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DRSC-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

30.12.2020

Der Verwaltungsrat des DRSC hat hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht, mit der insbesondere der Frage nachgegangen werden soll, ob Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehe und die IFRS-Stiftung hier eine Rolle spielen solle.

Der Verwaltungsrat begrüßt den Vorstoß der Treuhänder als wichtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Er befürwortet eine Aufnahme des Gebiets der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die IFRS-Stiftung, weil diese aufgrund ihrer global anerkannten und von einem unabhängigen Board entwickelten Rechnungslegungsstandards bereits Expertise auf dem Gebiet der Standardsetzung nachgewiesen habe. Da eine Konsolidierung der unüberschaubaren Anzahl an Standards, Templates und Rahmenwerke dringend geboten sei, müsse man allerdings in der Aufbauphase einen gewissen Pragmatismus anlegen. So sei es unrealistisch, ein zweites Fachgremium mit denselben Governance-Strukturen wie für den IASB binnen kurzer Zeit etablieren und ressourcenseitig ausstatten zu können.

Konkret schlägt der Verwaltungsrat als Zwischenschritt die Schaffung eines Rats oder Komitees vor, in welchem die bedeutendsten Organisationen auf dem Feld der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammenkommen und ihre Standards zu vereinheitlichen suchen. Damit erziele man zum einen schneller Ergebnisse und gewönne zum anderen Zeit, um die Strukturen und Prozesse einzurichten sowie die Beschaffung des erforderlichen Humankapitals und der Finanzierung sicherzustellen. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dann dieser Rat resp. das Komitee in den angedachten Board überführt werden – so, wie dies um die Jahrtausendwende mit dem IASC zum IASB bereits einmal erfolgte.

Ferner schlägt der Verwaltungsrat vor, dass sich das neue Gremium ein Arbeitsprogramm geben solle, aus welchem die Ziele der Standardsetzung sowie der Weg dorthin hervorgingen. Dies sei wichtig, um Klarheit bei den Konstituenten zu erzeugen, worin das zu entwickelnde Produkt bestehe und in welchen Meilensteinen über welchen Zeitraum dies erreicht werden solle. Bei allem sei Wert darauf zu legen, das Rad nicht neu zu erfinden, sondern aus Vorhandenem im größtmöglichen Maß zu schöpfen und dadurch die angestrebte Konsolidierung zu erreichen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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Übernahme von IFRS 17 schreitet weltweit voran

30.12.2020

China, der zweitgrößte Versicherungsmarkt der Welt, hat beschlossen, IFRS 17 über eine Zeitraum von drei Jahren für die Anwendung in China zu übernehmen. Saudi-Arabien hat die im Juni 2020 veröffentlichten Änderungen an IFRS 17 übernommen, und Indien konsultiert zu deren Übernahme.

Das Finanzministerium der Volksrepublik China hat CAS 25 (überarbeitet) als Teil der IFRS-konvergenten Rechnungslegungsstandards für chinesische Unternehmen (Chinese Accounting Standards oder CAS) veröffentlicht. Der Text der neuen Vorschrift ist mit dem vom IASB herausgegebenen IFRS 17 konvergiert – mit Ausnahme des verpflichtenden Inkrafttretens, das über zwei Stufen gestaffelt ist: 1. Januar 2023 für alle chinesischen börsennotierten Versicherer und 2026 für alle anderen chinesischen Versicherer. Der chinesische Text von CAS 25 (überarbeitet) ist hier verfügbar.

Die saudische Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) hat die Änderungen an IFRS 17 übernommen, die der IASB im Juni 2020 veröffentlicht hat, um Bedenken und Implementierungsherausforderungen zu adressieren, die nach der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Jahr 2017 identifiziert wurden. Die Übernahme durch die SOCPA umfasst auch die Verlängerung der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4). Bekanntmachungen in arabischer Sprache bezüglich der Übernahme der Änderungen an IFRS 17 und Übernahme der Änderungen an IFRS 4 sind auf der Internetseite des SOCPA verfügbar.

