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IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11

23.11.2009

In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board vom 3. November 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts.

Das IDW nimmt insbesondere zu folgenden Änderungen Stellung: IFRS 7, IAS 1, IAS 8, IAS 27 und IAS 40. Das Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).
In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board vom 3. November 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts. Das IDW nimmt insbesondere zu folgenden Änderungen Stellung: IFRS 7, IAS 1, IAS 8, IAS 27 und IAS 40. Das Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).

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IDW zum IFRS 9

23.11.2009

Nachdem die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Entscheidung über eine Empfehlung zur Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht vertagt hat, nimmt das IDW in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz Stellung zur Übernahme von IFRS 9 und zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

IFRS 9 bildet einen Teil des Projekts, mit dem IAS 39 stufenweise ersetzt werden soll. Das IDW unterstützt nach eigener Aussage weiterhin die Entwicklung internationaler Bilanzierungsregelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch den IASB und lehnt nationale bzw. europäische Sonderwege ab. Die Vertagung der Übernahmeentscheidung eröffne die Möglichkeit, nach dem vollständigen Ersetzen des IAS 39 die neuen Regelungen im Gesamtzusammenhang auf EU-Ebene zu würdigen. Im Rahmen des Projekts zum Ersetzen von IAS 39 sollten - nach Auffassung des IDW - noch einige Schwächen des jüngst vorgelegten IFRS 9 beseitigt werden.
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Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf bezüglich Preisregulierung

21.11.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2009/8 Preisregulierte Geschäfte übermittelt, der am 23. Juli 2009 veröffentlicht worden war.

Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen, ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem vorgeschlagenen IFRS:

regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert

Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben

festgelegt, wie diese zu bewerten sind

Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert

Zusammengefasst ist unsere Sichtweise die folgende:

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, in der Praxis bestehende Unterschiede hinsichtlich der Erfassung von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung zu behandeln. Wir stimmen zu, dass lediglich preisregulierte Unternehmen im Sinne des vorgeschlagenen Anwendungsbereichs des Standards in der Lage sein sollten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden anzusetzen.

Allerdings sind wir der Ansicht, dass die derzeit im Entwurf formulierten Kriterien für den Anwendungsbereich bei Unternehmen Verwirrung hervorrufen würden, die dem Vorgeschlag zufolge außerhalb des Anwendungsbereichs des endgültigen Standards lägen. Unseres Erachtens kann dies dazu führen, dass Unternehmen annehmen, dass sie unter den Standard fallen und die im Entwurf enthaltenen Prinzipien anwenden, indem sie lediglich eine Analogie zu ihrer besonderen Situation herstellen, obwohl sie fachlich gesehen die aufgestellten Kriterien nicht erfüllen. Wir würden es bevorzugen, wenn der Anwendungsbereich des endgültigen Standards alle operativen Tätigkeiten von Unternehmen beinhalten würde, deren Preise Gegenstand einer Regulierung sind und dann all jene Unternehmen den aufgestellten Ansatzkriterien zu unterwerfen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle preisregulierten Unternehmen würde dazu beitragen, unsere Bedenken abzumildern, weil dann nur die Frage gestellt würde, ob ein Unternehmen die Ansatzkriterien erfüllt und somit in der Lage ist, einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld anzusetzen. Unternehmen innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards, die die Ansatzkriterien nicht erfüllten, würden regulatorische Vermögenswerte und Schulden nach diesem IFRS-Entwurf nicht ansetzen dürfen. Das Risiko, dass Unternehmen regulatorische Vermögenswerte und Schulden ansetzen, bei denen der Board solches nicht beabsichtigte, würde dadurch vermindert.

Weiterführende Informationen:

Stellungnahme von Deloitte zu ED 2009/8 Preisregulierte Geschäfte (in englischer Sprache, 49 KB)

Projektseite auf IAS PLUS

Alle zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB/das IASC von Deloitte

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Novemberausgabe 2009 des EITF-Snapshot-Newsletters

21.11.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache), in welchem die Ergebnisse der Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden.

Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung erwartet.

Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie – endgültige Beschlussfassung

Sachverhalt 09-F Basis-Jackpot-Schulden von Casinos – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-G Klarstellung der Definition abgegrenzter Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-I Auswirkung einer Änderung eines Kredits, wenn der Kredit Teil eines Pools ist, der als einzelner Vermögenswert bilanziert wird – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-J Auswirkung einer Denominierung des Ausübungspreises einer aktienbasierten Vergütungsprämie in der Währung des Marktes, auf dem der zugrunde liegende Beteiligungstitel vorrangig gehandelt wird – Beschluss der Veröffentlichung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

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Der IFRS für KMU sollte im Vereinigten Königreich "so bald wie möglich" zur Verfügung stehen

20.11.2009

In einem Artikel mit dem Titel Zeit zu entscheiden, der im CA Magazine erschienen ist, argumentiert die britische Deloitte-Partnerin Isobel Sharp, dass Großbritannien und Irland den IFRS für KMU sobald wie möglich zur Verfügung stellen sollten.

