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IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise

03.10.2008

Der IASB hat den aktuellen Stand seiner Antwort auf die Finanzmarktkrise und die nächsten Schritte bekannt gegeben, die er zu gehen gedenkt.

In seiner Ankündigung deutet der IASB an, dass er 'die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtskreisen genau beobachten wird, um unnötige Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung nach IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen zu vermeiden'. Im Wesentlichen stehen derzeit vier Punkte im Zentrum der Aufmerksamkeit des IASB:

Sicherstellung einheitlicher Leitlinien bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS und US-GAAP

Erwägung der möglichen Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzes zur wirtschaftlichen Stabilität 2008 und anderer ähnlicher internationaler Programme auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden,

Sofortige Erwägung der Möglichkeit einer Umgliederung von Finanzinstrumenten

Die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften gestatten Unternehmen in begrenzten Fällen, Finanzinstrumente in Form von Wertpapieren aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Ebenso dürfen Unternehmen einige Kredite, die keine Wertpapiere sind, von der Kategorie 'zur Veräußerung gehalten' (ergebniswirksam bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Marktwert) in die Kategorie 'zu Anlagezwecken gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Nach IAS 39 sind derartige Umgliederungen gegenwärtig unzulässig. Der IASB beabsichtigt, auf seiner Boardsitzung im Oktober 2008 alle Unterschiede zu untersuchen, wie Umgliederungen in IAS 39 und nach US-GAAP behandelt werden, und zu entscheiden, ob diese Unterschiede beseitigt werden sollen.

Bereitschaft, bei Studien zu den Auswirkungen der Bilanzierung auf die Finanzmarktkrise mitzuarbeiten.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des IASB (in englischer Sprache, 185, KB)

Unsere vollständige Seite zur Finanzmarktkrise

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IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu FAS 157

03.10.2008

Der Stab des IASB hat die Klarstellungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geprüft, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlicht worden sind.

Der Stab des IASB betont, dass es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Änderung von FAS 157 handelt. Des Weiteren stellt der Stab des IASB fest, dass die Klarstellung im Einklang mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung steht. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 162 KB).
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IFRS in der Immobilienbranche

03.10.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Leitfaden zur Anwendung der IFRS in der Immobilienbranche veröffentlicht: IFRS in Real Estate: More Than Just Accounting and Reporting.

In dieser Veröffentlichung werden praktische Erkenntnisse zur Anwendung der IFRS in der Immobilienbranche für Entscheidungsträger dargestellt; sie enthält folgende nützliche Abschnitte:

Herausforderungen und Möglichkeiten in Bezug auf IFRS in der Immobilienbranche

Auswirkungen der IFRS auf die folgenden Bereiche: Finanzberichterstattung, Steuern, Personalwesen, Fusionen und Akquisitionen, Informationstechnologie und Finanzen

Schlüsselaufgaben für Entscheidungsträger der Immobilienbranche

Ansätze für eine Übernahme der IFRS

Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP in Bezug auf die Immobilienbranche

Sie können sich den Leitfaden hierherunterladen (438 KB).

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IAASB veröffentlicht sieben überarbeitete ISA

03.10.2008

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat sieben überarbeitete Internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht.

Einige der heute veröffentlichten Standards sind grundlegend überarbeitet worden, während andere neu gefasst und formuliert wurden, um den Klarheitsanforderungen des IAASB gerecht zu werden.

Die sieben neu überarbeiteten ISA sind die folgenden:

ISA 200 (überabeitet und neu gefasst) Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing. In diesem grundlegenden ISA

ist ein Überblick über eine Prüfung enthalten, um ihren Zweck und Umfang zu verstehen,

werden die jeweilige Verbindlichkeit der Vorschriften und Leitlinien in den ISA definiert und

wird die Bedeutung solider und einheitlicher Ermessensfindung durch den Prüfer betont sowie die Notwendigkeit ausreichender Prüfungsbelege für die Unterstützung des Prüfungsurteils;

ISA 320 (überarbeitet und neu gefasst) Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages;

ISA 450 (neuentworfen) Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen;

ISA 530 (neu gefasst) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren;

ISA 610 (neu gefasst) Interne Revision und Abschlussprüfung;

ISA 705 (überarbeitet und neu gefasst) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers; und

ISA 706 (überarbeitet und neu gefasst) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers.

Die Presseerklärung des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) finden Sie hier.

Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), der Dachorganisation des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, hat sich an die Führer der beiden Häuser des amerikanischen Kongresses und andere Schlüsselfiguren der US-Regierung gewendet und schwere Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit ausgedrückt, dass es zur Verabschiedung von Gesetzen kommen könne, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen könnten. Die FAF fordert den Kongress auf, alle Vorschläge zurückzuweisen, die einen unabhängigen Standardsetzungsprozess gefährden könnten. Das vollständige Schreiben von Denham in englischer Sprache finden Sie hier (43 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

Wir sind sehr besorgt in Bezug auf die derzeitigen Bemühungen einer Kräfte, Gesetze zu verabschieden, die SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen sollen. Wir sind der Meinung, dass jegliche gesetzgeberische Bemühungen, einen FASB-Standard außer Kraft zu setzen, das Anlegervertrauen in größtmöglicher Weise unterminieren wird. Unserer Meinung nach würde die Tatsache, dass der Kongress beginnt, Rechnungslegungsstandards im Rahmen des politischen Prozesses zu verabschieden, die Integrität US-amerikanischer Rechnungslegungsstandards in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit US-amerikanischer Finanzberichterstattung in erheblicher Weise einschränken.

