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Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie

18.01.2008

Die Ausgabe Januar 2008 des Accountancy-Magazins enthält ein Interview mit dem IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie mit dem Titel Tweedie's Best of Breed.

In dem Interview nimmt Tweedie zu einen der wesentlichen Ereignisse des Jahres 2007 Stellung, einschließlich der Folgenden:

die Abschaffung der IFRS-Überleitung in den USA

die amerikanische Erwägung, inländischen Unternehmen die Bilanzierung nach IFRS zu gestatten

die jüngste ICAEW-Studie, die weitreichende Vorteile der IFRS-Anwendung in Europa feststellte

die Fortschritte bei der Konvergenz mit dem FASB

der Erfolg bei der Einlassung mit den Adressaten im Zuge des Standardsetzungsprozesses des IASB

die Maßnahmen zum Schutz des Markenzeichens 'IASB' und Sicherstellung, dass die Aussage, man befolge die IFRS, nur dann zulässig ist, wenn alle derzeit in Kraft befindlichen IFRS angewendet werden.

Die können das Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie hier herunterladen (in englischer Sprache, 202 KB). Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Wolters Kluwer (UK) Ltd. Wir sind dem Accountancy Magazine zu Dank verpflichtet, dass man uns die Genehmigung erteilt hat, den Beitrag auf IAS Plus.com einzustellen. Hier ist ein Ausschnitt:

Ein Ausschnitt aus dem Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie:

[Die Abschaffung des Überleitungserfordernisses der SEC für nach IFRS bilanzierende Unternehmen in den USA] ist nicht die einzige Feder auf der Mütze des Schotten, der dabei hilft, die Vision eines weltweiten Satzes an Rechnungslegungsstandards Wirklichkeit werden zu lassen. 2007 war eine Art Wendepunkt und sah zudem das 108. Land, das sich für die International Financial Reporting Standards entschieden hat. Und nach ihm stehen noch einige in der Schlange – Kanada, Israel, Chile und Japan stehen in den Startlöchern. "Wir denken, das es bis 2011 150 sein werden – alle wesentlichen Volkswirtschaften", gibt er stolz bekannt.

"Aber nicht nur das: Der größte Kapitalmarkt der Welt, die USA, sind dabei, sich uns anzuschließen" – ebenfalls bis 2011, hofft Tweedie.

"Wenn mich vor sechs Jahren, als wir angefangen haben, jemand gebeten hätte: 'Beschreiben Sie, wo Sie 2007 sein werden', hätte ich das sicher nicht geschildert. Das ist sehr, sehr viel besser als wir gedacht haben, und es geschah viel, viel schneller – und das ist ein Beispiel für die Märkte und die Globalisierung im Allgemeinen."

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Neu von Deloitte – Rechnungslegung in Hongkong

17.01.2008

Unsere chinesischen Kollegen haben ein Buch mit dem Titel Rechnungslegung in Hongkong veröffentlich (in englischer Sprache).

Das Buch soll Praktikern bei der Erstellung, Analyse und Interpretation von Finanzinformationen behilflich sein, die in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsrahmenkonzept für Hongkong (Rechnungslegung in Hongkong) erstellt wurden. Die Publikation
  • befasst sich umfassen mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und anderen Verlautbarungen, die bis zum 31. August 2007 herausgegeben wurden, einschließlich derer, die noch nicht angewendet werden müssen;
  • geht auf die rechtlichen und regulatorischen Vorschriften im Rechnungslegungsumfeld von Hongkong ein und
  • enthält einen überblicksartigen Vergleich zwischen den HKFRS und den chinesischen Rechnungslegungslegungsgrundsätzen vor 2007 sowie die neuen chinesischen Bilanzierungsstandards, die für börsennotierte Unternehmen 2007 in Kraft traten.

Financial Reporting in Hong Kong können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1779H).

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IFRIC-Vorschlag zur Bilanzierung von Kundenbeiträgen

17.01.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf IFRIC D24 Kundenbeiträge mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Bei Kundenbeiträgen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen – das Versorgungsunternehmen – Zugang zu einem Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben oder herzustellen.

Die Vorschläge in IFRIC D24:

Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren, über die Laufzeit erfassen, über die sich der Versorgungszeitraum erstreckt.

Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben, werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an Erträgen erfassen.

Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren Zeitraum zu erfassen.

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv anzuwenden sein. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.

