Nachrichten

News default Image

Tagesordnung zur Sitzung am 2. Oktober

29.09.2008

Wie am 24. September gemeldet wird der IASB einen zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 einschieben.

Um die verschiedenen Zeitzonen berücksichtigen können, aus denen sich die IASB-Mitglieder zum Teil nur per Videoverbindung zuschalten, wird die Sitzung zweimal stattfinden: Von 9:00h bis 12:00h und von 15:00h bis 18:00h Londoner Zeit. Die genaue Tagesordnung ist jetzt bekanntgegeben worden:

2. Oktober 2008, London

9:00h-10:00h bzw. 15:00h-16:00h

Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7

Liquiditätsrisiko

Angabeerfordernisse bezüglich des beizulegenden Zeitwerts

10:00h-12:00h bzw. 16:00h-18:00h

Stabversion des Standardentwurfs zu Konsolidierung – Risiko aus außerbilanziellen Vehikeln: Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen

 Image

Tagesordnung für Diskussionsrunde erweitert

29.09.2008

Die Tagesordnung des am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr (voraus.

bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 stattfindenden Diskussionsforums hat sich erweitert. Weitere Tagesordnungspunkte werden die vom IASB veröffentlichten Entwürfe zu

zum Entwurf vorgeschlagener zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender: Änderungen an IFRS 1 und

die Änderungen an IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

sein. Bisher standen schon die folgenden Tagesordnungspunkte auf der Agenda:

Standardentwurf IAS 33 Ergebnis je Aktie und

Entwurf der jährlichen Verbesserungen.

Alle Papiere können von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 Image

Ergebnisse der 31. RIC-Sitzung

29.09.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 22. September 2008 seine 30. Sitzung in München abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (40 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung gefasst wurden.
News default Image

Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zur Stärkung von EFRAG

29.09.2008

Im Juli 2008 hatte die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu öffentlicher Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Stärkung von EFRAG eingeladen, der eine Stärkung der proaktiven Eingaben an den IASB mit sich bringen sollte.

In dem Vorschlag waren eine neue Struktur, ein Budget von 3 Mio. Euro für 2009 vorgesehen mit Verdoppelung auf 6 Mio. Euro 2010 und ein Fachmitarbeiterstab von 20 EFRAG-Mitarbeitern vorgesehen. Deloitte hat zu dem Vorschlag eine Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 18 KB). Obwohl wir die Vorschläge von EFRAG unterstützen, dass EFRAG zu einer starken und koordinierten Stimme für hochwertige Bilanzierungsstandards für Anwender in der EU werden soll, mahnen wir doch, dass in der Satzung von EFRAG deutlich gemacht werden sollte, dass EFRAG weder ein Standardsetzer ist noch die bestehenden nationalen Standardsetzer der EU ersetzen kann.
 Image

IFRS und die Versicherungsindustrie

29.09.2008

Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada müssen ab 2011 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden (eine frühere Anwendung ist sogar schon ab 2008 möglich, wenn die Wertpapieraufsicht der jeweiligen Provinz zustimmt).

Der Übergang von den bisherigen kanadischen Rechnungslegungsstandards wird für jedes Unternehmen anders sein. In bestimmten Branchen jedoch werden die gleichen Sachverhalte und Fragen auftreten. Unsere kanadischen Kollegen haben daher eine englischsprachige Publikation zu den wichtigsten zehn Bilanzierungsfragen in der Versicherungsindustrie herausgegeben (On the Road Ahead: IFRS Top Ten Accounting Issues in Insurance Industry, 437 KB). In der Versicherungsbranche werden die folgenden Bereiche vermutlich von besonderer Bedeutung sein und die größten Abweichungen von der bisherigen Rechnungslegung aufweisen:

  1. Versicherungsverträge – Bewertungsprinzipien
  2. Produktklassifikation
  3. Versicherungsverträge – Darstellung im Abschluss und Angaben
  4. Versicherungsverträge – Eingebettete Derivate und Zerlegung
  5. Versicherungsverträge – Änderungen in den Bilanzierungsmethoden
  6. Wertminderung
  7. Finanzinstrumente
  8. Immobilien
  9. Erstmalige Anwendung der IFRS
  10. Andere Bereiche wie Unternehmenszusammenschlüsse, Leasingverhältnisse, anteilsbasierte Vergütung, nahe stehende Unternehmen und Personen und Leistungen an Arbeitnehmer
 Image

Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

29.09.2008

Das Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung (Emergency Economic Stabilization Act), das derzeit vom US-amerikanischen Kongress erörtert wird, hat das Ziel „die Regierung der Vereinigten Staaten mit dem Recht auszustatten, bestimmte notleidende Vermögenswerte zu kaufen und zu versichern, um unter anderem die Wirtschaft zu stabilisieren und einen Zusammenbruch des Wirtschafts- und Finanzsystems zu verhindern sowie die Steuerzahler zu schützen‟.

Zwei Abschnitte des Gesetzentwurfs (in englischer Sprache, 193 KB) beziehen sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert:

Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen.

„Die Wertpapier- und Börsenaufsicht hat das Recht, nach dem Wertpapiergesetz 12 (wie definiert in Abschnitt 3(a)(47) des Wertpapiergesetzes von 1934 (15 U.S.C. 78c(a)(47)) die Anwendung von SFAS 157 des FASB für jeden Emittenten (wie definiert in Abschnitt 3(a)(8) dieses Gesetzes) oder hinsichtlich jeder Klasse oder Kategorie von Geschäftsvorfall durch Regeln, Erlasse oder Vorschriften auszusetzen, wenn die SEC feststellt, dass dies notwendig oder sachgerecht im öffentlichen Interesse ist und dem Schutz der Anleger dient.‟

Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs.

