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Frohe Weihnachten!

24.12.2021

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest. Kommen Sie sicher und vor allem gesund durch die nächste Zeit!

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2021

23.12.2021

Der IASB hat vom 14. bis 16. Dezember 2021 virtuell getagt und sieben Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Stab schlägt Änderungen an IAS 32 vor. Der Board entschied, (a) klarzustellen, dass einige Finanzinstrumente mit bedingten Erfüllungsbestimmungen zusammengesetzte Instrumente sein können, und die Bewertungsvorschriften für die Schuldkomponente solcher Instrumente klarzustellen; (b) zu präzisieren, dass sich der Begriff "Liquidation" in Textziffer 25(b) von IAS 32 auf den Fall bezieht, dass ein Unternehmen den Prozess der endgültigen Einstellung der Geschäftstätigkeit eingeleitet hat; (c) klarzustellen, dass die Beurteilung, ob eine Vertragsklausel "unecht" ist, in Textziffer 25(a) von IAS 32 keine rein wahrscheinlichkeitsbasierte Beurteilung ist; und (d) IAS 32 zu ändern, um klarzustellen, wie ein Unternehmen die Auswirkungen geltender Gesetze berücksichtigen muss, wenn es Finanzinstrumente als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital einstuft.

Der Stab beabsichtigt, auf einer künftigen Sitzung Empfehlungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten vorzulegen, die dem Ermessen der Aktionäre unterliegen, und zu der Frage, ob zusätzliche Angaben von Vorteil wären.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback: Der Board entschied, den Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) weiter zu verfolgen. Er entschied außerdem, die folgenden Vorschläge beizubehalten: Klarstellung, dass es sich bei der Leaseback-Verbindlichkeit um eine Verbindlichkeit handelt, auf die IFRS 16 anwendbar ist; keine Änderung der Vorschriften für die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Verkauf und dem Leaseback in Textziffer 100(a) von IFRS 16; Klarstellung, dass ein Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback unter Anwendung der Textziffern 29-35 von IFRS 16 nachträglich bewertet; und Aufnahme eines erläuternden Beispiels für eine Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen. Der Board entschied des Weiteren, die folgenden Aspekte der Vorschläge zu ändern: Es wird nicht mehr vorgeschrieben, wie ein Verkäufer/Leasingnehmer den Anteil des früheren Buchwerts des Vermögenswerts bestimmt, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht; es wird vorgeschrieben, dass der Verkäufer/Leasingnehmer in der Folge die Leaseback-Verbindlichkeit unter Anwendung der Textziffern 36-46 des IFRS 16 bewertet; und es wird präzisiert, dass der Begriff "Leasingzahlungen" nicht der Definition in Anhang A des IFRS 16 entsprechen darf. Stattdessen würde der Verkäufer/Leasingnehmer den Begriff "Leasingzahlungen" oder "geänderte Leasingzahlungen" so anwenden, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht, soweit das Nutzungsrecht zurückbehalten wird.

Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks — Finalisierung der Agendaentscheidung: Kein Boardmitglied hatte Einwände gegen die Finalisierung der Agendaentscheidung.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht, mit einer Frist für Stellungnahmen bis zum 1. September 2021. Der Zweck dieser Sitzung war es, dem Board einen Überblick über die Rückmeldungen zum Diskussionspapier und detaillierte Zusammenfassungen der Rückmeldungen zu ausgewählten Themen des Diskussionspapiers zu geben. Der Board wurde in dieser Sitzung nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen.

Fast alle Stellungnehmenden stimmten zu, dass das Projekt die Berichterstattung des übernehmenden Unternehmens für alle Übertragungen von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle umfassen sollte. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der vorläufigen Sichtweise zu, dass weder die Erwerbsmethode noch eine Buchwertmethode auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte. Einige Stellungnehmende (darunter die meisten aus China) waren anderer Meinung und meinten, dass die Buchwertmethode auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte. Einige Stellungnehmende berichteten von gemischten Ansichten innerhalb ihrer Organisation/ihres Rechtskreises oder äußerten keine klare Meinung.

