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IOSCO fordert weltweit einheitliche, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsstandards

25.02.2021

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den dringenden Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards festhält und die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsstandardsetzers (des sogenannten Sustainability Standards Board, SSB) unter der Ägide der IFRS-Stiftung ausdrücklich unterstützt.

Die IOSCO hat die im vergangenen Jahr erzielten Fortschritte seit der Veröffentlichung ihres Berichts Nachhaltige Finanzierung und die Rolle von Wertpapierregulierern und IOSCO im April 2020 überprüft. Die IOSCO kommt zu dem Schluss, dass es dringend notwendig ist, die Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, wobei der Schwerpunkt zunächst auf klimawandelbedingte Risiken und Chancen gelegt werden sollte, was anschließend auf andere Nachhaltigkeitsthemen ausgeweitet werden würde.

Die IOSCO hat drei vorrangige Bereiche für die Verbesserung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von Unternehmen und Vermögensverwaltern identifiziert: 

  1. Ermutigung zu weltweit einheitlichen Standards;
  2. Förderung vergleichbarer Metriken und Darstellungen; und
  3. Koordinierung verschiedener Ansätze.

Die IOSCO bekundet ihr klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung und anderen Interessengruppen, um diese Prioritäten voranzutreiben. Die IOSCO hält dabei fest, dass sich ihre Zusammenarbeit mit den Treuhändern auf die folgenden Ziele konzentrieren wird:

  • Einrichtung eines SSB mit einer starken Governance-Grundlage. Die IOSCO begrüßt die Ankündigung der Treuhänder der IFRS-Stiftung vom 2. Februar 2021, die als nächste Phase ihrer Arbeit die Einrichtung eines SSB unter der Struktur der IFRS-Stiftung signalisierte, da die Treuhänder auf ihre Konsultation vom September 2020 klare Rückmeldungen erhalten haben, dass die IFRS-Stiftung in diesem Bereich eine Rolle spielen sollte. Die IOSCO freut sich darauf, die endgültigen Vorschläge der Treuhänder der IFRS-Stiftung zu bewerten und die künftige Empfehlung der Übernahme des vorgeschlagenen SSB und seiner Standards in Betracht zu ziehen, ähnlich wie die entsprechende Rolle bei der Übernahme und Überwachung der internationalen Rechnungslegungsstandards des IASB war und ist.
  • Aufbau auf bestehenden Entwicklungen. Die IOSCO ermutigt den SSB, den Inhalt bestehender nachhaltigkeitsbezogener Berichtsrahmen zu nutzen. Die IOSCO begrüßt die Initiative der Allianz führender Organisationen für Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihren im Dezember 2020 veröffentlichten Prototyp für einen Ansatz für klimabezogene Angaben; die IOSCO regt an, diesen Prototyp als potenzielle Grundlage für den SSB zur Entwicklung klimabezogener Berichtsstandards weiter zu prüfen.
  • Ermutigung zu einem "Baustein"-Ansatz. Die IOSCO befürwortet einen "Baustein"-Ansatz zur Etablierung eines globalen Nachhaltigkeitsberichtssystems. Dies würde eine konsistente und vergleichbare Basis von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen schaffen, die für die Wertschöpfung von Unternehmen wesentlich sind, und gleichzeitig Flexibilität für die Koordination von Berichtsanforderungen bieten, die weitergehende Nachhaltigkeitsauswirkungen erfassen. Die IOSCO hat sich zum Ziel gesetzt, die fortlaufende internationale Koordination zu unterstützen und dazu beizutragen, dass die Vorschriften in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit einheitlich sind. Zu diesem Zweck ist die IOSCO bereit, die Einrichtung eines beratenden Multi-Stakeholder-Expertenausschusses innerhalb der Struktur der IFRS-Stiftung zu prüfen.

Abschließend wiederholt die IOSCO die Aussage in ihrer Antwort auf die Konsultation der Treuhänder, dass die Initiative der IFRS-Stiftung gemeinsam mit der parallelen gemeinsamen Initiative einer Vereinigung von Organisationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung die Bemühungen fördern, vergleichbare, qualitativ hochwertige internationale Standards zu ermöglichen, die die Inhalte liefern, die die Kapitalmärkte benötigen, und zwar innerhalb einer transparenten Standardsetzungsarchitektur mit einer robusten und inklusiven Governance-Struktur.

Die vollständige Erklärung steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung. Auch das IOSCO-Arbeitsprogramm für 2021-2022 hält die Absicht der IOSCO fest, eine führende Rolle bei der Verfolgung des dringenden Ziels zu spielen, die Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und die Einrichtung eines globalen, umfassenden Unternehmensberichterstattungssystems unter der IFRS-Stiftung weiter zu prüfen.

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IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Februar 2021)

24.02.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Ergänzungssitzung am 4. Februar und bei der regulären IASB-Sitzung am 16. und 17. Februar zusammengefasst werden.

In dem zwölfminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Rohstoffindustrien
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier: 4. Februar 2021 und 16. und 17. Februar 2021.