Am 24. Dezember 2020 hat das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) einen Entwurf von Änderungen an Ind AS 117 Versicherungsverträge zur Stellungnahme veröffentlicht, mit denen die IFRS-konvergierten Rechnungslegungsstandards für indische Unternehmen (Indian Accounting Standards oder Ind AS) mit den vom IASB veröffentlichten IFRS im Einklang gehalten werden sollen. Stellungnahmen können bis zum 24. Januar 2021 eingereicht werden. Nach Eingang aller Stellungnahmen wird das ICAI den geänderten Ind AS 117 dem Ministerium für Unternehmensangelegenheiten zur Prüfung der Aufnahme in die gesetzlich vorgeschriebenen Ind AS vorlegen. Die Pressemitteilung auf der Internetseite des ICAI bietet Zugriff auf den Entwurf.

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DRSC nimmt Stellung zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

29.12.2020

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' eingereicht, das dieser am 19. März 2020 veröffentlicht hat.

In seiner Antwort auf das Diskussionspapier begrüßt das DRSC die Möglichkeit, zu den Vorschlägen des DP Stellung zu nehmen, und würdigt die Bemühungen des IASB, die Werthaltigkeitsprüfung zu verbessern und zu vereinfachen sowie den Anwendern entscheidungsnützlichere Informationen über Akquisitionen zur Verfügung zu stellen.

Die Hauptkritik des DRSC bezieht sich auf die Beobachtung, dass das ursprüngliche Kernproblem des IASB-Forschungsprojekts, nämlich die Sicherstellung einer robusten Werthaltigkeitsprüfung und die zeitnahe Erfassung von Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts als Reaktion auf die anhaltende Kritik des “too little, too late”, kaum adressiert und nicht gelöst wurde. Das DRSC erkennt an, dass die meisten Argumente für oder gegen die planmäßige Abschreibung bzw. den rein auf eine Werthaltigkeitsprüfung ausgerichteten Ansatz seit langem bekannt sind und bereits zahlreiche Male ausgetauscht wurden. Dennoch führe eine Neubewertung der bereits bekannten Argumente und die Feststellung, dass das derzeitige Modell die Erwartungen der Adressaten hinsichtlich der zeitnahen Erfassung von Wertminderungen nicht erfüllt, zu der Schlussfolgerung, dass die Einführung des rein auf eine Werthaltigkeitsprüfung ausgerichteten Ansatzes nicht zielführend war. Das DRSC spricht sich daher für eine Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC Mitte Dezember

29.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 14. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Am 15. Dezember folgte eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses. Zu beiden Sitzungen wurde jetzt ein Ergebnisbericht vorgelegt.

Während seiner 94. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die 16. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses war Teil der Reihe zur Fertigstellung der CSR-Studie, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde.

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

28.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2020.

Wie bereits berichtet, war im Dezember der folgende Höhepunkt zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von der Sitzung des EFRAG Boards am 17. Dezember 2020, von TEG am 2. und 3. sowie am 16. Dezmeber 2020 und von CFSS am 2. Dezember 2020.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Frohe Weihnachten!

24.12.2020

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest. Kommen Sie sicher und vor allem gesund durch die nächste Zeit!

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

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IOSCO veröffentlicht Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

24.12.2020

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht.

IOSCO sieht einen dringenden Bedarf, die Vollständigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und hält fest:

Gemeinsam können die Konsultation der IFRS-Stiftung und eine parallele gemeinsame Initiative einer Vereinigung von Organisationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung die Bemühungen fördern, vergleichbare, qualitativ hochwertige internationale Standards zu ermöglichen, die die Inhalte liefern, die die Kapitalmärkte benötigen, und zwar innerhalb einer transparenten Standardsetzungsarchitektur mit einer robusten und inklusiven Governance-Struktur.

IOSCO ist außerdem der Ansicht, dass robuste Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit den Standards für die Finanzberichterstattung verknüpft sind, auch die Prüfung und Bestätigung unterstützen würden - was das Vertrauen des Marktes in die Nachhaltigkeitsangaben stärken und die Grundlage für eine verpflichtende internationale Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schaffen würde.

Die vollständige Stelllungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

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IDW-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

24.12.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht.