Wenn der Kongress das Zeichen aussendet, dass Einzelinteressen durch das gesetzgeberischer Verfahren dazu führen können, dass die Bilanzierungseinschätzung von Experten, die in einem offenen und gründlichen Konsultationsprozess zustande gekommen sind, außer Kraft setzen können, werden notwendige und zeitnahe Verbesserungen der Finanzberichterstattung wahrscheinlich unmöglich gemacht, und dem besten Interesse der Kapitalmarktteilnehmer kann nicht länger gedient werden.

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FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor

03.10.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat um Stellungnahme zu einer vorgeschlagenen Position des Stabs (FASB Staff Position, FSP) gebeten, in der Fragen hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, adressiert werden.

Die Zielsetzung der vorgeschlagenen FSP FAS 157-d liegt darin, klarzustellen, wie SFAS 157 auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden in inaktiven Märkten anzuwenden ist, und ein Beispiel zur Verfügung zu stellen, mit dem einige Schlüsselprinzipien erläutert werden, unter anderem die folgenden:

Prinzipien aus FAS 157, die in den Leitlinien erläutert werden:

In einigen Fällen mag ein Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass beobachtbare Daten, die in ein Bewertungsmodell über einen Marktansatz einfließen, bedeutender Anpassungen bedürfen und daher im Endeffekt als unbeobachtbare oder Level-3-Daten anzusehen sind. Das Unternehmen kann dann zu dem Schluss kommen, dass ein Bewertungsmodell über einen Einkommenansatz, bei dem interne Annahmen der Unternehmensführung über die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich Zahlungsströmen berücksichtigt werden, (eher) dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Unabhängig von dem verwendeten Bewertungsmodell jedoch müssen die Unternehmen angemessene Anpassungen mit aufnehmen, die denjenigen entsprechen, die Marktteilnehmer hinsichtlich einiger Risiken wie Nichterfüllung oder Liquidität machen würden.

Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt den Preis dar, zu dem eine Transaktion zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt stattfinden würde. Wie in Paragraph 30 von SFAS 157 erörtert gilt, dass in Situationen, in denen nur geringe Marktaktivität wenn überhaupt für einen Vermögenswert oder eine Schuld zum Bewertungszeitpunkt vorliegt, das Bewertungsziel des beizulegenden Zeitwerts unverändert bleibt, also der Abgangspreis aus der Sicht eines Marktteilnehmers.

Händlerquotierungen oder Preise von Preisagenturen können eine relevante Eingabe für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sein, sie sind aber nicht notwendigerweise bestimmend, wenn kein aktiver Markt für das Wertpapier vorliegt. In der Einschätzung einer Händlerquotierung hinsichtlich deren Verwendbarkeit für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sollten Unternehmen sich weniger auf Quotierungen verlassen, die nicht das Ergebnis von Markttransaktionen sind.

Weitere Informationen finden sich in den englischsprachigen Materialien für Beobachter(45 KB), die der FASB für die Sitzung am 1. Oktober 2008 bereit gestellt hat, ab Seite 7. Die vorgeschlagene FSP findet sich noch nicht auf der Internetseite des FASB. Die vorgesehene einwöchige Kommentierungsfrist endet am 9. Oktober 2008, und der FASB beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen am 10. Oktober 2008 zu erörtern und ein abschließende Fassung zu verabschieden. Die Leitlinie würde mit Veröffentlichung in kraft treten. Jegliche Änderungen in der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wären in der Gewinn- und Verlustrechnung der gegenwärtigen Periode zu erfassen, und die Abschlüsse früherer Perioden würden nicht neu dargestellt.

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CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung

03.10.2008

In einer auf einen Tag beschränkten Umfrage unter den Mitgliedern des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) in Europa gaben 79% der 597 Antwortenden an, dass sie einer Aussetzung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente unter den IFRs nicht zustimmen würden.

