicht länger einzelnen Regeln nachjagen sondern stattdessen unsere Urteilskraft in den Bereichen einsetzen, die nicht unbedingt eindeutig sind. Ich wünsche mir eine Kombination von Urteilskraft und Transparenz als eine Brücke zu neuen Standards, die auf grundlegendem Vertrauen aufbauen.

Ein kurzes Protokoll der Diskussion in englischer Sprache finden Sie auf der IFRS-Seite des AICPA.

DRSC Image

RIC veröffentlicht Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

08.02.2010

Die Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Der Anwendungshinweis wurde um die Hinweise 6 (zum Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff.) und 7 (zur Bilanzierung von sog. Halteprämien) erweitert.
2009 DCL deutsch  Image

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009

08.02.2010

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Übersetzung der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahre erstellt (1.689 KB).

Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation links oben auf unserer Startseite eingerichtet. Ziel der Checkliste ist es, den Nutzer bei der Erfüllung der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen Darstellungs- und Angabepflichten zu unterstützen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS selbst sind nicht Gegenstand dieser Checkliste. Die Checkliste beinhaltet die Ausweis- und Angabevorschriften der zum 31. Dezember 2009 vom IASB veröffentlichten Standards und Interpretationen.
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Mängel bei den Angaben zum Übergang auf IFRS in Kanada

07.02.2010

Die Wertpapieraufsichtsbehörde von Ontario in Kanada hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung der Angaben veröffentlicht, die von den 106 Wertpapieremittenten im Vorfeld deren Übergangs von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS zum 1. Januar 2011 geleistet wurden.

Die Überprüfung lässt vermuten, dass die Emittenten ihre Arbeit bei der Angabe ihrer Fortschritte in Richtung Übergang einschließlich der möglichen Auswirkungen besser machen könnten, als dies im Lageberichtsabschnitt ihres Geschäftsberichts 2008 und der Zwischenberichte 2009 erfolge.

Im Lagebericht 2008 erwarteten wir, dass die Emittenten den Stand bei den wesentlichen Teilen und dem zeitlichen Ablauf dargelegt hätten [...].

Insgesamt fanden wir, dass Emittenten die Informationen bezüglich ihrer Bemühungen beim Übergang auf die IFRS nicht angemessen angeben. Eine Zusammenfassung unserer Ergebnisse ergibt sich wie folgt:

40% der Emittenten erhielten ein Schreiben des Stabs, in welchem gefragt wurde, ob es überhaupt einen Plan gebe, weil dies aus dem Lesen der Angabe im Lagebericht nicht erkennbar sei. Angesichts der knappen Zeit, die bis zum Datum des Übergangs noch verbleibt, löst dies Bedenken aus, dass Emittenten womöglich nicht in Übereinstimmung mit den zukünftigen Anforderungen werden berichten können.

Von jenen 60% der Emittenten, die zu ihrem Übergangsplan auf die IFRS in ihrem Lagebericht für das Jahr 2008 Stellung genommen haben, haben ungefähr die Hälfte lediglich eine allgemeine Beschreibung des Plans geliefert ohne jede unmittelbare Anwendung auf ihre eigenen Verhältnisse. Die für Anleger wertvollste Informationen besteht in einer Angabe zum Übergang auf die IFRS, die genau auf den Emittenten zugeschnitten ist.

80% der Emittenten, die den Übergangsplan auf die IFRS darlegten, haben wesentliche Meilensteine und erwartete Zeitverläufe im Zusammenhang mit jedem der wesentlichen Bestandteile des Plans nicht beschrieben. Es ist wichtig, dass Emittenten den Zeitverlauf im Zusammenhang mit jedem der Wesentlichen Bestandteile ausführen, so dass Anleger jederzeit beurteilen können, ob das Projekt entsprechend dem Übergangsplan voranschreitet.

48% der Emittenten, die sich zum IFRS-Übergang in ihrem Lagebericht 2008 äußerten, haben keine quartalsweisen Aktualisierungen im Zwischenbericht für 2009 zum Fortschritt ihres Übergangsplans gegeben. Anleger benötigen den aktuellen Stand hinsichtlich des Fortschritts, um sie bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit zu unterstützen, dass der Emittent in der Lage sein wird, seinen Übergang auf die IFRS zeitgerecht abzuschließen.

Die Studie mit dem Titel Überprüfung der Angaben zum Übergang auf die IFRS (Stabsmitteilung 52-718) können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 442 KB).

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