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Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

21.12.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' eingereicht, das dieser am 19. März 2020 veröffentlicht hat.

In unserer Antwort auf das Diskussionspapier unterstützen wir die Initiative des Boards, zu prüfen, ob die den Investoren zur Verfügung gestellten Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse verbessert werden können, unter anderem durch die Festlegung klarerer Angabeziele. Wir sind jedoch nicht davon überzeugt, dass die Vorschläge des Diskussionspapiers zu Angaben führen würden, die den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen liefern. Wir sind der Meinung, dass zusätzliche Arbeit erforderlich ist, um genauer zu verstehen, welche zusätzlichen Informationen von Investoren benötigt werden und warum sie benötigt werden, und welche Informationen derzeit von der Unternehmensleitung erstellt werden, um die Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen zu überwachen.

Außerdem unterstützen wir nicht die vorläufige Auffassung des Boards, die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht wieder einzuführen. Während wir weiterhin die konzeptionellen Vorzüge des reinen Wertminderungsmodells anerkennen, stellen wir fest, dass weiterhin der Eindruck besteht, dass zu wenig Wertminderungen erfasst werden und dies auch noch zu spät erfolgt. Ohne die Wiedereinführung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts lehnen wir den Vorschlag zur Aufhebung der Anforderung, jedes Jahr einen quantitativen Wertminderungstest durchzuführen, entschieden ab.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Dezember 2020)

18.12.2020

Im Nachgang der Sitzung des IASB im Dezember 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 20. November 2020.

Stan­dardsetzung

  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung bestehender Angabevorschriften auf Standardebene — Projekt wurde von der Standardpflege in die Standardsetzung umgestuft
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — im Arbeitsprogramm wird dies noch als Forschungsprojekt geführt, aber der Board hat auf seiner Sitzung im Dezember beschlossen, das Projekt in das Standardsetzungsprogramm aufzunehmen, um einen Entwurf veröffentlichen zu können; ein Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines Entwurfs wird aber nicht genannt
  • Primäre Abschlussbestandteile — nach Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird jetzt eine Entscheidung zur zukünftigen Ausrichtung des Projekt im Januar 2021 erwartet

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — endgültige Änderungen werden nun im Februar 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — endgültige Änderungen werden nun im Februar 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 27. November 2020 veröffentlicht, und die Rückmeldungen zum Entwurf sollen im ersten Halbjahr 2021 erörtert werden

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wurde am 30. November 2020 veröffentlicht, und die Rückmeldungen zu Diskussionspapier sollen in der zweiten Jahreshälfte 2021 erörtert werden
  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird jetzt im zweiten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — die Ergebnisse der Überprüfung der Forschungsergebnisse wurde bei der Sitzung im Dezmeber 2020 erstmalig erörtert; die Diskussionen sollen in größerer Tiefe im Februar 2021 fortgesetzt werden
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung wurde am 9. Dezember 2020 veröffentlicht, und die Erörterung der Rückmeldungen soll im zweiten Halbjahr 2021 aufgenommen werden
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung — eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU — dieses Projekt wurde umbenannt und von der Standardpflege in die Forschung verschoben; nach der Erörterung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung bei der IASB-Sitzung im Dezember soll jetzt im ersten Quartal 2021 über die weitere Projektausrichtung entschieden werden

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen und Praxisergänzungen 2020 — die Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung sollen jetzt im Februar 2021 erörtert werden (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — zuletzt wurde eine vorgeschlagenen Aktualisierung im ersten Quartal 2021 erwartet, jetzt wurde der Status auf "endgültige Änderung" gesetzt und mit dem erwarteten Zeitpunkt Februar 2021 versehen
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Praxisergänzungen zu IAS 19 — nachdem ene vorgeschlagene Aktualisierung am 24. November 2020 veröffentlicht wurde, sollen nun die eingegangenen Rückmeldungen im Februar 2021 erörtert werden
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da am 17. Dezember 2020 eine endgültige Aktualisierung veröffentlicht wurde

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 20. November 2020 und 18. Dezember 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

18.12.2020

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WBCSD, IIRC, Climate Action 100+, IOSCO, CDSB, SSE/CDSB, SEC, SASB, FRC, der britischen Regierung, A4S/IDW, Alliance for Corporate Transparency, Accountancy Europe, FINMA und GRI.