Agendakonsultation

Der Board entschied, mit den in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagenen Kriterien für die Beurteilung potenzieller Projekte fortzufahren: ihre Bedeutung für die Anleger; ob es Mängel bei der Berichterstattung über die Angelegenheit gibt; die Art der Unternehmen, die wahrscheinlich davon betroffen sind, oder ob sie in einigen Rechtskreisen häufiger vorkommt als in anderen; wie weit verbreitet oder akut die Angelegenheit wahrscheinlich ist; die Wechselwirkung mit anderen Projekten; die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen; und ob der Board und seine Anwender über Kapazitäten verfügen und zeitnah Fortschritte erzielen könnten.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Board entschied, mit einer Definition für ungewöhnliche Posten fortzufahren, den Verweis auf einen "begrenzten Vorhersagewert" zu streichen und Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die klarstellen, dass die Definition Erträge oder Aufwendungen erfasst, die sich in Art oder Höhe von zukünftig erwarteten Erträgen oder Aufwendungen unterscheiden, und zu erläutern, dass ein Unternehmen bei der Prüfung, ob Erträge oder Aufwendungen ähnlich sind, die Merkmale der Erträge und Aufwendungen, einschließlich des zugrunde liegenden Ereignisses oder Geschäftsvorfalls, berücksichtigen würde.

Der Board entschied, den Vorschlag beizubehalten, Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen Erträge erwirtschaften, sowie Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in die Kategorie "Investitionen" einzuordnen und weitere Anwendungsleitlinien hinzuzufügen. Des Weiteren entschied der Board, die Bezeichnung "Investitionskategorie" beizubehalten und nicht mit dem Vorschlag fortzufahren, "Erträge und Aufwendungen aus Investitionen" zu definieren.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der Board entschied, den IFRS für KMU zu ändern, um ihn enger an IFRS 3, IFRS 10 (aber nicht an Investmentgesellschaften) und IFRS 11 (aber unter Beibehaltung der IFRS für KMU-Klassifizierungen von gemeinsamen Vereinbarungen und der Rechnungslegungsvorschriften für gemeinsam geführte Unternehmen) anzugleichen. Der Board erörterte, ob und wie der IFRS für KMU an die Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 angeglichen werden soll, und bat den Stab, weitere Analysen durchzuführen. Der Board entschied, die Definition einer Finanzgarantie aus IFRS 9 zu übernehmen. In den Mitschriften sind die Änderungen aufgelistet, die der Board entschied, in die IFRS für KMU zu übernehmen bzw. nicht zu übernehmen, sowie weitere, kleine Änderungen, die der Board vornehmen möchte.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab hat einen Plan für die erneuten Erörterungen zum Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden entwickelt. Der Board entshied, die zulässigen Gesamtvergütungen (Erträge aus noch nicht nutzbaren Vermögenswerten und regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungsrhythmus von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben) und den Anwendungsbereich (einschließlich der Interaktion der Vorschläge mit IFRIC 12) zu priorisieren. Dies sind Themen, zu denen die Stellungnehmenden erhebliche Bedenken äußerten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

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IDW veröffentlicht Fragen und Antworten zur Berücksichtigung von ESG-bezogenen Aspekten in IFRS-Abschlüssen

22.12.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Veröffentlichung herausgegeben, um sowohl die Bilanzierenden als auch die Prüfer bei einem angemessenen Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der finanziellen Berichterstattung zu unterstützen und damit Orientierung zu geben in einem Spannungsfeld zwischen Forderungen nach immer mehr ESG-bezogenen Informationen und den Informationen, die nach dem aktuell gültigen Regelwerk in den IFRS-Abschlüssen darzustellen sind.

Das IDW hält fest, dass es zwar keinen eigenen International Financial Reporting Standard (IFRS) für Nachhaltigkeitsthemen gibt, aber dass die IFRS ein prinzipienbasiertes Regelwerk seien. Daher müssten alle wesentlichen Informationen berücksichtigt werden. Fast jedes Unternehmen werde im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit von ESG-bezogenen Aspekten betroffen sein. Das Ausmaß sei jedoch unterschiedlich und hänge unter anderem von der Geschäftstätigkeit, der Branche und dem jeweiligen Umfeld ab. Nicht bei allen Unternehmen würden sich Auswirkungen auf den IFRS-Abschluss ergeben. Allerdings müssten die Bilanzierenden im Rahmen der Abschlusserstellung die (potenziellen) Effekte aus ESG-bezogenen Aspekten auf ihr Unternehmen analysieren. 

Die Veröffentlichung Fragen und Antworten zur Berücksichtigung von ESG-bezogenen Aspekten in IFRS-Abschlüssen steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

 

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Entwurf des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

21.12.2021

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (E-DRÄS 12) 'Änderungen des DRS 20' veröffentlicht.