85% sind außerdem der Meinung, dass ein Außerkraftsetzen der Standards, die den beizulegenden Zeitwert vorschreiben, das Vertrauen in das europäische Bankensystem weiter schwächen würde. Das CFA Institute befragte seine Mitglieder in Europa im Vorfeld des Gipfels, der von der EU und dem französischen Präsidenten Sarkozy einberufen worden ist, um eine gemeinsame europäische Haltung zu Fragen den Regulierung zu finden. Nach Durchführung der Befragung verfasste das CFA Institute einen Brief an Präsident Sarkozy, der mit seiner Eingabe mehr Flexibilität in den Rechnungslegungsvorschriften anstrebt. In dem Brief wird hervorgehoben, dass eine jede Schwächung der Bilanzierungsregeln der Marktstabilität nicht förderlich sein und das Anlegervertrauen weiter unterminieren wird. Die englischsprachige Presseerklärung des CFA Institutes enthält auch den Brief an Präsident Sarkozy. Zuvor hatte das CFA Institute bereits gemeinsam mit dem Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) und dem Rat institutioneller Anleger (Council of Institutional Investors, CII) eine gemeinsame Erklärung „gegen die Aussetzung der mark-to-market-Bilanzierung‟ veröffentlicht (in englischer Sprache, 20 KB).
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AICPA äußert Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

02.10.2008

Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 74 zu 25 Stimmen eine Fassung des sogenannten Notfallpakets für Banken verabschiedet (in englischer Sprache, 596 KB).

Das Repräsentantenhaus, das vorher eine Fassung des Notfallpakets abgelehnt hatte, wird morgen ein ähnliches Gesetz erörtern. In unserer Nachricht vom 29. September 2008 hatten wir zwei Abschnitte in dem Gesetzentwurf, der dem Repräsentantenhaus vorlag, identifiziert, die sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beziehen:

Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen

Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs

Diese beiden Abschnitte finden sich auch in der Fassung des Gesetzes, über die der Senat gestern abstimmte. Am 30. September 2008 hat das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein Schreiben (in englischer Sprache, 61 KB) an alle Mitglieder des Kongresses gesendet, in dem es heißt, dass „Vorschläge, die die Aussetzung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs (oder dem beizulegenden Zeitwert) beinhalten, nicht dem besten Interesse der Anleger oder der Kapitalmärkte dienen und abgelehnt werden sollten‟. In dem Schreiben heißt es:

Die Prinzipien einer mark-to-market-Bilanzierung wurzeln im grundlegenden Nutzen von Transparenz und sind zentraler Bestandteil informierter Marktentscheidungen und effizienter Kapitalallokation. Unserer Meinung nach würde das Vertrauen der Anleger durch Bestrebungen, den aktuellen Wert finanzieller Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschleiern, unterminiert.

Es ist wichtig, herauszustreichen, dass die mark-to-market-Bilanzierung positiv zur Aufdeckung der Schwere der wirtschaftlichen Krise beigetragen hat, der sich die Kreditmärkte und bestimmte Institute unseres Landes gegenüber sehen, und nicht diese Krise hervorgerufen hat.

In jüngster Zeit wurden Vorschläge laut, dass die Securities and Exchange Commission oder der Financial Accounting Standards Board die mark-to-market-Bilanzierung oder die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aussetzen oder irgendein Moratorium hinsichtlich der Vorschriften der mark-to-market-Bilanzierung für bestimmte Finanzinstitute bei deren Abschlüssen für Anleger verkünden solle.

Obwohl die Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten in illiquiden Märkten schwierig sein kann, stellt die beste Schätzung der Preise, die für solche Instrumente in ordentlichen Markttransaktionen zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden können, immer noch die relevanteste Information für Anleger und Unternehmenslenker dar. Um Unsicherheiten hinsichtlich des Werts dieser Wertpapiere zu verringern, ist es wichtig, dass die Anleger weiterhin die Erkenntnisse erlangen können, die sie aus den Prinzipien der mark-to-market-Bilanzierung gewinnen können.

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Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value

02.10.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert zu einer vorgeschlagenen FASB-Stabposition (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten ergänzen würde.

In dem Deloitte Financial Reporting Alert 08-12 (26 KB) wird darauf hingewiesen, dass mit der FSP nicht die Prinzipien in SFAS 157 geändert werden. Vielmehr würden darin zusätzliche Leitlinien für die Anwendung dieser Prinzipien in inaktiven Märkten zur Verfügung gestellt, indem die Hinweise ausgearbeitet werden, die der FASB und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 30. September 2008 gemeinsam veröffentlicht hatten. Dabei geht es um die Ergänzung von SFAS 157 mit Beispielen zu folgenden Situationen:

Wie können interne (unternehmensspezifische) Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswertes verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten zur Verfügung stehen?

Wie beeinflussen beobachtbare Marktinformationen in inaktiven Märkten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert?

Wie sollten Unternehmen Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen berücksichtigen, wenn sie die Relevanz der zur Verfügung stehenden Daten zu Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einschätzen?

Der FASB wird die vorgeschlagene FSP Ende der Woche zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben. Die Kommentierungsfrist wird am 9. Oktober 2008 enden. Der FASB beabsichtigt, am 10. Oktober 2008 die endgültige Fassung herauszugeben, die sofort in Kraft treten soll (auch für Abschlüsse von Perioden, die am 30. September 2008 endeten, die noch nicht veröffentlicht wurden).

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RIC veröffentlicht E-RIC 4

02.10.2008

Der Entwurf der Rechnungslegungs Interpretation Nr.

4 E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (107 KB). Stellungnahmen können bis zum 17. November 2008 beim RIC (per Post: DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

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