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EU-Kommission schlägt weitere Vereinfachung bei Verschmelzungen und Spaltungen vor

26.09.2008

Die Europäische Kommission will mit einem neuen Richtlinienvorschlag den Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw.

Spaltung europäischer Aktiengesellschaften weiter verringern. Der Vorschlag sieht eine Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne vor und ergänzt die beiden Maßnahmenpakete, die die Kommission im März 2007 und April 2008 im Rahmen des „beschleunigten Verfahrens‟ vorgelegt hat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen entsprechen.‟

Der aktuelle Vorschlag zielt u. a. darauf ab,

die Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern, insbesondere in Fällen, in denen die Aktionäre bestimmte Berichte nicht für erforderlich halten, und bei so genannten „vereinfachten‟ Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften,

eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, wenn aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine Berichtspflicht besteht, und

den Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- oder Spaltungspläne und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen an die Aktionäre auf das Internet und die elektronische Datenübermittlung zurückzugreifen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission (101 KB).

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Agendaseiten aktualisiert

26.09.2008

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom September 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert bzw.

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„Die IFRS-Reise in der Versicherungsbranche‟

26.09.2008

In einer neuen Deloitte-Veröffentlichung mit dem Titel Die IFRS-Reise in der Versicherungsbranche: Ein Blick über die Bilanzierungsänderungen hinaus (The IFRS Journey in Insurance: A Look Beyond the Accounting Changes) werden die Auswirkungen der Anwendung von IFRS in der Versicherungsbranche weltweit untersucht.

In dem Bericht wird festgehalten, dass in einigen Märkten die IFRS zu bedeutenden Änderungen in den folgenden Bereichen führen werden:

Gestaltung von Versicherungsprodukten, Preise und Emissionen

Anlagestrategie

Risikomanagementpraxis

Verbriefung

Fusionen und Akquisitionen

Diese Änderungen werden zu Druck sowohl hinsichtlich Konvergenz als auch hinsichtlich Divergenz bei den verschiedenen Versicherungsarten führen, was zu weiterer Komplexität und Dynamik in der Marktstruktur der Versicherungsbranche führen wird.

Die Versicherer können durch ein aktives Bemühen um das Verständnis der Auswirkungen der IFRS-Einführung auf die Hauptgeschäftsstrategien das Risiko vermeiden, einer branchenweiten Veränderung unvorbereitet gegenüberzustehen, und können auftretende Chancen nutzen, um sich von den Wettbewerbern abzusetzen.

Sie können Sich die Publikation hier herunterladen (in englischer Sprache, 438 KB).

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Reaktion von IOSCO auf die Finanzmarktkrise benennt Bilanzierung als Priorität

26.09.2008

Das Fachkomitee der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat am 16. September getagt, um die derzeitigen Marktbedingungen zu erörtern und weiter festzulegen, welche Prioritäten bei der Arbeit der IOSCO in Reaktion auf die Finanzmarktkrise gesetzt werden sollen.

Bilanzierung und Bewertung gehören zu den folgenden Prioritäten des Fachkomitees:

stärkere internationale Koordination bei der Aufsicht von Kreditratingagenturen

Schutzklauseln für Kleinanleger

Risikomanagement auf Seiten der Unternehmen

Finanzaufsicht

Bilanzierung und Bewertung

Die Presseerklärung des Fachkomitees können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 131 KB). Mehr Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

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Leasingarbeitsgruppe von IASB und FASB wird tagen

26.09.2008

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen wird am Dienstag, den 7. Oktober 2008 in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut tagen.

Hauptpunkt der Sitzung wird die Erörterung eines Stabentwurfs des Diskussionspapiers zu Leasingverhältnissen sein. In dem Entwurf des Diskussionspapiers, der bisher noch nicht vom IASB oder vom FASB genehmigt wurde, würde die vorläufige Ansicht des Boards ausgedrückt, dass das bisherige Rechnungslegungsmodell für Leasingverhältnisse durch ein neues Modell ersetzt werden soll. Nach dem derzeitigen Modell werden Leasingverhältnisse als Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnisse klassifiziert, wobei ersteres im Wesentlichen als finanzierter Erwerb des geleasten Vermögenswertes bilanziert wird. Nach dem vorgeschlagenen neuen Modell würde der Leasingnehmer als Vermögenswerte und Schulden alle wesentlichen Rechte und Verpflichtungen aus allen Leasingverträgen ansetzen, auch solche Rechte und Verpflichtungen, die aus Leasingverhältnissen entstehen, die derzeit als Mietleasingverhältnisse klassifiziert sind. Ein Leasingnehmer würde also folgendes ansetzen:

einen Vermögenswert, der das Recht darstellt, den Leasinggegenstand für die Dauer des Leasingverhältnisses zu nutzen, und

eine Schuld für die Verpflichtungen, die Leasingzahlungen zu leisten.

Die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverhältnis würde wegfallen. Die Materialien für Beobachter enthalten einen Entwurf des Diskussionspapier, sie können sie sich hier herunterladen (in englischer Sprache, 930 KB).

