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IFRS Treuhänder - Rede Image

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung erörtert den Weg zu globalen Nachhaltigkeitsstandards

29.06.2021

Auf einem Symposium des CFA Institute sprach heute Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, über die Arbeit der Stiftung, um den Informationsbedarf von Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu decken.

Liikanen begann seine Rede mit einer starken Aussage:

Es gibt einen Weg zu globalen Nachhaltigkeitsstandards, wenn wir einerseits eine globale Grundlinie für nachhaltigkeitsbezogene Angaben schaffen können, um die Vergleichbarkeit für Investitionsentscheidungen zu erleichtern, und andererseits mit den Rechtskreisen zusammenarbeiten, um die Kompatibilität zwischen dieser globalen Grundlinie und ihren eigenen Initiativen sicherzustellen.

Er erläuterte dann, dass Regierungen zwar politische Rahmenbedingungen setzen können, dass es aber die Investoren sind, die den Preis für Investitionskapital danach bemessen, wie sich diese Vorgaben langfristig auf Unternehmen auswirken werden. Dies wiederum bietet den Unternehmen einen Anreiz, sich für nachhaltige Geschäftsmodelle zu entscheiden. Ob dieser Prozess reibungslos funktioniert, hängt von qualitativ hochwertigen, weltweit vergleichbaren Informationen ab, auf deren Grundlage Investoren Nachhaltigkeitsrisiken einschätzen und fundierte Entscheidungen treffen können.

Liikanen erklärte dann, dass dies die Stelle ist, an der ein auf Investoren ausgerichteter internationaler Standardsetzer wie die IFRS-Stiftung ins Spiel kommt.

Erstens ist der Ansatz der IFRS-Stiftung bei der Entwicklung globaler Standards markt- und nachfrageorientiert. Die Stiftung bietet einen Rahmen, in dem Investoren, Regulierungsbehörden, Unternehmen, Wissenschaftler und Standardsetzer aus aller Welt zusammenarbeiten und Probleme lösen können. Diese Arbeit folgt einem transparenten und inklusiven Konsultationsprozess, der sich im Laufe der Zeit entwickelt und bewährt hat.

Und zweitens kann die IFRS-Stiftung mit ihrer Erfahrung in der internationalen Standardsetzung dazu beitragen, eine Situation zu überwinden, in der viele Initiativen versuchen, die Vergleichbarkeit zu verbessern, deren Anzahl jedoch zu einer größeren Vielfalt geführt hat. Die wichtigsten Akteure in diesem Bereich, darunter TCFD, VRF und CDSB, bestätigen, dass eine Konsolidierung erforderlich ist, und haben die Vorschläge der IFRS-Stiftung zur Einrichtung eines neuen International Sustainability Standards Board innerhalb der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung begrüßt. Liikanen erklärte:

Unser gemeinsames Ziel ist es, eine globale Grundlinie von Standards für nachhaltigkeitsbezogene Angaben einzuführen, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedarf von Investoren weltweit bei der Beurteilung des Unternehmenswertes zu erfüllen. Der Unternehmenswert ist ein Schlüsselkonzept, das die erwartete kurz-, mittel- und langfristige Wertschöpfung für Investoren erfassen soll und mit der Wertschöpfung für die Gesellschaft und die Umwelt zusammenhängt.

Liikanen wendete sich dann der Frage zu, wie rechtlichspezifische und internationale Standards miteinander in Einklang gebracht werden können. Er wies darauf hin, dass der von der IOSCO und anderen befürwortete Ansatz darin bestehe, eine globale Grundlinie nachhaltigkeitsbezogener Angabestandards zu schaffen, um den Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden, die den Rechtskreisen als Grundlage für die Anforderungen der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt würde. Dieser Ansatz würde eine globale Vergleichbarkeit für Investoren schaffen, die es den Ländern ermöglicht, die globalen Standards mit ihren eigenen zusätzlichen Anforderungen zu kombinieren. Er schloss seine Rede mit der Feststellung:

Damit dies funktioniert, bedarf es des politischen Willens, der Kompromissbereitschaft und der Flexibilität aller Beteiligten — einschließlich der IFRS-Stiftung. Der Erfolg ist keineswegs sicher, aber wenn man globale nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Investoren will, bietet dies einen Weg.