In seiner Stellungnahme zur Konsultation unterstützt das IDW die Entwicklung einer internationalen Lösung für eine integrierte Unternehmensberichterstattung und vertritt die Auffassung, dass der IFRS-Stiftung dabei eine Schlüsselrolle zukommen sollte.

Langfristig hält das IDW eine internationale Lösung unabdingbar, die gegebenenfalls durch regionale Regelungen wie die der Europäischen Union ergänzt wird. Solche regionalen oder nationalen Regelungen sollten aber nur ergänzend sein und nicht im Widerspruch zu den international entwickelten Standards stehen.

Die vollständige Stelllungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IDW.

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Neue Entwicklungen bei AFRAC

24.12.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) gibt zahlreiche neue Entwicklungen bekannt. Unter anderem hat er die Fachinformation zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erneut erweitert und Stellung zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder genommen.

Die im April 2020 veröffentlichte AFRAC-Fachinformation Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Unternehmensberichterstattung wurde hinsichtlich der Bilanzierung von COVID-19-Zuschüssen ergänzt. Zugang zur erweiterten Fachinformation haben Sie hier.

In Beantwortung der Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder ist AFRAC ist allgemein der Meinung, dass die Konsultation wichtig und dringend ist. Wenn die IFRS-Stiftung jetzt nicht handele, werde es wahrscheinlich später wenig Handlungsspielraum geben. AFRAC spricht sich auch für die Einrichtung eines neuen Gremiums für Nachhaltigkeitsstandards aus. Dabei hält AFRAC hält es für wichtig, die Perspektive des neuen Boards nicht auf Investoren oder Kapitalmärkte zu beschränken. Nichtfinanzielle Informationen sollten auch den Informationsbedarf einer breiteren Gruppe von Interessengruppen abdecken. Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungunterstützt AFRAC nachdrücklich die Wiedereinführung der Abschreibung (mit einer widerlegbaren Vermutung von zehn Jahren Nutzungsdauer, empfiehlt AFRAC, zusätzliche Angabevorschriften in Bezug auf Erwerbe auf qualitative Informationen über die strategischen Gründe für die Durchführung einer Akquisition zu beschränken, und spricht sich AFRAC für eine Vereinfachung bzw. Verbesserung der Wethaltigkeitsprüfung aus. Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier.

AFRAC hat folgende Stellungnahmen überarbeitet oder neu herausgegeben:

  • Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 15 Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) (Presseerklärung)
  • Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 19 Funktionsfähigkeit Risikomanagement (ÖCGK) (Presseerklärung)
  • Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 22 Corporate Governance-Bericht (UGB) (Presseerklärung)
  • Neue AFRAC-Stellungnahme 37 Vergütungsbericht gemäß § 78c AktG (Presseerklärung)

Am 2. Dezember 2020 fand die diesjährige AFRAC-Jahresveranstaltung statt. Einen Bericht von der Veranstaltung sowie Zugang zu einer Aufzeichnung und den verwendeten Präsentationsfolien finden Sie hier.

 

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2020

23.12.2020

Der IASB hat vom 14. bis 16. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: In der Sitzung im Dezember 2020 hat das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung zu Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette (Reverse Factoring) finalisiert. Im Rahmen dieser Sitzung hat der Board diese Entscheidung bestätigt. Wenn vier oder mehr Boardmitglieder Einspruch erhoben hätten, wäre die Agendaentscheidung nicht veröffentlicht worden. Dies war die erste Agendaentscheidung, die im Zuge des überarbeiteten Konsultationsprozesses dem IASB vorgelegt wurde.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt einen Standard mit reduzierten Angabepflichten für Tochterunternehmen, die IFRS anwenden, aber die Definition eines kleinen oder mittelgroßen Unternehmens (KMU) erfüllen. Der Board entschied Rückmeldungen dazu zu suchen, ob das Konsultationsdokument auch reduzierte Angabepflichten für IFRS 17 enthalten soll. Zudem entschied der Board, dass IFRS 1 nicht geändert wird und keine gesonderten Übergangsvorschriften entwickelt werden. Des Weiteren entschied der Board, dass, wenn ein Unternehmen den Standard zu reduzierten Angabepflichten nicht mehr anwendet, die Vergleichszahlen die Angabepflichten der vollständigen IFRS umfassen sollten. Außerdem sollte der Standard zu reduzierten Angaben der Ansicht des Stabs entsprechend mehr als einmal "erstmalig" angewendet werden können und eine Klarstellung beinhalten, dass der Standard ein Wahlrecht ist und ein Unternehmen seine Entscheidung, ihn anzuwenden, rückgängig machen kann.