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EFRAG beginnt Serie von Podcasts zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

24.02.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen ersten Podcast zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' veröffentlicht, der eine Einführung in den Prozess der Überprüfung nach der Einführung bietet.

Am 9. Dezember 2020 hat der IASB eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, ob IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung der Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Standards entstanden sind.

EFRAG hat jetzt eine Reihe von vier Podcasts (jeweils etwa zehn Minuten lang) begonnen. Neben dem heute veröffentlichten ersten Podcast, der eine Einführung in den Prozess der Überprüfung nach der Umsetzung bietet, wird es drei weitere Podcasts geben, die sich jeweils auf einen der in der Überprüfung nach der Umsetzung untersuchten Standards konzentrieren. Die Podcasts werden jeden Mittwoch veröffentlicht, so dass die nächsten Folgen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 am 3., 10. bzw. 17. März zu erwarten sind.

Weiterführende Informationen und Zugang zum ersten Podcast finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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DRSC nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Verlängerung der praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

24.02.2021

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat.

In Übereinstimmung mit der Unterstützung für die ursprüngliche Standardänderung, beurteilt das DRSC die Verlängerung der Verfügbarkeit dieser Ausnahmeregelung als eine pragmatische Lösung für die anhaltenden Rechnungslegungsherausforderungen, mit denen sich Leasingnehmer konfrontiert sehen. In Anbetracht des verlängerten Zeitraums beobachtbarer auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen, entspricht die Verlängerung der Ausnahmeregelung auch der Absicht, die der IASB verfolgte, als er die praktische Erleichterung im Mai 2020 entwickelte. Die Verlängerung um 12 Monate schätzt das DRSC als einen angemessenen und notwendigen Kompromiss ein, um der Ungewissheit über die Dauer und den Schweregrad der laufenden Coronavirus-Pandemie angemessen Rechnung zu tragen.

Dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und den vorgeschlagenen Übergangsregelungen stimmt das DRSC grundsätzlich zu. Zudem werden verschiedene Fallkonstellationen, für die das DRSC die Wechselwirkung der ursprünglichen Änderung mit den aktuellen Vorschlägen als kritisch ansieht, in der Stellungnahme angeführt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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Wir unterstützen den IASB-Vorschlag, die praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen zu verlängern

24.02.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat. Der Entwurf enthält Änderungsvorschläge, mit denen der Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 verlängert würde, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist

Wir unterstützen die Verlängerung der Verfügbarkeit der praktischen Erleichterung, so dass sie für Mietkonzessionen gilt, die Zahlungen betreffen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 anstatt am 30. Juni 2021 fällig sind, aus den in der Grundlage für Schlussfolgerungen zum Entwurf genannten Gründen. Wir sind auch mit dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und den Übergangsvorschriften einverstanden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im März

24.02.2021

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 18. und 19. März 2021 per Videokonferenz abgehalten wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 18. März 2021 (11:00h-14:30h)

  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Die vom Stab vorgeschlagene Vorgehensweise, um auf die Rückmeldungen zum Entwurf zu reagieren
  • Agendakonsultation
    • Wesentliche Bereiche der kommenenden Bitte um Informationsübermittlung und mögliche Einbindungsaktivitäten
  • Lageberichterstattung
    • Einführung in den kommenden Entwurf und mögliche Einbindungsaktivitäten

Freitag, 19. März 2021 (11:00h-14:30h)

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
    • Einschätzung der ASAF-Mitglieder zu den allgemeinen Erfahrungen mit der Anwendung von IFRS 9 in ihrem Rechtskreis
    • Priorität der Themen, die nach Ansicht der ASAF-Mitglieder vom IASB berücksichtigt werden sollten
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Erste Rückmeldungen aus den Rechtskreisen zur Bitte um Informationsübermittlung
  • Rohstoffindustrien
    • Aktueller Stand des Projekts und Rückmeldungen zu Umfang und Ausrichtung des Projekts
  • Laufende Projekte des IASB und Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung

 

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Bericht von der EEG-Sitzung im November/Dezember

23.02.2021

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 30. November und 1. Dezember 2020 ihre 20. Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Tadeu Cendon erörterten die Projekte der Angabeninitiative zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu Tochtergesellschaften, die KMU sind, und zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene. Darüber hinaus wurden mangelnde Umtauschbarkeit, die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 und der aktuelle Stand laufender Projekte des IASB erörtert.

Die nächste Sitzung der EEG findet im Mai 2021 per Videokonferenz statt.

Der vollständige Bericht (7 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

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Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

23.02.2021

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 2. bis 4. März 2021 per Videokonferenz stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 2. März sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 2. März 2021 (13:40h–14:15h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 13. Oktober 2020
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses durch den Board:
    • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG):
    • Änderungen an der Satzung und Änderungen in der Mitgliedschaft
  • Agendakonsultation: Aktueller Stand
  • DPOC-Themen
    • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Februar 2021)

19.02.2021

Im Nachgang der Sondersitzung des IASB im Februar 2021 und der regulären Sitzung im Februar 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. Januar 2021.