Presseerklärung (in englischer Sprache, 49 KB)

weitere Informationen zu IFRIC D24

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Deloitte iGAAP Rechnungslegungsstandards in Singapur

17.01.2008

Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore auf den Markt gebracht – ein praxisorientiertes und umfassender Leitfaden für Unternehmen mit Sitz in Singapur, die nach den Rechnungslegungsstandards Financial Reporting Standards (FRS) von Singapur bilanzieren.

Dieses Buch

konzentriert sich auf die Praxisprobleme, die Unternehmen bei den Anwendung der FRS antreffen;

erläutert die Vorschriften der FRS in klarer Sprache;

interpretiert und kommentiert die FRS, wo diese Lücken enthalten oder unklar sind und

benennt Vorschriften, die nur in Singapur auftreten

iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore (ISBN-13 978-981-4197-89-2 und ISBN-10 981-4197-89-0) wird von CCH Asia Pte Limited vertrieben und kann von der CCH Singapore Website bestellt werden.

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IFRIC-Vorschlag zu Sachdividenden an Eigentümer

17.01.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachdividenden an Eigentümer mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

IFRIC D23 wäre bis auf eine Ausnahme auf alle Sachdividenden anzuwenden. Der Interpretationsentwurf ist nicht einschlägig bei Sachdividenden innerhalb desselben Konzerns. In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, alle Sachdividenden zum beizulegenden Zeitwert des ausgegebenen Vermögenswerte zu bemessen.

Die Vorschläge in IFRIC D23:

Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht, Sachdividenden an die Eigentümer auszukehren (einer zu leistende Dividende), hat es die Verpflichtung zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten

Wenn ein Unternehmen die zahlbare Dividende auskehrt, hat es den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte und dem Buchwerte der zu leistenden Dividende erfolgswirksam zu erfassen.

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv, d.h. auf zukünftige Dividenden, anzuwenden sein. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.

Presseerklärung (in englischer Sprache, 44 KB)

weitere Informationen zu IFRIC D23

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IAS Plus-Newsletter zur Überarbeitung von IFRS 2

17.01.2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an IFRS 2 hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 126 KB).

Unsere Nachricht vom heutigen Tag enthält ebenfalls einige Informationen zu diesen Überarbeitungen. In dem Newsletter werden die Änderungen en detail erläutert und veranschaulicht. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Hier können Sie sich für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen.
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IASB ändert IFRS 2 hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen

17.01.2008

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen: .

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen:

Ausübungsbedingungen umfassen nur erfolgs- und leistungsabhängige Bedingungen. Andere Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung stellen keine Ausübungsbedingung dar. Nach IFRS 2 sind Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingung darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung zum Bewilligungszeitpunkt einzubeziehen.

Alle Annullierungen, gleich ob sie durch das Unternehmen oder andere Parteien erfolgen, sollten die gleiche Bilanzierungsweise erfahren. Nach IFRS 2 wird eine Annullierung von Eigenkapitalinstrumenten als beschleunigte Ausübung bilanziert. Folglich sind nicht erfasste Beträge, die ansonsten als Aufwand erfasst worden wären, sofort zu erfassen. Jedwede Zahlung im Zusammenhang mit der Annullierung ist (bis in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalinstrumente) als Rückkauf eigener Anteile zu bilanzieren. Jedwede Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinaus ist als Aufwand zu erfassen.

Der Board hatte die Änderungen in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen (47 KB).

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Ergebnisse der 116. DSR-Sitzung

16.01.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 20. bis 22. Dezember 2007 seine 116. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Januar 2008 hier herunterladen (32 KB).

Schwerpunkt der Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) war der Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Der DSR diskutierte insbesondere die Vorschläge zu den Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Allgemeinen, zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen, zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Handelszweck und Bewertungseinheiten, zu den Vorschriften zum Konzernabschluss, zu den latenten Steuern, zum Eigenkapital- und Fremdkapital, zum Geschäfts- oder Firmenwert. Darüber hinaus wurden nicht ins Gesetz aufgenommene Regelungen diskutiert. Die DSR-Stellungnahme wird nach ihrer Fertigstellung beim BMJ eingereicht.

Prof. Dr. Gassen erläuterte dem Rat die Ergebnisse einer, vom DRSC in Auftrag gegebenen Studie zum Fair Value. Die Studie wird auf der Website des DRSC veröffentlicht werden.