Der britische Standardsetzer ASB hat bereits seine Absicht angedeutet, die britischen Rechnungslegungsstandards durch den IFRS für KMU ab 2012 zu ersetzen. "Vielleicht würden 2010 erst wenige überwechseln," schreibt Sharp, "aber sie hätten die Wahl. Im Zeitplan des ASB ist ein Entwurf für 2010 vorgesehen, der Standard soll 2011 folgen, nur wenige Monate vor dem Datum des Inkrafttretens im Januar 2012. [...] Die Freaks werden den Müden schon auf die Sprünge helfen. Aber gibt es irgendwelche wirklichen Hinderungsgründe? Im Grunde genommen ist die einzige Frage doch nur 'Was ist das beste ist für die Unternehmen?'". Den Artikel von Isobel Sharp können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 309 KB).
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Aussage in Bezug auf den Entwurf des Finanzstabilitätsverbesserungsgesetzes 2009

20.11.2009

In den Vereinigten Staaten wird derzeit ein Finanzstabilitätsverbesserungsgesetz diskutiert, mit dem systematische Risiken, wie sie während der Finanzmarktkrise zutage traten, künftig verhindert werden sollen.

In einer Befragung vor einem der Ausschüsse des amerikanischen Repräsentantenhauses äußerte sich SEC-Kommissarin Elisse B. Walter zu dem im Entwurf vorliegenden Gesetz, das sie begrüßte, aber sie warnte vor möglichen Änderungsanträgen, die eine Beschneidung der Unabhängigkeit amerikanischer Standardsetzung bezwecken würden (s. dazu unsere Nachricht vom 19. November 2009). Wörtlich sagte Sie: "Einige Leute haben argumentiert, dass die Regulierungsbehörden eine größere Rolle bei der Rechnungslegungsstandardsetzung spielen sollten oder dass die Rechnungslegungsstandards an das "systematische Risiko" gebunden werden sollten. Das wäre ein schwerer Fehler. Rechnungslegungsstandards sind Bewertungs- und Angabewerkzeuge mit denen Informationen über finanzielle Leistungen und Bedingungen transportiert werden; sie sind also Werkzeuge für Anleger und den Anlegerschutz — sie sind nicht für den Schutz von Instituten gedacht." Die vollständige Aussage von Kommissarin Walters in englischer Sprache finden Sie hier.
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Mitschrift vom dritten und letzten Tag der IASB-Sitzung im November

20.11.2009

Der International Accounting Standards Board kommt vom 17.-19. November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift vom dritten Sitzungstag, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.
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"Europas Entscheidung mindert die Transparenz"

20.11.2009

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten aufzuschieben.

Der Sachverhalt sei von äußerster Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung des ICAS in englischer Sprache finden Sie hier.
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Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist – Verbesserungen an den IFRS

20.11.2009

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf: Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts am 24. November 2009 fällig werden.

Der Entwurf war am 26. August 2009 herausgekommen. In ihm wurden Änderungen an elf IFRS vorgeschlagen. Die wichtigsten Änderungen gelten:

der Bewertung nicht-beherrschende Anteile nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

der Wertminderungsprüfung von Anlagen in Tochter-, assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens resp. Investors oder Venturers

Änderungen an den Angabevorschriften zur Zwischenberichterstattung nach IAS 34 Zwischenberichterstattung

der Abschaffung der Vorschriften in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Renditeimmobilien, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, in die Vorräte umzugliedern, wenn sie für den Verkauf entwickelt werden

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Fallbezogene Voranfragen an die DPR

19.11.2009

Hauptaufgabe der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist die Prüfung der Jahres- und Halbjahresfinanzberichterstattung im Rahmen des zweistufigen Enforcement-Verfahrens, das primär eine präventive Wirkung entfalten soll.

Seit längerem ist seitens der kapitalmarktorientierten Unternehmen der Wunsch an die DPR herangetragen worden, ausnahmsweise auch außerhalb von konkreten Prüfungen Voranfragen zu komplizierten Rechnungslegungssachverhalten stellen zu können. Nach Presseerklärung der DPR (22 KB) wird die DPR einzelne konkrete Voranfragen in geeigneten Fällen nun auch beantworten können. Die DPR sieht darin eine Möglichkeit, ihre Präventivfunktion zu stärken, da mögliche Fehler bei der Rechnungslegung bereits im Vorfeld der Abschlusserstellung vermieden werden können.

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