Den vollständigen Text von Liikanen's Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IOSCO Image
Blatt - Nachhaltigkeit Image

IOSCO-Bericht über nachhaltigkeitsbezogene Angaben, Rede des IOSCO-Vorsitzenden

29.06.2021

Der Board der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht über die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von Emittenten veröffentlicht, der die Vision und die Erwartungen von IOSCO an die Arbeit der IFRS-Stiftung im Hinblick auf eine globale Grundlinie von anlegerorientierten Nachhaltigkeitsstandards zur Verbesserung der globalen Konsistenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung darlegt. Darüber hinaus wurde das Manuskript einer Rede des IOSCO-Vorsitzenden Ashley Alder über die "entscheidende" globale Grundlinie der IFRS-Stiftung zur Verfügung gestellt.

Der Bericht, der von der Sustainable Finance Taskforce (STF) von IOSCO entwickelt wurde, bekräftigt die dringende Notwendigkeit, die Konsistenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Investoren zu verbessern. Er beschreibt das Engagement von IOSCO bei den Bemühungen der IFRS-Stiftung, einen gemeinsamen Satz globaler Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln, um den Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden und eine solide Grundlage für Länder zu schaffen, die bei der Einführung oder Umsetzung ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften zu berücksichtigen sind. Der Bericht hält fest:

IOSCO erkennt an, dass die einzelnen Länder unterschiedliche nationale Regelungen für die Übernahme, Anwendung oder anderweitige Nutzung von internationalen Standards haben. Es wird für die einzelnen Rechtskreise wichtig sein, zu überlegen, wie die gemeinsame globale Grundlage von Standards im Kontext dieser Regelungen und des weiteren rechtlichen und regulatorischen Rahmens so übernommen, angewendet oder anderweitig genutzt werden kann, dass eine konsistente, vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen Rechtskreisen gefördert wird.

In einer Rede bei der City Week 2021 am 23. Juni 2021 betonte der IOSCO-Vorsitzende Ashley Alder denselben Punkt:

Innerhalb von IOSCO akzeptieren wir voll und ganz, dass sich die Ansätze auf der Ebene der Rechtskreise zwangsläufig unterscheiden werden. Für die Unternehmensberichterstattung ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass diese nationalen Ansätze vollständig mit der entstehenden globalen Grundlinie kompatibel sind und Regelkonflikte oder Überschneidungen vermieden werden, die die Gesamtanstrengungen entwerten könnten. Wir können nicht in rechtskreisbezogenen Silos arbeiten, wenn der Klimanotstand keine nationalen Grenzen respektiert. Es ist absolut notwendig, dass wir einer Fragmentierung widerstehen, die ein reales Risiko darstellt, dessen sich alle Regulierungsbehörden sehr bewusst sind.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Darüber hinaus hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) eine Erklärung veröffentlicht, in der der Ansatz von IOSCO unterstützt wird (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

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Stellungnahme der WPK zur CSRD bei der Europäischen Kommission eingereicht

29.06.2021

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat bei der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zu deren Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht.

Die Kernaussagen der WPK sind dieselben wie auch gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits geäußert:

  • Der vorgesehene Zeitplan gestaltet sich sehr ambitioniert.
  • Internationale Rahmenwerke sollten bei der Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards einbezogen werden.
  • Die Prüfungspflicht zur Förderung der Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird begrüßt.
  • Ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch „unabhängige Prüfungsdienstleister“ erfordert die Schaffung eines entsprechenden regulatorischen Umfeldes.

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite der WPK.

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IASB kündigt Internetpräsentation zum Entwurf zur Lageberichterstattung an

28.06.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27. Mai 2021 den Entwurf ED/2021/6 'Lageberichterstattung' veröffentlicht. Der IASB hat nun ein Internetseminar angekündigt, das einen Überblick über den Entwurf bieten und den Zuschauern die Möglichkeit geben wird, Fragen zu stellen.

Das Internetseminar findet am 13. Juli 2021 statt. Um Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wird das Seminar zweimal angeboten:

  • 9:00h-10:00h britischer Zeit
  • 16:00h-17:00h britischer Zeit

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Juni 2021)

28.06.2021

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Juni 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Drei neue Projekte zur Standardpflege wurden dem Arbeitsprogramm hinzugefügt.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. Mai 2021.

Standardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1) — ein Projekt, das als Ergebnis einer vorläufigen Agendaentscheidung neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde; ein Entwurf wird im 4. Quartal 2021 erwartet
  • Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen — dieses Projekt wurde neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; ein Entwurf wird im Juli 2021 erwartet
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — über die weitere Projektausrichtung soll im vierten Quartal 2021 entschieden werden (zuvor: drittes Quartal 2021)
  • Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette — ein Projekt, das als Ergebnis einer Agendaentscheidung neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde; ein Entwurf wird im 4. Quartal 2021 erwartet

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — eine Entscheidung  über die weitere Projektausrichtung soll jetzt im ersten Halbjahr 2022 gefällt werden (zuvor: keine Angabe)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrediten abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im vierten Quartal 2021 stattfinden (zuvor: drittes Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • keine Änderungen

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. Mai 2021 und 28. Juni 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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      Papiere für die nächste Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

      25.06.2021

      Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC wird am 5. Juli 2021 per Videokonferenz tagen. Die Papiere für die Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

      Während seiner 22. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung erörtern.

      Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

      Blatt - Nachhaltigkeit Image

      Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

      24.06.2021

      Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IFAC, The Investor Agenda, VBA, ACCA, IIRC, SASB, GRI, CDP, The Reporting Exchange und Deloitte.

      Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die weltweiten Praktiken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Prüfung dieser Informationen untersucht, einschließlich der Verbreitung der Prüfung, des Umfangs der Prüfung und der von den Anwendern verwendeten Standards. Dabei wurden große Unterschiede in der Art und Weise festgestellt, wie Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen berichtet werden und wie Wirtschaftsprüfer die Informationen prüfen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von IFAC.

      Die sieben Gründungspartner von The Investor Agenda fordern die Regierungen auf, sich zu verpflichten, verpflichtende Vorschriften zur Angabe von Klimarisiken einzuführen, die sich an den Empfehlungen der TCFD orientieren und eine umfassende Angabe sicherstellen, die konsistent, vergleichbar und entscheidungsnützlich ist. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

      Die Value Balancing Alliance (VBA), deren Ziel es ist, Interessengruppen in die Lage zu versetzen, künftig die nichtfinanzielle Leistung von Unternehmen wie die finanzielle Leistung heute zu vergleichen, hat ein Positionspapier zur Standardisierung von Angabevorschriften veröffentlicht. Das Papier können Sie hier abrufen.

      Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht veröffentlicht, der untersucht, wie eine Auswahl von Organisationen im Business-Netzwerk des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) integriertes Denken in ihren integrierten Berichten kommuniziert. Den Bericht finden Sie hier.

      Im Vorfeld des Zusammenschlusses mit dem Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) zur Value Reporting Foundation (VRF) hat der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) seinen neuesten integrierten Bericht Driving Cohesion veröffentlicht. Den Bericht können Sie hier abrufen.

      Der IIRC hat auch eine aktualisierte Übersetzung seines Internationalen Rahmenkonzepts ins Russische veröffentlicht, um das Verständnis und die Einführung der integrierten Berichterstattung in Russland zu unterstützen. Zugnag zur Übersetzung haben Sie hier.

      Der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat die Verfügbarkeit von französischen Übersetzungen seiner Standards bekannt gegeben. Nähere Informationen finden Sie hier.

      Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine von GRI South Asia intern durchgeführte Studie veröffentlicht, die zeigt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in drei Zielländern - Indien, Bangladesch und Sri Lanka - auf dem Vormarsch ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

      Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) hat eine regionale Asien-Pazifik-Analyse der Umweltangaben von Unternehmen für 2020 veröffentlicht. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

      CDP hat auch Fragen und Antworten mit Anmerkungen von CDP Europe dazu veröffentlicht, was die vorgeschlagene CSRD für Unternehmen bedeutet. Nähere Informationen finden Sie hier.

      The Reporting Exchange ist zu einer neuen Internetpräsenz umgezogen: https://www.arabesque.com/

      Deloitte hat auf die Aufforderung der SEC, sich zu klimabezogenen und anderen ESG-Angaben zu äußern, Stellung genommen. Unsere Stellungnahme können Sie hier einsehen.

      Deloitte hat außerdem einen Heads Up-Newsletter veröffentlicht — Do ESG Matters Affect Accounting and Financial Reporting Today? Bitte klicken Sie hier, um den Newsletter aufzurufen.