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Stellungnahme des DSR zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts

26.09.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme (in englischer Sprache, 112 KB) zum IASB-Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts, die Aussagen zu einer weiterentwickelten Zielsetzung der Rechnungslegung, den qualitativen Merkmalen von Rechnungslegungsinformationen und Beschränkungen der erforderlichen Informationsbereitstellung enthalten, verabschiedet.

Auch wenn der DSR der Ansicht ist, dass die Erarbeitung eines neuen Rahmenkonzepts ein Projekt von großer Wichtigkeit ist, so meldet er doch Bedenken an, die gerade in der Verfahrensweise der Erarbeitung liegen. Nach Meinung des DSR ist unter anderem folgendes zu bedenken:

Da die vorliegenden Kapitel nur ein Teil des gesamten Rahmenkonzepts sind, wird sich nicht verhindern lassen, dass die Schlussfolgerungen und Entscheidungen noch einmal überprüft werden müssen, wenn die weiteren Teile fertig gestellt sind. Auf jeden Fall sollte nach Abschluss des Projekts das gesamte Rahmenkonzept noch einmal überarbeitet werden, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Das Veröffentlichen einzelner Kapitel führt zu einer Vermischung des alten und des neuen Rahmenkonzepts. Das widerspricht der Anforderung, dass das Rahmenkonzept eine stabile Grundlage für die Rechnungslegungsstandards und für die Fälle bilden sollte, zu denen keine Regelungen vorliegen.

Der IASB sollte festlegen, wie mit der derzeitigen Mischung von altem und neuem Rahmenkonzept auf Seiten der Standardsetzer und der Ersteller umzugehen ist, um unbeabsichtigte Inkonsistenzen zu vermeiden. Es bestehe hier ein Konflikt zwischen der zügigen Abarbeitung des Projekts und dem Bedarf an einer stabilen Grundlage für die Bilanzierung. Nach Meinung des DSR sollte daher das neue Rahmenkonzept Grundlage für die Erarbeitung neuer Standards sein, das alte Rahmenkonzept jedoch Grundlage für die Anwendung und Interpretation der bestehenden Standards.

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EFRAG will Arbeitsgruppe zu Versicherungen neu besetzen

25.09.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) möchte die Arbeitsgruppe zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) neu besetzen, um frische Expertise zu erhalten.

Die Rolle der IAWG liegt in der Unterstützung von EFRAG bei der Einflussnahme auf die Entwicklung von IFRS und IFRIC im Zusammenhang mit versicherungstechnischen Fragen. Des Weiteren soll die Anwendung der Verlautbarungen in Europa durch fachliche Analysen und den Austausch mit Vertretern anderer Organisationen aus der Versicherungsbranche gefördert werden. Kandidaten sollten über ein starke fachliche Expertise in Bezug auf die Berichterstattung über Versicherungen und die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten verfügen sowie allgemeines IFRS-Fachwissen mitbringen. Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2008. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
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Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

25.09.2008

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe September 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 216 KB), die alle Nachrichten bis zum 4. September 2008 enthält.

Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
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IASB schlägt Änderung an der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor

25.09.2008

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche herausgegeben.

Die Vorschläge sehen eine Änderung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor und fordern zusätzliche Angaben über Teile eines Unternehmens, von dem es sich getrennt hat oder das zur Veräußerung gehalten wird. Die Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zur Entwicklung einer gemeinsamen Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs und Forderung nach einheitlichen Angaben über diese. Der FASB veröffentlicht zeitgleich Vorschläge zur Änderung seiner Standards. Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in englischer Sprache, 35 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 368 KB).
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IASB schlägt Änderung an IFRS 1 vor

25.09.2008

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender: Änderungen an IFRS 1 herausgegeben.

Ursprünglich gehen die Änderungen auf Anfragen zurück, die vom kanadischen Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB) und der kanadischen Öl- und Gasindustrie eingereicht worden waren. Der IASB beabsichtigt, Ende des Jahres eine strukturell überarbeitete Version von IFRS 1 auf Grundlage von Vorschlägen herauszugeben, die im Oktober 2007 veröffentlicht worden waren. Die Neustrukturierung wird die heute veröffentlichen Vorschläge inhaltlich nicht beeinflussen. Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in englischer Sprache, 47 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 435 KB).

Im Entwurf wird folgendes vorgeschlagen:

Unternehmen werden von der rückwirkenden Anwendung der IFRS für Öl- und Gasvermögenswerte bei Anwendung der Vollkostenmethode und für preisregulierte Geschäfte ausgenommen.

Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen, die in Übereinstimmung mit IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält bilanziert werden, sind von der Neueinschätzung der Klassifizierung dieser Verträge nach den IFRS ausgenommen, wenn dieselbe Klassifizierung vorher schon in Übereinstimmung mit den vorher angewendeten Rechnungslegungsstandards vorgenommen wurde.

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