Mit E-DRÄS 11 soll DRS 20 Konzernlagebericht geändert werden.

Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden die u.a. Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in E-DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 soll der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Außerdem schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vor. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u.a. sogenannte Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen.

Stellungnahmen werden bis zum 4. Februar 2022 erbeten. Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

 

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Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

20.12.2021

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 12. November 2021 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung sowie Aufzeichnungen von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen
    • Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Anwendungsfragen
  • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
    • Überblick über die Vorschläge des Boards im Entwurf
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Aktueller Stand des Projekts und nächste Schritte
  • Sonstiger aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Zu den Aufzeichnungen gelangen Sie über die Sitzungsseite. Die nächste GPF-Sitzung ist für den 11. März 2022 angesetzt.

IFRS-Beirat - Sitzung Image

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS-Beirats

20.12.2021

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 11. Januar 2022 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 11. Januar 2021 (12:00h-15:45h)

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Agendakonsultation
    • Einführung und Hintergrund
    • Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der IASB-Aktivitäten
    • Rechnungslegungssachverhalte, die ins Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden könnten
  • Überprüfungen nach der Einführung — Priorität von Projekten, die sich aus Überprüfungen nach der Einführung ergeben
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Dezember 2021)

20.12.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung vom 14. bis 16. Dezember 2021 zusammengefasst werden.

In dem einundzwanzigminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Primären Abschlussbestandteile
  • Preisregulierten Geschäftsvorfälle
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Leasing-Verbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion
  • Rückblick auf das Jahr 2021

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

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Globales Erstellerforum sucht neue Mitglieder

20.12.2021

Das Globale Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) sucht neue Mitglieder, die bevorzugt aus Nord- oder Südamerika kommen sollten.

Bewerbungen werden bis zum 31. Januar 2022 erbeten. Die neuen Mitglieder werden am 1. März 2022 für eine Amtszeit von zwei bis fünf Jahren aufgenommen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

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Mitglieder des neuen DRSC-Fachausschusses für Nachhaltigkeitsberichterstattung

20.12.2021

Mit einer Satzungsänderung im Juni 2021 hat das DRSC seine Organisationsstruktur geändert, um Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichberechtigt nebeneinander zu stellen. Die beiden neuen Fachausschüsse zu Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung haben am 1. Dezember 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Erste Mitglieder des Fachausschusses für Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden bereits benannt, es werden aber noch zwei weitere Mitglieder gesucht.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere zuständig für

  • die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung;
  • die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien; und
  • Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.

Eine Auflistung der bisher benannten Mitglieder finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Außerdem sucht das DRSC noch nach zwei weiteren Mitgliedern für den neuen Fachausschuss. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Bewerbungen werden bis zum 1. Februar 2022 erbeten.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Dezember 2021)

17.12.2021

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Dezember 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 23. November 2021.

Standardsetzung

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle der Board hat entschieden, als nächsten Projektschritt einen endgültigen Standard zu veröffentlichen (kein Zeitpunkt angegeben)

Standardpflege

  • Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans (Änderungen an IFRIC 14) — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im Februar 2022 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen — aus dem Arbeitsprogramm genommen, da endgültige Änderungen herausgegeben wurden
  • IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — der Board hat entschieden, als nächsten Projektschritt endgültige Änderungen zu veröffentlichen (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — nach Veröffentlichung des Entwurfs sollen die eingegangenen Rückmeldungen im ersten Halbjahr 2022 erörtert werden

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — die Erörterung der Rückmeldungen soll im Januar 2022 fortgesetzt werden
  • Dynmaisches Risikomanagement — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im zweiten Quartal 2022 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2022)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — eine Entscheidung zu zukünftigen Projektausrichtung wird nun im zweiten Halbjahr 2022 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2022)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — die Veröffentlichung einer Projektzusammenfassung wird jetzt im zweiten Quartal 2022 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2022)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Technologie-Update 2021 Rückmeldungen zu vorgeschlagenen Aktualisierung sollen im ersten Quartal 2022 erörtert werden
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — eine Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im Februar 2022 erwartet (zuvor: Dezember 2021)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen — Rückmeldungen zu vorgeschlagenen Aktualisierung sollen im ersten Februar 2022 erörtert werden
  • Agendakonsultation — nach der Erörterung der Rückmeldungen soll eine Zusammenfassung der Rückmeldungen im zweiten Halbjahr 2022 veröffentlicht werden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 23. November 2021 und 17. Dezember 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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