Standardsetzung

  • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im April 2021 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2021)

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen am 12. Februar 2021 veröffentlicht wurden
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen am 12. Februar 2021 veröffentlicht wurden
  • IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — Verlängerung der praktischen Erleichterung — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; der IASB hat am 11. Februar 2021 vorgeschlagene Änderungenveröffentlicht und wird die Rückmeldungen im März 2021 erörtern
  • Mangel an Umtauschbarkeit — ein Entwurf wird jetzt im April 2021 erwartet (zuvor: März 2021)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — die Erörterung der Rückmeldung zum Kernmodell soll jetzt im Aprill 2021 stattfinden (zuvor: zweites Quartal 2021)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — die Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im Aprill 2021 stattfinden (zuvor: Februar 2021)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung sollen jetzt im dritten Quartal 2021 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen 2020 und allgemeine Praxis — eine Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im März 2021 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im April 2021 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2021)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. Januar 2021 und 19. Februar 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2021

19.02.2021

Der IASB hat am 16. und 17. Februar 2021 per Videokonferenz getagt und sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat mögliche Angaben diskutiert, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital entwickelt werden könnten. Der Board hat außerdem die Klassifizierung bestimmter Finanzinstrumente erörtern, die Verbindlichkeiten enthalten, die nur bei Liquidation des Unternehmens entstehen und die nach IAS 32:16 als Eigenkapital eingestuft werden. Im Diskussionspapier von 2018 wurde vorgeschlagen, dass zumindest einige dieser Instrumente als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden sollten. Der Board stimmte dem Stab zu, dass die Informationsbedürfnisse der Abschlussadressaten erfüllt werden könnten, indem die bestehenden Klassifizierungsvorschriften von IAS 32 durch neue Darstellungs- und Angabevorschriften ergänzt werden, anstatt die Klassifizierung zu ändern.

Lageberichterstattung: Der Board hat sich mit mehreren Themen befasst, die während der Erstellung des Entwurfs für das überarbeitete Leitliniendokument identifiziert wurden, hauptsächlich als Ergebnis von Rückmeldungen der Reviewer: (a) der Status des Leitliniendokuments und dessen Vergleich mit dem Status des Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit; (b) Wesentlichkeit - der Stab empfahl, dass sich die Leitliniendokumentdefinition von wesentlichen Informationen auf die Entscheidung beziehen sollte, die Investoren und Gläubiger auf der Grundlage des Lageberichts und des zugehörigen Abschlusses treffen; (c) Schwellenwerte - Erläuterung, warum der Entwurf die Begriffe "Schlüssel-", "grundlegend", "schwerwiegend" und "untermauern" verwendet, und Erläuterung, wie sich diese Begriffe auf den Schwellenwert für die Wesentlichkeit beziehen; (d) langfristige Aussichten, immaterielle Ressourcen und Beziehungen sowie ESG-Aspekte - der Stab beansichtigt, den Anhang neu zu strukturieren, indem er eine zusammenfassendere Beschreibung der geltenden Vorschriften und Leitlinien enthält.

Rohstoffindustrien: Der Stab hat dem Board in einer Sitzung, die nicht der Entscheidungsfindung diente, den Lebenszyklus einer Mineralien-, Öl- und Gasliegenschaft erläutern, die Aktivitäten, die in den verschiedenen Phasen dieses Lebenszyklus durchgeführt werden, und die Herausforderungen der Finanzberichterstattung, die mit diesen verschiedenen Phasen verbunden sind. Die Mitglieder des Boards waren besorgt über die unterschiedlichen Bilanzierungspraktiken bei der Aktivierung von Explorationsausgaben. Sie wollen gerne verstehen, ob die Unterschiede in der Praxis einfache politische Entscheidungen oder Unterschiede in den zugrunde liegenden Aktivitäten widerspiegeln. Mehrere Mitglieder des Boards stellten fest, dass viele der Probleme nicht auf die Rohstoffindustrie beschränkt sind, sondern beispielsweise auch in der Pharmaindustrie und im Bergbau beobachtet werden.

Agendakonsultation: Der Board gab dem Stab die Erlaubnis, die Bitte um Informationsübermittlung zu veröffentlichen, die dazu führen soll, dass der Board die Prioritäten für die Jahre 2022 bis 2026 festlegen kann. Dabei soll eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen eingeräumt werden. Dies ist kürzer als die normalen 180 Tage, die bisher vorgesehen waren, weil die Kommentierung einer strategischen Konsultation weniger Zeit seitens der Stellungnehmenden erfordert.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board gab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess für den Entwurf zu beginnen, Er wird eine 180-tägige Stellungnahmefrist haben.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab informierte mündlich über die jüngste Sitzung der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG). Er beabsichtigt, einen Plan für die Projektausrichtung für die zweite Phase der Überprüfung vorzulegen, den der Board bei seiner Sitzung im März prüfen soll.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

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