„Die Wertpapier- und Börsenaufsicht wird in Absprache mit de Gouverneuren des Notenbanksystems und dem Finanzminister die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs wie in SFAS 157 des FASB vorgeschrieben und ihre Anwendung auf Finanzinstitute einschließlich Depotgesellschaften untersuchen. Die Untersuchung hat mindestens die folgenden Aspekte zu umfassen:

(1) Die Auswirkungen solcher Rechnungslegungsstandards auf die Bilanzen von Finanzinstituten;

(2) die Auswirkung dieser Bilanzierung auf die Bankeninsolvenzen von 2008;

(3) die Auswirkung solcher Rechnungslegungsstandards auf die Qualität der den Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen;

(4) den Standardsetzungsprozess des FASB;

(5) die Ratsamkeit und die Möglichkeit der Änderung solcher Standards; und

(6) alternative Rechnungslegungsstandards zu denen, die in SFAS 157 vorgeschrieben sind.‟

Die SEC muss dem Kongress den entsprechenden Bericht spätestens 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes vorlegen.
 Image

IASCF-Treuhänder werden am 9. Oktober in Peking tagen

29.09.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB agiert, wird am Donnerstag, den 9. Oktober 2008 im Westin Grand Hotel, 9b Financial Street, Xicheng Distrikt, Peking von 9:15h bis 17:15h tagen.

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung ist wie folgt:

Peking, 9. Oktober 2008 (öffentlicher Teil der Sitzung)

Eröffnung der Sitzung

Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder

Genehmigung des Protokolls vom Juli

Überarbeitung der Satzung – Erster und zweiter Teil

Erörterung der zum ersten Teil der Überarbeitung der Satzung eingegangenen Stellungnahmen und abschließende Empfehlungen

Erörterung Konsultationsdokuments zum zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung und Bestimmung des Ansatzes

Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Standardsetzungsprozess

Bericht von der gemeinsame Sitzung des Ausschusses mit dem IASB vom 15. September 2008

Aktueller Stand der Überprüfung der Besetzung der IASB-Arbeitsgruppen

Aktueller Überblick über das IASB-Handbuch zur Verfahrensweise

Bericht zu XBRL

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Bericht zum Fortschritt hinsichtlich des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding) und des Arbeitsprogramms des IASB

Antworten auf die Finanzmarktkrise und den Bericht des Finanzstabilitätsforums

Bericht zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (KMU)

Beziehung zum internationalen Ausschuss für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC)

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Bericht zu Veröffentlichungen und Lehraktivitäten

Lehraktivitäten

Strategie hinsichtlich Veröffentlichungen und Übersetzungen

Aktueller Stand der langfristigen Finanzierung

 Image

IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des BilMoG

29.09.2008

In einem Schreiben (100 KB) vom 26. September 2008 an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

Darin begrüßt das IDW, dass viele der in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgetragenen Vorschläge im Regierungsentwurf Berücksichtigung gefunden haben. Zu bedauern sei indes die fehlende Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss entsprechend der weitergehenden Möglichkeiten der 7. EU-Richtlinie, vor allem im Hinblick auf die mitunter hohe Bedeutung solcher Zweckgesellschaften in der aktuellen Finanzkrise. Ferner sei leider - abweichend vom Referentenentwurf - im Regierungsentwurf auf die gesetzliche Verankerung eines allgemeinen Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und die damit verbundene Klarstellung verzichtet worden.
Brasilien Image

Änderung der Bilanzierungsvorschriften in Brasilien

28.09.2008

Kürzlich erfolgte Änderungen am brasilianischen Unternehmensrecht (Gesetz Nr. 11.638) haben zu Änderungen an den allgemein akzeptierten Bilanzierungsgrundsätzen in Brasilien geführt, die für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen.

Das Gesetz ist darauf ausgelegt, die Bilanzierungspraxis nach brasilianischem Unternehmensrecht auf den aktuellen Stand zu bringen, 'um die Konvergenz brasilianischer Bilanzierungspraxis mit den Bilanzierungsstandards zu ermöglichen, die an den internationalen Kapitalmärkten allgemein akzeptiert sind'. Unsere brasilianischen Kollegen haben ein Merkblatt in englischer und portugiesischer Sprache veröffentlicht, in denen die Änderungen erläutert werden:
News default Image

IFRS in your Pocket in portugiesischer Sprache

28.09.2008

Unsere brasilianischen Kollegen haben IFRS ao seu Alcance – IFRS in your Pocket 2007 in portugiesischer Sprache veröffentlicht (341 KB).

Diese Publikation ist eine Übersetzung der englischen Ausgabe, der ein Vorwort in Bezug auf das brasilianische Rechtsumfeld hinzugefügt wurde. Unsere Länderseite für Brasilien finden Sie hier. Diese und viele andere IFRS-Veröffentlichungen von Deloitte können Sie stets hier abrufen. Deutschsprachige Veröffentlichungen finden Sie hier.

IFRS ao seu Alcance: Um guia de bolso para aproximar sua empresa do novo padrão contábil global

Em outras regiões do mundo, como o Brasil, a Deloitte tem procurado apoiar, das mais diversas maneiras, as organizações sujeitas às regulamentações relacionadas ao IFRS.

Com esse objetivo, a Deloitte elaborou, no Brasil e no mundo, uma série de conteúdos técnicos sobre o IFRS. Entre esses conteúdos, está esta publicação, 'IFRS ao seu alcance', cujo formato visa facilitar a consulta de profissionais e tomadores de decisão em suas jornadas rumo à adoção do padrão contábil internacional.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.