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB hat im Januar 2020 eine Bitte um Übermittlung von Informationen im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU herausgegeben. Der IASB hat 66 Stellungnahmen, hauptsächlich von Rechnungslegungsgremien und standardsetzenden Organisationen, erhalten. Grundsätzlich sprachen sich die Interessengruppen dafür aus, dass sich der IFRS für KMU an den vollen IFRS orientieren sollen. Der Board entschied, die SME Implementation Group (SMEIG) zu bitten, eine Reihe von Empfehlungen für den Board über die nächsten Schritte der zweiten umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU zu entwickeln. Die nächste Sitzung der SMEIG ist im Februar 2021 vorgesehen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Board entwickelt derzeit eine Änderung an IAS 1 und seinem Leitliniendokument zur Anwendung der Wesentlichkeit vor. Der Board entschied, keine Übergangsvorschriften zu entwickeln. Außerdem soll das Leitliniendokument keinen Hinweis dazu enthalten, welche Version des Dokuments ein Leser gerade liest. Der Board entschied sich des Weiteren für eine kleine Änderung des Wortlauts in IAS 1.117B.

Primäre Abschlussbestandteile: Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den 215 eingegangenen Stellungnahmen, den Einbindungsaktivitäten, der Feldarbeit und einer Übersicht über die wissenschaftliche Literatur zusammengefasst. Es gibt 11 Papiere, die jeweils einen Aspekt der Rückmeldungen zusammenfassen. Als erster Eindruck aus den Stellungnahmen ist zu nennen, dass es Unterstützung für viele Aspekte der Vorschläge, wie z.B. definierte Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung und die Einführung einer Definition für ungewöhnliche Posten gab. Viele Stellungnehmende hielten jedoch zusätzliche Leitlinien für erforderlich und waren mit der vorgeschlagenen Definition für ungewöhnliche Posten nicht einverstanden. Es gab breite Unterstützung für die vorgeschlagenen Rollen für die primären Abschlussbestandteile und den Anhang. Es gab jedoch fast keine Unterstützung für die Trennung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und die Vorschläge in Bezug auf die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen erhielten gemischte Meinungen, die zum Teil mit großem Nachdruck vorgebracht wurden. Der Stab forderte den Board nicht auf Entscheidungen zu treffen, sondern bat um Rückmeldung und die Identifizierung von Bereichen, in denen weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Die Diskussion im Board dauerte über vier Stunden, obwohl nicht alle Papiere behandelt wurden. Der Board war besonders daran interessiert, dass die Verbindung zwischen den verschiedenen Teilen des Projekts angemessen berücksichtigt wird. Der Stab wird die nicht besprochenen Papiere zur nächsten Sitzung mitbringen und damit beginnen, seine Pläne für das Projekt darzulegen. 

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Im Oktober 2020 beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 zu beginnen. Der Stab plant zunächst die zu untersuchenden Sachverhalte zu identifizieren und zu bewerten, die dann Gegenstand einer öffentlichen Konsultation in Form einer Bitte um Übermittlung von Informationen sein sollen. Der Stab geht davon aus, dass die Durchführung der Überprüfung nach der Einführung etwa 18-24 Monate dauern wird und die Bitte um Informationsübermittlung im dritten Quartal 2021 herausgegeben wird. Der machte Anmerkungen zu verschiedenen Aspekten des Agendapapiers.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board entschied, das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Im Januar 2020 entschied der Board, Beispiele zu entwickeln, um zu veranschaulichen, wie die bilanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen gedeckelten Ansatzes im Vergleich zu den bestehenden Anforderungen in IAS 19 für leistungsorientierte Pläne zu Pensionsleistungen, die von Vermögensrenditen abhängen, aussehen. Der Board gab dem Stab Rückmeldungen zu dem entwickelten erläuternden Beispiel.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

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