Der DSR diskutierte den auf Basis der Diskussionsergebnisse der 114. DSR-Sitzung überarbeiteten Entwurf einer Stellungnahme zum ED 9 „Joint Arrangements‟. Die Stellungnahmen an den IASB und EFRAG wird der DSR im Umlaufverfahren verabschieden.

Ebenso diskutierte der DSR einen Stellungnahmeentwurf zum ED Amendments to IAS 39 „Exposures Qualifying for Hedge Accounting‟. Der DSR wird die überarbeitete Stellungnahme im Umlaufverfahren verabschieden.

Dem DSR lag ein auf Basis der Diskussionsergebnisse aus der 114. DSR-Sitzung überarbeiteter Entwurf einer Stellungnahme an den IASB zum ED Improvements to IFRSs sowie ein erster Entwurf einer Stellungnahme an EFRAG zum Stellungnahmeentwurf der EFRAG (DCL) bezüglich des o.g. Exposure Draft vor. Beide Entwürfe wurden vom DSR – teilweise mit kleineren Änderungen – verabschiedet und werden in Kürze auf der Website des DRSC zur Verfügung stehen.

Erneut beschäftigte sich der Deutsche Standardisierungsrat mit den Inhalten des Entwurfs eines PAAinE/EFRAG-Diskussionspapiers zum Thema ‚Pensionen’. In wesentlichen Punkten vertrat der DSR vom Entwurf abweichende Positionen. Da der Rat von der Notwendigkeit dieses Thema öffentlich zu diskutieren überzeugt ist, begrüßt er die Herausgabe des Diskussionspapiers und wird daher im Rahmen der PAAinE-Initiative auch als Mitherausgeber fungieren. Zu den inhaltlichen Positionen wird sich der DSR im Rahmen einer späteren Stellungnahme äußern.

Auf Basis seiner Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich der Rechnungslegung diskutierte der Rat seine Strategie hinsichtlich seiner nationalen und internationalen Arbeit.

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Musterabschluss 2007 aus Singapur

16.01.2008

Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation Musterabschluss Singapur 2007 herausgebracht.

Diese Publikation stellt einen vollständigen Beispielabschluss eines typischen, in Singapur börsennotierten Unternehmens dar und enthält Beispiele für die verschiedenen Angabevorschriften, die nach dem Unternehmensgesetz von Singapur, Handbuch für an der Börse von Singapur gelistete Unternehmen sowie den Rechnungslegungsstandards und -interpretationen von Singapur. Die Publikation können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 136 Seiten, 636 KB).
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GAO-Bericht zur Konzentration der WP-Gesellschafen – 'keine nachteilige Auswirkung'

16.01.2008

Die Kernschlussfolgerung eines Berichts des US-amerikanischen Büros zur Rechenschaft der Regierung (US Governmental Accountability Office, GAO) zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen ist bereits in dessen Titel festgehalten: Fortwährende Konzentration auf dem Prüfungsmarkt für große börsennotierte Unternehmen erfordert kein unmittelbares Handeln.

In dem Bericht, der an den amerikanischen Kongress und weitere Bundesbehörden gerichtet ist, werden folgende Sachverhalte untersucht:

Das GAO war der Ansicht, dass "auch wenn der Markt für die Prüfung kleiner börsennotierter Unternehmen eine viel geringere Konzentration aufweist als 2002, die fortwährende Konzentration im Markt für die Prüfung größerer börsennotierter Gesellschaften die Möglichkeit dieser Unternehmen, einen Prüfer zu wählen, beschränkt, allerdings die Höhe der Prüfungshonorare nicht wesentlich beeinflusst zu haben scheint." Der Bericht kommt zu folgendem Urteil:

Angesichts der begrenzten Hinweise dafür, dass die gegenwärtige Konzentration auf dem Markt für die Prüfung großer börsennotierter Gesellschaften spürbar nachteilige Auswirkungen hat, und angesichts des allgemeinen Fehlens jedweder Vorschläge, wie man den Risiken der Konzentration oder den Herausforderungen, denen sich die kleineren Prüfungsgesellschaften ausgesetzt sehen, ohne schwerwiegende Rückschläge begegnen könnte, sehen wir keine überzeugende Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend enthält dieser Bericht keine Empfehlungen.

Den Bericht zur Konzentration im Markt für die Prüfung großer börsennotierter Unternehmen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 2.501 KB). Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (in englischer Sprache).

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