Zusätzlich zu den jüngsten größeren Entwicklungen, über die wir auf unserer Seite zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung separat berichtet haben, sind folgende kleinere Entwicklungen aufgetreten:

  • Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die achte Ausgabe von Reporting matters – dem jährlichen Bericht des WBCSD über die Nachhaltigkeits- und integrierten Berichte seiner Mitgliedsunternehmen – veröffentlicht. Über die Pressemitteilung auf der Internetseite des WBCSD haben Sie Zugang zu der Veröffentlichung zu gelangen.
  • Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem untersucht wird, inwieweit Investoren und Analysten nichtfinanzielle Informationen würdigen, wie sie diese nutzen und welche Vorteile sie in der integrierten Berichterstattung sehen. Zugang zum Bericht haben Sie über  die Pressemitteilung auf der Internetseite des IIRC.
  • Der IIRC kündigt außerdem die Veröffentlichung des überarbeiteten Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung für Januar 2021 an. Weiterführende Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung.
  • Climate Action 100+ hat seinen Fortschrittsbericht für 2020 veröffentlicht. Ein Abschnitt des Berichts (S. 13 ff.) befasst sich auch mit den Angaben. Zugang zum Bericht haben Sie über  die Pressemitteilung auf der Internetseite von Climate Action 100+.
  • Auf seiner letzten Sitzung befasste sich der Board der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) mit der Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung und beschloss, dass die IOSCO Sustainable Finance Task Force die Zusammenarbeit mit der IFRS-Stiftung vertiefen sollte, um sicherzustellen, dass alle Vorschläge, die aus dem Konsultationspapier hervorgehen, die Erwartungen der Wertpapieraufsichtsbehörden sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch die Governance erfüllen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IOSCO.
  • Der neueste Bericht des Rats für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB), The state of EU environmental disclosures in 2020, analysiert die Stärken und Schwächen der Angaben der 50 größten Unternehmen in der Europäischen Union unter der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Zugang zum Bericht haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite des CDSB.
  • Die Internetseite des CDSB bietet auch Zugang zu einer Reihe von Briefings zum Thema Angaben unter der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Diese können hier abgerufen werden.
  • Darüber hinaus haben der CDSB und die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen ihre langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit und Kooperation mit einem offiziellen Briefwechsel formalisiert. Eine entsprechende Ankündigung ist auf der Internetseite der SSE verfügbar.
  • Das Asset Management Advisory Committee der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat kürzlich seine Empfehlungen zur Angabe von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) veröffentlicht. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf die Einführung von ESG-Standards für Angaben und ESG-Anlageprodukte. Einen Entwurf der Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite der SEC.
  • Der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat ein Stabsbulletin zur Angabe des Humankapitalmanagements herausgegeben. Das Bulletin gibt einen Überblick über die humankapitalbezogenen Themen und Kennzahlen in den 77 branchenspezifischen Standards des SASB, um Unternehmen bei der Erstellung von humankapitalbezogenen Angaben zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des SASB.
  • Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die zeigt, dass die Unternehmensberichterstattung verbessert werden muss, um die Erwartungen von Investoren und anderen Adressaten in Bezug auf das akute Problem des Klimawandels zu erfüllen. Zugang zum Bericht haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite des FRC.
  • Die britische Regierung hat ihre Absicht bekannt gegeben, die Angabe von Klimadaten durch große Unternehmen und Finanzinstitutionen in der gesamten Wirtschaft bis 2025 verpflichtend vorzuschreiben. Die Ankündigung ist auf der Internetseite der Regierung verfügbar.
  • Das Accounting Bodies Network des vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekts zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince's Accounting for Sustainability Project, A4S) hat eine Unterstützungserklärung veröffentlicht, in der es dem IASB zustimmt, dass bestehende Standards auf klimabezogene und andere neu auftretende Risiken angewendet werden sollten. Die Unterstützungserklärung ist auf der Internetseite von A4S verfügbar. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist Mitglied des Netzwerks und hat eine eigene Presseerklärung auf seiner Internetseite herausgegeben.
  • Die Alliance for Corporate Transparency hat eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung veröffentlicht, die sieben Empfehlungen enthält. Auf der Internetseite der Alliance for Corporate Transparency finden Sie eine Zusammenfassung der Empfehlungen und den vollständigen Text der gemeinsamen Position.
  • Accountancy Europe hat einen Podcast veröffentlicht, in dem erörtert wird, was von Seiten der Wirtschaftsprüfer unternommen wird, um Nachhaltigkeit in die Unternehmensberichterstattung einzubinden. Der Podcast kann auf der Internetseite von Accountancy Europe abgerufen werden.
  • Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA möchte die Transparenz in Bezug auf Klimarisiken im Finanzsystem erhöhen. Sie sieht dafür Anpassungen in ihren Rundschreiben "Offenlegung Banken" und "Offenlegung Versicherungen" vor. Zu diesen Anpassungen führt die FINMA bis zum 19. Januar 2021 eine öffentliche Anhörung durch. Weiteführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der FINMA.
  • Die folgenden neuen Übersetzungen sind verfügbar (Verknüpfungen auf die Internetseite der genannten Organisationen):
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EFRAG-Einbindungsveranstaltungen zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung

17.12.2020

EFRAG hat eine Reihe von internetbasierten Einbindungsveranstaltungen angekündigt, mit denen die Sichtweisen der Interessengruppen aus verschiedenen Rechtskreisen zu den vorläufigen Vorschlägen der der neuen Projektarbeitsgruppe veröffentlicht, die Vorarbeiten für mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung leisten soll.

Die Einbindungsveranstaltungen finden zwischen dem 13. und 22. Januar 2021 statt. Referenten aus dem öffentlichen Sektor, der Privatwirtschaft, von KMU und aus der Zivilgesellschaft aus ganz Europa werden die Veranstaltungen moderieren, die jeweils verschiedene Schwerpunkte haben werden. Unter anderem gibt es länderspezifische Veranstaltung. Die Veranstaltung mit deutschem Fokus am 18. Januar 2021, 15:00h-18:00h wird in deutscher Sprache zusammen mit dem DRSC abgehalten. Referenten werden zwei deutsche Mitglieder der Projektarbeitsgruppe sein: Roman Sauer und Hendrik Fink.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Rresseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: Am 11. Januar 2021 stellte EFRAG ein Hintergrundpapier für die Diskussionen zur Verfügung, die ab dem 13. Januar 2021 beginnen sollen. Es ist hier zugänglich.

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Stellungnahme von Accountancy Europe zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

17.12.2020

Accountancy Europe hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht.

Ähnlich wie die meisten anderen Stellungnehmenden fordert auch Accountancy Europe globale Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung und sieht die IFRS-Stiftung in der besten Position, dies zu erreichen. In der Stellungnahme heißt es:

Wir unterstützen voll und ganz die Einrichtung eines Sustainability Standards Board (SSB), der sich mit der NFI-Berichterstattung befasst, parallel zum International Accounting Standards Board (IASB). Der SSB würde von der globalen Akzeptanz und Anwendbarkeit, der Aufsicht und dem Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung profitieren.

Nichtsdestotrotz werden in dem Schreiben auch einige Punkte genannt, die nach Ansicht von Accountancy Europe von der IFRS-Stiftung weiter bedacht werden sollten:

  • Vernetzte Standardsetzung, die einer klaren Vision folgt;
  • ein zweistufiger Ansatz in Bezug auf Wesentlichkeit;
  • Zusammenarbeit mit globalen und europäischen Interessengruppen; und
  • Aufbau auf der Arbeit von bestehenden Initiativen wie CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB.

Die vollständige Stelllungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

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IFRS-Stiftung gibt Aktualisierung der IFRS-Taxonomie heraus

17.12.2020

Die IFRS-Stiftung hat 'IFRS-Taxonomie 2020 — Update 2 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2'' veröffentlicht.

Diese Aktualisierung der Taxonomie enthält Elemente, mit denen die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 abgebildet werden können, die durch Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 im August 2020 eingeführt wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Taxonomieaktualisierung auf der Internetseite des IASB.

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ESA antworten auf die Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

17.12.2020

Die Vorsitzenden der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA), EBA, EIOPA und ESMA, haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zusätzlich eine separate Stellungnahme eingereicht.

In ihrer Stellungnahme zur Konsultation stimmen die Vorsitzenden der ESA zu, dass die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und der Offenlegung durch Unternehmen ein Schlüsselelement zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums ist, und unterstützen nachdrücklich die Entwicklung von global akzeptierten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung, um die Offenlegung von aussagekräftigen und vergleichbaren Kennzahlen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu erleichtern. Sie unterstützen auch, dass internationale Standards auf bestehenden Initiativen einzelner Rechtskreise und internationalen Initiativen aufbauen sollten, einschließlich derer der Europäischen Union. In der Stellungnahme heißt es:

Während die ESA die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der Taxonomie-Verordnung und der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung für die Europäische Union uneingeschränkt unterstützen, befürworten die ESA ausdrücklich die Entwicklung von weltweit akzeptierten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Die ESAs weisen auch darauf hin, dass es wichtig ist, dass die zu entwickelnden Standards berücksichtigen müssen, die sich einzelne Rechtskreise in unterschiedlichen Entwicklungsstadien im Bereich der nachhaltigen Finanzen befinden. Im Schreiben von ESMA wird ausgeführt, dass dies durch die Entwicklung einer gemeinsamen Grundlage erreicht werden könnte, die aus einem weltweit akzeptierten Satz von Standards besteht, die bei Bedarf auf der Ebene der einzelnen Rechtskreise ergänzt werden könnten, um etwaige zusätzliche rechtskreisspezifische Verpflichtungen zu erfüllen.