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      Aufzeichnung des virtuellen Forschungsseminars von IASB, EAA und EFRAG zur Lageberichterstattung

      24.06.2021

      Am 18. Juni 2021 hat der IASB in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker abhalten. Das Seminar bot einen Überblick über den IASB-Entwurf zur Lageberichterstattung geben. Eine Aufzeichnung ist jetzt verfügbar.

      Am 27. Mai 2021 veröffentlichte der IASB den Entwurf zwecks Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung von 2010. Das Seminar wurde von EAA-Präsident Prof. Dr. Thorsten Sellhorn geleitet und bot auch die Sichtweise von EFRAG zum Entwurf (durch Vincent Papa vom EFRAG-Sekretariat) und eine akademische Einschätzung von Prof. Dr. Peter Kajüter. Themen waren der zielorientierten Ansatz, die Auswahl und Darstellung von Informationen sowie die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen.

      Die Aufzeichnung der Präsentation sowie die verwendeten Folien sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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      Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Juni 2021

      24.06.2021

      Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben vom 15. bis 17. Juni 2021 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

      Die Zusammenfassung berichtet zu folgenden Themen:

      • Eigentliche Treuhändersitzung:
        • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder — Erkki Liikanen informierte die Treuhänder über die jüngsten Treffen mit wichtigen Interessengruppen sowohl in Bezug auf die aktuelle Arbeit der Stiftung als auch auf die Entwicklung der Strategie der Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
        • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung.
        • Nachhhaltigkeitsberichterstattung — Die Treuhänder diskutierten den Fortschritt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei der Entwicklung des vorgeschlagenen ISSB. Sie konzentrierten sich auf die Entwicklung eines Geschäftsplans und eines Zielbetriebsmodells für den ISSB sowie auf die Finanzierung.
        • Agendakonsultation — Die Treuhänder erhielten eine Präsentation zur Agendakonsultation des IASB.
        • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder über die Aktivitäten des Boards im Zeitraum März bis Mai 2021.
        • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder erörterten Berichte des Prozess- und Technologieausschusses, des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses und des DPOC. (Ein Bericht von der DPOC-Sitzung ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
      • Sonstige Sitzungen:
        • Im Anschluss an die Sitzung hielten die Treuhänder ihre jährliche Sitzung mit dem Monitoring Board der IFRS-Stiftung ab, um die Arbeit und Strategie der Stiftung zu besprechen.

      Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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      IASB wird eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorschlagen

      22.06.2021

      Bei seiner Sitzung heute vormittag hat der IASB eine mögliche eng umrissene Änderung an IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert, die vom Stab vorgestellt wurde. Der Stab hat einen optionalen Klassifizierungsüberlagerungsansatz entwickelt, der einmalige Klassifizierungsunterschiede adressieren würde, die in den Vergleichsinformationen auftreten können, die Versicherer bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ausweisen werden.

      Dieser optionale Klassifizierungsüberlagerungsansatz würde:

      • auf finanzielle Vermögenswerte angewendet werden, die mit Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen verbunden sind und auf die IFRS 9 in der/den Vergleichsperiode(n) nicht angewendet wurde;
      • einem Unternehmen erlauben, diese finanziellen Vermögenswerte in der/den Vergleichsperiode(n) auf eine Art und Weise zu klassifizieren, die mit der Art und Weise übereinstimmt, wie das Unternehmen erwartet, dass diese Vermögenswerte bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 klassifiziert werden;
      • für Vergleichsperioden angewendet werden, die für IFRS 17 angepasst wurden (d. h. vom Übergangszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17); und
      • auf Grundlage einzelner Instrumente angewendet werden.

      In der Diskussion unterstützten alle Boardmitglieder, die sich zu Wort meldeten, die Änderung. Bei der Abstimmung erklärten 13 Boardmitglieder, dass sie davon überzeugt sind, dass der Board die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat und mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf beginnen sollte; 12 Boardmitglieder stimmten der Setzung einer 60-tägigen Stellungnahmefrist für den Entwurf zu; und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

      Der Stab erwartet, den Entwurf bis Ende Juli veröffentlichen zu können, und strebt die Veröffentlichung einer endgültigen Änderung zum Ende des Jahres an.

      Eine detaillierte Zusammenfassung der Diskussionen finden Sie in unserer Übersetzung der Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung.

      Correction list for hyphenation

      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.