ESMA weist außerdem darauf hin, dass bei der Einrichtung eines Standardsetzers in diesem Bereich drei Prinzipien zu berücksichtigen sind: unabhängige Governance, Aufsicht durch den öffentlichen Sektor und Fähigkeit der Standards, den Anlegerschutz zu fördern. In der Stellungnahme wird angemerkt:

ESMA ist der Ansicht, dass die IFRS-Stiftung gut aufgestellt ist, um eine Standardsetzungslösung für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu implementieren, die mit den oben genannten Prinzipien im Einklang steht. ESMA merkt an, dass die IFRS-Stiftung auch ihre Rolle in der Finanzberichterstattung nutzen könnte, um die dringend benötigte Konnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung zu schaffen.

Über nachfolgende Verknüpfungen haben Sie Zugriff auf die Stellungnahmen:

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Neue Ausgabe des 'Investor Update'

16.12.2020

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 22. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Schlaglicht — Herausforderungen für die Finanzberichterstattung als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie
  • Im Profil — Florian Esterer, Mitglied des Kapitalmarktbeirats des IASB
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. 

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IASB-Vorsitzender blickt zurück und nach vorn

16.12.2020

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst sprach heute bei einer virtuellen Konferenz des japanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Japanese Institute of Certified Public Accountants, JICPA).

Den ersten Teil seiner Rede widmete Hoogervorst den Errungenschaften seiner zehnjährigen Amtszeit, die sich langsam dem Ende zuneigt. In jüngster Vergangenheit hat natürlich die Coronovirus-Pandemie die Aktivitäten des IASB bestimmt - in direkten Reaktionen auf die Pandemie und die entsprechende Rechnungslegung sowie in der Neujustierung des Arbeitsprogramms und der laufenden Konsultationen.

Wichtig waren ihm vor allem aber die Finalisierung der großen neuen Standards (IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16 und IFRS 17) und des überarbeiteten Rahmenkonzepts, in dem sich zeige, dass der IASB nicht vom beizulegenden Zeitwert "besessen" sei, und die zunehmende Einbindung der Anleger in den Standardsetzungsprozess.

In die Zukunft blickend ging Hoogervorst auf drei große Themen ein. Bezogen auf das Thema Nachhaltigkeit ging er auf die Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung, die verfügbaren Lehrmaterialien und die Konsultation der Treuhänder zur Einrichtung eines Boards für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Er sprach auch über das Thema Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten, das in Japan ein bedeutendes Thema ist, und verwies auf das entsprechenden jüngste Diskussionspapier des IASB, bevor er auf die kommende Agendakonsultation des IASB verwies, mit Hilfe derer Interessengruppen ihre Meinung dazu kundtun können, mit welchen Themen und mit welcher relativen Priorität sich der IASB künftig auseinandersetzen soll.

Der vollständige Redebeitrag in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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IFRS-Stiftung ernennt drei neue Treuhänder

16.12.2020

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie drei neue Treuhänder berufen hat: Robert Pozen, Kenneth Robinson und Erhard Schipporeit. Die dreijährige Amtszeiten beginnen ab dem 1. Januar 2021 und laufen bis zum 31. Dezember 2023.

Robert Pozen ist Senior lecturer an der MIT Sloan School of Management und non-resident Senior fellow an der Brookings Institution.

Kenneth Robinson ist Treuhänder der Financial Accounting Foundation und Aufsichtsratmitglied bei Paylocity and Morgan Stanley.

Erhard Schipporeit ist selbständiger Unternehmensberater und Aufsichtsratsmitglied in mehreren deutschen Unternehmen.

Darüber hinaus wurden die derzeitigen Treuhänder Colette Bowe, Teresa Ko, Larry Leva, Michel Madelain, Ross McInnes, Vinod Rai und Lucrezia Reichlin für eine zweite dreijährige Amtszeit, ebenfalls ab dem 1. Januar 2021, wiederbestellt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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